881 Ergebnisse für „geschwister haus“

Leserforumvon Walter_r | Erbrecht | 1 Antwort | 27.03.2016 18:03
Ich habe mir vor einem Jahr ein Haus gekauft, über einer Finanzierung natürlich... ... Es ist ein 2Familien Haus. ... Also Es Geht darum, ich habe noch andere Geschwister, und ich will nicht das die anderen Geschwister, etwas vom Haus haben wenn ich mal sterbe....
Leserforumvon mozartlutz | Erbrecht | 5 Antworten | 22.06.2017 20:27
Insgesamt sind es acht Geschwister. ... Das haus ist jetzt fertig und hat bestimmt den wert den ich bereits genannt habe. gestern ist der ÄLTESTE bruder leider verstorben. ... Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Leserforumvon kaischeider | Erbrecht | 7 Antworten | 13.12.2002 12:31
wer kann mir einen tip geben. meine mutter möchte der eltesten tochter das haus überschreiben und ein lebenslanges wohnrecht dafür erhalten,das haus hatt einen wert vonca.120.000 euro.was passiert mit den anderen 2 kindern gehen die leer aus ,oder haben sie dann auch einen anspruch auf wertausgleich oder votzeitiger pflichtteils auszahlung.was steht in dem fall den 2anderen kindern zu und an wen muss dann die forderung bei der übertragung des hauses auf die älteste schwester gestellt werden.da die mutter von der ältesten auch kein geld dafür bekämm.für einen rat wäre ich dankbar Am 13.12.2002 von elmer wenn das haus der tochter überschrieben wurde, gehört es ihr. damit gehört es nicht mehr zum vermögen der mutter. dieses vermögen zum zeitpunkt des todes ihrer mutter ist ausschlaggebend für den Geldbetrag, der auf ihre erbquote entfällt. dasselbe gilt für den pflichtteil, auch dieser hängt von dem vermögen der mutter ab. sollten die anderen kinder nichts erben, oder weniger als ihr pflichtteil wäre, dann haben sie einen anspruch auf den pflichtteil (hälfte des gesetzlichen Erbteils) bzw. auf den sogenannten pflichtteilsergänzungsanspruch. der anspruch richtet sich gegen den erben, wenn es um den pflichtteil geht. wichtig ist in ihrem fall: die rechtsprechung (BGH) geht davon aus, dass, wenn sich die eltern ein lebenslanges wohnrecht am haus eintragen lassen und auch darin wohnen bis zum tod, dann soll der wert des hauses/Grundstück wieder zum vermögen des erblassers zurückfallen- das bedeutet, dass sich das vermögen der mutter wieder erhöht, obwohl das haus verschenkt wurde- somit erhöht sich für sie damit der pflichtteil elmer Am 27.7.2003 von Silberfee wo findet man das bgh urteil? ... Meinem Mann wurde vor 4 Jahren das Haus seiner Eltern überschrieben und dabei für die Geschwister ein Wohnrecht bis 25 Jahren gewährt. ... Nebenbei wenn die Schwestern ausser Haus sind sind diese ja auch in ihren Zimmern und nutzen Laptop, Fernseher.....
Leserforumvon Saturius | Erbrecht | 13 Antworten | 02.12.2022 08:06
Es war eine Schenkung an meine beiden Geschwister und kein Verkauf. ... Barvermögen und Einrichtung an die Frau, Haus an meine Geschwister. ... Wären als Pflichtteil: 280.000 / 3 / 2 = ca. 55.000 Euro Pflichtteil bei derzeitiger Konstellation Haus bleibt auch Geschwister überschrieben und die Frau würde vor ihm ableben.
Leserforumvon kuehroint | Erbrecht | 2 Antworten | 26.04.2008 08:14
Hallo zusammen, ich habe ein bebautes Grundstück geschenkt bekommen auf dem ein abreißfälliges Haus steht. Haben meine Geschwister einen Anspruch auf einen Anteil des Wertes, wird diese Schenkung des bebauten Grundstückes als Erbmasse angesehen Wenn ja, kann ich die Abreißkosten und die Entsorgungskosten von der aufzuteilenden Betrag abziehen, welchen Betrag erhalten meine Geschwister, oder haben sie gar keinen Anspruch auf einen Anteil?
Leserforumvon klangforscher | Erbrecht | 14 Antworten | 27.07.2009 23:21
hallo, es gibt ein haus sagen wir mal 100000€ wert, zwei geschwister, ein geschwister teil nennen wir es mal y wohnt in dem haus mit den eltern. die eltern haben ein firma, keine gmbh, also wird das haus auf y überschrieben, verkauft oder was man da noch so machen kann. jetzt kommt x der zweite teile der geschwister ins spiel. mit x wird jetzt vereinbart das y 25000€ jetzt zahlt und 25000€ wenn y`s lebensversicherung in ca 15 jahren ausgezahlt wird. so das beide geschwister glücklich sind... ein jahr später läufts mit der firma nicht so gut und y gibt nicht x das geld sondern den elter. was x total verstehen kann und es wird mit x vereinbart das das geld in ca 2-4jahren auf sein konto ist. hat x nätürlich zugestimmt geld ist ja nicht alles familie und so.naja... nun kommt es dazu das x sich nicht mehr so gut mit y und den eltern versteht und es kommt zum streit gespräch. und x erfährt jetzt,nach drei jahren, das er kein geld nicht bekommt. x ist sauer was kann er machen? ... was ist wenn y das haus für ein obligatorischen euro gekauft hat?... Am 28.7.2009 von klangforscher das heißt nach 10jahren gleich 100% ist das haus komplett aus dem erbvermögen?
Leserforumvon Peppo | Erbrecht | 2 Antworten | 02.10.2010 12:40
folgendes: der vater hat seiner tochter das haus zu lebzeiten überschrieben. das kind wird das haus umbauen und die eltern ziehen mit ein. lebenslanges wohnrecht. es wird kein testament geschrieben, da es da einzigste ist was sie haben. jetzt stirbt der vater nach 2 jahren, die mutter lebt noch. wie ist es mit dem pflichtanteil der geschwister?
Leserforumvon spike3366 | Erbrecht | 4 Antworten | 10.10.2015 08:41
Wir sind vier Geschwister und unsere Mutter wird nicht mehr lange leben. ... Nun zu meiner eigentlichen Frage: Meine Geschwister I. und K. können das Haus nicht halten und uns aus bezahlen, da sie ja arbeitslos sind. ... Und wohnen mietfrei in dem Haus.
Leserforumvon toni12 | Erbrecht | 1 Antwort | 09.11.2008 12:16
Meine Schwester und ich leben zusammen mit meinen Eltern in dessen Haus. Nun wollen die Eltern das Haus mir überschreiben und meine Schwester will zu einem späteren Zeitpunkt ausziehen. ... Das Haus hat etwa einen Wert von 250.000 €.
Leserforumvon Mattes157 | Erbrecht | 4 Antworten | 18.10.2005 00:19
Wir möchten gerne das Haus meiner Eltern übernehmen. ... Das Haus hat ca. einen Wert von 150000€. ... ----------------- "brauche Hilfe" Am 18.10.2005 von fix Vor allem muß man sich darüber klarwerden, daß zu Lebzeiten der Eltern die anderen Geschwister keinerlei Ansprüche auf irgendeine Auszahlung haben, wenn einem der Geschwister eine Immobilie von den Eltern geschenkt wird.
Leserforumvon hu_pe | Erbrecht | 2 Antworten | 04.01.2010 21:06
Im Notarvertrag haben wir geregelt, daß ich das Haus (3 Wohnungen) inkl Grundstück übernehme und meine Geschwister von mir ausgezahlt werden. Wegen hoher Modernisierungskosten und lebenslangem Wohnrecht (Eltern)haben wir notariell festgehalten: Objektwert /3 --> Wert je einer Wohnung im Haus 1/3 = Lebenslanges Wohnrecht (Wohnung unserer Eltern) [Betrag im Notarvertrag fixiert, fällig nach Auslaufen des Wohnrechtes, bis dahin Zinslos weil Wohnrecht der Eltern, mit Fälligkeit würden Zinsen anfallen) 2/3 = (2 weitere Wohnungen, von mir genutzt) Betrag mit mehreren Teilraten im Notarvertrag festgelegt und bereits entsprechend /anteilig an Geschwister ausgezahlt. Frage: Ich überlege ggf. den 1/3 Anteil ("elterliche" Wohnung = Wohnrecht) an meine Geschwister vor Fälligkeit auszuzahlen.
Leserforumvon fb452029-13 | Erbrecht | 4 Antworten | 25.10.2016 22:18
Nach dem Tod des anderen Elternteils erben wir das Haus zu gleichen Teilen. Der Bruder möchte schon jetzt mit in das Haus einziehen. ... Das Haus gehört dem Vater und der kann tun und lassen damit was er will.
Leserforumvon moonshine25 | Erbrecht | 3 Antworten | 13.02.2012 18:43
Deshalb würde er gerne das Haus übernehmen, die Eltern und auch die Geschwister sind damit einverstanden. ... Am 15.2.2012 von hh Natürlich können die Eltern das Haus an Deinen Freund verschenken und seine Geschwister dabei leer ausgehen lassen. ... Wenn Deinem Freund das Haus überschrieben wird, dann ist es ihm zuzumuten, für die Auszahlung der Geschwister einen Kredit aufzunehmen.
Leserforumvon _Alex | Erbrecht | 8 Antworten | 29.10.2018 13:42
Dann können die Geschwister doch vereinbaren, was sie wollen - das Haus wird eh für die Eltern und deren Pflege verwendet. ... Das Haus gehört den Eltern. ... Die Geschwister können keine wirksame Vereinbarung über das Haus ihrer Eltern abschließen.
Leserforumvon paddi12294 | Erbrecht | 4 Antworten | 05.06.2013 20:09
. ----------------- "" Am 5.6.2013 von paddi12294 Die 2 leibliche Geschwister sollen, wie bereits erwähnt, ihr Erbe im Voraus erhalten. ... Am 7.6.2013 von hh Zwingen kann man die Geschwister nicht.
Leserforumvon Betra | Erbrecht | 4 Antworten | 13.07.2004 10:08
Mein Mann hat von seiner Mutter als sie starb ein sehr altes Haus geerbt. Das Grundstück, wo es draufsteht, haben die beiden Geschwister geerbt. ... Das alles wurde damit erklärt, das mein Mann die beste Ausbildung hat und sehr gut verdient, seine Geschwister sehr wenig.
Leserforumvon wänä | Erbrecht | 9 Antworten | 03.09.2004 12:45
Er wohnt dort gegen einen geringen Mietobulus und hält dafür Haus und Grundstück in Ordnung. Ich selbst wohne in einer anderen Stadt im eigenen Haus. ... Wem würde das Haus (nicht die Wohnungen) denn dann "offiziell" gehören ?
Leserforumvon Skadilein | Erbrecht | 2 Antworten | 29.01.2008 11:42
Allerdings hätte meine Oma gerne, dass ihr Sohn ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus erhalten soll, wenn es einer übernimmt. ... Meine Frage ist nun, kann man so ein lebenslanges Wohnrecht für Geschwister überhaupt im Testament aufnehmen, oder ist das nur für die Eltern der Fall? ... Liebe Grüße, Skadilein Am 29.1.2008 von hh Natürlich kann man in ein Testament aufnehmen, dass das Kind A das Haus bekommt und Kind B in diesem Haus ein lebenslanges Wohnrecht.
Leserforumvon vitrex80 | Erbrecht | 2 Antworten | 10.05.2015 13:06
Wir sind 4 Geschwister und es gibt kein Testament. ... Mein Bruder schrieb mir per mail, dass wenn ich ins Haus will ich einem meiner Geschwister bescheid sagen soll, sie würden mich dann begleiten..... ... Anders sieht es aus, wenn das Haus vermietet ist oder von einem der Geschwister bewohnt wird.
Leserforumvon teddybaer123mitglied | Erbrecht | 2 Antworten | 03.07.2013 09:23
Meine 3 Geschwister haben auf das Erbe verzichtet. Seit meine Geschwister wissen, das ich im nächsten Jahr ausziehen werde, ist hier die Hölle los. ... Ihre Mutter dürfen Ihre Geschwister aber weiterhin besuchen.
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