94 Ergebnisse für „erbschein ausschlagen erbe geld“

Leserforumvon Nachtfalter | Erbrecht | 2 Antworten | 04.05.2011 20:14
Nun wurde von A der Erbschein an das Amtsgericht gereicht. ... Meine Fragen: Ist es richtig, das, wenn man das Erbe ausschlagen möchte, innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Bescheides vom Amtgericht, dies getan haben muss? ... Und wenn ja, ist der Plichtteil grundsätzlich Geld oder kann der Plichtteil auch z.
Leserforumvon Rhode76 | Erbrecht | 2 Antworten | 21.08.2018 20:28
Da es kein Testament gibt, wollte ich nun den Erbschein beantragen. Meine Schwester will das Erbe eigentlich ausschlagen, da sie selbst Schulden in Höhe von ca 20.000 Euro hat und sie dann ja von dem Erbe eh nichts hätte. Nun sagte ihr irgendjemand aus dem Bekanntenkreis, dass sie das Erbe nicht ausschlagen DARF, wenn sie selbst verschuldet ist.
Leserforumvon go603477-94 | Erbrecht | 15 Antworten | 28.02.2022 22:15
Ist dies überhaupt rechtlich möglich oder haben wir, wenn wir jetzt das Erbe ausschlagen, dann kein Recht mehr auf das Geld vom Hausverkauf durch spätere Vererbung durch meinen Großvater? ... [/quote] Nach dem Tod des Großvaters kann man beim für seinen Wohnort zuständigen Nachlassgericht oder bei einem beliebigen Notar das Erbe ausschlagen oder den Erbschein beantragen. ... Können wir überhaupt später dann noch Geld von meinem Großvater erben, wenn wir theoretisch jetzt das Haus als Erbe ausschlagen würden?
Leserforumvon Neal | Erbrecht | 3 Antworten | 09.06.2009 20:24
Braucht Sie trotzdem einen Erbschein? ... Viele Grüße, Neal Am 9.6.2009 von hh zu 1.: Ja, da sie ansonsten nicht als Alleineigentümerin in das Grundbuch eingetragen wird. zu 2.: Ihr solltet das Erbe nicht ausschlagen, da an Eure Stellen nicht etwa nur Deine Mutter, sondern auch Erben 2. ... Braucht Sie trotzdem einen Erbschein?
Leserforumvon nephew | Erbrecht | 3 Antworten | 17.03.2010 12:14
Oder muß ich das Erbe ausschlagen und es fällt an meinen Sohn? ... Kannst Du nachweisen, wo das Geld geblieben ist? ... Hinweis für Empfänger sozialer Leistungen: du darfst dich nicht künstlich arm machen, d.h. ein Erbe ausschlagen kann dir zum Nachteil gereichen.
Leserforumvon Lulah | Erbrecht | 3 Antworten | 23.06.2017 23:40
Ich war mir sicher das Erbe ausschlagen zu wollen bis ich bei seinem Arbeitgeber war und er mir sagte, dass seit Jahren eine Lohnpfändung läuft die bei ca. 40k angefangen hat und jetzt noch knapp die Hälfte übrig ist. ... Ich werde das Erbe nächste Woche ausschlagen. Habe ich das Geld weggeworfen?
Leserforumvon Andreas123123123 | Erbrecht | 4 Antworten | 23.08.2015 17:20
Dieser zeigte mir auf, dass es falls es zu einer "Ausschlagung" des Erbes kommt nicht nur meine Geschwister und ich ausschlagen müssten sondern auch die Tochter der Schwester meines Vaters, sowie deren 2 Kinder ( beide Volljährig) Somit würden alle das Erbe ausschlagen, also meine Geschwister und ich sowie die Tochter der Schwester (Verstorben) meines Vaters, sowie deren 2 Kinder ( beide Volljährig). ... Wenn nun nach meinem Wissen nur die Personen sowie die prozentualen Rechte am Erbe auf dem Erbschein stehen wäre es dann in Ordnung die beiden Konten oder den darauf befindlichen Wert nicht zu erwähnen ? ... Zitat:Wenn nun nach meinem Wissen nur die Personen sowie die prozentualen Rechte am Erbe auf dem Erbschein stehen wäre es dann in Ordnung die beiden Konten oder den darauf befindlichen Wert nicht zu erwähnen ?
Leserforumvon aquila2001 | Erbrecht | 4 Antworten | 21.04.2016 10:47
Der Nachlass (kein Geld, aber z.B. älteres Auto, etwas Hausrat (das allerdings älter, bzw. eher nicht verwertbar), sowie ein paar Kleinigkeiten) deckt vermutlich nicht einmal die Bestattungskosten. ... Ich habe im Netz gelesen, dass die Kosten für die Bestattung so oder so aus dem Nachlass gezahlt werden dürfen (von einer befugten Person, eben z.B. dem nächsten Angehörigen oder dem angenommenen Erben), unabhängig davon, ob diese Person dann das eigentliche Erbe anschließend dann ausschlägt und auch unabhängig davon, ob schon ein Erbschein vorliegt usw. ... Darf der Ehemann Dinge aus dem Nachlass zur Zahlung von Bestattungskosten verwerten und trotzdem anschließend das Erbe ausschlagen?
Leserforumvon MK-Hummel | Erbrecht | 3 Antworten | 30.03.2019 12:50
Meine Mutter ist verstorben, nun weiß ich nicht ob das Erbe anzutreten oder auszuschlagen ist. Aus ihrer Sterbekasse ist noch ein Betrag übrig, es steht aber niemand drin an den das Geld ausgezahlt wird. ... Die bräuchten aber auf jeden Fall einen Erbschein, sagte man mir.
Leserforumvon jägerschnitzel | Erbrecht | 2 Antworten | 01.02.2004 10:51
Hallo, ich möchte als alleiniger Erbe selbiges ablehnen. ... Muss ich zunächst einen Erbschein beantragen ? ... Am 1.2.2004 von pOtH mir wurde vom betreuer meiner mutter gesagt, das wir nachricht vom nachlassgericht erhalten, dumm gelaufen, meine schwester u. ich haben den landeswohlfahrts verband am hals welcher geld vom erbe haben will (gibt aber nix zu erben von daher geradenochmal glück gehabt). wenn ich also meine schwester richtig verstanden hab muss man binnen 6 wochen nach kenntnissnahme vom tod, beim nachlassgericht,notar od. ortsgericht das erbe ausschlagen. geh am besten sofort zum nachlassgericht, ortsgericht od. notar, u. mach eine "erbausschlagung", diese muss ans zuständige nachlassgericht geschickt werden (letzter wohnsitz des verstorbenen). beim notar b.z.w ortsgericht wird nur beglaubigt das du auch der bist für den du dich ausgibst.
Leserforumvon Avaya111 | Erbrecht | 7 Antworten | 19.10.2010 09:21
Die ganze Familie musste beim Notar antanzen und unterschreiben dass wir das Erbe alle ausschlagen. ... Sonst müsste die Schwester Begünstigte sein.Die Versicherung würde ihm ein Erbe auch nie auszahlen, da er ja keinen Erbschein hat. ... Und die Aussage, dass das Geld nicht als Erbe von der Versicherung ausgezahlt wurde ist korrekt.
Leserforumvon moppesmoppes | Erbrecht | 2 Antworten | 25.10.2010 22:49
Einen Tag nach der Beerdigung,kam ihre Schwester sie abholen,um zum Gericht zu f ahren,die Schwester sagte,sie müsse dringend einen Erbschein beantragen,sonst käme sie nicht an das Geld vom Konto der Mutter, meine Freundin war durch den Tod ihrer Mutter ganz durch den Wind,sie stand auch in der Zeit unter Medikamente, Die Schwester meiner Freundin riet dazu,das meine Freundin das Erbe ausschlagen solle,weil meine Freundin noch Schulden hat. Die Bank würde ansonsten das Geld komplett einziehen. ... Wäre es nötig gewesen,das Erbe auszuschlagen,hätte die Bank meiner Freundin wirklich das Ganze Geld abgenommen.
Leserforumvon Schatten | Erbrecht | 12 Antworten | 30.07.2008 17:19
Welcher Weg ist für sie derzeit möglich, um A) Geld vom Arb-Amt zu erhalten und B) das Erbe nicht angerechnet zu bekommen? ... Wie ist das mit dem berühmten Pflichtteil beim Ausschlagen? ... Lecter ...Welcher Weg ist für sie derzeit möglich, um A) Geld vom Arb-Amt zu erhalten und B) das Erbe nicht angerechnet zu bekommen?
Leserforumvon guest-12330.07.2016 09:52:01 | Erbrecht | 1 Antwort | 23.04.2015 14:28
Ohne diese Annahme kein Erbschein und daher keine Auskunft von Banken über Konten und ggf. ... falls aber überhaupt kein Geld vorhanden ist, hat man die Kosten wohl am Bein? ... Um diese ganze Unannehmlichkeit (Zeit und Mühe ohne irgendeine Vergütung) zu vermeiden wäre es wichtig, sich einen Überblick über die Vermögenslage zu verschaffen, damit man das Erbe rechtzeitig ausschlagen kann.
Leserforumvon Hoerby15 | Erbrecht | 8 Antworten | 03.04.2009 13:08
Gibt es eine Möglichkeit heraus zu finden, was und in welcher Höhe ich erbe bevor ich den Erbschein beantrage?? ... ----------------- "" Am 3.4.2009 von DerRaecher Da die Frist zum Ausschlagen des Erbes sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalles beträgt, kann sich die Frage, ob man das Erbe annehmen soll, gar nicht mehr stellen, du bist schon lange Erbe geworden. ... Der Erbschein ist nur der Nachweis, dass Du Erbe bist.
Leserforumvon berghutze | Erbrecht | 11 Antworten | 24.08.2022 13:45
Kann man dem Finanzamt gegenüber jetzt nicht einfach erklären dass es nichts zu erben gibt oder muss man für durchschnittlich 1.000 Euro auf einem Girokonto tatsächlich einen Erbschein beantragen wo dieses Geld doch die laufenden Kosten decken muss? ... Man kann das Erbe ausschlagen, dann erbt man zwar nichts, aber die Aussage das es nichts zu erben gibt ist immer noch falsch. ... Oder eben das man das Erbe ausgeschlagen hat.
Leserforumvon argus11 | Erbrecht | 7 Antworten | 01.12.2021 17:42
Kann ich dann noch ein Erbe ausschlagen, falls es z.B. überschuldet sein sollte? ... [/QUOTE] Erbe ist man auch ohne Erbschein. ... [QUOTE]Kann ich dann noch ein Erbe ausschlagen, falls es z.B. überschuldet sein sollte?
Leserforumvon Alex32 | Erbrecht | 17 Antworten | 09.11.2007 20:29
Am 10.11.2007 von Eirene113 um das Geld zu bekommen, mußt du den Erbschein vorlegen. ... 1) Stellt der Erbschein eigentlich fest welches Geld geerbtes ist und welches nicht? ... Diese könnten aber das Erbe zu deinem Gunsten ausschlagen.
Leserforumvon Montekete | Erbrecht | 4 Antworten | 15.07.2005 23:30
Wir haben geerbt laut einen Erbschein. ... Es kostet Nerven und mein Geld. ! ... Am 17.7.2005 von hh Ausschlagen kann man ein Erbe nur innerhalb von 6 Wochen.
Leserforumvon maxotto | Erbrecht | 16 Antworten | 30.07.2009 22:01
Du könntest jetzt ausschlagen (sofern du (Mit)Erbe geworden bist). ... #Ich werde wohl um die Ausgabe für einen Rechtsanwalt nicht herumkommen....... :-( # Das halte ich zu diesem Zeitpunkt für rausgeworfenes Geld. ... Woher willst du wissen, ob es nicht bereits einen Erbschein gibt?
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