81 Ergebnisse für „erbschaft berechnung“

Leserforumvon megathomas | Erbrecht | 2 Antworten | 26.10.2014 13:09
Hallo Forum, folgende Frage stellt sich zu einer Erbschaft in 2014: Schenkung in 2003 - steuerfrei wegen Freibetrag. ... Aber nicht bei der Erbschaftsteuer, sondern nur bei der Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruchs. quote:Weden die Schenkungen 2003 und 2007 wieder getrennt betrachtet, da die Schenkung 2007 nun mit dem Erbfall zusammen bewertet wird? ... Die Schenkung von 2007 wird mit der Erbschaft zusammen gerechnet.
Leserforumvon Jurecht123 | Erbrecht | 3 Antworten | 19.08.2017 23:54
Sehr geehrte User, Mich würde Interessieren wie die Erbschaft bei einem Neffen erfolg.
Leserforumvon erbmaus | Erbrecht | 6 Antworten | 06.03.2010 14:13
Erbschaft. ... Wie ist dann die Berechnung der Pflichtteile bezüglich der 2. ... #Wie ist dann die Berechnung der Pflichtteile bezüglich der 2.
Leserforumvon guest-12315.12.2011 21:59:12 | Erbrecht | 1 Antwort | 11.12.2011 15:58
Hallo, kann mir jemand sagen, ob eine Erbschaft in Form von Bargeld bei der Berechnung zum Kindesunterhalt mit angerechnet wird ?
Leserforumvon mapajeda | Erbrecht | 6 Antworten | 12.04.2018 15:13
Gezahlte Pflichtteile sind als Nachlaßverbindlichkeiten von der Erbschaft abzuziehen, wie übrigens auch die Beerdigung, deren Kosten Ihre Mutter ja zu übernehmen hat. ... Da die Tante nicht mehr existiert und keine Nachkommen hatte, fällt sie aus der Berechnung. ... Gezahlte Pflichtteile sind als Nachlaßverbindlichkeiten von der Erbschaft abzuziehen, wie übrigens auch die Beerdigung, deren Kosten Ihre Mutter ja zu übernehmen hat.
Leserforumvon Grumblergaudy | Erbrecht | 4 Antworten | 04.07.2012 11:36
Ich habe bereits viel über den gesetzlichen Pflichtteil bei einer Erbschaft gelesen - trotzdem bleibt mir die Berechnung des Pflichtteils bei einem Berliner Testament unklar. ... Kind A fordert Erbschaft und erhält Pflichtteil in Höhe von 12.500 €. ... Ist die Berechnung der Pflichteile für Kind A korrekt?
Leserforumvon hilda | Erbrecht | 0 Antworten | 25.12.2010 12:12
Es geht um die Berechnung von erbrachten Pflegeleistungen einer Enkelin in den Jahren 2005 bis 2008. ... Nun werden für diese Zeit noch nachträglich 590,-- zusätzlich (Berechnung pro Monat also 1000,-- Euro) verlangt. ... Zum anderen lese ich im Internet www.finanzen.net//Erbschaft Letzter Wille folgendes: Seit diesem Jahr knnen zudem Pflegeleistungen von Familien-mitgliedern, die Angehörige betreuen, stärker auf das Erbe angerechnet werden.
Leserforumvon hummer25 | Erbrecht | 12 Antworten | 29.05.2011 17:39
Ich möchte anmerken, dass ich niemals einen Vertrag bzgl. eine Erbschaft oder Ähnliches unterzeichnet habe. ... Der Wert der Immobilien gilt als Vermögen, da die Erbschaft vor der Stellung des ALG II-Antrages erfolgte. ... Wenn Bargeld fließt, dann ist dies zwar Vermögen, da Erbschaft vor ALG 2, aber es gibt die Vermögensfreigrenzen.
Leserforumvon debbie | Erbrecht | 3 Antworten | 17.03.2005 16:23
Hallo, wie geht das mit der Berechnung der Erbschaftsteuer`? ... Diese Berechnung gilt nur dann, wenn Dein Elternteil, das Kind des Erblassers ist, noch lebt.
Leserforumvon kathi2008 | Erbrecht | 4 Antworten | 19.10.2014 19:39
. ----------------- " " Am 20.10.2014 von kathi2008 Z.B. fürs Finanzamt zur Berechnung der Höhe der Erbschaftssteuer. ----------------- "" Am 20.10.2014 von hh Da für Hausrat je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge zwischen 12.000€ und 41.000€ bei der Erbschaftsteuer bestehen, fallen dafür häufig sowieso keine Steuern an, so dass eine grobe Schätzung ausreicht. ----------------- " "
Leserforumvon Suzukigirl | Erbrecht | 0 Antworten | 14.03.2006 18:42
Jetzt habe ich geerbt und würde wissen ob jemand weiß wie die neue Berechnung geht.
Leserforumvon Papillion | Erbrecht | 3 Antworten | 28.10.2005 15:00
Nun war heut morgen seine Witwe da und wollte uns das Erbe von je ca.3000€ ausbezahlen,was ich nicht akzeptierte.Nach meiner Berechnung und meines Wissensstandes hätten es mindestens 12000€ sein müssen.Dabei legte sie ein Schreiben von der Bank des Sparkontos vor,der im ungefähren Wortlaut folgenden Text enthält: Vertrag zugunsten Dritter Mit dem Tod des Kunden ohne das sie in den Nachlaß fallen,gehen alle Rechte zugunsten aus diesem Konto einschließlich der Rechte aus einem etwaigen Verwahrverhältnis der über die Forderungen ausgestellten Schuldurkunden gehen über auf Maria ****(seine jetzige Frau). ... Meine Berechnung sieht wie folgt aus: Als Ehefrau und Witwe bekommt sie 50% Wir als 3 Kinder bekommen von den restlichen 50% jeder ein Drittel.Ich hoffe ich liege da richtig.
Leserforumvon vatermit4kindern | Erbrecht | 2 Antworten | 25.01.2010 12:41
mal ne generelle Frage die ich ansonsten im Internet nicht beantwortet bekommen habe: Bin pflichtteilsberechtigter einer Erbschaft. Habe nach Auskunftsersuchen die Höhe der Erbschaft von den Erben mitgeteilt bekommen. Muss ich jetzt hingehen und aufgrund dieser Zahlen meinen Pflichtteil berechnen und dann diese berechnung den Erben zusenden?
Leserforumvon Rechthaber Harry Hirsch | Erbrecht | 6 Antworten | 10.10.2016 22:56
Hallo Forumsteilnehmer, Ich finde nirgendwo im Netz die Berechnung der Abschmelzungszeiten bei Pflichteilsansprüchen. ... Wieviel Jahre sind das für die Berechnung der Abschmelzung? ... Jahr vor der Erbschaft und ist zur Hälfte zu berücksichtigen.
Leserforumvon Danni1980 | Erbrecht | 6 Antworten | 06.06.2016 20:01
Die Berechnung ist ansonsten richtig.
Leserforumvon pc-mw | Erbrecht | 2 Antworten | 22.03.2017 19:36
Wird bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nun auch die Schenkung im Freibetrag noch berücksichtigt oder werden diese 2 Fälle separat voneinander steuerlich betrachtet? Danke für Infos und liebe Grüße Am 23.3.2017 von hh Ja, die Schenkung wird mit berücksichtigt, da der Zeitraum zwischen Schenkung und Erbschaft weniger als 10 Jahre beträgt.
Leserforumvon Grüziwohl | Erbrecht | 11 Antworten | 21.10.2007 10:29
Für die Berechnung der Ansprüche ist der tatsächliche Hauswert maßgebend, nicht irgendwelche Baupläne.
Leserforumvon Lkirchner | Erbrecht | 3 Antworten | 10.07.2018 18:03
Hier wird offensichtlich eine "Transmission" wirksam, in deren Folge eine Erbschaft direkt an die Ersatzerben geht, wenn der Erbe die Erbschaft nicht mehr annehmen kann, weil er vor Testamentseröffnung selbst verstirbt. ... Zitat:Hier wird offensichtlich eine "Transmission" wirksam, in deren Folge eine Erbschaft direkt an die Ersatzerben geht, wenn der Erbe die Erbschaft nicht mehr annehmen kann, weil er vor Testamentseröffnung selbst verstirbt. ... Was das Finanzamt betrifft, habe ich diesem den Fall konkret geschildert und dies will die Berechnung so wie oben geschildert vornehmen.
Leserforumvon mrpick98 | Erbrecht | 7 Antworten | 13.07.2004 18:08
Der Fall ist aber gleichzusetzen mit einer Erbschaft. ... Da ich primär an einer Art Formel zur Berechnung/Bewertung interessiert bin ändere ich die Situation wie folgt um: Die oben genannten Eltern sterben.
Leserforumvon powert | Erbrecht | 3 Antworten | 23.07.2006 20:12
Vielen Dank für Antworten Thorsten Steffen Am 23.7.2006 von Nachtschwaermer Hier gibt es sicher verschiedene Möglichkeiten: Erbschaft, Schenkung, Kauf auf Rentenbasis und eine Beratung durch einen Notar / Anwalt zusammen mit der Tante wäre sicherlich die erste Wahl. Ein Schenkungsvertrag, verbunden mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht für die Tante hätte gegenüber der Erbschaft den Vorteil, dass dieses Nießbrauchsrecht einen kapitalisierten Wert hat, der vom steuerlichen Wert des Hauses abgezogen wird und Ihr somit steuerlich günstiger fahren würdet. ... Wäre vielleicht nicht uninteressant da Nichten und Neffen nur einen geringen Freibetrag bei der Berechnung der Erbschafts- / Schenkungssteuer haben.
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