557 Ergebnisse für „erbe todesfall“

Leserforumvon Dreamer23 | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2014 19:36
Hallo liebe Community, Entgegen des Titels ist mir bewusst, dass das Ausschlagen eines Erbes vor Todesfall prinzipiell nicht moeglich ist. Allerdings moechte ich effektiv genau dies tun - hier meine Situation. - In den naechsten Jahren werde ich absehbar Erbe werden. Dieses Erbe moechte ich ausschlagen. - Ich ziehe in den naechsten Monaten (potentiell permanent) ins Ausland. - Eine Anreise, auch in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem Todesfall, ist keine aktzeptable Loesung. - Mein aktueller Plan sieht vor offiziell meinen Wohnsitz in Deutschland auf die Adresse meiner Eltern zu legen und diesen damit vorerst aufrecht zu erhalten.
Leserforumvon alexander123erben | Erbrecht | 5 Antworten | 22.10.2018 09:16
Hallo zusammen, folgende Konstellation hat sich nach einem Todesfall ergeben. ... Kann die Frau das Erbe der Wohnung abtreten bzw. sich NICHT im Grundbuch eintragen? ... Am 22.10.2018 von eh1960 Die Ehefrau kann ihr Erbe annehmen oder sie kann es ausschlagen.
Leserforumvon leneli | Erbrecht | 3 Antworten | 26.05.2010 10:02
Es geht um eine Erbgemeinschaft und das Erbe . Ich nenn sie hier Erbe A, B und C Das Erbe wird nach Todesfall des Vererbenden vollstreckt. ... Nehmen wir an, Erbe C stirbt, bevor er sein Erbe antreten kann.
Leserforumvon persönlich | Erbrecht | 8 Antworten | 22.07.2013 16:18
Ich bin der einzigste Erbe. ... Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich mich dann um nix mehr kümmern? ... Darf man da nichts mehr nehmen wenn das Erbe ausgeschlagen ist?
Leserforumvon Pragmaticus | Erbrecht | 12 Antworten | 17.11.2010 14:04
Hallo, wir sind uns nicht sicher was mit Verträgen nach einem Todesfall passiert. ... Der Erbe ist doch vermutlich zuerst für die Vertragserfüllung verantwortlich - oder? ... Wird das Erbe ausgeschlagen, kann die Bank die Sicherheiten verwerten und so den Kredit bedienen.
Leserforumvon virgilt | Erbrecht | 6 Antworten | 15.02.2015 19:15
Ich bin nicht adoptiert, somit scheide ich als Erbe aus. ... Dieser Anteil gehört dann nicht zum Erbe. ... Außerdem können Sie im Todesfall Ihres Mannes auch mehr Erbe geltend machen als Ihren Pflichtanteil, das Sie (Ich) dazu beigetragen haben, dass das Haus und Grundstück zu unterhalten/ zu finanzieren und ggf. sogar zu einer Wertsteigerung verholfen haben (z.B. durch eigenes Einkommen das Sie in Sanierung/ Renovierung investiert haben).
Leserforumvon Vike28 | Erbrecht | 7 Antworten | 21.06.2023 09:08
Meine Fragen: Geht allgemein bei einem Todesfall das Mietrecht auf den Erben über? ... [/quote] Ist man als Kind bei einem Todesfall für solch Renovierungsarbeiten aufkommen bzw diese erledigen??? ... [/quote]Der Erbe tritt an die Stelle des Erblassers.
Leserforumvon marysioux | Erbrecht | 2 Antworten | 15.03.2006 17:47
auseinandergesetzt wird (selbst der bgh hat ja drüber gegrübelt..). wenn ich einen menschen (egal ob erbberechtigt oder nicht) bevorzugen möchte, kann ich ihn doch ganz einfach auf einem konto als begünstigten im todesfall eintragen. die banken bieten doch sogar den zusatz im vertrag an, daß diese schenkung später nicht zum nachlass gehört... so kann ich doch völlig legal, zumindest was geld angeht die "ungeliebten" leer ausgehen lassen und ihnen sogar den pflichtteil entziehen (auch ohne, daß sie sich vorher erbunwürdig gezeigt haben)... und wenn ich es mir zu lebzeiten dann doch anders überlege, kann ich das geld ja auf ein anderes "normales" konto tun bzw. ganz normal über mein geld verfügen... das ist doch sicher? ... marysioux -- Editiert von marysioux am 15.03.2006 17:58:08 -- Editiert von marysioux am 15.03.2006 18:10:25 Am 16.3.2006 von sika0304 Also, die einzige Möglichkeit, etwas vom Erbe auszuschließen ist über eine Lebensversicherung und den Eintrag eines Begünstigten im Todesfall. Das mit der Bank wäre mir vollkommen neu, was du höchstwahrscheinlich meinst ist eine Vollmacht über den Tod hinaus, aber auch da kann man kein Erbe "verschieben", denn wenn ein Unberechtigter das Geld entnimmt nach dem Tod ist das Erbunterschlagung und eine Straftat.
Leserforumvon Toralf | Erbrecht | 0 Antworten | 31.08.2003 00:38
Am 06.05.03 hatten wir einen Todesfall in der Familie. ... Beim Bestatter wurden wir gefragt, ob das Erbe ausgeschlagen wird. ... ( Kündigungsfrist event. unwirksam bei Todesfall) Vielen Dank schon mal im voraus.
Leserforumvon Toralf | Erbrecht | 0 Antworten | 31.08.2003 00:38
Am 06.05.03 hatten wir einen Todesfall in der Familie. ... Beim Bestatter wurden wir gefragt, ob das Erbe ausgeschlagen wird. ... ( Kündigungsfrist event. unwirksam bei Todesfall) Vielen Dank schon mal im voraus.
Leserforumvon Jack56895 | Erbrecht | 4 Antworten | 12.01.2022 10:05
Reicht es wenn wir seinen Todesfall mittels Sterbeurkunde bei der Bank anzeigen? ... Eine Rolle ob das Erbe verweigert oder angenommen wird? ... Eine Rolle ob das Erbe verweigert oder angenommen wird?
Leserforumvon jan24 | Erbrecht | 3 Antworten | 03.04.2011 19:41
Dies um im Todesfall sofort finanziell helfen zu können (Beerdigung, etc.). ... Dennoch sei gesagt, dass testamentarisch ich für das Erbe eingesetzt bin und diese Ex-Lebensgefährtin nur unterschriftsberechtigt, aber nicht erblich begünstigt ist. Kann ich rechtlich diese Konten sperren lassen, oder welche Möglichkeiten bleiben mir, die Konten vor einer "Plünderung" im Todesfall zu schützen?
Leserforumvon Jindojune | Erbrecht | 5 Antworten | 20.05.2018 12:03
Was können wir jetzt tun denn wir wissen das meine Schwiegermutter ne Menge Schulden hatte und mein Mann auch ihr einzigstes Kind...Danke im voraus -- Editiert von Jindojune am 20.05.2018 12:04 Am 20.5.2018 von cruncc1 Der Erbe kann Nachlassinsolvenz beantragen. ... Das sollte schleunigst in Angriff genommen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1980.html Zitat:...allerdings sind nun die 6wochen rum das mein Mann das Erbe hätte ausschlagen können (gestern von dieser Regelung erfahren) Man hätte sich rechtzeitig informieren sollen. Am 20.5.2018 von Jindojune Ja sorry ist der erste Todesfall mein Schwiegervater verstarb wo mein Mann noch Kind war und meine Eltern leben noch von daher woher soll man das wissen...wo sein Onkel verstarb vor 5 Jahren kam ein Brief vom nachlassgericht an da alle anderen das Erbe ausgeschlagen hatten
Leserforumvon Flantes | Erbrecht | 1 Antwort | 25.05.2012 17:58
Da wir aber von einigen seiner Schulden wissen, beabsichtigen wir eigentlich, das Erbe auszuschlagen . ... Wenn man aber als Erbe dasselbe ausschlägt...? ... "Bezugsberechtigt für Leistungen im Todesfall: Name, Vorname als Vermächtnisnehmerin" schreibt???
Leserforumvon jägerschnitzel | Erbrecht | 2 Antworten | 01.02.2004 10:51
Hallo, ich möchte als alleiniger Erbe selbiges ablehnen. ... Der Todesfall war bereits am 01.12.2003 (zu spät ?) ... Am 1.2.2004 von pOtH mir wurde vom betreuer meiner mutter gesagt, das wir nachricht vom nachlassgericht erhalten, dumm gelaufen, meine schwester u. ich haben den landeswohlfahrts verband am hals welcher geld vom erbe haben will (gibt aber nix zu erben von daher geradenochmal glück gehabt). wenn ich also meine schwester richtig verstanden hab muss man binnen 6 wochen nach kenntnissnahme vom tod, beim nachlassgericht,notar od. ortsgericht das erbe ausschlagen. geh am besten sofort zum nachlassgericht, ortsgericht od. notar, u. mach eine "erbausschlagung", diese muss ans zuständige nachlassgericht geschickt werden (letzter wohnsitz des verstorbenen). beim notar b.z.w ortsgericht wird nur beglaubigt das du auch der bist für den du dich ausgibst.
Leserforumvon Fipps | Erbrecht | 6 Antworten | 01.03.2006 09:43
Der Bruder der Tante möchte auf das Erbe zu Gunsten meiner Frau vezichten. ... Erbschaftsteuer für Bruder und Nichte bei Gelderbe von je 15.000€: je 564€ Erbschaftsteuer für Nichte bei Gelderbe von 30.000€: je 2364€ Schenkungssteuer bei Schenkung von 15.000€ von Bruder an Nichte: 564€ Bei Ausschlagung des Erbe fallen also insgesamt 2.364€ an Steuern an.
Leserforumvon doerts | Erbrecht | 3 Antworten | 20.07.2016 14:43
Ich war testamentarisch für das Erbe eines Hauses vorgesehen, welches allerdings zwischen Testamentserstellung und Todesfall verkauft wurde.
Leserforumvon guest-12306.11.2016 23:01:45 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.01.2016 20:03
Ein Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung ändert die Bezugsberechtigung im Todesfall von seinen Kindern zu einer anderen fremden Person. ... Wenn kein Erbe vorhanden ist, dann müssen die Kinder zahlen. -- Editiert von hh am 21.01.2016 21:23
Leserforumvon alexa_de | Erbrecht | 12 Antworten | 10.12.2007 23:35
Können die "Kinder" das Darlehen als Erbe beanspruchen? ... Vieles hängt ja auch von den Vereinbarungen im Darlehensvertrag ab, private Darlehensverträge beinhalten ja häufig auch Klauseln, wie im Todesfall einer Partei zu handeln ist (z.B. ... Nein, es sei denn sie schlagen das Erbe komplett aus.
Leserforumvon Rum0rs | Erbrecht | 2 Antworten | 07.06.2010 10:52
Besteht die Chance an das Erbe ranzukommen? ... quote:Besteht die Chance an das Erbe ranzukommen? Ja, es müssen für alle Erbfälle (jeder einzelne Todesfall) Erbscheine beantragt werden.
123·5·10·15·20·25·28