64 Ergebnisse für „gesetzlich höhe pflichtteil“

Leserforumvon s-g-e | Erbrecht | 6 Antworten | 10.03.2009 10:04
Lebensgefährten sind nicht gegenseitig gesetzlich erberechtigt. ... Gesetzlich geht der Nachlass kompett zu gleichen Teilen an die Kinder des Verstorbenen. ... Dann haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Leserforumvon neuzugang | Erbrecht | 8 Antworten | 15.05.2007 14:03
Jedes Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 des Nachlasses. ... Meldet sich nun nur 1 Kind, wäre es folgendermaßen, gesetzlich stünde der Frau 50% und dem Kind die anderen 50% zu. ... Wenn das eine Kind einen Pflichtteil in Höhe von 25% einfordert und die 2.
Leserforumvon likeice | Erbrecht | 5 Antworten | 23.02.2010 11:47
Ist die Höhe, wie das eine Kind ausbezahlt wird gesetzlich vorgeschrieben? Beispielrechnung Verkehrswert 120.000€ 1 Kind soll nun 1/12 bekommen, wird im Vertrag als Pflichtteil beannt (10.000), das Kind sollte allerdings nicht enterbt sein o.Ä., das Kind soll auf alle Fälle gleichbehandelt/gleichgestellt sein und seinen rechtmäßigen? ... wäre dies der Pflichtteil oder würde das Kind normalerweise das doppelte vom Pflichtteil erhalten?
Leserforumvon Seepferdchen2025 | Erbrecht | 24 Antworten | 18.03.2021 10:31
Und ob ich, wenn der Pflichtteil ausbezahlt wird, sie mich dennoch ins Testament aufnehmen kann oder ob das gesetzlich nicht mehr möglich ist, da ich den Pflichtteil erhalten habe? ... Am 18.3.2021 von Dirrly Die Frage zur Höhe des Pflichtteils wurde aber auch schon beantwortet. ... [quote]Und ob ich, wenn der Pflichtteil ausbezahlt wird, sie mich dennoch ins Testament aufnehmen kann oder ob das gesetzlich nicht mehr möglich ist, da ich den Pflichtteil erhalten habe?
Leserforumvon web-troll | Erbrecht | 3 Antworten | 05.08.2019 08:56
Zitat:damit es nur den Pflichtteil (1/4) erhält (der dann einzuklagen ist). Auch einen Pflichtteil muss man lediglich fordern und nicht gleich klagen. ... Zitat:Ich verstehe jetzt nicht, warum der Minderbedachte seinen Erbanspruch in Höhe von 1/4 einklagen sollte.
Leserforumvon NUBelle | Erbrecht | 7 Antworten | 08.10.2004 17:02
NUBelle Am 8.10.2004 von hh Der Vater wäre gesetzlich Alleinerbe. ... Unser einziges Kind hat sein Pflichtteil verlangt. ... Der Pflichtteil muss ausgezahlt werden.
Leserforumvon schoene | Erbrecht | 5 Antworten | 29.12.2009 17:27
Pflichtteil einfordern und moralischen Bedenken. ... Wenn ich richtig informiert bin, ist der Pflichtteil gesetzlich, also das Gesetzt bestimmt über Besitz von Leuten und wie dieser teilweise entgegen den Willen der Verstorbene verteilt werden soll. ... Und das kann eine hohe Summe sein, die der testamentarische Erbe vielleicht gar nicht zahlen kann, ohne die ererbten Sachen zum angemessenen Preis zu verkaufen.
Leserforumvon felix220102 | Erbrecht | 17 Antworten | 30.07.2009 20:22
Gesetzlich ist sie auch leer ausgegangen als Ehefrau, sie hat nichts geerbt. ... Googel mal unter: Zugewinnausgleich, Pflichtteil, Ehegatten. ... Pflichtteil - Höhe bzw.
Leserforumvon holly53 | Erbrecht | 6 Antworten | 24.02.2007 13:35
Gesetzlich wäre nach dem Tod der Mutter erben dann alle Geschwister zu gleichen Teilen. ... Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzliche Erbteils. ... Der Pflichtteil sollte sofort eingefordert werden.
Leserforumvon Gh0sT123 | Erbrecht | 8 Antworten | 05.05.2023 18:29
Und da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, kann er also maximal bei 25 % liegen. ... Da die Ehefrau im Testament enterbt wurde, hat sie Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 1/8 und zusätzlich Anspruch auf den tatsächlichen Zugewinnausgleich. ... Auch der hat Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 1/8.
Erbquote?? 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Dremmler82 | Erbrecht | 5 Antworten | 31.07.2009 23:06
Welchen Anteil bekommt die Frau und die zwei Kinder,wenn eines der Kinder enterbt wurde(Pflichtteil)?????? ... Das "enterbte" Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetztlichen Erbteils (hier also 1/8) in bar, den es innerhalb von drei Jahren gegenüber den Erben geltend machen kann. ----------------- " " Am 1.8.2009 von Dremmler82 Ohne Testament, Ehevertrag..etc 50% : 50%. Der enterbte Kind erbt nicht, aber er hat Pflichtteilanspruch = 25% von je.quote: Du meinst wohl 12,5 % von je ----------------- "" Am 1.8.2009 von Dremmler82 In diesem Fall gibt es ein Testament---Sohn auf Pflichtteil-tochter und Frau den gesetzlich vorgesehenen Erbteil!
Leserforumvon betsy123 | Erbrecht | 4 Antworten | 24.08.2020 11:50
Denen würde wohl ein Pflichtteil in Höhe von je 1/16 zu stehen (habs aber nur kurz im Kopf überschlagen). ... Die Schwester ist nur dann gesetzlich erbberechtigt, wenn mindestens ein Elternteil vor Deinem Mann verstorben ist. ... Nicht wirklich, da dann ein Pflichtteilergänzungsanspruch in ähnlicher Höhe wie der Pflichtteil entsteht.
Leserforumvon Soprana | Erbrecht | 2 Antworten | 29.08.2003 14:48
Gesetzlich (nach dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft) erbt seine Frau (wenn er zuerst verstirbt) 1/2 und Du 1/2. ... Ist ein Testament vorhanden und Du bist darin enterbt worden, dann steht Dir auf jeden Fall ein Pflichtteil in Höhe von 1/4 seines Nachlasses zu, zzgl. eventueller Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen Schenkungen an die Ehefrau oder Dritte. Ob Du mehr als Dein Pflichtteil bekommst, hängt vom Testament ab.
Leserforumvon HansH123 | Erbrecht | 21 Antworten | 03.01.2024 20:57
[/quote]Eine teilweise Geltendmachung des Pflichtteils ist m.E. gesetzlich und steuerrechtlich nicht vorgesehen. ... Wichtig ist hier, dass nicht der gesamte Pflichtteil geltend gemacht werden muss, sondern auch nur der Pflichtteil in Höhe des steuerlichen Freibetrags geltend gemacht werden kann, sodass das Kind einen Betrag i.H.v. 400.000 Euro erbschaftsteuerfrei erhält. ... Januar 2024 12:18[/editmessage] Am 5.1.2024 von hh [quote=vacantum]Eine teilweise Geltendmachung des Pflichtteils ist m.E. gesetzlich und steuerrechtlich nicht vorgesehen.
Leserforumvon Beth | Erbrecht | 5 Antworten | 27.12.2011 19:34
Weiter haben die leiblichen Kinder beim Tod des Vaters einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von zusammen der Hälfte in bar (der Pflichtteil würde sich bei einer Heirat reduzieren). ... Dann wäre das als Pflichtteil für seine 2 Kinder die Hälfte von seinem Anteil am Haus. ... Gesetzlich haben meine Nichten keinen Pflichtteil?
Leserforumvon guest-12307.11.2010 10:31:38 | Erbrecht | 9 Antworten | 24.02.2010 19:20
Bei Gütertrennung erben Ehegatten 25% und die 3 Kinder gesetzlich zu gleichen Teilen, also ebenfalls je 25%. ... Für die Höhe des Nachlasswertes spielt es keine Rolle, ob Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft vorliegen. quote:Bliebe noch 450.000. ... Ehemann), d.h. gesetzlich für jeden 125.000€.
Leserforumvon egal | Erbrecht | 2 Antworten | 31.05.2006 14:43
Da wir ja noch bei beiden Häusern hohe Belastungen haben, haben wir Angst, dass wir durch die Kinder gezwungen sind, noch mehr Schulden zu machen. ... Dir stehen gesetzlich 50% zu und den Kindern je 1/6. Der Pflichtteil eines Kindes beträgt somit 1/12 des Nachlasses für den Fall, dass Dein Mann vor Dir stirbt.
Leserforumvon Antonia-Maus | Erbrecht | 3 Antworten | 06.11.2008 13:03
Der Pflichtteil beträgt für Deinen Mann die Hälfte Deines Gesamtvermögens. Die Kinder Deines Mannes sind Dir gegenüber nicht gesetzlich erbberechtigt und haben auch kein Pflichtteilsrecht. Wenn Du also weiteres Vermögen in Höhe von mehr als 150.000€ hast, dann geht so etwas problemlos.
Leserforumvon Enkelin | Erbrecht | 9 Antworten | 12.08.2005 16:21
Sollte Person B gesetzlich erbberechtigt gewesen sein, sieht die Sache natürlich anders aus. ... Gesetzlich wäre der Sohn C Alleinerbe, daher beträgt sein Pflichtteil 50% des Erbes einschl. der Schenkungen. ... Bei einer Schenkung in Höhe von 20.000€ an einen Enkel dürfte übrigens keine Schenkungssteuer angefallen sein.
Leserforumvon Uropa | Erbrecht | 10 Antworten | 10.07.2016 16:36
Wenn ihr einen anderen Erben eingesetzt habt (diese also enterbt wurden), haben die Enkel einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erteils in bar. ... .... sie in so einem Fall nicht gesetzlich erbberechtig gewesen wären. ... .... sie in so einem Fall nicht gesetzlich erbberechtig gewesen wären.
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