139 Ergebnisse für „bgb miete“

Leserforumvon blue9999 | Erbrecht | 0 Antworten | 08.10.2014 13:43
Folgender Fall: 1 Haus circa 100 Jahre alt, wird von einer Familie seit 40 Jahren(ohne Miete,Erben oder sonstige Personen haben sich nie gemeldet) bewohnt. ... Nun möchte die Familie ein Aufgebotsverfahren nach §927 BGB durchführen lassen, aufgrund dessen, dass sie schon so lang dort wohnen.
Leserforumvon knaufi | Erbrecht | 16 Antworten | 12.03.2014 20:19
Diese Miete bekommt sie dann zu 100%. ... Miete hier 50% für beide. ... 50:50 aufgeteilt werden. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon Ricky501 | Erbrecht | 4 Antworten | 19.08.2017 17:09
Zudem fordert der Vermieter nachträglich eine Summe von ca. 2.000 Euro Miete und Betriebskosten. ... Hier gibt es ja die Möglichkeit einer Dürftigkeitseinrede gem. § 1990 BGB. ... Hier schreibt man dann einfach dass man der Forderung wegen Dürftigkeit gem. § 1990 BGB widerspricht?
Leserforumvon guest-12314.01.2020 13:20:00 | Erbrecht | 55 Antworten | 11.01.2020 16:23
Vielleicht zahlt sie sogar an ihren Sohn eine kleine symbolische Miete. ... Die Ausgleichungspflicht ergibt sich jedoch aus § 2050 BGB und nicht aus § 2316 BGB. Scheinbar hast Du den § 2316 BGB missverstanden.
Leserforumvon Wupper5 | Erbrecht | 5 Antworten | 02.01.2018 10:49
Nach Abzug von Miete, Nebenkosten, Versicherungen blieb ihm ca.
Leserforumvon alter Mann im Juli | Erbrecht | 4 Antworten | 12.07.2023 15:48
[/quote] Ja § 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 743 Abs. 2 BGB Dadurch dürfen die übrigen Erben allerdings nicht benachteiligt werden, d.h. er muss die Miete zahlen, die bei Fremdvermietung erzielt werden könnte. Am 12.7.2023 von alter Mann im Juli [quote=hh]§ 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 743 Abs. 2 BGB Dadurch dürfen die übrigen Erben allerdings nicht benachteiligt werden, d.h. er muss die Miete zahlen, die bei Fremdvermietung erzielt werden könnte.... Am 12.7.2023 von hh Natürlich dürfen die anderen Erben auch freiwillig einer niedrigeren Miete zustimmen.
Leserforumvon Fussi86 | Erbrecht | 4 Antworten | 21.11.2022 09:02
Wie verhält es sich mit der Wohnung und der Miete? ... [quote=Fussi86]Wie verhält es sich mit der Wohnung und der Miete?... [/quote] Ergänzend zu der richtigen Aussage von @bostonxl Das Eintrittsrecht nach § 563 BGB greift automatisch und gilt auch für den Fall, dass das Erbe ausgeschlagen wird.
Leserforumvon muc-Mike | Erbrecht | 6 Antworten | 10.06.2014 16:14
Aus den §§ 2366, 2367 BGB folge nichts anderes. ... Die Erklärung ist daher unwirksam (§ 564 BGB). ... Ich würde dann versuchen, die Miete für Juni und falls möglich für Mai von der Bank rückbuchen zu lassen.
Leserforumvon Jockel69 | Erbrecht | 8 Antworten | 13.09.2020 09:49
Diese Wohnung haben meine Eltern vor 11 Jahren gekauft und wir wohnen seither zur Miete. ... Moralisch kann das anders aussehen, wenn du weitaus mehr als die ortsübliche Miete gezahlt hättest, rechtlich nicht. ... Am 13.9.2020 von user08154711 Zitat (von Solan196):... und was ist mit § 2325 BGB ??!?
Leserforumvon ms1980 | Erbrecht | 10 Antworten | 06.01.2006 02:06
Am 6.1.2006 von ms1980 ist hier nicht § 2050 I BGB einschlägig? ... Daneben möchte ich darauf hinweisen, dass eine nicht verlangte Miete keine Zuwendung ist, so dass schon aus diesem Grund § 2050 I BGB nicht einschlägig ist. Am 8.1.2006 von ms1980 Servus HH, was ist eine nicht verlangte Miete, wenn sie nach Deiner Ansicht keine Zuwendung ist, dann?
Leserforumvon Makamotsuki | Erbrecht | 2 Antworten | 03.05.2011 17:02
Da meine Oma keinen Besitz hatte, und die Miete für die Wohnung seit Januar weitergezahlt wird, aber keine Einkünfte mehr auf das Konto gekommen sind, ist ihr Bankkonto nun im Minus (um die tausend Euro). ... Wie muss ich vorgehen, um eine Nachlassinsolvenz zu beantragen, gibt es Fristen, die ich einhalten muss, und was muss ich beachten. mfg makamotsuki ----------------- "" Am 3.5.2011 von cruncc1 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1980.html Wann hast du von dem Anfall der Erbschaft erfahren?
Leserforumvon amelie7085 | Erbrecht | 6 Antworten | 29.06.2004 19:37
Hallo nochmal, nochmal eine Frage, wenn ein Sohn eine Wohnung des Vaters bewohnt, für die er keine Miete zahlt, haben dann die Geschwister des Sohnes ihm gegenüber einen Ausgleichsanspruch - schließlich hat er ja einen unentgeltlichen Nutzungsvorteil, während die anderen fleissig Miete abdrücken ? ... Am 1.7.2004 von hh Dann möchte ich hier doch noch Mal den § 516 BGB zitieren: (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. ... Wenn zwei Kinder Imobilien zu Lebzeiten geschenkt bekommen haben und ein Kind zahlt immer Miete (ohne Mietvertrag), im Wohnhaus das dem Vater gehört. ----------------- "wer Recht hat soll es auch bekommen...."
Leserforumvon Silvioda | Erbrecht | 14 Antworten | 13.02.2008 23:19
Da hier ja der Bruder im Haus wohnte, ist er "Alleinerbe" des Mietvertrages geworden und schuldet auch allein die Miete. ... Das Mietverhältnis ist nach § 563a BGB mit den überlebenden Mietern fortgesetzt worden. ... Einen Anwalt benötigt man dafür auch nicht, da der § 563a BGB recht eindeutig formuliert ist.
Leserforumvon prinz20 | Erbrecht | 1 Antwort | 02.03.2015 09:50
Da steht, dass ich ihr einen fetten Betrag aus der Miete des 6-Familienhauses abgeben muss wenn sie die Grabpflege macht. ... Statt dessen wurde ich verklagt, die Teil- Miete aus dem 6 Familienhaus auszukehren. ... Ich bin der Ansicht, dass ich die Erfüllung einer solchen Auflage gemäß § 2194 BGB und § 666 verlangen darf.
Leserforumvon condor1957 | Erbrecht | 2 Antworten | 24.05.2019 11:43
Die Bestattungskosten und die Miete der Wohnung fällt zum 1. wieder an und andere Zahlungen natürlich auch. ... Zitat:Die Bestattungskosten und die Miete der Wohnung fällt zum 1. wieder an und andere Zahlungen. ... Die Erbschaft muss form- und fristgerecht beim zuständigen Nachlassgericht, bei einem Notar oder beim Amtsgericht am Wohnort ausgeschlagen werden. https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Leserforumvon Towagatri | Erbrecht | 2 Antworten | 12.03.2013 20:36
Von einem der Pflichtteilerben wird nun geltend gemacht das die nichtbezahlte Miete zum Erbe als Schenkung hinzugerechnet werden muss. ... Und welche Miete soll dabei angenommen werden? ... Dass hier gleich aus zwei Gründen keine Schenkung vorliegt, kann man der Definition der Schenkung in § 516 BGB entnehmen. 1.
Leserforumvon Pauly Paulsen | Erbrecht | 7 Antworten | 19.04.2015 23:36
Siehe hier, Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html Am 20.4.2015 von Rechtsanwalt Lars Winkler Die 10 - Jahresfrist des § 2325 BGB beginnt aber erst sobald der Schneller den geschenkten Gegenstand auch wirtschaftlich aufgibt. ... Im Grundbuch nur: Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht gemäss § 1093 BGB für Vater A. ... Unter Punkt KOSTEN: Vater A übernimmt Wohngeld,telefon,strom,anfallende Schönheitsreperaturen, Miete würde z.Z. ca.1.200 DM warm betragen.
Leserforumvon A0135258 | Erbrecht | 0 Antworten | 30.07.2008 00:17
Oder sind von der Miete noch Bewirtschaftungs-/Instandhaltungskosten abzuziehen, da der Nießbrauch-Inhaber auch gewisse Pflichten hat? ... Zu den Pflichten habe ich z.B. in §1041 BGB Ausbesserungen und Erneuerungen zum gewöhnlichen Unterhaltung der Sache oder auch in §1045 BGB die Versicherungspflicht gefunden.
Leserforumvon Alex 1982 | Erbrecht | 6 Antworten | 17.02.2011 18:05
Hallo Zusammen.Habe eine Frage,meine Mutter ist im Nov.1997 verstorben.1996 überschrieb Sie unser Haus aus Kostengründen an meinen Halbbruter,erhielt dafür lebenslanges kostenfreies Wohnrecht(nicht an Dritte übertragbar).Wohne immer noch in der Wohnung und zahle seit 1999 Miete an meinen Halbbruter.Habe ich Anspruch an einen Pflichteil vom Haus???... Als Höchstfrist für die Verjährung aller durch einen Erbfall ausgelösten Ansprüche setzt § 199 Abs. 3a BGB ohne Rücksicht auf die Kenntnis vom Erbfall 30 Jahre ab Entstehung des Anspruchs fest. Nach § 2332 BGB beginnt die Verjährungsfrist des dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 gegen den Beschenkten zustehenden Anspruchs mit dem Erbfall zu laufen.
Leserforumvon Gerhard 85049 | Erbrecht | 5 Antworten | 18.08.2010 18:58
Da das laufende Einkommen der Bekannten nicht ausreicht, verlangt die Betreuerin jetzt von mir eine monatliche Zuzahlung zur Sicherung des Unterhalts in Höhe von 1000,00 € monatlich, bzw. dass die Betreuerin die Wohung weitervermietet und die Miete beansprucht bzw. dass ich von dem Überlassungsvertrag zurückzutreten habe. ... ----------------- " " Am 19.8.2010 von guest-12322.08.2012 17:44:40 Vielleicht sollte man noch sagen, daß der Zuwendungsnießbrauch mit dem Tod des Nießbrauchers erlischt, 1061 BGB. ... Auch gelten die §§ 1056 und 1061 BGB nicht unbedingt für das Wohnrecht (siehe § 1093 BGB). ----------------- " "
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