104 Ergebnisse für „eltern haus geschwister frau“

Leserforumvon guest-12320.04.2017 19:22:49 | Erbrecht | 4 Antworten | 19.04.2015 20:49
Also meine Frau und ich oder meine Eltern. ... Nun ja - wenn Ihre Frau stirbt, gehört das Haus Ihnen. ... Da den Eltern das Haus nicht gehört, erbt der Bruder nichts davon.
Leserforumvon Elfriede | Erbrecht | 6 Antworten | 13.02.2005 00:26
Habe 5 jüngere Geschwister. ... Unsere Eltern leben im selben Haus. ... Ich denke, Sie wären so ungefähr die letzte, die dafür sorgen müsste, da die anderen Geschwister sicherlich allesamt mehr Platz haben, Ihre Eltern aufzunehmen.
Leserforumvon anne2 | Erbrecht | 3 Antworten | 19.07.2006 18:34
Hallo, so eine ähnliche Frage war schon, aber halt nicht dieselbe Konstellation, deshalb hier der Sachverhalt: Nichtverheiratetes Paar erwirbt gemeinsam ein Haus. ... Im Fall des Versterbens des Mannes haben dann die ELTERN (die Geschwister ja wohl nicht) des Mannes einen Pflichtteilsanspruch, der sich ja auch auf den Wert des Hauses beziehen würde, wenn Mann seine Lebensgefährtin im Testament oder im Erbvertrag als Alleinerbin einsetzt? ... Wenn die Eltern nicht mehr leben und der Mann keine eigenen Kinder hat, könnten auch durchaus seine Geschwister zu Erben werden. 50 % beträgt der Pflichtteil für die Eltern.
Leserforumvon AchDuNe | Erbrecht | 4 Antworten | 14.08.2008 10:09
Hallo Zusammen, meine Frau und ich haben ein Haus. ... Ich habe noch zwei Geschwister, meine Frau eine Schwester. ... Kann ich ggfs. meine Eltern/Geschwister enterben?
Leserforumvon Hoa | Erbrecht | 3 Antworten | 19.05.2005 22:05
Dabei haben wir daran gedacht, das Haus der Eltern zu übernehmen, in die Verbindlichkeiten bei der Bank einzutreten und gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern ins Grundbuch eintragen zu lassen - bei einer noch zu vereinbarenden, monatlichen Miete. ... Ich habe noch zwei Geschwister. ... Macht es mehr Sinn, das Haus auf mich, meine Frau oder auf Eheleute zu überschreiben?
Leserforumvon silv0r | Erbrecht | 7 Antworten | 29.01.2012 11:23
Ich habe das abgelehnt da ich gerne selber bauen möchte bzw. wir vielleicht das Haus der Eltern meine Frau bekommen (wo wir auch wohnen). ... Aber meine Eltern überschreiben ja das Haus dann meinem Bruder. ... Im Sterbefall meiner Eltern... was sollte ich da Erben an dem Haus?
Leserforumvon caraho | Erbrecht | 1 Antwort | 11.08.2013 18:40
Parteien: Vater Mutter Sohn 1 mit Frau und Kind Tochter mit Kind und Partner Sohn 2 Situation: Sohn 1 soll das Wohnhaus bewohnen mit Familie. ... Ziel: neues Darlehen für evtl. anderes Haus soll möglich sein. ... - Sohn 2 und Tochter sollen einbezogen werden - Erbe soll klar geregelt werden Auf dem Haus lastet eine Grundschuld bei der Bank.
Leserforumvon kalle28 | Erbrecht | 9 Antworten | 09.04.2019 16:08
Hallo, die Eltern meiner Frau haben zu Lebzeiten ihr und ihren beiden Geschwistern das Haus überschrieben. ... Inwieweit hätten uns die Geschwister davon informieren müssen? ... Auch bei Reparaturen am Haus hätte ihre Frau vorher informiert werden müssen, zwecks Absprechen , alleine entscheiden dürfen sie nicht.
Leserforumvon andwei.123.recht | Erbrecht | 1 Antwort | 13.04.2014 14:36
Liebes Forum, wir sind 2 Brueder und unsere Eltern haben/hatten 2 Haeuser. ... Meine Mutter wohnt in dem anderen Haus (H2). ... Ist das korrekt: (qm Wohnung Mutter) * (orstuebliche Miete pro qm) * 12 * (Durschnittsalter Frau - Alter Mutter) Schon mal vielen Dank fuer die Antworten Andreas ----------------- ""
Leserforumvon evita123 | Erbrecht | 1 Antwort | 03.01.2015 01:29
Hallo, eine Frau wohnt seit ihrer Geburt fast ununterbrochen in ihrem Elternhaus,zuerst mit allen Geschwistern und den Eltern und dann noch mit ihrer Familie.Ihre Geschwister sind irgendwann alle ausgezogen.Als die Eltern gestorben sind,gab es kein Testament.Die Geschwister haben auch niemals Ansprüche erhoben.Inzwischen lebt die Frau ganz allein in dem Haus,was sie bisher zusammen mit ihrem Mann,der bereits auch verstorben ist,das Haus,soweit es die finanzielle Situation ermöglichte,einigermaßen "in Schuss gehalten". Trotzdem ist das Haus sehr reparaturbedürftig.Die Frau kann es aber aus finanziellen Gründen nicht erhalten.Die Kinder dieser Frau würden gern so manches reparieren,aber aufgrund des ungeklärten Erbes möchten sie kein Geld investieren.Haben denn die Geschwister dieser Frau,von denen schon zwei gestorben sind, überhaupt einen Erbanspruch?Sie haben niemals einen geltend gemacht und die Eltern sind schon seit über 30 Jahren tot. ----------------- ""
Leserforumvon Reinersjasmin | Erbrecht | 50 Antworten | 28.10.2007 08:14
Hallo,erst ist mein Vater gestorben und nun ist noch meine Mutter verstorben.Es ist so das der Notar im Krankenhaus war und eine Schenkung vorbereitet hat die auf mich ausgestellt war damit wie meine Mutter geahnt hatte das Haus meines Vaters nicht Verkauft wird.Meine beiden Geschwister wissen das zwar das ich das Haus haben soll aber das Interressiert nun beide nicht mehr da sich jetzt herausgestellt hat das auch ein Bruder von uns verstorben ist und der Pflichtteil höher ausfällt,ich weiss wie sich das anhört aber das ist im moment die Lage.Meine Mutter hat mir vor ihrem Tod eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestellt damit sie sichergehen konnte das alles geregelt wird aber meine beiden Geschwister wollen nun einfach nur an das Haus um es zu Verkaufen damit ihr Pflichtteil ausgezahlt werden kann.Die haben sogar schon angefangen das Haus leer zu räumen (Schmuck usw.).Der Notar hat mir nun geraten aufgrund meiner Vollmacht mich sofort in das Grundbuch einzutragen und auf dem Rechtsweg zu versuchen das Haus zu retten nur das ich aber ja den Pflichtteil auf jeden Fall zahlen muss dafür müsste ich das aber das Haus beleihen damit die beiden ihr Geld bekommen.Das war nicht der Wunsch meiner Eltern aber meine Mutter war Alleinerbin und hat es nicht mehr geschafft ein Testament zu machen obwohl sogar der Notar für mich aussagen würde,sagte er weil er meine Mutter kannte und meine Schwester leider auch.Ich möchte unbedingt das Haus retten und wollte dann wenn das möglich ist mit meiner Vollmacht meine Frau eintragen lassen dann Geld aufnehmen und die beiden auszahlen.Ist das möglich mit meiner Vollmacht.Ich bedanke mich für jede Hilfe. ... Ein Pflichtteil für deine Geschwister entsteht übrigens nur dann, wenn sie per Testament enterbt wurden. ... Das ist nun über 3 Monate her und keiner hat sich mehr gemeldet oder war im Hausoder.oder,oder.Nicht einmal der Anwalt meiner Schwester kann sich das erklären.Ich weiß wie meine Mutter zu lebzeiten das es den beiden Geschwitern nur um Geld geht aber meine Eltern waren Privat Versichert und da sind noch so viele Rechnungen offen und nicht einmal die Beerdigungkosten von meinem Vater konnte ich begleichen da mir die Geschwister nicht die Möglichkeit geben den Verpflichtungen meiner Eltern nachzukommen obwohl sie wissen das ich die Vollmacht extra dafür von meiner Mutter bekommen habe.Die Bank hat zu gemacht da nun eine Erbengemeinschaft besteht und ich beantworte nun die ganze Zeit schon die ganzen Briefe die kommen und kümmere mich um das Haus.
Leserforumvon ichwersonst | Erbrecht | 2 Antworten | 21.12.2004 21:15
Meine Eltern bewohnen das EG unseres Elternhauses, ich mit meiner Frau das OG. ... Wird die von mir geleistete Arbeit zur Unterstützung meiner Eltern (Arbeiten rund um´s Haus...) eingerechnet? ... Falls Du also Geld für die Erhaltung und Modernisierung in das haus Deiner Eltern steckst, wirkt das wie eine Schenkung.
Leserforumvon Ryogu | Erbrecht | 6 Antworten | 07.11.2020 22:27
Dort hat er eine Frau kennen gelernt und geheiratet und ist nun voll in die Familie der Ehefrau integriert. ... Nein, dann wären die Eltern "raus". ... Am 8.11.2020 von aspergius Wäre es denkbar, dass Sie das Haus jetzt Ihrer Frau schenken?
Leserforumvon Dexter | Erbrecht | 5 Antworten | 23.05.2007 21:37
kann ich das im vorfeld so regeln, dass meine "familie" (eltern und drei geschwister) nichts erben? ... Geschwister kannst Du testamentarisch von der Erbfolge ausschließen, Eltern nicht. ... Da Du verheiratet bist, beträgt der Pflichtteil der Eltern zusammen sowieso nur 1/8 Deines Anteils am Haus.
Leserforumvon car4000 | Erbrecht | 4 Antworten | 27.02.2019 13:09
Hallo zusammen, folgendes Szenario: Eine Frau hat ein Haus (Wert 300.000€) und 30.000€ Barvermögen. ... Szenario 2: Gleich wie oben, nur hat die Frau einer nahestehenden Person (nicht verwandt) per Testament Haus und Geld vermacht. ... Am 27.2.2019 von hh Zitat:Ist es richtig, dass nach dem Tode der Frau gemäß der gesetzlichen Erbfolge gilt: C1 10.000€ (1/3) C2 10.000€ (1/3) K1 5.000€ (1/6) K2 5.000€ (1/6) Nur dann, wenn C1, C2 und C3 Geschwister sind oder unterschiedliche Eltern hatten.
Leserforumvon Kawabine | Erbrecht | 5 Antworten | 25.11.2005 06:53
Zur Vorgeschichte: Eltern haben ein Haus (auf Erbbaugrundstück), Zustand ziemlich marode und stark sanierungs- und renovierungsbedürftig. ... Das Haus wurde von der Hausbank im Jahre 2002 auf max. 42 TEUR geschätzt; Haus-Schulden in Höhe von 31.500 Euro sind noch an die Bank zu zahlen. ... Ich bin übrigens die Frau eines der Söhne, die nichts gegen diesen Verkauf einzuwenden haben.
Leserforumvon Tubs | Erbrecht | 3 Antworten | 12.04.2004 14:54
Pflichtteil an dem Haus meiner Eltern, wenn meine Eltern kein Testament machen und 2. ... Seine Frau ist jedoch nicht erbberechtigt gegenüber den Euren Eltern. ... Seine Eltern oder Geschwister erben nicht.
Leserforumvon Jonathan333 | Erbrecht | 12 Antworten | 24.11.2005 15:56
Aber was passiert, wenn der Eheann, also der leibliche Vater des Sohnes zuerst stirbt, allerdings das Haus auf den Namen der Frau läuft. ... Da das Haus aber der Frau alleine gehört, bezieht sich der Pflichtteilsanspruch nicht auf das Haus. ... Die Frau könnte ja auch ein lebenslanges Wohnrecht für ihren Mann eintragen und das Haus dem Freund vererben.
Leserforumvon louiselaaser | Erbrecht | 5 Antworten | 29.08.2004 11:19
Haus wird aus-umgbeaut, Frau zieht auf Bitten des Mannes wieder ein. ... Auch die Eltern des Mannes (sofern noch vorhanden) können einen Pflichtteil verlangen. ... Am 30.8.2004 von alida Geschwister sind Erben der 2.
Leserforumvon chrishypo | Erbrecht | 4 Antworten | 25.08.2009 15:25
Hallo bin neu hier da ich kurze Antwort bzgl. folgendem Problem benötige: Mein Onkel hat meiner Schwester sein Haus überschrieben. ... Kindern, Ehegatten und Eltern zu. ... Nur die Frau des Erben und 2 Geschwister, wobei nur seitens einem Geschwisterteil (meinem Vater) Kinder vorhanden sind. ----------------- "" Am 25.8.2009 von hh Dann wäre nur die Frau des Onkels pflichtteilsberechtigt, jedoch auch erst, wenn dieser verstorben ist.
123·5·6