29 Ergebnisse für „erbe wohnung ausschlagung amtsgericht“

Leserforumvon Mario01123 | Erbrecht | 4 Antworten | 05.01.2014 08:42
Nochmal kurz zusammengefasst: Folgender Fall: Mutter am 02.01. verstorben, drei Kinder wollen das Erbe ausschlagen (Nachlass überschuldet) Vermieter ist noch nicht informiert (Wohnung zahlt das Jobcenter) um die benötigten Dokumente für den Bestatter zu erlangen war der Schwiegersohn gestern in der Wohnung und hat alles an Schriftstücken mitgebracht und die Wohnung gereinigt (Tod erfolgte in der Wohnung). 1.) Muss ich die Dokumente dem Amtsgericht zur Nachlasspflege bei der Aussschlagung übergeben? ... Ist es rechtens dem Vermieter die Schlüssel zu überlassen und ihm bereits schriftlich oder mündlich über die Ausschlagung zu informieren?
Leserforumvon tom50354 | Erbrecht | 2 Antworten | 22.06.2004 18:51
Für die Ausschlagung des Erbes hat man 6 Wochen Zeit. Das Erbe muss beim zuständigen Amtsgericht ausgeschlagen werden. Dazu sollte er sich direkt an das Amtsgericht wenden.
Leserforumvon far_away | Erbrecht | 1 Antwort | 05.01.2017 22:26
Hallo, folgende Situation: mein Vater ist vor kurzem verstorben und ich habe heute beim Amtsgericht das Erbe ausgeschlagen. In der Wohnung steht ein großes Aquarium mit Buntbarschen drin. Auf meine Frage, was aus den Fischen wird hat die Rechtspflegerin in das Schriftstück was ich dort für die Ausschlagung unterschreiben musste folgenden Wortlaut mit aufgenommen: "...Ich beantrage die Einleitung einer Nachlasspflegschaft, da sich zur Zeit keiner um die Fische kümmert..."
Leserforumvon SylviaF | Erbrecht | 8 Antworten | 04.11.2004 10:44
Am 4.11.2004 von hh Das Erbe muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod ausgeschlagen werden, ansonsten ist die Ausschlagung ungültig. ... Am 4.11.2004 von SylviaF Danke, die Sache ist nur die, dass ich Angst habe sobald ich die Wohnung betrete das Erbe anzunehmen.... ... Ich kann jedoch erst aufs Amtsgericht wenn ich den Totenschein habe...?
Leserforumvon Zywiec | Erbrecht | 4 Antworten | 02.12.2009 16:11
Soweit ich weiß, würde das Erbe nur dann als angenommen gelten, wenn sich die Erben Gegenstände aus der Wohnung des Erblassers nehmen. ... Danke und Gruß ausm Norden, thp09 Am 3.12.2009 von Boudicca quote:Um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen (persönliche Erklärung vor dem Nachlassgericht / Amtsgericht) besteht zur Erklärung der Ausschlagung eine Sechs-Wochen-Frist. Mit Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft übrigens automatisch als angenommen; die Ausschlagung kann auch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.
Leserforumvon daniel-koerner | Erbrecht | 18 Antworten | 02.07.2014 18:06
Ich wohne schon ewig nicht mehr da, und bin selbstverständlich auch nicht in Väterlicher Wohnung gemeldet. ... Der nächste Erbe wird vom Nachlassgericht immer über die vorausgegangene Ausschlagung informiert. ... Der nächste Erbe wird vom Nachlassgericht immer über die vorausgegangene Ausschlagung informiert.
Leserforumvon Willy123mitglied | Erbrecht | 6 Antworten | 01.01.2018 16:47
Die ganze Familie war zwischenzeitlich beim Amtsgericht und hat das Erbe abgelehnt. ... Ich will demnächst umziehen, in eine kleinere, billigere Wohnung. ... Am 3.2.2018 von cruncc1 Zitat:Durch Zufall habe ich erfahren, daß man dieses Ausschlagen beim Amtsgericht regeln muß Die Ausschlagung kann entweder beim zuständigen Amtsgericht - Nachlassgericht - oder auch bei jedem Notar erfolgen.
Leserforumvon fb419419-41 | Erbrecht | 21 Antworten | 17.08.2020 16:16
Der 21 Jährige Sohn will jetzt das Erbe ausschlagen, aber will dennoch die Möbel aus der Wohnung haben, in die er mit seinem Vater gelebt hatte. ... Die Ausschlagung ist im Übrigen innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor dem Amtsgericht oder einem Notar schriftlich zu erklären. ... Dem Fragesteller geht es doch gar nicht darum, ob eine Ausschlagung erfolgen soll oder nicht.
Leserforumvon fb547424-38 | Erbrecht | 6 Antworten | 25.05.2020 14:23
Dies hat sie auch gemacht, nur das Amtsgericht hat wegen der Corona Krise nur telefonisch geöffnet. ... Danach ist für die Ausschlagung in diesem Fall die Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich. ... Und in der Wohnung Deiner Mutter gab es keine Unterlagen?
Leserforumvon bob321123 | Erbrecht | 11 Antworten | 05.05.2021 12:16
Als wir von dem Tod erfuhren, war die Wohnung der Verstorbenen restlos geräumt. ... Es wurde schnell klar, dass das Erbe überschuldet ist. ... Es wird mitgeteilt, dass das Datum zählt, wann es dort eingetroffen ist, nicht wann die die Ausschlagung bei einem anderen Amtsgericht erfolgte...
Leserforumvon evitaivo | Erbrecht | 16 Antworten | 11.05.2009 20:38
Eine Räumung der Wohnung durch den VM kommt doch nur in Frage, wenn der Erbe dies gestattet oder wenn der Erbe derart säumig wird, dass der VM ein Räumungsurteil erwirken kann. - Zum Zeitpunkt des Briefes moniert die VM selbst gerade mal 2 Monatsmieten und die Wohnung wurde zum 30.06. gekündigt. ... -- Editiert am 13.05.2009 17:48 Am 13.5.2009 von cruncc1 #Und da es keinen anderen Erben außer der Schwester gab, war es doch naheliegend, anzunehmen, der Staat (also das AG) erbt# Wie kommst du darauf, dass selbst wenn der Staat Erbe werden würde, das Amtsgericht "erbt"? Der "Staat" ist nicht das Amtsgericht.
Leserforumvon ImmerWieder | Erbrecht | 24 Antworten | 09.04.2020 13:24
Eine Person hat vom Amtsgericht Nachricht über Erbe erhalten und möchte das Erbe ausschlagen. ... Nur stellte sich zudem die Frage, ab wann die Frist läuft - darauf ging man beim Amtsgericht nicht ein. ... Erst hierauf fiel die Entscheidung, das Erbe abzulehnen.
Leserforumvon Normanne1190 | Erbrecht | 8 Antworten | 03.08.2018 01:16
Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht, dass sich auf die Eröffnung eines Testaments von 1993 bezieht. ... Soll ich das Erbe ausschlagen? ... Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Eröffnung des Testamentes erfolgen, da man ansonsten das Erbe automatisch angenommen hat.
Leserforumvon Wammbachsee | Erbrecht | 6 Antworten | 01.09.2008 21:44
Ich werde beim amtsgericht einen antrag stellen auf ausschlagung ses Testamentes (in Namen meiner Frau) Wer kann weiterhelfen ,was soll ich weiterhin tun. Danke Josef Fuchs Am 1.9.2008 von cruncc1 ...ich werde beim amtsgericht einen antrag stellen auf ausschlagung ses Testamentes (in Namen meiner Frau)... ... Am 2.9.2008 von hh Wenn Deine Frau das Erbe ausschlägt, ist sie im Hinblick auf die Wohnung zu nichts verpflichtet.
Leserforumvon some | Erbrecht | 3 Antworten | 11.11.2015 10:20
Die Oma war schon beim Amtsgericht um das Erbe auszuschlagen, da der Nachlass überschuldet ist. ... Ich frage deshalb, weil meine Kinder derzeit im Prüfungsstress sind und es somit schwierig ist, vormittags zum Amtsgericht zu fahren. ... Wird man erst durch die Ausschlagung eines vorrangigen Erben zum Erben, kann man getrost abwarten, ob das Nachlassgericht (oder ein Gläubiger) einen über die Erbenstellung informiert.
Leserforumvon dbeyer | Erbrecht | 5 Antworten | 23.09.2006 08:01
Die Wohnung der Mutter wurde nicht gekündigt. ... Ist eine Ausschlagung noch möglich? ... Hier wäre das der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft.
Leserforumvon AlexuSascha | Erbrecht | 5 Antworten | 17.06.2010 13:42
Mietkosten, Räumung der Wohnung u.s.w. Bin total aufgewühlt und wäre dankbar wenn mir jemand helfen kann ----------------- "" Am 17.6.2010 von Spreeperle Gehe schnellstens zum zuständigen Amtsgericht und erkläre, daß Du das Erbe ausschlägst. ... Wenn das Erbe ausgeschlagen ist, dann kommen keine weiteren Kosten auf Dich zu.
Leserforumvon Heinz25 | Erbrecht | 25 Antworten | 12.02.2021 13:03
Ich bin also nicht Alleinerbe und kann die Wohnung nicht auf mich umschreiben lassen. ... Du bist, wenn ich das richtig sehe, der einzige Erbe erster Ordnung. ... [/quote] Ja Auch die Unterschrift unter die Ausschlagung muss notariell beglaubigt werden.
Leserforumvon apfelpicker | Erbrecht | 21 Antworten | 11.05.2013 15:56
also erbe ablehnen, wegen zu hoher schulden und trotzdem sich so ein paar sachen einfach nehmen? ----------------- "" Am 11.5.2013 von xxsirodxx Wenn dem so ist, hat derjenige der die Sachen aus der Wohnung nimmt, das Erbe angenommen. ... Nur: Wenn man einmal Gegenstände aus dem Nachlass an sich nimmt, dann kann man sich den Weg zum Amtsgericht zwecks Ausschlagung auch sparen.
Leserforumvon blader | Erbrecht | 7 Antworten | 07.11.2008 18:14
Du kannst aber natürich auch schon sofort das Erbe ausschlagen. ... Am 9.11.2008 von cruncc1 Der Unterschied zu den anderen Bundesländern ist, dass das Nachlassgericht nicht beim Amtsgericht, sondern bei den "Notariaten" ist. ... Also rechtzeitig Termin zur Ausschlagung beim Nachlassgericht vereinbaren!
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