Der Sohn geht davon aus, dass die Schenkungen aus dem gemeinsamen Vermögen (Zugewinngemeinschaft) der Eltern erfolgt sind. ... Zitat:Der Sohn geht davon aus, dass die Schenkungen aus dem gemeinsamen Vermögen (Zugewinngemeinschaft) der Eltern erfolgt sind. ... Der Sohn erbt einen Anteil an dem, was vom Vermögen des Verstorbenen noch da ist.
Erbfolge Auto, ein verstorbener Sohn.
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Mein Bruder ist ebenfalls verstorben, hat aber einen volljährigen Sohn. ... Meine Mutter, Schwester und ich ODER auch der Enkel (Sohn meines verstorbenen Brudes?) ... Am 19.10.2015 von Eidechse Wenn man genau ist, ist der gesamte Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft.
Ich habe zu ihrem Vermögen auf der Bank eine Kontovollmacht. Darf ich jetzt an das Vermögen dran um noch vohandene Kosten zu begleichen? ... Hatten deine Eltern vorher ein gemeinsames Testament indem ein anderer Erbe werden sollte?
Hallo , folgender Fall: die Eltern schenken dem Sohn eine grössere Summe Geld,welche aus einem Immobilienkauf ca. 8 Monate davor stammt.Diese Immobilie gehörte den Eheleuten gemeinsam. ... Schwester ist Erbe nach Mutter ,Sohn Pflichtteil. ... Überweisung wurde von Vater ausgefüllt mit Vermerk "Schenkung" LG Meerjungfrau ----------------- "" -- Editiert am 26.12.2009 09:53 Am 26.12.2009 von cruncc1 #Sohn behauptet nun damalige Schenkung wäre nur vom Vater,obwohl klar ist ,das das Geld aus dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie von Vater und Mutter stammte.# Es müsste ggf. bewiesen werden, dass die Schenkung aus dem gemeinsamen Vermögen der Eltern stammt.
Ich habe drei leibliche Geschwister und einen Stiefbruder, den Sohn meines Stiefvaters. ... Der Besitz meiner Eltern ist mindestens eine Million Euro wert. ... Die Schwester meines Stiefvaters wollte meinem Stiefvater seinen Anteil auszahlen, wurde aber vor zwei Monaten plötzlich zum Pflegefall, wodurch sich das Sozialamt vermutlich das Vermögen seiner Schwester nehmen wird, um den Heimaufenthalt zu bezahlen.
Meine Eltern fragen sich, ob im Falle ihres Todes ausser mir und meiner Schwester auch die Kinder meines verstorbenen Bruders anspruch auf einen Erbteil haben, oder ob man diese testamentarisch ausschließen kann. Am 12.8.2009 von leonardo-da Hallo, jeder Mensch hat bei seinem Tod ein gewisses (positives oder negatives) Vermögen.
Hallo, vor vielen Jahren starben die Eltern meines Vaters. ... Als Erbe kam nun nur der Sohn der jüngeren Schwester zum Einsatz (Neffe des Erblassers), meine Schwester und ich (Nichten) sind erneut leer ausgegangen. ... Immerhin wurde auch das Vermögen seiner Eltern weiter vererbt, ohne das er etwas davon gesehen hat. -- Editiert von khaleesi1209 am 24.03.2019 21:11 Am 24.3.2019 von Ratsuchender@123net Nein, es gibt keinen Pflichtteilsanspruch gegenüber Geschwistern geschweige denn Schwagern.
Der Vater der Mutter lebt noch, die Eltern des Vaters nicht mehr. Vater hat noch eine Schwester. ... Am 19.4.2015 von Gaestin Hallo, d.h. das Vermögen der Mutter geht an ihren Vater, das (nicht vorhandene) Vermögen des minderjährigen Kindes geht an den Vater des Kindes?
Da kein Grund erkennbar ist, mit dem die Schwester gegen den Vertrag vorgehen könnte, halte ich die Sorge für unbegründet. ... Wenn das erst beim Tod der Eltern erfolgen soll, dann hätte ich eher Sorge, dass der Sohn seine Zahlungspflicht verschweigt. ... Das sonstige Vermögen soll entsprechend der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig unter allen Kindern verteilt werden.
Kann ich meine Schwester bei der Erbe eintragen , macht es Sinn? ... Geschwister sind wie Eltern und Großeltern "Erben 2.Ordnung". ... Bei einem Vermögen von drei Wohnungen und Einkünften aus Mietzahlungen und vermutlich auch noch anderem Vermögen sollte man einen Rechtsanwalt und Notar aufsuchen und sich mit dem beraten und ein Testament aufsetzen.
Meine Eltern sind geschieden. ... Wenn meine beiden Freunden ihren Anteil bekommen haben soll all meine Habe gerecht geteilt bzw. verkauft werden sowie mein Vermögen zu je 45% an meine Schwester und meine Mutter gehen. ... Deine Eltern würden im Normalfall je 50% erhalten.
Eltern und Sohn wohnen in einem Zweifamilienhaus. Die eine Wohnung gehört dem Sohn, die andere Wohnung den Eltern. ... Zu einer Schwester besteht nämlich kein Kontakt mehr.
Wir haben einen gemeinsamen Sohn und keinen Ehevertrag. Wir haben uns vor kurzem ein Haus gekauft und noch kein Testament gemacht, beabsichtigen aber, dass wir seine Tochter enterben und meine Eltern oder meine Schwester/Nichte nach unserem Tod als Alleinerben einsetzen. ... Wir hätten gerne, dass dann meine Eltern oder meine Schwester das Haus bekommen.
Auch mit meiner Schwester vertrage ich mich gut. ... Natürlich wäre mir die ursprünglich zugesicherte Hälfte des Hauses als mögliches Erbe für meinen Sohn lieber. ... Die Eltern können mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie wollen.
Laut Gesetz können die Eltern 25% von der Erbe ins Anspruch nehmen. ... Hinterlässt der Erblasser beispielsweise Sohn und Enkel, so schließt der überlebende Sohn den (durch ihn mit dem Erblasser verwandten) Enkel aus. ... Leben diese noch zum Zeitpunkt des Erbfalles, erben sie allein, d.h. der Bruder/die Schwester des Erblassers sind von der Erbfolge durch die Eltern ausgeschlossen.
Angenommen der Enkel wurde von den Eltern adoptiert. ... Der Sohn der Mutter wurde von den Großeltern (leibliche Eltern der Mutter) adoptiert. ----------------- "" -- Editiert benz0r am 18.07.2013 17:02 Am 18.7.2013 von benz0r danke für deine hilfe ... ... Damit wäre die Mutter jetzt nicht auch noch die Schwester.
Die Eltern waren beide zu gleichen Teilen an der Eigentumswohnung berechtigt. ... Nun verlangt der Sohn seinen Pflichtteil! ... Schwester sollten diese Mietschulden durch die Übernahme der Beerdigungskosten ausgeglichen werden.
Die Schwester eher nicht. ... 2) Das Haus gilt als Vermögen, das vom Enkel nicht selbst genutzt wird. ... Müssen wir hier als Eltern zustimmen?
Ein Sohn war zum Zeitpunkt der Hochzeit noch Minderjährig. ... Schwester 43 Sohn 40 (der Verfasser) Es sind vorhanden: 1 Einfamilienhaus Grundbuch 50/50 Vater/Mutter Wert 200.000 1 Zweifamilienhaus das mein Vater 1975 von seinen Eltern geerbt hat. ... Wie das übrige Vermögen (Bargeld, hausrat) verteilt wird schreibst Du nicht.
Ist die Unterschrift der Schwester beim Überschreiben des Hauses an den Sohn notwendig, oder nur bei Änderung des Vertrages. ... Dann ist eine Änderung auch nicht mehr nötig. 3.: Sollte die Mutter bei ihrem Tod weiteres Vermögen haben, dann sollte dieses gleichmäßig auf beide Kinder verteilt werden. ... Die Eltern haben sich durch die frühe Planung meiner Meinung nach sehr vorbildlich verhalten.Was die Tochter und auch der Sohn für gerecht erachten ist meiner Meinung nach nicht der springende Punkt da der Besitz der Mutter gehört und Sie bestimmt wer was bekommt.Auch den Eingezug der Schwester bestimmt sie.