238 Ergebnisse für „erbe miete wohnung“

Leserforumvon Mario01123 | Erbrecht | 4 Antworten | 05.01.2014 08:42
Sie ist geschieden, hat alleine zur Miete gewohnt (Miete zahlt das Jobcenter) und hinterlässt drei Kinder. Das Erbe soll wg diverser offener Forderungen ausgeschlagen werden, der Vermieter ist noch nicht informiert. ... Nochmal kurz zusammengefasst: Folgender Fall: Mutter am 02.01. verstorben, drei Kinder wollen das Erbe ausschlagen (Nachlass überschuldet) Vermieter ist noch nicht informiert (Wohnung zahlt das Jobcenter) um die benötigten Dokumente für den Bestatter zu erlangen war der Schwiegersohn gestern in der Wohnung und hat alles an Schriftstücken mitgebracht und die Wohnung gereinigt (Tod erfolgte in der Wohnung). 1.)
Leserforumvon redurio | Erbrecht | 2 Antworten | 20.02.2014 08:42
Eine Verstorbene hinterließ eine Wohnung und mehrere Wälder die verpachtet bzw. vermietet sind. ... Da ja drei Jahre ein Rechtsstreit getobt hat und bis zur gerichtlichen Erscheinung noch nicht klar war wer überhaupt was erbt zählt die Miete und Pacht der letzten drei Jahre dann auch zu den finanziellen Ersparnissen. ... ----------------- "" Am 20.2.2014 von xxsirodxx Derjenige der die Wälder und Wiesen geerbt hat, kann selbstverständlich über die Nutzungen ab dem Tag an dem er Erbe wurde verfügen. ----------------- ""
Leserforumvon thecandymen | Erbrecht | 1 Antwort | 29.05.2016 19:07
Wir möchten das Erbe ausschlagen. Muss die Miete / Wohnung weiter bezahlt werden ?
Leserforumvon 1234viele | Erbrecht | 3 Antworten | 24.03.2013 14:18
Die Töchter sind aber der Meinung dass derjenige der die Wohnung ausräumt automatisch das Erbe auch antritt. ... Wenn sie die Wohnung ausräumen, dann nehmen sie damit das Erbe an. Wenn andere die Wohnung ausräumen, dann unterschlagen sie das Erbe.
Leserforumvon rennid | Erbrecht | 15 Antworten | 09.07.2022 12:58
Der Bruder wohnt schon lange in der Wohnung, die ihm mit Teilungsanordnung zugesprochen wurde, schon vor dem Tod des Vaters und zahlt jetzt wie auch vor dem Tod des Vaters keine Miete. ... Das Erbe wurde noch nicht auseinandergesetzt, der Bruder verweigert sich mehr oder weniger allem. ... Solang das Erbe nicht auseinandergesetzt wurde, gehören beide Immobilien der Erbengemeinschaft.
Leserforumvon Gabriele Lawrenz | Erbrecht | 4 Antworten | 22.01.2003 15:29
Wenn man nun das Haus, in dem er zur Miete wohnte räumt, da neue Mieter vorhanden sind, gilt dies bereits als Annahme des Erbes? ... Die Nachmieter haben die Wohnung ab dem 01.01. gemietet. ... Die Räumung der Wohnung ist MEINER MEINUNG nach daher wohl keine konkludente Annahme der Erbschaft.
Leserforumvon tiona | Erbrecht | 2 Antworten | 18.10.2010 10:01
Ich habe bis zu letzt in der Wohnung meines Vater mit meinem Lebensgefährten gewohnt. ... Wir sind am 01.10.2010 aus der Wohnung ausgezogen, (ich habe zwei kleine Kinder und mein Lebensgefährte geht 3schichtig arbeiten) wir haben also noch ein paar Sachen in der Wohnung. ... Sie zieht dort ein, bezahlt an meine Schwester Miete.
Leserforumvon SylviaF | Erbrecht | 8 Antworten | 04.11.2004 10:44
Was passiert wenn ich in die Wohnung gehe? ... Am 4.11.2004 von SylviaF Danke, die Sache ist nur die, dass ich Angst habe sobald ich die Wohnung betrete das Erbe anzunehmen.... ... Wie ist es mit den laufenden Kosten (Miete, Wasser, Strom, Handy, Internet, Telefon, GEZ), wenn ich das abmelde dann wollen die doch mit Sicherheit gleich wissen an wenn sie ausstehende Forderungen zu richten haben??
Leserforumvon rene.c | Erbrecht | 3 Antworten | 03.01.2008 09:31
Jetzt gehts nur noch um die Miete, sowie evtl. ... Auch ein großes Problem: Mein Vater hat in seiner Wohnung gearbeitet. ... Hab ich dadurch schon das Erbe angetreten, wenn ich diese den Mandanten überreiche, die persönlichen Dinge jedoch in der Wohnung belasse????
Eigentumswohnung Erbe 5 von 5 Sterne
Leserforumvon shadow-trust | Erbrecht | 2 Antworten | 21.01.2011 21:06
Mit meiner Mutter bin ich sehr zerstritten und meine Tante hat keine Lust auf die Wohnung bzw. will damit nichts zu tun haben (mein Mutter ist auch zerstritten mit meiner Tante) habe einen ganz normalen Mietvertrag und zahle 700 € Miete bzw. war das an meine Oma. ... Frage 2. an wem soll ich jetzt die Miete zahlen, ich glaube 50% an meine Mutter und 50% an meine Tante oder?? Es steht fest das beide nicht in der Wohnung leben wollen also können die kein Eigenbedarf anmelden oder??
Leserforumvon condor1957 | Erbrecht | 2 Antworten | 24.05.2019 11:43
Die Bestattungskosten und die Miete der Wohnung fällt zum 1. wieder an und andere Zahlungen natürlich auch. ... Zitat:Die Bestattungskosten und die Miete der Wohnung fällt zum 1. wieder an und andere Zahlungen. ... Zitat:Sollte und kann er das Erbe ablehnen...
Leserforumvon knaufi | Erbrecht | 16 Antworten | 12.03.2014 20:19
Miete hier 50% für beide. ... Der jüngste Bruder hat ein Eigentumsrecht der unteren Wohnung und der älteste zahlt an den dritten Bruder Miete. ... Schwester2 kann von Schwester1 50% Miete für die obere Wohnung verlangen (nur 50%, da 50% der Wohnung ja Schwester1 bereits gehören).
Leserforumvon Towagatri | Erbrecht | 2 Antworten | 12.03.2013 20:36
Von einem der Pflichtteilerben wird nun geltend gemacht das die nichtbezahlte Miete zum Erbe als Schenkung hinzugerechnet werden muss. ... Und welche Miete soll dabei angenommen werden? Danke für eure Hilfe Am 14.3.2013 von hh Da gar keine Schenkung vorliegt, kann auch keine Schenkung dem Erbe hinzugerechnet werden.
Leserforumvon Tanne33 | Erbrecht | 5 Antworten | 08.06.2006 18:52
Jetzt gehts nur noch um die Miete, sowie evtl. ... Die Miete für diesen Monat ist auch bereits gezahlt. ... Wenn Ihr das Erbe annehmt, dann müsst Ihr die Wohnung kündigen und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Miete zahlen.
Leserforumvon Maria5691 | Erbrecht | 3 Antworten | 05.10.2021 20:38
Sie "verkauft" ihre Wohnung weit unter Wert (ca50%) an ihre Tochter, bleibt alleine in der Wohnung wohnen und zahlt der Tochter Miete. 12 Jahre spaeter stirbt sie one Testament und ohne Vermoegen abgesehen von Hausrat. ... Ob offiziell Miete bezahlt wurde ist nicht klar. ... Also ist kein Erbe fuer die anders Tochter da, egal ob sie offiziell Miterbin ist oder nicht.
Leserforumvon Franklin1157 | Erbrecht | 4 Antworten | 28.01.2016 12:38
Fall 1: Das Ganze ist einfach nur als Schenkung angegeben, über Erbe steht nichts im Vertrag und es existiert auch kein weiteres Dokument, in dem die Tochter zustimmt, dass das Ganze aufs Erbe angerechnet werden soll. ... Zu dieser Erbmasse gehört die Wohnung nicht. ... -- Editiert von Franklin1157 am 28.01.2016 14:12 -- Editiert von Franklin1157 am 28.01.2016 14:18 Am 29.1.2016 von quiddje Ob die Tochter Miete spart oder Geld einnimmt durch Vermietung der Wohnung oder ob sie die Wohnung ihrem Guru zum Geburtstag schenkt: in jedem Fall sind das eigenständige wirtschaftliche Entscheidungen der Tochter und kein Geschenk des Vaters.
Leserforumvon fb471708-20 | Erbrecht | 1 Antwort | 19.02.2018 06:41
Der Vermieter, bzw. der Hausverwalter, über den der Kontakt läuft, weigerte sich, die Miete zurück zu zahlen mit der Begründung, wir sollten erstmal nachweisen, dass das Erbe wirklich ausgeschlagen wurde. ... Anfang Februar habe ich auf dem selben Wege den Vermieter abermals aufgefordert, die Miete zurück zu überweisen. ... Ich hätte von Ihnen etwas mehr Einsatz erwartet (z.B.Ausräumen der Wohnung usw.) und das hätte man mit gutem Willen tun können, ohne dabei das Ziel, das Erbe auszuschlagen, zu gefährden.
Leserforumvon miracoli99 | Erbrecht | 6 Antworten | 27.10.2016 12:12
Darf mein Schwiegervater die Wohnung betreten um seine Sachen zu holen ohne gleichzeitig das Erbe anzutreten. ... Wir haben aber Angst, dass wir mit dem Betreten und Beräumen der Wohnung ihr Erbe automatisch annehmen. ... Das entbindet ihn aber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der (gesamten) Miete.
Leserforumvon AnnLies | Erbrecht | 9 Antworten | 25.10.2006 22:16
Zudem soll die Stieftochter die derzeit in der Wohnung wohnt, die Miete (mehr als bisher an den Vater) für 48 Monate rückwirkend an den Sohn zahlen. ... Wenn der Vater die Wohnung unentgeltlich überlassen hat, dann hat der Sohn gar keinen Anspruch auf eine Miete. ... Wie leichtgläubig und unbedarft man doch mit dem Thema Erbe/Nachlass umgeht...
Leserforumvon Schwadlino | Erbrecht | 1 Antwort | 14.06.2015 10:52
In einem ersten Telefonat teilten diese uns mit, dass wir in die Wohnung gehen können, um nach persönlichen Dingen meiner vor 6 Jahren verstorbenen Oma zu schauen und dann die Schlüssel beim Vermieter abgeben sollen, was wir auch getan haben. ... Nun behaupten die Vermieter, mein Vater sei durch den Besitz der Generalvollmacht etwas "ähnliches wie eine Erbe" (O-Ton) und sei nun für die Auflösung der Wohnung verantwortlich und fordern ihn auf weiterhin die Miete zu zahlen bis er die Wohnung ordentlich und fristgemäß gekündigt hat. ... Mittlerweile haben Sie zwar bestätigt, dass mein Vater kein Erbe des Mietverhältnisses sei, aber, genau wie ein Erbe, das Recht zur Kündigung der Wohnung habe.
123·5·10·12