47 Ergebnisse für „erblasser frau kind mutter“

Leserforumvon elmer | Erbrecht | 1 Antwort | 09.02.2003 13:03
Der Mann war verheiratet und hatte ein kind mit dieser frau. die ehe wurde geschieden. das kind verstarb. der mann (erblasser) kann dem kind nun ja nichts vererben da es vor ihm starb. Erbt die mutter des toten kindes (Ex-Frau des erblassers) vom erblasser oder irgendwie für ihren toten sohn?
Leserforumvon go446444-90 | Erbrecht | 10 Antworten | 26.07.2016 22:56
Er könnte auch weider verfügen, dass falls ein rechtliches Kind nicht sein genetisches ist, die Frau auch nichts erbt. ... Am 27.7.2016 von metttwurstkneckebrot Zitat (von FareakyThunder):Er könnte auch weider verfügen, dass falls ein rechtliches Kind nicht sein genetisches ist, die Frau auch nichts erbt. ... Die liebe Frau Mutter kann das ja auch irgendwie überlesen haben, nicht mehr beachtet oder sonst wie aus den Augen gelassen haben.
Leserforumvon Tin@ | Erbrecht | 2 Antworten | 29.09.2009 14:20
Ich bin ein uneheliches Kind meines Vaters der mehrer Ländereien und Geschäfte besitzt. Leider wollte er schon von meiner Geburt an nichts mit mir und meiner Mutter zu tun haben. ... Ich gehe daher von aus das er vor seinen Tod alles auf seine Frau und Kinder überschreiben wird.
Leserforumvon charlotte göhler | Erbrecht | 16 Antworten | 15.12.2003 01:19
Am 15.12.2003 von JuYa Guten Abend Frau Göhler, i. d. ... Am 17.12.2003 von hh Wenn ich das richtig sehe, dann ist der Vater, der 1982 verstorben ist, das uneheliche Kind und der Erblasser, der das "große" Erbe hat, ist der Opa, der im Krieg im Alter von 22 Jahren gefallen ist. ... Sie sind Abkömmlinge der Mutter.
Leserforumvon eckard | Erbrecht | 22 Antworten | 14.08.2011 14:32
Meine Frau und ich sind sehr gut verdienende Doppelverdiener. ... Aber kein anderes Kind, das sich daran stört. ... Aber eben nur von einem Erblasser und nicht von der großherzigen, lebendigen Mutter.
Leserforumvon pmmasia | Erbrecht | 18 Antworten | 11.09.2016 09:48
Meine Mutter meinte jetzt ,sie wolle eine Wohnung (ca wert 300k) auf sie ueberschreiben , sie kann dann frei darueber verfuegen und hat ebenfalls den Vorteil der nichtzahlung einer Miete, was sich zb , wenn der Erblasser noch 10 Jahre lebt ,auf einen Mietvorteil von 100k bringen wuerde. (zz zahlt Sozialamt die Miete an meine Mutter) ich im Gegenzug soll ein Haus bekommen ,Wert knapp 300k , jedoch mit einem lebenslangen Wohnrecht fuer meine mutter ,sowie falls ich vor meiner Mutter sterben sollte,.dies zurueckfaellt , an meine Mutter. was ich mehr als unfair empfiinde. da ich es weder vermieten kann noch darueber verfuegen kann. desweiteren ist dies zz aus Steuergruenden ,fuer mich ebenfalls negativ ( meine Frau ist beimeienr MUtter nicht so beliebt,die ist zwar eine ganz ehrlcihe haut und natuerlich, was aber auch bedeutet sie verstellt sich nicht , um Vorteile zu erlangen . falsche Schlangen dagegen haben es wohl oft leichter...) ... im jusristischen Meine Mutter heiratete erneut.
Leserforumvon harry1961 | Erbrecht | 8 Antworten | 16.07.2011 21:34
Der zwischenzeitlich Verstorbene Sohn und dessen Frau hatten sich außer gelegentlichen Besuchen nie an der Pflege beteiligt. ... Der Erblasser ist jetzt der Vater. ... Sie klagt ja auch gegen ihr eigenes - nicht minderjähriges Kind. ----------------- "" Am 22.7.2011 von harry1961 Der Erblasser ist hier der Vater der 2011 verstorben ist.
Leserforumvon traurigeWitwe | Erbrecht | 35 Antworten | 31.08.2010 15:30
Verzichtet darauf eine Mutter für ihr Kind? ... Ich werde mal schauen, wie ich an Infos über die Mutter und das Kind komme. ... Ausserdem weiss er, dass die Frau/das Kind durch das Jugendamt betreut wurden oder werden.
Leserforumvon Yosy82 | Erbrecht | 8 Antworten | 18.04.2009 16:21
Sie weiß nur das alle 4 Kinder von Ihm (darunter auch ihre Mutter) das Erbe abgetreten haben und alles seine Frau, die Oma bekommen hat. ... Aber die dem Erblasser (Opa) Näherstehenden (Kinder) schließen die Entfernteren (Enkel) aus, d.h. wenn die Tochter des Erblassers (also deine Mutter) beim Erbfall lebt, schließt dies dich (also Enkelin) aus. Beispielsweise hat ein Erblasser drei Söhne, davon ist einer verstorben.
Leserforumvon AlexLaq | Erbrecht | 7 Antworten | 29.10.2020 10:35
Zitat (von AlexLaq):Verstirbt Ehefrau vom Ehepaar A vor dem Erblasser tritt ja kein Erbfall ein, verstirbt der Erblasser dann zuletzt gehen 50% zu Sohn A und 50% zu Sohn B bzw. dessen Ehefrau/Kind. ... Es ist egal ob der Mann oder die Frau des Ehepaars zu erst verstirbt. ... Tod der Frau von Ehepaar A Dann geht der Erbteil, den der Sohn B bei 1. bereits geerbt hat zu je 1/2 an dessen Ehefrauund dessen Kind.
Leserforumvon Baracuda49 | Erbrecht | 5 Antworten | 22.09.2016 11:43
Vor vielen Jahren habe ich mit meiner Frau, die inzwischen verstorbenen ist, ein sog. ... Mein Überlegung war folgende: Wenn mein Sohn nach mir stirbt, ist er doch der Erblasser. ... Das wären dann die Geschwister seiner Mutter (meiner verstorbenen Frau) sowie seines Vaters (das bin ich).
Leserforumvon SoGehtsAuch | Erbrecht | 10 Antworten | 22.03.2022 14:44
Das kann nur passieren, wenn es sich beim Erblasser um ein Kind der Person handelt, was ich aber im Gesamtkontext mal ausschließe. ... Somit geht das Erbe meiner Annahme: zu 1/2 an dessen leibliche Mutter (Erblasser ist die Tante ihres Ehemannes, also mit dem Erblasser nicht verwandt) und zu 1/2 an dessen leiblicher Vater (keinerlei Beziehung zum ursprünglichen Erblasser, auch verschuldet, ohne Kontakt zum Sohn, müsste er ausfindig gemacht werden). [editmessage]-- Editiert von tk76801 am 23.03.2022 08:17[/editmessage] Am 23.3.2022 von hh [quote=tk76801]Somit geht das Erbe meiner Annahme: zu 1/2 an dessen leibliche Mutter (Erblasser ist die Tante ihres Ehemannes, also mit dem Erblasser nicht verwandt) und zu 1/2 an dessen leiblicher Vater (keinerlei Beziehung zum ursprünglichen Erblasser, auch verschuldet, ohne Kontakt zum Sohn, müsste er ausfindig gemacht werden).
Leserforumvon error6 | Erbrecht | 7 Antworten | 03.05.2007 15:34
Ehefrau immer noch 50% und das erbende Kind die anderen 50%, oder die Ehefrau 62,5% und das Kind 37,5% ? Am 4.5.2007 von haarhaus Ich rate Ihnen, dass Sie sich zunächst mit dem Betreuer der Mutter in Verbindung setzen. ... Der Erblasser ist vor 6 Wochen verstorben, da fallen noch keinerlei Fristen ins Gewicht.
Leserforumvon Shihaya | Erbrecht | 4 Antworten | 21.11.2018 08:56
Der Mann hat drei Kinder - zwei eheliche (Mutter tot) und ein uneheliches. ... Das anscheinend gültige setzt sein ältestes Kind als Alleinerben ein. ... Am 21.11.2018 von cruncc1 Zitat:Dem Erben müsste das zustehen, was der Erblasser mit in die Beziehung gebracht hat.
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Leserforumvon blue9999 | Erbrecht | 4 Antworten | 15.11.2015 13:53
Folgender Fall: Mann und Frau versterben gleichzeitig und haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt. ... Es gibt 3 Geschwister, wonach 2 noch leben und ein Kind ist bereits vor vielen Jahren verstorben. ... Am 15.11.2015 von muemmel Meine Frage ist nun: was ist eigentlich mit der Witwe von den 2 KIndern Es ist doch nur ein Kind verstorben und nicht zwei.
Leserforumvon Ryogu | Erbrecht | 6 Antworten | 07.11.2020 22:27
Ersatzerben soll die Mutter, die Schwestern und die Nichte der Ehefrau sein. ... Nur durch ein gemeinsames Kind mit der Ehefrau könnte man verhindern, dass irgendwas an die Herkunftsfamilie fällt. ... Am 8.11.2020 von aspergius Wäre es denkbar, dass Sie das Haus jetzt Ihrer Frau schenken?
Leserforumvon Der Gerechte | Erbrecht | 17 Antworten | 26.02.2005 19:24
Kindes, sieht das Kind nicht weil die Familie der Mutter es nicht will. Mit 23 Jahren gründet er eine Firma, heiratet eine andere Frau und bekommt mit ihr ein Kind. ... Mutter des unehel.
Leserforumvon Tumleh78 | Erbrecht | 4 Antworten | 27.09.2013 12:36
Hallo, liebe Forenmitglieder, Im Kommentar fuer Pflichtteilsentziehungsgruende von einer Frau Eva Kreienberg wird gesagt, dass die Entziehung des Pflichtteils bei "schwerem Fehlverhalten gegeueber dem Erblasser...." moeglich ist. ... Das Kind der Mutter? Die Mutter dem Vater?
Leserforumvon Bambussprosse1966 | Erbrecht | 2 Antworten | 10.10.2004 13:52
Er besitzt ein Zweifamilienhaus, das noch in der Ehe mit meiner Mutter gebaut worden ist (im OG wohnt er mit seiner Frau, im EG sein Sohn) Der Wert des Hauses liegt bei ca. 200.000,- Euro. ... Da Sie zweifelsohne ein Kind Ihres Vaters sind, sind Sie zu gleichen Teilen erbberechtig wie die Kinder aus der weiteren Ehe, also den Halbgeschwistern. ... B. dem Erblasser nach dem Leben "getrachtet" hat..
Leserforumvon neuzugang | Erbrecht | 8 Antworten | 15.05.2007 14:03
Hallo, folgende Konstellation: Mutter früh verstorben, Vater wieder verheiratet. ... Frau alles. ... Frau des Vaters.
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