76 Ergebnisse für „kosten sohn beerdigungskosten erbe“

Leserforumvon *Die_Fragende* | Erbrecht | 6 Antworten | 11.05.2009 15:55
Das Sozi teilte mit, wenn einer der Geschwister nicht das Erbe ausgeschlagen hat, zahlen sie die Beerdigungskosten nicht. ... Nun, nach 6 Monaten teil das Sozialamt mit, dass angeblich ein Bruder das Erbe nicht ausgeschlagen hätte und er nun Erbe ist und die Kosten demnach nicht übernommen werden, wenn, dann könne nur der Bruder des verstorbenen diese Kosten beantragen. ... Meine Mum hat kein Geld jedoch aber die moralische Pflicht, ihren Sohn ehrenhaft beerdigen zu lassen....
Leserforumvon Carm | Erbrecht | 6 Antworten | 08.03.2005 18:15
Gesetzlich (kein Testament) bist Du zu 1/8 Erbe geworden und müsstest Du Dich entsprechend an den Kosten beteiligen unabhängig von den genannten Vorfällen. ... Sollten der Ehemann und die 3 Brüder nicht ebenfalls das Erbe ausschlagen, dann müssen sie die Kosten alleine tragen. ... Wenn die Kosten angemessen und üblich sind, gehören sie auch zu den Beerdigungskosten.
Leserforumvon Alex_fhwhv | Erbrecht | 5 Antworten | 13.01.2014 19:42
Kann ich da was machen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen, weil ich arbeite und alle ander lieber nur das Erbe "kassieren" und nicht die Beerdigungskosten zahlen können/wollen? ... Die Tochter hat schon verlauten lassen, das Erbe hätte sie gerne (weil ich Alleinverdiener bin und einigermaßen gut verdiene), aber für die Beerdigungskosten nicht aufkommen kann und will. Der Sohn kann es nicht, obwohl er arbeitet.
Leserforumvon kallemalen | Erbrecht | 2 Antworten | 04.04.2012 14:17
Mutter 2012 verstorben.Kein Nachlaß.Sie hat 5 Kinder,nur der Sohn ist gewillt die Berdigungkosten zu tragen.Aber die 4 Schwestern wollen einfach nicht zahlen? ... Habe nichts konkretes im Internet gefunden. ----------------- "" -- Editiert kallemalen am 04.04.2012 14:20 Am 4.4.2012 von Rechtsanwalt Carsten Meinecke Es gibt zahlreiche Artikel zu diesem Thema. - Der Erbe trägt die Beerdigungskosten. - Das älteste Kind ist verpflichtet, sich um die Beerdigung zu kümmern und die Kosten auszulegen. - Die Beerdigungskosten sind primär aus dem Nachlass des verstorbenen zu bezahlen. Sollte der nicht ausreichen, sind die Kosten quasi als letzter Unterhalt von den Unterhaltsverpflichteten nach den Regeln des Unterhaltsrechts zu tragen. ----------------- ""
Leserforumvon Felix999 | Erbrecht | 6 Antworten | 20.02.2014 08:10
Am 21.2.2014 von ht36 Bürgerliches Gesetzbuch Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 2017) Untertitel 1 - Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 - 1969) § 1968 Beerdigungskosten Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. ----------------- " " Am 21.2.2014 von Felix999 Ja soweit so klar....DER ERBE TRÄGT DIE KOSTEN. ... ----------------- "" Am 21.2.2014 von ht36 Der Zahler kann diese natürlich vom Erbe fordern, da die Beerdigungskosten zu dem Nachlassverbindlichkeiten zählen. Also kann die Mutter diese vom Sohn fordern.
Leserforumvon Birgit R. | Erbrecht | 6 Antworten | 04.11.2005 15:17
Leider ist bei unserer leiblichen Mutter nichts da was man verkaufen könnte, um die Beerdigungskosten zu zahlen. ... Somit haben wir gerade auch keinen Einfluss auf die Kosten. ... Auch wenn man als Kind das Erbe ausschlägt, kann sich das Amt von den Kindern das Geld zurückholen (wurde letztens irgendwo letztinstanzlich entschieden - Fall: Sohn hatte seinen Vater nie gesehen, mußte trotzdem zahlen).
Leserforumvon Sohn71 | Erbrecht | 3 Antworten | 25.09.2008 11:57
oder Dürfen wir davon die Beerdigungskosten bezahlen? ... Gruss ein Trauriger Sohn Am 27.9.2008 von justice005 quote:Das Erbe ( vermutlich Schulden)wollen Wir ausschlagen. ... Als Erbe sind von Ihnen die Beerdigungskosten zu tragen.
Leserforumvon Alfred K. | Erbrecht | 9 Antworten | 22.10.2018 20:37
Der Sohn hat zwar trotz Enterbung einen Anspruch auf einen Pflichtteil, gilt jedoch nicht als Erbe. ... Darin steht unter anderem folgendes: Anspruchsverpflichteter Verpflichtet, die Beerdigungskosten zu bezahlen, ist der Erbe. ... Damit ist der Tatbestand des §1968 für den Pflichtteilsberechtigten ("Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers." ) nicht erfüllt -> Rechtsfolge: §1968 findet keine Anwendung.
Leserforumvon allesvorbei | Erbrecht | 3 Antworten | 19.06.2006 21:18
Klar das ich die Kosten übernehme! Doch gibt es keine Möglichkeit die beiden anderen also Sohn und (Stief)-Sohn nicht an den Kosten zu beteiligen? ... Wenn alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, dann müssen die Unterhaltspflichtigen die Beerdigungskosten übernehmen.
Leserforumvon rominchen | Erbrecht | 5 Antworten | 27.08.2022 18:15
Ich sehe es so, dass die Kosten durch 4 geteilt werden müssen, obwohl mein Sohn ja noch minderjährig ist, muss er ja auch bezahlen. ... Am 27.8.2022 von wirdwerden Letztlich sind die Beerdigungskosten aus dem Guthaben des Erben zu zahlen. Erben sind hier wohl der Vater, der Fragesteller sowie dessen Sohn.
Leserforumvon schlesier68 | Erbrecht | 5 Antworten | 25.06.2017 13:00
Der Sohn A hat alle Beerdigungskosten und sämtliche Kosten in Bezug des Todessfalles wie Sterbeurkunde, Arztrechnung (Todesschein), Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen u.a. selbst bezahlt. ... Zitat:Hat der Sohn A nun das Recht all die Kosten, welche er in Bezug der Sterbesache sowie der Beerdigungskosten, von den restlichen Erben – sprich von Ehefrau und den Kindern B, C, D und E anteilig zu verlangen? ... Der Erbe hat auch für die Beerdigungskosten aufzukommen.
Leserforumvon Was weiss ich? | Erbrecht | 6 Antworten | 07.12.2008 12:20
Es wurde erzählt, dass ein Sohn die Kosten der Beerdigung der Mutter tragen musste, zu der er seit Jahren keinen Kontakt hatte und diese zu Lebzeiten Leistungen vom Sozialamt bezog. Ist es nicht so, dass Beerdigungskosten immer zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören und der Sohn das Erbe hätte ausschlagen können, da durch die Beerdigungskosten der Nachlass überschuldet war? Oder kann er trotzalledem zur Zahlung der Beerdigungskosten seitens des Amtes "gezwungen" werden?
Leserforumvon claudioz | Erbrecht | 10 Antworten | 24.09.2013 23:10
Der Sohn bezahlt nun die gesamten Beerdigungskosten, die Sterbegeldversicherung (kapitalbildende Lebensversicherung mit Bezugsrecht) wird an ihn ausgezahlt. Der Sohn reicht nun wegen den entstandenen Beerdigungskosten Klage gegen den anderen Sohn ein. ... Gehen 6T€ für Beerdigung ab, Kosten für Haushaltsauflösung etc..
Leserforumvon Mia59 | Erbrecht | 2 Antworten | 06.03.2013 19:18
Mein Sohn hat die Kosten für die Beerdigung meines verstorbenen Exmannes übernommen. Das Erbe hatte er abgelehnt, weil mein Ex von Hartz 4 lebte und nichts gespart hatte. Nun hat er die Beerdigungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht, es kam aber eine Anfrage vom FA zurück, wie hoch die Spareinlagen meines Ex waren, ob von irgendwelchen Versicherungen etwas zu erwarten ist usw.
Leserforumvon ninchen07 | Erbrecht | 2 Antworten | 10.02.2009 13:27
Da seine Mutter behindert ist und der Sohn des Verstobenen sich nicht gerührt hat haben wir die Beerdigung organisiert. ... Siehe dazu: http://www.herbertmasslau.de/pageID_4689207.html Erst sind die Beerdigungskosten zu zahlen und dann kann die Behörde das übrig gebliebene Geld anrechnen. Da aber hier auch die Frage besteht, ob der Sohn des Verstorbenen nicht dazu verdonnert werden müßte, sich an den Kosten zu beteiligen...Dürfte es hilfreich sein, sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen und einen Fachanwalt für Sozialrecht ( im Idealfall einen, der sich auch mit Familienrecht auskennt) aufzusuchen.
Leserforumvon Kurschat | Erbrecht | 1 Antwort | 14.07.2010 15:48
Wenn ich als Sohn auf mein Erbe verzichte, muss ich die Kosten für die Beerdignung und für die Wohnungsauflösung (einschließlich Miete) übernehmen?
Leserforumvon tinga1965 | Erbrecht | 1 Antwort | 09.10.2003 10:54
Hallo, ich bin neu hier und hätte eine Frage: Wer übernimmt die Beerdigungskosten (Verstorbene Sozialhilfeempfängerin) bei zwei Verwandten (Söhne), wenn beide das Erbe ausschlagen ( wegen Schulden) und einer der Söhne Sozialhilfeempfänger ist? Werden die Kosten geteilt oder muß der berufstätige Sohn die Kosten alleine tragen?
Leserforumvon AnfraSch | Erbrecht | 3 Antworten | 22.10.2005 18:50
Ich bin die Alleinerbin meiner verstorbenen Oma und möchte gerne wissen, wie hoch der Pflichtteil für ihren Sohn, d.h. meinem Onkel ist. ... Vom Erbe sind zuerst die Bestattungskosten zu zahlen, der Rest ist dann das zu verteilende Erbe. ... Vom Nachlass sind die infolge des Todes enstehenden Kosten abzuziehen bevor verteilt wird.
Leserforumvon Ratnachschlagender | Erbrecht | 6 Antworten | 02.02.2010 17:59
Mir tut mein Freund leid, da ich dies für sehr ungerecht halte und ich weiß, dass seine Mutter nie wollte, dass jmd. durch ihren Tod Kosten entstehen. ... Die Beerdigungskosten hätten aus dem Nachlass bezahlt werden können, unabhängig, wer das Erbe ausschlägt oder nicht. Erst wenn kein Nachlassvermögen da gewesen wäre, wäre der Sohn unter Umständen leistungspflichtig geworden.
Leserforumvon xLer8a | Erbrecht | 8 Antworten | 19.09.2014 13:49
Es geht bei meiner Frage um die Abwicklung der Beerdigungskosten. ... Mehr als mich um die Abwicklung der Kosten für die Beerdigung zu kümmern werde ich nicht tun. ... Ich bin halt zum einen der Sohn in der Pflicht die Bestattung zu beauftragen, noch nicht offizieller Erbe und mit Vollmacht bei der Bank, der das Erbe ausschlagen wird.
123·4