22 Ergebnisse für „eltern pflege geschwister vertrag“

Leserforumvon fb381294-13 | Erbrecht | 4 Antworten | 11.01.2014 15:59
Hallo liebe Forengemeinde Ich habe noch 5 Geschwister, und habe damals das Haus meiner Eltern als Erbe bekommen, und habe meine restlichen Geschwister ausgezahlt. Nun ist meine Mutter pflegebedürftig sodass Sie in ein Altenheim muss , im Vertrag damals stand "hege und pflege" mit drin, da meine Eltern die andere Hausseite noch bewohnen. ... Wenn es hingegen absolut normal ist, die Leute ins Heim zu schieben, sobald sie einen Betreuungsbedarf haben - dann hätte man das Pflegeheim im Vertrag wohl extra erwähnen müssen (wobei sich da die Frage stellt, was unter "Hege und Pflege" denn sonst verstanden wurde - Hilfe bei grippalem Infekt?).
Leserforumvon Halowo | Erbrecht | 8 Antworten | 16.01.2010 16:42
Die 3 Geschwister wohnen weiter weg und zeigen kein bzw. wenig Engagement. ... Die Frage für mich ist hier ob in diesem angenommenen Fall der geschlossene Vertrag über die lebenslange Pflege anerkannt wird als "Gegenleistung" für das größere Erbe. ... Liebe Grüße Halowo ----------------- " " Am 17.1.2010 von guest-12318.01.2010 09:17:38 --- editiert vom Admin Am 17.1.2010 von hh quote:Die Frage für mich ist hier ob in diesem angenommenen Fall der geschlossene Vertrag über die lebenslange Pflege anerkannt wird als "Gegenleistung" für das größere Erbe.
Leserforumvon Elfriede | Erbrecht | 6 Antworten | 13.02.2005 00:26
Habe 5 jüngere Geschwister. ... Als wir alle dort saßen stellte sich heraus, daß mein Bruder - der Übernehmer - sich inzwischen entschieden hatte den Passus "Wart + Pflege" aus dem Vertrag herauszulassen. ... Ich denke, Sie wären so ungefähr die letzte, die dafür sorgen müsste, da die anderen Geschwister sicherlich allesamt mehr Platz haben, Ihre Eltern aufzunehmen.
Leserforumvon Naphima | Erbrecht | 5 Antworten | 21.12.2008 13:00
Da wir vertraglich das Wohnrecht und die Pflege meiner Eltern festlegen wollen, ist das ja ein Aufwand für mich, den ich meiner Schwester in Abzug bringen kann. ... Es muss allen Beteilgten klar sein, dass in beiden Fälen gilt: Vertrag ist Vertrag. ... Es gibt keine Verpflichtung, sich in so einem Vertrag an irgendweche Richtlinien zu halten.
Leserforumvon slowhand | Erbrecht | 13 Antworten | 12.08.2004 13:41
2.habe ich anspruch gegenüber dem notar auf einsicht in den vertrag? ... vielen dank für event. antworten Am 12.8.2004 von hh zu 1.: Nein, eine Mitteilung ist nicht erforderlich gewesen. zu2.: Nein, Du hast kein Einsichtsrecht in den Vertrag. zu 3.: Im Moment hast Du keine Ansprüche, weder gegen Deine Eltern, noch gegen Deinen Bruder. ... Am 13.8.2004 von olympia @slowhand, naja, immerhin darfst Du den Vertrag einsehen.
Leserforumvon frifro | Erbrecht | 2 Antworten | 12.01.2009 22:13
Dabei wurde das Wohnrecht für seine Eltern festgeschrieben. ... Weiterer Punkt: Im Notarvertrag ist folgendes wörtlich festgehalten: "Für den Fall, dass die Eltern infolge ihres Alters oder Gesundheitszustandes sich nicht mehr selbst versorgen können, obliegt die ordentliche Wartung und Pflege der Eltern dem Hausübernehmer." ... Dazu müsste aber ein notarieller Vertrag abgeschlossen werden und die Oma müsste noch geschäftsfähig sein oder einen Betreuer haben.
Leserforumvon guest-12322.03.2014 15:42:47 | Erbrecht | 3 Antworten | 20.03.2014 20:04
Wir sind 6 Geschwister. ... Falls die Schenkung für die Gegenleistung "Pflege" erfolgte, ist der Pflichtteilanspruch allerdings nicht hoch, da ja das Haus quasi gegen Absicherung des Pflegerisikos im Alter verkauft wurde (sofern das alles im Schenkungsvertrag so geregelt ist - bevor du fragst: nein: Du hast zu Lebzeiten deiner Eltern keinen Auskunfstanspruch über diesen Vertrag). ... Was du (und auch deine Geschwister jeweils) natürlich machen kannst: Kontakt mit Eltern abbrechen, Eltern bei Hilfebedürftigkeit sitzen lassen, ...
Leserforumvon Peppo | Erbrecht | 9 Antworten | 26.09.2010 20:24
oder wie ist das wenn ich mich zur pflege meiner eltern verpflichte. ändert das was an der auszahlung der geschwister. oh sehr viel, ich hoff jemand versteht es... vielen dank schonmal lg hiho ----------------- "" Am 26.9.2010 von quiddje Da deine Eltern ja noch leben, ist das alles frei verhandelbar. ... Die Pflege würde ich in so einem Vertrag außen vor lassen. ... oder wie ist das wenn ich mich zur pflege meiner eltern verpflichte. ändert das was an der auszahlung der geschwister.
Leserforumvon Seepferdchen2025 | Erbrecht | 5 Antworten | 20.10.2020 09:38
Leider gab es keinen schriftlichen Vertrag, dass ich mietfrei hier bleiben kann, wenn ich meine Eltern pflege. ... Um diesen jedoch bestimmen zu können muss man wissen in welchem Güterstand Ihre Eltern leben und ob sie Geschwister haben (wenn ja, wie viele). ... Hier sind nicht die Geschwister der Eltern gemeint, sondern Deine Geschwister.
Leserforumvon medias77 | Erbrecht | 5 Antworten | 18.02.2008 09:10
Pflege der Eltern kümmern. ... Am 18.2.2008 von guest123-1698 --- editiert vom Admin Am 18.2.2008 von hh Eine rechtliche Verpflichtung zur Auszahlung der Geschwister gibt es gar nicht. ... Am 18.2.2008 von nataly Ein Vertrag in dieser Art muss notariell beurkundet werden.
Leserforumvon Crazy Horse | Erbrecht | 12 Antworten | 28.05.2018 18:06
Als der Vater ernsthaft erkrankt, bitten die Eltern den jüngsten Sohn zu ihnen zu ziehen. ... Weder beim ersten Vertrag (1996), noch beim 2. ... Was stand denn bezüglich Pflege in dem Vertrag?
Leserforumvon hans1 | Erbrecht | 16 Antworten | 27.11.2006 00:14
Wenn er im Rahmen dieses Übergabevertrages die Pflicht zur Übernahme der Pflege der Eltern übernimmt, dann ist er zunächst einmal dafür verantwortlich. ... Was passiert denn z.B., wenn er gar nicht dazu in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen? ... Der Vertrag, den Dein Bruder Dir hier vorschlägt, ist mindestens am Rande der Sittenwidrigkeit.
Leserforumvon Ratsuchender011050 | Erbrecht | 10 Antworten | 14.12.2010 13:57
Im Vertrag wurde festgehalten: Haus und 2 weitere Flurstücke werden K übertragen. ... Und eine Antwort auf das mit der Pflege fehlt völlig. ... War auch 'ne Klasse Idee, "das mit der Pflege" mal nachzufragen, aufgrund von "K hörte jetzt von einen ähnlichen Fall."
Leserforumvon frekkel | Erbrecht | 7 Antworten | 02.11.2007 14:36
Der Übernehmende müsste an seine Geschwister je 50.000 ausbezahlen. ... Was passiert denn, wenn bei den Eltern der Pflegefall eintritt und sogar ein Kind bereit ist, die Pflege zu übernehmen, aber nur ein anderes Kind fühlt sich nicht mehr an die Absprachen gebunden. ... Die Unwägbarkeiten des Lebens und des menschlichen Zusammenlebens lassen sich nicht einfach umfassend in einen Vertrag gießen.
Leserforumvon Gehrechtkeit | Erbrecht | 13 Antworten | 19.06.2022 14:07
Hallo, etwas verzwickte Situation. 3 Geschwister- Erbengemeinschaft. ... Ein Grab bei dem mehrere Personen als Besitzer fungieren, kann viel Ärger verursachen, wer darf darin außer den Eltern und Geschwister beerdigt werden? ... An den Kosten der Pflege des Grabes müssen sie sich natürlich beteiligen.
Leserforumvon Anja1973 | Erbrecht | 7 Antworten | 07.05.2007 13:05
Gibt es in der notariellen Vereinbarunge gar keinen Hinweis auf die Pflicht zur Pflege der Mutter durch deinen Mann und dich? ... Damit sind die Geschwister gemeint. ... Wenn Ihr Euch an die mündliche Vereinbarung haltet, dass Ihr die Eltern pflegen werdet, dann gehe ich davon aus, dass niemand von den Geschwistern diesen Vertrag anfechten wird.
Leserforumvon HendrikK. | Erbrecht | 13 Antworten | 25.12.2020 23:12
Wer soll denn die Pflege im Alter zahlen? ... Vom Erlös bekommen Deine Geschwister jeweils 40T mehr als Du. ... Da hat der Mieter wohl einen guten Vertrag ausgehandelt.
Leserforumvon Puli | Erbrecht | 9 Antworten | 12.12.2007 21:18
Die durch sie finanzierte wertsteigerung geht also zu 2/3 an ihre Geschwister. ... Sollte in einem Haus z.B. ein Kind mitwohnen und dann sterben die Eltern und die Kinder werden dann eine Erbengemeinschaft, dann wird nichts an dem Wohnverhältnis des Kindes geändert. ... Und am sinnvollsten, wenn ein gemeinsamer Vertrag aufgestellte wird, indem geregelt wird, welche Gegenleistungen die Tochter nach dem Tod (und unter Umständen vorher) dafür bekommt.
Leserforumvon syes | Erbrecht | 9 Antworten | 17.10.2006 10:05
Aber auch unter solchen Umständen solltest Du nicht Deinen eigenen Eltern den Tod wünschen. ... Häufig werden dabei die Verpflichtung zur Auszahlung der Geschwister und die Verpflichtung zur Pflege der Eltern aufgenommen. ... Am 17.10.2006 von syes @sika0304 Warum ich sauer auf meine Eltern bin?
Leserforumvon Skopi | Erbrecht | 3 Antworten | 01.05.2007 11:15
In wieweit gelten dann Nebenvereinbarung aus diesem Vertrag weiterhin? ... Vielleicht haben dann die anderen Kinder bereits finanzielle Ausgleiche von den Eltern/Elternteilen erhalten. ... Im übrigen hast Du das Urteil völlig missverstanden, wenn Du daraus liest, dass Deine Geschwister zusätzlich zu einem finanziellen Ausgleich auch noch einen Pflichtteilergänzungsanspruch haben.
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