62 Ergebnisse für „erbmasse rente“

Leserforumvon Jens68 | Erbrecht | 0 Antworten | 16.04.2003 16:29
Beide, Vater und Stiefmutter, haben Rente erhalten. Die Rente der Stiefmutter lief jedoch auf ein separates Konto. ... Gehört nun das Geld auf diesem separatem Konto mit zur Erbmasse?
Leserforumvon kixa | Erbrecht | 2 Antworten | 26.02.2021 21:55
Die Mit erben bestehen aber darauf das der Betrag mit zu der Erbmasse gezählt wird. Frage ist die ob ich nun es richtige sehe oder ob die Rente die am 25.02.2021 kam für feb ist und demnach ihn noch zu steht und es erbmasse ist. ... Am 26.2.2021 von hh [quote]Frage ist die ob ich nun es richtige sehe oder ob die Rente die am 25.02.2021 kam für feb ist und demnach ihn noch zu steht und es erbmasse ist.
Leserforumvon gorbitzer | Erbrecht | 2 Antworten | 16.03.2013 15:42
(A wurde eingeredet, B wäre die/der Ärmste unter den Geschwistern und so sollten die Monatsraten ein Zubrot zur Rente von B sein; dies soll hier nicht bewertet werden.) ... Fragen: Gelten die 4900 Euro wegen der 10-jährigen Verjährungsfrist als Schenkung an B und somit als Teil der Erbmasse oder sind sie so etwas wie ein Vermächtnis und werden aus der Erbmasse völlig rausgenommen?
Leserforumvon JM5 | Erbrecht | 7 Antworten | 30.11.2023 11:49
[/quote]Nein, weil Du gar nicht weißt, wieviel Erbmasse im Todesfall vorhanden sein wird. ... [/quote]Nein, weil Du gar nicht weißt, wieviel Erbmasse im Todesfall vorhanden sein wird. ... Was ist, wenn der Vater ein Pflegefall wird und seine Rente plus Barvermögen nicht für die Heimkosten ausreichen?
Leserforumvon 555bobby6 | Erbrecht | 5 Antworten | 13.01.2006 20:03
habe mich mit dem thema zugewinnausgleich beschäftigt und dabei gelesen, dass beim tod des ehegatten A die lebensversicherung des hinterbliebenen B, in die nur er selber eingetragen ist, auch dem endvermögen des B hinzugerechnet wird. nun meine fragen, alle unter der annahme, das der verblichene A kein endvermögen hat zum zeitpunkt seines todes und zum zeitpunkt der heirat beide ehepartner mit 0 gestartet sind: 1. wenn partner A arbeitnehmer war, hat er ja die rente als altersabsicherung. ist partner B aber selbständig, muss er sich anderweitig, z.b. über lebensversicherungen, für das alter absichern. im todesfall würde bei B diese LV im endvermögen berücksichtigt und B würde dem A einen zugewinnausgleich schulden, der also in die erbmasse zählt. sowas kann doch beinahe nicht sein? ... 3. wenn die LV bereits ausgezahlt wurde und nun in bar auf dem konto von B liegt, wird dieser wert ebenfalls ins endvermögen von B berechnet, so dass er dem A ggf. zugewinnausgleich hiervon schuldet, der also in die erbmasse eingeht? 4. und wie sähe es aus, wenn die LV-laufzeit bereits beendet ist, B aber den betrag sich nicht auf einmal auszahlen ließ, sondern monatlich als rente erhält. und nun kommt es zum tod des A. zählt der gesamtwert, der da verrentet wurde, ins endvermögen des B und ist somit auch zugewinnausgleichspflichtig?
Leserforumvon fb522379-17 | Erbrecht | 1 Antwort | 22.11.2020 18:14
Wie verhält es sich, wenn meine Mutter schon vor Jahren die Rente meines Vaters auf ihr eigenes Konto hat überweisen lassen und eine mögliche, sich angesammelte Summe dadurch nicht aufgelistet wird?
Leserforumvon go605607-37 | Erbrecht | 4 Antworten | 03.04.2022 07:49
Bisher wurde ein Teil von der Rente gestemmt.
Leserforumvon go456987-56 | Erbrecht | 14 Antworten | 06.01.2017 10:05
Nun ist es aber so, daß sie mir von ihrer Rente immer etwas zugsteckt hat...für Spritkosten und so.........habs ungern angenommen..... Sie sagt immer...ist meine Rente und ich entscheide, was ich damit mache....... ... Es handelt sich nur um Rente vom laufenden Konto......
Leserforumvon ploehsl | Erbrecht | 1 Antwort | 23.06.2004 17:47
Wohin bzw wem gehört eigentlich das Sterbegeld aus Pension/Rente? Gehört es der Witwe oder gehört es in die Erbmasse?
Leserforumvon charlys-angel007 | Erbrecht | 4 Antworten | 30.11.2006 19:56
Der Erlös von 90000 Euro (nach Abzug der noch vorhandenen Schulden) wäre ja jetzt die anzurechnende Erbmasse. ... Die finanzielle Situation der alten DAme sind, dass Sie 370 Euro Rente bekommt, 320 Euro dazuverdient und allein Mietzahlungen von aktuell 620 Euro zu bewältigen hat. ... Die für die Berechnung des Pflichtteils relevante Erbmasse bezieht sich auf den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes.
Leserforumvon sculy | Erbrecht | 2 Antworten | 24.03.2008 10:12
Besteht die Möglichkeit die Kosten die besagte Tochter und ihr Lebensgefährte in das Haus investiert haben aus der Erbmasse rauszurechnen? ... Ich denke auch an die Kosten falls die Eltern eventuell pflegebedürftig würden und die Rente nicht ausreicht.
Leserforumvon loranora | Erbrecht | 6 Antworten | 21.01.2006 16:37
Ebenso die Tatsache, dass sie die Stadtwohnung meiner Mutter verkauft hat, obwohl dazu kein Anlass bestand, da die Heimkosten durch die hohe Rente und einen Pflegeversicherungsanteil voll gedeckt sind, wie mir die Schwester selbst mitgeteilt hat. ... Im schlimmsten Fall mußt du bis zum Tod deiner Mutter warten und dann per Anwalt ein Auskunftsbegehren veranlassen, da diese Vermögensdinge ja zur Erbmasse gehören und sie dann eventuell wegen Erbunterschlagung belangt werden könnte. ... Aber gehört denn die mit Vollmacht verkaufte Wohnung überhaupt zur "Erbmasse"?
Leserforumvon Hansi48 | Erbrecht | 2 Antworten | 07.07.2004 20:59
Sie bezieht eine minimale Rente. ... Es ist Barvermögen, ein Haus und ein Grundstück (Waldfläche) in der Erbmasse vorhanden. ... Das Gutachten soll aus der Erbmasse finanziert werden. 1) Der Enkel ist der Meinung, wer das Gutachten in Auftrag gibt muss auch dafür bezahlen.
Leserforumvon Wupper5 | Erbrecht | 5 Antworten | 02.01.2018 10:49
Er hat zu Lebzeiten ein Rente von ca. ... Dann kommt es drauf an, was denn sonst noch so in Erbmasse vorhanden war. ... Nach meiner Auffassung: Ja Auf die Höhe der übrigen Erbmasse kommt es dabei nicht an, es sei denn sie reicht nicht zum Ausgleich.
Leserforumvon josefmurr | Erbrecht | 6 Antworten | 21.07.2009 14:51
Du bekommst einen Einmalbetrag und zahlst dafür Deiner Mutter eine Rente. ... Zinsen bei monatlicher Zahlweise, in gleicher Höhe wäre auch die "Rente", aber besser wäre schon, wenn es "Zinsen" heißt. ... Wenn man aus einem anderen Rechtsgrund weiter "Zinsen" zahlt für einen Betrag, den man geschenkt erhält, dann ist das nach meiner Einschätzung eine Rente.
Leserforumvon Herr-Gerhard | Erbrecht | 5 Antworten | 08.03.2006 15:15
Ich bewohne z.Zt noch ein 2 Familienhaus.Es gehörte schon vor dem Tod meiner Frau mir alleine.Also es gehörte nicht zu Erbmasse. ... Wenn das so stimmt, was soll ich denn machen.Die Rente reicht nicht und nur mit dem Verkauf kann ich mir noch ein paar schöne Tage machen. ... Meine kleine Rente reicht vorne und hinten nicht mehr.Erspartes ist für Unterhaltung des Hauses und Leben langsam aufgebraucht.
Leserforumvon calimero1000 | Erbrecht | 4 Antworten | 26.10.2010 00:15
Die Mutter erhält Ergänzungsleistungen zu ihrer Rente. ... Zahlen muß erst mal der Auftraggeber bzw. sinnvollerweise versucht man die Kosten aus der Erbmasse (Konto des Erblassers) zu bestreiten.
Leserforumvon bergwerner | Erbrecht | 5 Antworten | 18.10.2009 12:39
Die restlichen 50 % sind die Erbmasse, die sie sich 75 zu 25 mit den Neffen teilen muss. ... Die Witwe verfügt nur über eine kleine Rente, von der ihr nach Zahlung der Hypothek und des Hausgeldes noch 300 EUR mtl verbleiben. ... Könnte die Erbmasse noch durch die zukünftige Grabpflege gekürzt werden, da sie selbst schon über 80 Jahre ist?
Leserforumvon drkabo | Erbrecht | 4 Antworten | 04.08.2013 08:01
Am nötigsten hätte es eben Oma, da ihre Rente klein ist und Opas Rente (wenn der Fall des Falles eintritt) ja wegfällt. ... Zur (potenziellen) Erbmasse gehört das selbst genutzte Einfamilienhaus von Oma und Opa, wobei ich nicht genau weiß, ob es im Grundbuch Opa alleine oder beiden zusammen gehört.
Leserforumvon excalibur | Erbrecht | 12 Antworten | 04.01.2005 12:10
Somit würde das Geld nicht in die Erbmasse einfließen. ... Dann geht das Geld sehr wohl in die Erbmasse ein. ... Bis zum Tod der versicherten Person wird eine monatliche Rente ausbezahlt (+Überschußbeteiligung) Danach hat die in der Police eingetragene Person die Möglichkeit,sich den Restbetrag ebenfalls monatlich als Rente,oder in einem Gesamtbetrag auszahlen zu lassen.
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