122 Ergebnisse für „erbengemeinschaft erbe anspruch anteil“

Leserforumvon Pinguin0410 | Erbrecht | 1 Antwort | 07.09.2022 15:48
Die neue Erbengemeinschaft will nun das Erbe verkaufen. Hat dann Person B einen Anspruch auf Zweidrittel des Erlöses? Immerhin hat er den Anteil von Person A gekauft.
Leserforumvon rathfelder | Erbrecht | 0 Antworten | 07.10.2002 18:24
Hallo, Ein Erbe möchte aus der Erbengemeinschaft austreten und seinen Anteil veräußern (hier an die übrigen Erben).
Leserforumvon Thalia17 | Erbrecht | 3 Antworten | 05.02.2021 21:55
Es wird also auf eine Erbengemeinschaft hinauslaufen. ... Da mein Vater selbst schon ziemlich alt und krank ist, stellt sich nun die Frage: kann mein Vater den Vertrag mit dem Erbenermittler bzw. den in Aussicht gestellten Anspruch auf ein Erbe zu seinen Lebzeiten auf mich übertragen/abtreten? ... Zitat:Und damit Teil der Erbengemeinschaft werde und sein Anteil nicht unter den weiteren Miterben aufgeteilt wird.
Leserforumvon Elke123 | Erbrecht | 3 Antworten | 11.06.2004 11:22
Meine Cousine (Miterbin) hat das Erbe bzw. die Konten nach dem Tode verwaltet. ... Sie dürften vielmehr einen Anspruch darauf haben, an der Verwaltung des Erbes angemessen beteiligt zu werden. ... Dann wird Ihnen (verkürzt ausgedrückt) ihr Anteil ausgezahlt und Sie haben mit der Erbengemeinschaft nichts mehr am Hut und müssen sich keine Gedanken mehr machen, ob die verwaltende Miterbin Sie hintergeht.
Leserforumvon guest-12314.04.2012 15:47:00 | Erbrecht | 7 Antworten | 14.07.2011 11:08
Es fehlen schlicht die Fakten wie die Summe der Erbmasse, der einzelnen Erben und Ihr gesetzlicher Erbteil bzw. der Anteil, der ihnen von Verfügung von Todes wegen zugedacht war. Sollten Sie für Ihr Problem konkrete Hilfe in Anspruch nehmen wollen, stehe ich gerne unter u.a. ... Bis du überhaupt Erbe geworden?
Leserforumvon A.M. | Erbrecht | 1 Antwort | 29.11.2006 00:05
Verstorbene Elternteil gehörte zu der Erbengemeinschaft und bekam einen Anteil x zugesprochen, durch dessen Tod geht der Anspruch auf die Kinder über. Wird der Anteil x nochmals verringert, da das Verwandtschaftsverhältnis für die Kinder nun eine weitere Generation entfernter ist oder gilt hier immer noch der Anteil x, da der verstorbene Elternteil sich schon angemeldet hatte? Die Kinder können des Erbe des entfernten Verwandten erst antreten, wenn sie das Erbe des eigenen Elternteils angemeldet haben, oder?
Leserforumvon GT-Four | Erbrecht | 11 Antworten | 01.03.2004 19:09
Hallo, ich bin in einer Erbengemeinschaft (6 Personen) und habe u. a. einen Anteil an einer Eigentumswohnung geerbt. ... Sind die Mietzahlungen erbfähig, d.h. könnte man einen monatlichen Anteil der Miete fordern ? ... Das hat nichts mit dem Erbe zu tun, sondern ergibt sich aus Deinen Rechten und Pflichten als Eigentümer.
Leserforumvon hexhex123 | Erbrecht | 3 Antworten | 29.09.2014 19:59
Am 29.9.2014 von hh Ja, Du musst Dich mit Deinem Eigentumsanteil an den Kosten beteiligen, hast aber im Gegenzug Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für Deinen Anteil an Dich. ----------------- " " Am 4.10.2014 von TiA2010 Du hast nicht ein Achtel des Hauses geerbt, sondern du bist jetzt Teil einer Erbengemeinschaft über den Anteil deiner Mutter am Haus. ... Ausserdem besteht ein Erbe aus Vermögen und Schulden, d.h. ... Auch die Kreditschulden. kannst du das Erbe noch ausschlagen?
Leserforumvon koslowski45 | Erbrecht | 5 Antworten | 10.05.2011 17:53
Ist B Erbe und wenn nein, wer muss B auszahlen? ... Nur damit kann festgestellt werden, wie hoch As Anteil ist, denke ich. ... Damit wäre nur A Erbe, man spart sich die Erbengemeinschaft (was eigentlich immer vorteilhaft ist) und die Verhältnisse sind klarer, da genau einer die ganze Abwicklung zu übernehmen hat.
Leserforumvon Granit | Erbrecht | 6 Antworten | 12.11.2006 20:39
Am 13.11.2006 von Granit Warum entsteht den da kein anspruch auf die Auszahlung meines Anteils? ... Nach dem Tod Deiner Mutter wurde eine Erbengemeinschaft gebildet, die aus allen Erbe, d.h. ihrem Mann, Dir und den anderen 4 Kindern besteht. Dieser Erbengemeinschaft gehört das Erbe gemeinsam, wobei jeder mit einem gewissen Anteil beteiligt ist.
Leserforumvon esda | Erbrecht | 3 Antworten | 18.09.2012 12:29
Dann gehörte der ERbengemeinschaft "Vater und Schwägerin" ein Anteil des Hauses, der Schwägerin allein der Rest. ... Es bleibt der Anteil bei der "alten" Erbengemeinschaft, die anscheinend nicth auneinandergesetzt wurde. ... Oder besteht, da die Erbschaftsbesitzerin nun tot ist, ein Anspruch gegen die Erbengemeinschaft der Schwägerin?
Leserforumvon Jawoll | Erbrecht | 4 Antworten | 11.04.2010 21:03
Es wurde nie etwas unternommen bezüglich Erbe. ... Haben die Kinder noch Anspruch auf das Erbe der Mutter (Haus)? ... Im Ergebnis entsteht dann wieder eine Erbengemeinschaft, bei der die Ehefrau mit einem weit größeren Anteil da steht als die Kinder.
Leserforumvon andreas124 | Erbrecht | 15 Antworten | 09.04.2020 15:32
Insoweit hat sie gegenüber dem Fragesteller Anspruch auf Erstattung von 1/12 der gezahlten Beiträge. Der Anspruch verjährt innerhalb der Regelverjährung. ... Am 5.5.2020 von Ratsuchender@123net Du hast nach Deinem Vortrag einen Anteil von 1/6 an einem Erbe, zu dessen Vermögen ein hälftiger Anteil an einem Grundstück gehört.
Leserforumvon Shazza | Erbrecht | 11 Antworten | 09.07.2018 14:08
Wenn es kein Testament gab, und die ABC ihr Erbe in Anspruch genommen haben, dann gehört seit dem Tod der GM dem GV drei Viertel des Hauses, und den ABC jeweils ein Zwölftel. ... Nein, wenn A auf sein Erbe verzichtet, geht sein Anteil nicht auf die Kinder über. ... Dann wären Eigentümer BC und Kinder von A in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil ABC + Erbengemeinschaft bestehend aus BC und Kinder von A ebenfalls wieder in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil -- Editiert von malebenkurz am 10.07.2018 08:39 Am 10.7.2018 von Shazza Soweit alles klar.
Leserforumvon SIH007 | Erbrecht | 17 Antworten | 04.01.2021 13:48
Dann wird das Testament so ausgelegt, dass im Hinblick auf den Wert der Vermächtnisse festgelegt wird, wer mit welchem Anteil Erbe ist und dann kommt so ein Ergebnis dabei heraus. ... Ein Vermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Erben. ... Sollte also das Haus 1 einen Wert von 200.000€ haben, das Haus 2 einen Wert von 250.000€ und das Haus 3 einen Wert von 300.000€ dann wird ein Erbschein in der Form ausgestellt, dass Kind1 zu 4/15 Erbe wird, Kind 2 wird zu 5/15 Erbe und Kind 3 wird zu 6/15 Erbe.
Leserforumvon elnegro | Erbrecht | 6 Antworten | 07.09.2016 19:42
Laut Erbschein je 1 drittel steht mir doch ein gesetzlicher Anspruch auf diesen Anteil zu und die Bank kann sich doch nicht auf ihre AGB`s berufen die ich als Person nie akzeptiert habe. ... Gruß Am 9.9.2016 von joebeuel Als Erbengemeinschaft könnt ihr nur zusammen handeln.
Leserforumvon guest-12314.06.2009 15:53:56 | Erbrecht | 5 Antworten | 13.05.2009 12:55
Zunächst einmal entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft muss sich einigen, wer welchen Anteil des erbes Erhält. ... Das mit der Erbengemeinschaft habe ich auch schon gehört.
Leserforumvon Satsumasmile | Erbrecht | 12 Antworten | 10.08.2017 16:27
Sie gehört nicht zur Erbengemeinschaft. ... Maßgeblich ist jedenfalls, wem das Haus jetzt nach dem Erbfall gehört - ggf. wem zu welchem Anteil. ... Aber wenn die LG nicht im Grundbuch eingetragen ist und nicht zur Erbengemeinschaft gehört, hat sie Anspruch auf exakt.... nichts.
Leserforumvon Seemon | Erbrecht | 7 Antworten | 27.08.2013 21:35
Möglicherweise wurde deinem Vater ja sein Anteil längst ausgzahlt! ... Und nein Mein Vater hat nix bekommen, er hat sich durch die Krankheit nicht mehr kümmern können, wurde mir zumindest berichtet ... ----------------- "" Am 28.8.2013 von Seemon Worum es mir auch eigentlich geht, ich habe das Erbe damals nicht angetreten ... besteht da überhaupt noch Anspruch? ... Hast du damals formell das Erbe ausgeschlagen?
Leserforumvon analir | Erbrecht | 12 Antworten | 01.01.2008 19:13
Nun frage ich mich - worauf bezieht sich das Erbe bzw. der Anspruch? ... Sohn hat schriftlich um die Auseinandersetzung gebeten und der Mutter angeboten seinen Anteil abzukaufen. ... Da du volljährig warst und damals kein Erbe angefordert hast, kann es unter Umständen sein, dass du auf das Barvermögen und das Auto gar keinen Anspruch mehr hast (Verjährung).
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