149 Ergebnisse für „eltern geschwister haus pflichtteil“

Leserforumvon sibo_nd | Erbrecht | 3 Antworten | 07.10.2015 19:56
Meine Frage: Haben die Geschwister von B zu recht Ansprüche auf einen Pflichtteil? ... Am 8.10.2015 von hh Zitat:Haben die Geschwister von B zu recht Ansprüche auf einen Pflichtteil? ... Wenn es z.B. noch zwei Geschwister gibt, dann beträgt der Pflichtteil eben nur ca. 100€ pro Geschwisterteil.
Leserforumvon kaischeider | Erbrecht | 7 Antworten | 13.12.2002 12:31
wer kann mir einen tip geben. meine mutter möchte der eltesten tochter das haus überschreiben und ein lebenslanges wohnrecht dafür erhalten,das haus hatt einen wert vonca.120.000 euro.was passiert mit den anderen 2 kindern gehen die leer aus ,oder haben sie dann auch einen anspruch auf wertausgleich oder votzeitiger pflichtteils auszahlung.was steht in dem fall den 2anderen kindern zu und an wen muss dann die forderung bei der übertragung des hauses auf die älteste schwester gestellt werden.da die mutter von der ältesten auch kein geld dafür bekämm.für einen rat wäre ich dankbar Am 13.12.2002 von elmer wenn das haus der tochter überschrieben wurde, gehört es ihr. damit gehört es nicht mehr zum vermögen der mutter. dieses vermögen zum zeitpunkt des todes ihrer mutter ist ausschlaggebend für den Geldbetrag, der auf ihre erbquote entfällt. dasselbe gilt für den pflichtteil, auch dieser hängt von dem vermögen der mutter ab. sollten die anderen kinder nichts erben, oder weniger als ihr pflichtteil wäre, dann haben sie einen anspruch auf den pflichtteil (hälfte des gesetzlichen Erbteils) bzw. auf den sogenannten pflichtteilsergänzungsanspruch. der anspruch richtet sich gegen den erben, wenn es um den pflichtteil geht. wichtig ist in ihrem fall: die rechtsprechung (BGH) geht davon aus, dass, wenn sich die eltern ein lebenslanges wohnrecht am haus eintragen lassen und auch darin wohnen bis zum tod, dann soll der wert des hauses/Grundstück wieder zum vermögen des erblassers zurückfallen- das bedeutet, dass sich das vermögen der mutter wieder erhöht, obwohl das haus verschenkt wurde- somit erhöht sich für sie damit der pflichtteil elmer Am 27.7.2003 von Silberfee wo findet man das bgh urteil? ... Meinem Mann wurde vor 4 Jahren das Haus seiner Eltern überschrieben und dabei für die Geschwister ein Wohnrecht bis 25 Jahren gewährt. ... Das Problem ist nämlich das die in unserer Wohnung mitwohnen und die Eltern nur eine abgeschlossene Wohnung haben.
Leserforumvon kathi 1904 | Erbrecht | 8 Antworten | 22.10.2018 13:33
Ich habe 2 Geschwister. ... Wie sieht es dann mit dem Pflichtteil für meine Geschwister aus? ... -- Editiert von -Laie- am 23.10.2018 08:59 Am 23.10.2018 von hh Zitat:Wie sieht es dann mit dem Pflichtteil für meine Geschwister aus?
Leserforumvon fb452029-13 | Erbrecht | 4 Antworten | 25.10.2016 22:18
Die Eltern haben ein Testament und sich gegenseitig als Erben eingesetzt. ... Der Bruder möchte schon jetzt mit in das Haus einziehen. ... Pflichtteil = Hälfte des Erbteils.
Leserforumvon Reinersjasmin | Erbrecht | 50 Antworten | 28.10.2007 08:14
Hallo,erst ist mein Vater gestorben und nun ist noch meine Mutter verstorben.Es ist so das der Notar im Krankenhaus war und eine Schenkung vorbereitet hat die auf mich ausgestellt war damit wie meine Mutter geahnt hatte das Haus meines Vaters nicht Verkauft wird.Meine beiden Geschwister wissen das zwar das ich das Haus haben soll aber das Interressiert nun beide nicht mehr da sich jetzt herausgestellt hat das auch ein Bruder von uns verstorben ist und der Pflichtteil höher ausfällt,ich weiss wie sich das anhört aber das ist im moment die Lage.Meine Mutter hat mir vor ihrem Tod eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestellt damit sie sichergehen konnte das alles geregelt wird aber meine beiden Geschwister wollen nun einfach nur an das Haus um es zu Verkaufen damit ihr Pflichtteil ausgezahlt werden kann.Die haben sogar schon angefangen das Haus leer zu räumen (Schmuck usw.).Der Notar hat mir nun geraten aufgrund meiner Vollmacht mich sofort in das Grundbuch einzutragen und auf dem Rechtsweg zu versuchen das Haus zu retten nur das ich aber ja den Pflichtteil auf jeden Fall zahlen muss dafür müsste ich das aber das Haus beleihen damit die beiden ihr Geld bekommen.Das war nicht der Wunsch meiner Eltern aber meine Mutter war Alleinerbin und hat es nicht mehr geschafft ein Testament zu machen obwohl sogar der Notar für mich aussagen würde,sagte er weil er meine Mutter kannte und meine Schwester leider auch.Ich möchte unbedingt das Haus retten und wollte dann wenn das möglich ist mit meiner Vollmacht meine Frau eintragen lassen dann Geld aufnehmen und die beiden auszahlen.Ist das möglich mit meiner Vollmacht.Ich bedanke mich für jede Hilfe. Am 28.10.2007 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 28.10.2007 von Reinersjasmin Hallo,ich weiss ds sich das Wirr anhört denn das ist es auch.Da meine Mutter zwar die Schenkungs-/Übertragungsurkunde mit dem Notar fertig gemacht hatte nur nicht mehr geschafft hat ein Testament zu machen ist die Lage so das es sich um eine Erbengemeinschaft handelt.Es ist nur so das auch meine Geschwister sagen und wissen das ich in das Haus ziehen soll und solange meine Mutter noch lebte sagten auch beide das dies völlig in Ordnung ist aber jetzt nach ihrem Tod bekomme ich nur noch Forderungen und habe das Gefühl mir wächst alles über den Kopf weil doch noch soviele Rechnungen usw.offen sind (Privatversichert,Krankenhaus,Bauspardarlehen,Aussenanbau usw.)und das mache ich alles allein da meine Geschwister beide HarzIV Empfänger sind und der Meinung sie könnten mir hier nicht helfen aber Egal das schaffe ich schon.Meinen Geschwistern geht es nun um den Pflichtteil den ich ihnen sofort auszahlen soll wenn ich das Haus nehme, mit einem mal und der Notar hat gesagt ich sollte mich sofort in das Grundbuch eintragen da dies der letze Wille meiner Mutter war und ich die Vollmacht mit Patientenverfügung und Vorsorgevollacht habe die über den Tod hinaus gilt.Nur gut das meine Eltern das nicht mehr mitbekommen.Ich bedanke mich für jede Hilfe im voraus. ... Ein Pflichtteil für deine Geschwister entsteht übrigens nur dann, wenn sie per Testament enterbt wurden.
Leserforumvon Weidi78 | Erbrecht | 4 Antworten | 27.07.2021 15:35
Hallo, meine Eltern (beide über 70) wollen meinem Bruder das Haus überschreiben (Wert liegt bei etwa 800.000 Euro). ... Dies entspräche dem gesetzlichen Pflichtteil, argumentiert ein Anwalt, der meine Eltern berät. ... Und was bekäme man, wenn die Eltern ohne Einverständnis dennoch das Haus überschreiben würden?
Leserforumvon amylo8 | Erbrecht | 12 Antworten | 16.10.2013 07:44
Das Haus gehört den Eltern zu gleichen Teilen. ... Vom Sparbuch sind aber vermutlich nur noch 25.000 Euro da, da ja die Tochter ihren Pflichtteil am Haus in Geld ausgezahlt bekommen hat. ----------------- "" Am 16.10.2013 von Sebastian82 quote:Tochter ist enterbt von beiden Eltern. ... Das Haus gehört den Eltern zu gleichen Teilen.
Leserforumvon anne2 | Erbrecht | 3 Antworten | 19.07.2006 18:34
Hallo, so eine ähnliche Frage war schon, aber halt nicht dieselbe Konstellation, deshalb hier der Sachverhalt: Nichtverheiratetes Paar erwirbt gemeinsam ein Haus. ... Wie hoch wäre der Pflichtteil der Eltern? ... Wenn die Eltern nicht mehr leben und der Mann keine eigenen Kinder hat, könnten auch durchaus seine Geschwister zu Erben werden. 50 % beträgt der Pflichtteil für die Eltern.
Leserforumvon MarcoPolo | Erbrecht | 1 Antwort | 25.07.2006 13:19
Meine Oma hat meiner Mutter ihr Haus übertragen. ... Meine Mutter hat noch 2 Geschwister. Meine Großeltern bewohnen eine Etage in dem Haus und haben dafür auch ein eingetragenes Wohnrecht.
Leserforumvon Gina2012 | Erbrecht | 14 Antworten | 28.04.2018 21:10
Ich habe noch zwei Geschwister und eine Halbschwester. Meine Halbschwester wurde schon ausbezahlt, meine andere Geschwister solllen erst nach dem tot erben (normales Erbe kein Pflichtteil). ... Am 28.4.2018 von Gina2012 Meine Eltern haben erst ein Haus gebaut in der Innenstadt, das is sicher 1.5 Millionen wert wenn man sich die Immobilien Preise da anschaut.
Leserforumvon hiebsing | Erbrecht | 3 Antworten | 02.08.2007 21:42
Ich habe ein Grundstück mit einem alten Haus überschrieben bekommen und meine Geschwister ausgezahlt. Meine Eltern haben ein lebenslanges Wohnrecht. ... Wie sieht es aus, wenn meine Eltern Pflegefall werden und in ein Pflegeheim müssten.
Leserforumvon Skadilein | Erbrecht | 2 Antworten | 29.01.2008 11:42
Meine Frage ist nun, kann man so ein lebenslanges Wohnrecht für Geschwister überhaupt im Testament aufnehmen, oder ist das nur für die Eltern der Fall? ... Liebe Grüße, Skadilein Am 29.1.2008 von hh Natürlich kann man in ein Testament aufnehmen, dass das Kind A das Haus bekommt und Kind B in diesem Haus ein lebenslanges Wohnrecht. ... Wenn das testamentarisch geregelt wird, dann haben sowohl Kind A als auch Kind B die Möglichkeit, das Erbes auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu fordern.
Leserforumvon Sonne9999 | Erbrecht | 4 Antworten | 28.12.2006 01:04
Frage: Habe ich durch das Mitzahlen formal ein Miteigentum am Haus erworben, obwohl Erbschaften ja nicht in den Zugewinn rechnen? ... Ist damit eine Schenkung zu Lebzeiten der Eltern gemeint? Wieso muß er die Geschwister überhaupt auszahlen?
Leserforumvon Elfriede | Erbrecht | 6 Antworten | 13.02.2005 00:26
Habe 5 jüngere Geschwister. ... Unsere Eltern leben im selben Haus. ... Ich denke, Sie wären so ungefähr die letzte, die dafür sorgen müsste, da die anderen Geschwister sicherlich allesamt mehr Platz haben, Ihre Eltern aufzunehmen.
Leserforumvon Ichkannnix42 | Erbrecht | 2 Antworten | 02.09.2009 21:57
Hallo, meine Eltern möchten mir gerne Ihr Haus, Wert circa 150,000 EUR, überschreiben. ... Woraus errechnet sich die Gebühr des Notar und können die Geschwister jetzt vielleicht freiwillig darauf verzichten und später wenn meine Eltern gestorben sind trotzdem ihren Pflichtteil verlangen? ... Das schließt auch das Recht ein, das Haus an eine beliebige Person zu verschenken.
Leserforumvon silv0r | Erbrecht | 7 Antworten | 29.01.2012 11:23
Der Pflichtteil mindestens. ... Aber meine Eltern überschreiben ja das Haus dann meinem Bruder. ... Im Sterbefall meiner Eltern... was sollte ich da Erben an dem Haus?
Leserforumvon 18habibi09 | Erbrecht | 3 Antworten | 08.02.2023 11:11
Mein Mann und ich haben einen Anbau an das Haus meiner Eltern vor ca. 11 Jahren gemacht, hierzu wurde das Grundstück meiner Eltern geteilt und mir ein Teil geschenkt. ... Selbst wenn ich das Haus dann besitzen soll, habe ich ja das Geld nicht flüssig, um meiner Schwester Summe X als Pflichtteil auszubezahlen. ... Haus) durch 4 teilen, das wäre dann der Pflichtteil den die Schwester mindestens bekommen könnte (wenn sie ihn denn fordert).
Leserforumvon Sharona | Erbrecht | 15 Antworten | 21.08.2008 11:24
Am 21.8.2008 von warmalAli Baba --- editiert vom Admin Am 21.8.2008 von Sharona Es ging in meiner Fragestellung um Eltern und Kind, nicht um Geschwister. ... Nun haben Deine Eltern zu Lebzeiten Vermögenswerte an ein Kind übertragen,wahrscheinlich ein Haus oder Grundstück . ... Wenn noch kein Erbfall eingetreten ist, weil Deine Eltern noch leben, wurdest Du nicht enterbt, folglich steht Dir auch kein Pflichtteil zu. 3.
Leserforumvon Brigitte | Erbrecht | 1 Antwort | 06.02.2003 16:56
Wir sind zwei Geschwister und meine Eltern teilten mir vor kurzem mit, daß Sie ein Testament zugunsten meiner Schwester machen werden, da Sie nicht wollten daß sich meine Schwester meinetwegen in Schulden stürzen muß und dann gar keiner das Haus hat. ... Nun meine Frage, kann ich testamentarisch festlegen, daß meine Schwester im Gegenzug falls mir etwas zustößt auf Ihren Pflichtteil verzichten muß oder hab ich da gar keine Chance. In diesem Fall wäre Sie zweimal der Gewinner, von meinem Eltern das Haus und von mir die Eigentumswohnung.
Leserforumvon Björn2005 | Erbrecht | 16 Antworten | 26.01.2005 19:52
hallo meine eltern leben noch ich werde das haus übernehmen durch schenkung oder kauf mein bruder ist enterbt worden was steht ihm denn finanziel zu in prozenten . weil ich das ganze wie eine erbung machen damit ich das alles hinter mir habe. wenn ich das haus kaufen würde würden die geschwister ja nichts bekommen ist das so richtig? ... (Normaler Anteil wäre 1/3, der Pflichtteil die Hälfte also 1/6) Diesen Anspruch müsste er innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod deiner Eltern bei Dir anmelden. ... Wenn deine Eltern verkaufen, haben sie kein Recht mehr an dem Haus.
123·5·8