Gesetzlich erbberechtigt sind sie jedoch nicht. ... Wenn kein Testament vorhanden ist, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. ... Die gesetzliche Erbfolge sieht wie folgt aus: Nach dem Tod des ersten Ehegatten bekommt der überlebende Ehegatte 50% des Nachlasses.
Gegenüber Deinen Eltern ist Deine Lebensgefährtin nicht gesetzlich erbberechtigt. ... Deine Antwort sagt mir, dass eine Enterbung keine Auswirkung auf die weitere Erbfolge in dem von mir konstruierten Fall hat. ... Es ist klar gesetzlich geregelt, dass IMMER die Kinder an die Erbstelle der Eltern treten.
danke und viele grüße JaaGenau Am 7.3.2005 von hh Die gesetzliche Erbfolge sieht wie folgt aus: Der Ehepartner erbt 3/4. ... Ehegatten der Geschwister, Freundinnen und "mitgebrachte" Kinder sind gesetzlich in keinem Fall erbberechtigt. ... Sollte diese doch recht stark vom Zufall abhängig Erbfolge nicht gewünscht sein, ist ein Testament notwendig.
Gruß Am 15.6.2006 von hh Ist es möglich, zunächst nur die Erbschaft aus gesetzlicher Erbfolge auszuschlagen Nein, das ist nicht möglich. ... Gruß Am 15.6.2006 von hh § 1947 BGB Am 15.6.2006 von Hinweggedacht Hallo hh und Wolfgang, nach 1951 I soll aber doch genau das möglich sein, wenn die Berufung zum Erben auf verschiedenen Gründen beruht, zB wie hier einmal gesetzlich, einmal testamentarisch? ... Ich meine hiermit: Wenn es also nach Ausschlagung der Erbschaft aufgrund Testaments wieder zur gesetzlichen Erbfolge kommt, wäre dann die Ausschlagungsfrist aufgrund gesetzlicher Erbfolge (ab Bekanntwerden des Erbfalls) für meine Frau bereits abgelaufen?
Guten Abend, mich beschäftigt seit längeren die Frage der Erbfolge in unserer Familie aber ich mag das Thema nicht so richtig ansprechen. ... Gesetzlich würde die Mutter 50% des Hausanteils erben, das dem Vater gehört und die Kinder A, C und D erben 1/6.
Die Erbfolge würde dann so aussehen: 1. ... Die von @Ballivus genannte Erbfolge für den ersten Erbfall bezieht sich nur auf den Vermögensanteil des verstorbenen Ehegatten. ... Jeder Todesfall zieht eine eigene Erbfolge nach sich.
Hallo, was ist bitte eine "vorweggenommene Erbfolge" ???? ... Du bist gegenüber Deinem Stiefvater nicht gesetzlich erbberechtigt. ... Mann meiner Mutter hat meinem Bruder das Haus übertragen (...vorweggenommene Erbfolge...)
Was mich enorm verwirrt: Im Anschreiben des Gericht steht "...da Sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind, steht Ihnen evtl. ... Dass ich etwas von ihm erbe, hätte ich nicht erwartet, aber warum dann dieser Satz mit dem "Erbfolge ausgeschlossen"? ... [/quote] Ja Ohne Testament wärst Du gesetzlich Erbe geworden und durch das Testament wurdest Du von dieser gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
Das sie Dir gegenüber nicht gesetzlich erbberechtigt wären, würden sie in so einem Fall insgesamt erhbliche Nachteile bei der Einforderung des Pflichtteils haben. ... Am 29.9.2006 von Tomten >Erbfolge Berliner Modell * Man sollte das Fell des BŠren erst verteilen, wenn er erlegt wurde Hallo, meine zuk. ... (weder hier in Deutschland noch in Spanien) * kann das Testament im Regelfall (wenn nichts anderes im Testament vereinbart wurde) also nicht Šndern oder andere VerfŸgungen machen Der Landschaftsverband als TrŠger des Behindertenwohnheims hat vor ca. 6 Monaten den Pflichtanteil fŸr den Sohn geltend gemacht. * SelbstverstŠndlich, ist er gesetzlich auch zu verpflichtet bisher die Fakten.
Dann gilt folgendes: Nach dem Tod des Vaters: Stiefmutter 1/2, Kinder aus erster Ehe je 1/18, Kinder aus zweiter Ehe je 1/18 Nach dem Tod der Stiefmutter: Kinder aus erster Ehe nicht gesetzlich erbberechtigt, daher bleibt es bei 1/18 = 5,55% Der Anteil von 1/2 wird auf die Kinder aus zweiter Ehe verteilt, d.h. diese erhalten je 1/18 + 1/10 = 14/90 = 15,55%
Maddin Am 15.2.2007 von hh Gegenüber Eurer Stiefmutter seid Ihr nicht gesetzlich erbberechtigt.
-- Editiert von HeHe am 27.03.2007 15:19:34 Am 27.3.2007 von hh Die Geschwister sind gesetzlich erbberechtig, haben jedoch keinen Pflichtteilsanspruch. ... Ordnung erbt der Ehegatte gesetzlich 75%.
Wir möchten jetzt bei einem möglichem Tod eines der Ehegatten die gesetzlich für diesen Fall vorgeschriebene Erbfolge von einem Dritte bei zwei Kindern auf 50-25-25 eintreten lassen. 1. ... Zählt ein jetzt geschriebenes Testament und setzt die gesetzliche Erbfolge bei Gütertrennung außer Kraft? ... Der Güterstand spielt nur bzgl. der gesetzlichen Erbfolge bzw. der Pflichtteilsansprüche eine Rolle.
Danke für eine Antwort ----------------- "" Am 26.7.2013 von guest-12328.01.2014 10:21:18 Die Frau ist nicht mit der Mutter verwandt und erbt daher nach gesetzlicher Erbfolge nichts. ... Heißt das also, dass nur "Blutsverwandte" in die Logik der gesetzlichen Erbfolge fallen? Mit anderen Worten: Wenn ich nicht gerade der Ehepartner des Erblassers bin, habe ich als Nicht-Blutsverwandter keine gesetzlich geregelten Erbansprüche.
Am 18.1.2010 von hh Wenn man nichts macht, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. ... Ein Testament ist erforderlich, wenn Du von dieser gesetzlichen Erbfolge abweichen willst. ... Speziell ist zu beachten, dass der Anteil Deines Hauses, der nach der gesetzlichen Erbfolge an Deine Frau fällt, von ihr nach ihrem Tod gesetzlich nur an ihr eigenes leibliches Kind weitervererbt wird.
Wie Sie vorwegnommen beantwortet haben, war die Frage ob der Minderbedachte die Möglichkeit hat seinen Pflichtteilsanspruch (der ja nicht nur per Testament bei 1/4 liegt, sondern auch gesetzlich) per Klage auf 1/2 zu erhöhen.
Wie ist die Erbfolge ohne Testament? ----------------- "" Am 27.10.2010 von hh Deine Geschwister sind gesetzlich zu gleichen Teilen gesetzlich erbberechtigt.
Ein Erblasser sollte eine verantwortungsvolle letztwillige Verfügung treffen, in der der Nachlass genau geregelt wird, denn damit kann eindeutig ausgeschlossen werden, dass es nicht zur gesetzlich geregelten Erbfolge kommt.
Der § 1953 II BGB bezieht sich ausdrücklich nur auf die Erbfolge. ... Auch die Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer stimmen ja nicht mit den Ordnungen der Erbfolge überein. So hat z.B. ein Stiefkind einen Freibetrag von 205.000€, ist aber gesetzlich gar nicht erbberechtigt. -- Editiert von hh am 09.03.2004 10:39:18 Am 9.3.2004 von Kuri Hallo hh, an der Argumentation von Ihnen ist was dran.
Gesetzlich würde ich jetzt 1/2 für die Schwester und 1/2 für mich und meine Bruder vermuten. ... Es tritt somit die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Frage wäre allgemein, ob ein Vermächtnis die gesetzliche Erbfolge aushebelt.