Auskunft über Erbe / Erbmasse / Schulden / Vermögen
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Wie kommen wir bzw meine Frau an eine Auskunft oder Informationen über die Erbmasse, Vermögen, Schulden usw.? ... Soll sie auch das Erbe ausschlagen? ... Soll sie auch das Erbe ausschlagen?
Der Steuerberater sagt: Alles annehmen oder Alles ausschlagen. ... Das Amtsgericht kann keinerlei Auskunft erteilen. ... Vielen Dank Waldgeist 123 ----------------- "" Am 29.5.2013 von guest-12328.01.2014 10:21:18 Wenn ein Bezugsberechtigter genannt ist, fällt diese Geschichte eh nicht ins Erbe und ist nicht Bestandteil der Erbmasse.
Sie sagte mir, dass Ihre Söhne das Erbe ebenfalls ausschlagen werden. ... Wenn aber die anderen ausschlagen und ich die das Erbe annehme, geht eine Gefahr davon aus das ich dann mit meinem Privatvermögen im Falle von Schulden in der GmbH hafte? ... [/quote] Du bist innerhalb der 6-Wochenfrist vorläufiger Erbe, d.h. er darf Dir Auskunft geben.
dürfen Sie auch die Erbmasse "sichern". ... Banken dürfen keine Auskunft geben. ... An der Stelle Deiner Frau würde ich das Erbe ausschlagen.
Zumals mir der Betreuer keine Auskunft über Vermögen oder weitere Erben geben wollte. ... Wenn der Betreuer sie so behandelt, als seien sie Erbe, warum erteilt er dann keine Auskunft über die Höhe der "Erbschaft"? ... Ab dann haben Sie sechs Wochen Zeit in denen Sie die Erbschaft ausschlagen können. ----------------- " "
Die beiden Söhne müssen das Erbe nicht "annehmen", sondern sind automatisch Erben, wenn diese das Erbe nicht form- und fristgerecht ausschlagen. ... Und wenn einer oder beide innerhalb der sechs Wochen Frist das Erbe ausschlagen? ... Richtig. quote:Und wenn einer oder beide innerhalb der sechs Wochen Frist das Erbe ausschlagen?
Das heißt, dass zunächst auf Auskunft über den Nachlasswert geklagt wird und sodann die eigentliche Erbauseinandersetzung erfolgt. - cand. jur. - Am 11.4.2008 von analir Ich bedanke mich für diese Auskunft! ... Erbe geworden ist. ... Hat er als gesetzlicher, normaler Erbe nun keinen Anspruch auf Auskunft?
Sollten allerdings unerwartet weise Schulden dasein, habe ich natürlich das nachsehen, weil soweit wie ich weiß, kann man nach dem Erbschein nicht mehr das Erbe ausschlagen. ... Alles was dem Verstorbenem am Tag des Todes gehörte, gehört zur Erbmasse. ... Grundbuchamt) dürfen nur dann Auskunft geben, wenn Du einen Erbschein vorlegen kannst.
Der TE will doch ausschlagen. ... Der TE will doch ausschlagen.... Die Sachbearbeiterin hat mein Nachfrage , auch noch falsche Auskünft erteielt.
Die Tochter schlägt das Erbe aus. ... Am 9.1.2016 von JogyB Wenn die Vollmacht nicht über den Tod hinausreicht, dann hat die Tochter nach Ausschlagen des Erbes auch keinen Zugriff mehr auf das Konto. ... Ist die Erbmasse nicht ausreichend, um die Beerdigungskosten zu bestreiten, so ist die Tochter dran.
Danke für die Auskunft Am 18.11.2016 von spatenklopper Zitat (von aotn):Hallo meine Mutter ihr Lebensgefährte ist verstorben, dass sie die Beerdigung zahlen muss war klar. ... Am 18.11.2016 von aotn sie ist nur Erbe aber war nicht verheiratet. ... Die Bestattungskosten sind aus der Erbmasse zu zahlen.
Dann sollte Sie die Ehefrau anschreiben und um Auskunft bitten (Erbaufstellung) - aber damit würde ich vielleicht noch bis nach der Beerdigung warten. ... Die Erbmasse ergibt sich aus a) was ist an Vermögen da und b) davon ziehe man die Schulden ab. ... Wichtig sind die 6 Wochen nur, falls deine Tochter ein evtl. überschuldetes Erbe ausschlagen möchte.
Zählt die Möbel zu erbmasse dazu, sie ist nämlich neu und sehr hochwertig. ... Wenn es kein Testament gibt welches euch enterbt, könnt ihr doch einfach das Erbe ausschlagen und gut ist. ... Übrigens fällt ein Erbe nicht in den Zugewinn.
Wer ist denn Erbe nach dem Großvater geworden? ... Man kann das Erbe ausschlagen, macht man das nicht innerhalb der Frist, ist und bleibt man Erbe und kann sich dann nicht aussuchen, nur den Pflichtteil geltend zu machen. ... Letzteres herauszufinden dürfte als Erbe mE sogar einfacher sein, weil Du Auskunft eben nicht nur von dem/den Erben verlangen kannst, sondern zB auch von der Bank, Versicherungen etc.
Ausser diesem Fonds besteht keine weitere Erbmasse. ... Die Bestattungskosten sind von den Erben zu zahlen und wenn diese ausschlagen von den Kindern. ... Die Bestattungskosten sind von den Erben zu zahlen und wenn diese ausschlagen von den Kindern.
Hilfe!Bei Erbschaft reingelegt!!
4 von 5 Sterne
Am 12.1.2009 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Das Erbe ausschlagen geht wohl nicht mehr. ... Hätte man das Erbe einfach ausgeschlagen wäre nichts passiert. ... Wenn der höher ist als das Erbe ist eben nicht da zum erben.