17 Ergebnisse für „mutter erbschein erbfolge erbauseinandersetzung“

Leserforumvon DumitruKurier | Erbrecht | 4 Antworten | 17.03.2019 20:39
In welchen Reihenfolge macht man das Ein freier Notar schrieb das Zitat:Der reguläre Weg wäre den Erbschein über die gesetzliche Erbfolge (Ehegatte 1/2, Kinder je 1/4) zu beantragen und dann eine notarielle Urkunde über die Verteilung des Nachlasses (Erbauseinandersetzung) aufzunehmen. Sie können alternativ auch zunächst die Abschichtungsvereinbarung(en) beglaubigen lassen und dann den Erbschein für ihre Mutter über die Alleinerbfolge beantragen. ein anderer von Nachlassgericht Zitat:mündlich. Sie müssen erst einen Erbschein beantragen, dann abschichten Sinn des ganzen war die Überschreibung einer Immo auf die Mutter.
Leserforumvon Survival62 | Erbrecht | 4 Antworten | 19.03.2018 19:23
Unser Vater ist schon 2003 verstorben und jetzt leider auch unsere Mutter. ... Im Paragraph §35 Grundbuchordnung steht: -------- (1) Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. ... Da es sich unsere Ämter aber immer versuchen einfach zu machen, vermute ich, dass es quasi Usus ist, einen Erbschein oder halt eine beurkundete Erbauseinandersetzung zu verlangen und den schon steuerzahlenden Erben damit horrende Kosten aufzuerlegen.
Leserforumvon Andreas123123123 | Erbrecht | 4 Antworten | 23.08.2015 17:20
Es gibt kein Testament oder ähnliches, sprich es tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. ... Also meine Mutter. ... Ich hätte einen - nicht konstenoptimierenden - Vorschlag für die Erbengemeinschaft: Ihr beantragt erst mal den Erbschein und dann macht ihr intern eine Erbauseinandersetzung, wie das Gesetz es auch vorsieht.
Leserforumvon Petra2023 | Erbrecht | 18 Antworten | 22.10.2023 20:22
[/QUOTE] Somit gilt die gesetzliche Erbfolge. ... (damit da nicht wieder etwas falsch läuft)[/quote] Die Erbfolge kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden. ... Denkbar ist aber z.B., dass die Mutter ein Testament aufsetzt, wonach das Kind (Enkel), das die Erbauseinandersetzung fordert, enterbt wird.
Leserforumvon mamus | Erbrecht | 9 Antworten | 07.02.2012 19:17
Meine Mutter (sie hat kein Testament hinterlassen) ist im Dezember 2011 verstorben. ... Das ganze ist nicht zu verstehen, da alles Geld auf dem Konto der Mutter ist und dies erst aufgeteilt wird, wenn der Erbschein vorliegt. ... Es gab auch kei n Testament, sondern die gesetzliche Erbfolge trat ein.Unsere 50% wurden dann mit Hilfe des Teilerbscheines ausgezahlt.
Leserforumvon somaglo | Erbrecht | 14 Antworten | 02.09.2016 00:29
Und den Erbschein beantragt. ... Ich gehe davon aus dass kein Testament existiert und somit die gesetzliche Erbfolge greift; dann dürften der Sohn und Ihre Mutter jeweils zur Hälfte geerbt haben. ... Ich würde an Ihrer Stelle den Antrag unterschreiben, damit Sie möglichst schnell den Erbschein in Händen halten und mit der Erbauseinandersetzung beginnen können.
Leserforumvon analir | Erbrecht | 10 Antworten | 25.02.2008 13:57
Erbfolge Erbe zu 1/2 bin, ebenso meine Mutter. ... Mein Plan war ja, dass ich einen Erbschein als Nachweis über meinen Erbteil erhalte und dann vor Gericht die Auseinandersetzung fordere, weil meine Mutter incl. ihrem RA keinerlei Anstalten macht meiner Bitte um Auseinandersetzung nachzukommen. ... Wenn es, wie meine Mutter ja selbst gesagt hat, kein Testament gab, dann kann ich das ohne Mithilfe meiner Mutter doch nicht nachweisen.
Leserforumvon Dany22 | Erbrecht | 1 Antwort | 04.03.2016 21:02
Es gab kein Testament, weshalb die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. ... Ordnungsgemäß haben sie einen Erbschein ausstellen lassen, in dem die Mutter und die Tochter als Erben berücksichtigt waren. Da die Tochter aber ihren Erbteil ihrer Mutter übertragen wollte, wählten sie den formlosen Weg der Erbauseinandersetzung - und zwar die Abschichtungsvereinbarung.
Leserforumvon Abkömmling | Erbrecht | 7 Antworten | 10.12.2004 11:12
Üblicherweise wird doch ein Erbschein ausgestellt. Ohne diesen Erbschein kann man doch gar nicht über Bankkonten und Grundstücke des Verstorbenen verfügen. ... Als ich wegen der Erbfolge nicht sofort unterschreiben wollte sagte meine Mutter daß sie sich auch schon gewundert habe, weil es auch im Erbschein (ich glaube es war ein Erbschein, bin mir aber nicht mehr sicher) anders stehe, und zeigte mir etwas wonach die Einteilung 1/2:1/8:1/8:1/8:1/8 war (wird wohl der Ebschein gewesen sein).
Leserforumvon analir | Erbrecht | 87 Antworten | 11.04.2008 15:27
Sollte die Mutter also auch die nun als letzte gestellte Frist verstreichen lassen, kann Sohn davon ausgehen, dass die gesamte Erbauseinandersetzung vor Gericht(en) ausgetragen wird, korrekt? ... Er steckte im Abi, Gedanken an Erbe, Nachlass, Testament, Erbqoten, Erbfolge und all' das waren da keine. ... Erbauseinandersetzung ist verlangt (Dez.07), es passiert nur nix, ausser das Mutter meint, Sohn habe keine Ansprüche.
Leserforumvon DumitruKurier | Erbrecht | 36 Antworten | 18.02.2019 20:43
Nicht durch Erbauseinandersetzung, sondern durch Abschichtung. ... Am 19.2.2019 von dimo1991 Trotzdem wäre es interessant zu wissen, ob es hier ein Testament gibt oder die gesetzliche Erbfolge greift. ... Damit geht Ihr zum Nachlassgericht und versucht einen Erbschein nur auf den Namen der Mutter zu beantragen.
Leserforumvon Blackstill | Erbrecht | 7 Antworten | 12.02.2020 00:05
Ansonsten Erbschein oder Notar welcher Weg wäre besser oder einfacher oder braucht man beides?!? ... Da die Mutter zuerst verstorben ist, sieht die Erbfolge in Quoten so wus: Vater 1/2, Kinder je 1/6. ... Wer wieviel bekommt ist eine Frage der Erbauseinandersetzung.
Leserforumvon AnnetteKöln | Erbrecht | 17 Antworten | 22.07.2009 14:02
Hallo,meine Mutter ist im August vor 2 Jahren verstorben.Meine Schwester soll aber als Alleineigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden,die mich auszahlt. ... Die Umschreibung nach einem Erbfall aufgrund Erbschein oder öffentlichem Testament innerhalb von 2 Jahren ist kostenlos. ... #Die zahlen dann Grunderwerbsteuer# Eine Erbauseinandersetzung ist grunderwerbsteuerfrei.
Leserforumvon jogibaerle3000 | Erbrecht | 8 Antworten | 31.01.2011 15:20
Erbfolge. ... Es wird dann ein Erbschein ausgestellt, in dem alle Erben genannt werden. ... Eine Klage auf Erbauseinandersetzung (=Auszahlung) führt zwangsläufig zu einer Versteigerung.
Leserforumvon guest-12314.11.2013 16:49:05 | Erbrecht | 23 Antworten | 27.07.2013 12:01
Zweitens ist einer unserer vier Geschwister ein Harz vier Empfänger und lebte bis heute im Haus mit unserer Mutter zusammen. ... Das Amt wird Ihnen einen gemeinsamen Erbschein ausstellen. ... Er selbst hat vor über zwanzig Jahren beim Notar (als er das Grundstück zum Bauen von der Mutter überschrieben bekam) im beisein von uns Geschwistern eintragen lassen das im falle einer Erbschaft (wie sie nun durch den Tod der Mutter eingetroffen ist) das Grundstück nochmal rausrechnen lässt.
Leserforumvon guest-12311.01.2024 22:57:25 | Erbrecht | 13 Antworten | 09.01.2024 01:00
Meine Mutter und ihr Mann schreckten vor keiner Absurdität zurück. Der neue Mann meiner Mutter war natürlich schnell ins Haus eingezogen und lebte nun mit meiner Mutter in der unteren Wohnung und meiner Oma in unserer ehemaligen oberen Wohnung. ... Damit brach der Kontakt zu meiner Mutter vollständig ab.
Erbmasse ermitteln !? 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon StefanHAM | Erbrecht | 31 Antworten | 09.10.2017 01:00
Laut Erbschein bekommt Person X, die ich eingangs "Kind" genannt habe ein Viertel der Erbmasse. ... Es ist nicht die "Pflicht", die sich aus dem Gesetz ergibt, wenn kein Testament gemacht wurde und damit automatisch die gesetzliche Erbfolge eintritt. ... Am 19.12.2017 von drkabo Testament machen und die Mutter als Alleinerbin einsetzen.
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