532 Ergebnisse für „pflichtteil anspruch geld erbrecht“

Leserforumvon maerie | Erbrecht | 3 Antworten | 30.08.2006 13:13
Da das Erbrecht zum Zeitpunkt des Todes des Vaters anzuwenden ist, besteht ein Erbanspruch. ... Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. ... Man erhält dann zwar Geld aus dem Nachlass, ist aber kein Erbe.
Leserforumvon fridolin31 | Erbrecht | 9 Antworten | 01.10.2013 21:29
Testamentarisch erbt seine Tochter das vorhandene Geld, ca. 60000 Euro und seine Enkelin erbt das Haus. ... Danke nochmals. ----------------- "" Am 2.10.2013 von drkabo Bei 260T€ für das Haus kann man folgende Rechnung aufmachen: Gesamterbe: 320T€ (260T€ Haus + 60T€ Geld) Hälfte davon: 160T€ 60T€ hat die Tochter schon, bleibt ein Anspruch von 100T€ gegen die Enkelin. Bei solchen Summen würde ich aber doch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Leserforumvon kinkel | Erbrecht | 5 Antworten | 03.05.2017 23:12
So, den Pflichtteil also. Das ist ein Anspruch gegenüber dem Erben. ... Es wird erst mal etwas Geld kosten, die Sachlage herauszufinden.
Leserforumvon armer erwin | Erbrecht | 10 Antworten | 18.12.2009 10:49
Ich habe schriftliche Beweise über Geld (Konten), Sachwerte usw. . 2.Frage: Ich möchte jetzt die Dinge einklagen die sie mir unterschlug, kann ich das guten Gewissens machen oder muss ich damit rechnen das ihr das Gericht doch noch etwas zuspricht owohl ihr Anspruch verjährt ist (Pflichtteil usw.) ... Fakt ist das Sachen weggeschafft wurden die ich beweisen kann, 3 Jahre Anspruch auf Pflichtteil sind vorbei, warum soll ich nicht einklagen was mir zusteht. ... Im Zweifel für, nicht gegen den Beschuldigten quote:Ich möchte jetzt die Dinge einklagen die sie mir unterschlug, kann ich das guten Gewissens machen oder muss ich damit rechnen das ihr das Gericht doch noch etwas zuspricht owohl ihr Anspruch verjährt ist (Pflichtteil usw.)
Leserforumvon Liebling Kreuzberg | Erbrecht | 11 Antworten | 17.02.2009 12:01
Was wenn kein Geld zum Auszahlen da ist? ... #Was wenn kein Geld zum Auszahlen da ist?... Hier hat C dann einen Anspruch, da "enterbt".
Leserforumvon Roger72 | Erbrecht | 1 Antwort | 05.01.2016 21:33
Ehe entstandene Türkische Ehefrau, verfügt nun allein über dieses Geld in der Türkei. ... Greift in diesem Fall auch für die beiden Kinder das Erbrecht mit dem Pflichtteil? Oder haben die beiden Kinder Kein Anspruch auf dieses Geld, da dies in der Türkei ist ?
Leserforumvon Antalya | Erbrecht | 15 Antworten | 08.06.2007 11:23
Habe ich da Anspruch drauf und kann den vorher verlangen? ... Einen Anspruch auf den Pflichtteil hast Du aber leider auch nicht, da Du als Nacherbe eingesetzt wurdest. ... Das geld muss Deine Steifmutter auszahlen.
Leserforumvon Karl-Werner | Erbrecht | 7 Antworten | 07.12.2004 13:33
Am Erbteil deines Vaters hat sie z.B. gar kein Erbrecht. ... Ggf hat dann die Halbschwester einen Anspruch ggü ihrem eigenen Sohn über EUR 2.500,- (1/4). ... Am Erbteil deines Vaters hat sie z.B. gar kein Erbrecht."
Leserforumvon Schnuffi1982 | Erbrecht | 6 Antworten | 20.03.2017 11:00
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. dem Erbrecht. ... Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes, in Geld. ... Du hast keinen Anspruch darauf, die weiteren Erben auszuzahlen.
Leserforumvon wissenswert123 | Erbrecht | 4 Antworten | 28.05.2013 12:42
Kinder machen Anspruch über Anwalt geltend. ... Es geht hier um den Anspruch auf den ges. Pflichtteil, den die Dame offensichtlich nicht zahlen will.
Leserforumvon syes | Erbrecht | 9 Antworten | 17.10.2006 10:05
Dies soll dazu führen, dass kein Geld da ist um die Pflichtteile auszuzahlen. ... Und wenn die Eltern noch mehr als 10 Jahre nach der Schenkug leben, dann besteht gar kein Anspruch auf einen Pflichtteil. zu 3.: Frühestens zum zeitpunkt des todes eines Elternteils zu 4.: Dein Vater ist verheiratet und hat 3 Kinder. ... Der Anspruch reduziert sich aber deutlich nach 10 Jahren, da ein Pflichtteil dann nur noch im Hinblick auf das Wohnrecht geltend gemacht werden kann.
Leserforumvon karibu | Erbrecht | 3 Antworten | 01.12.2010 23:55
Das Erbe besteht in Geld sowie Haus mit Grundstück. ... Es ist nicht so, dass ich nun Geld von meiner Mutter haben will. ... LG, karibu ----------------- "" -- Editiert am 01.12.2010 23:58 Am 2.12.2010 von quiddje Der Pflichtteil ist ausschließlich ein Anspruch an Geld.
Leserforumvon krtek | Erbrecht | 6 Antworten | 16.07.2006 02:50
Ich würde mir einen Anwalt suchen, der sich mit Erbrecht auskennt. ... Das Kind aus erster Ehe hätte innerhalb der ersten 3 Jahre noch einen Anspruch gehabt. ... Solange der Großvater lebte, gehörte das Geld ihm, wirtschaftlich und steuerlich.
Leserforumvon s-g-e | Erbrecht | 6 Antworten | 10.03.2009 10:04
Nun gibt es das Problem das meine Schwester mir doch lieber den Pflichtteil auszahlen möchte.Ok,ich müsste diesen Vorschlag nicht annehmen.Das weiss ich.Da ich allerdings noch eine Ehefrau habe,mit der ich in Scheidung lebe,würde mich nun interessieren welchen Anspruch sie auf das evtl. ausgezahlte Geld hätte.Desweiteren haben wir aus dieser Ehe noch 2 gemeinsame Kinder.Auch da die Frage ob diese auch Ansprüche auf dieses Geld hätten. ... Wenn nein, wie hoch ist der Pflichtteil? ... Das kannst Du selbst ganz einfach dadurch erreichen, dass Du das Vermächtnis (Anspruch auf Wohnrecht) ausschlägst oder aber einen entsprechenden Vertrag schließt.
Leserforumvon neffel | Erbrecht | 4 Antworten | 19.04.2008 12:31
habe geerbt laut Testament an zwei söhne Pflichtteil Anspruch,Sohn 1 bekam durch Erblasser 50.000.DM zu Lebzeiten zum haus renovieren,dieses soll laut Testament angerechnet werden auf Pflichtteil,er wurde aufgefordert vom RA.zu sagen wann dieses Geld geflossen ist,er sagt er kann sich nicht mehr erinnern wann er es bekommen hat ,aber er weiß das er es bekommen hat.Was muss ich beachten???... Am 21.4.2008 von neffel Hallo nataly,danke für den Tip es verständlicher zu formulieren, ich habe geerbt,Erblasser hatte 2 söhne welche mit Pflichtteil bedacht waren.Im Testament war festgeschrieben das Sohn A.sich 50.000 DM an seinem Pflichteil anrechnen lassen muss, RA.von mir meint es kann nicht angerechnet werden da Sohn A nicht mehr weis wann er diese Summe zum Hausbau erhalten hat,er weiß aber das er diese Summe erhalten hatte.Was darf ich machen um das Geld doch noch anrechnen zu lassen.Danke für jeden Tip.Grüße von Neffel Am 22.4.2008 von nataly RA.von mir meint es kann nicht angerechnet werden da Sohn A nicht mehr weis wann er diese Summe zum Hausbau erhalten hat Frag mal den RA, aus welchem § (des BGB vermutlich) sich dies ergeben soll
Leserforumvon allgäu123 | Erbrecht | 6 Antworten | 20.12.2017 11:29
Habe ich einen Anspruch auf ein Pflichtteil? ... vielen Dank im Voraus für Eure Antworten Am 20.12.2017 von hh Zitat:Habe ich einen Anspruch auf ein Pflichtteil? ... Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch in Geld gegen die anderen Erben.
Leserforumvon Alexa76 | Erbrecht | 10 Antworten | 08.04.2006 13:46
Das dritte Kind hat somit Anspruch auf einen Pflichteil. ... So wie es aussieht, verlangt der Pflichtteilsberechtigte auch nur den Pflichtteil (vom Geld + Haus) von einem Erben. ... Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Auszahlung.
Leserforumvon jennymilky | Erbrecht | 24 Antworten | 18.05.2018 17:33
Nur Geld oder? ... Bei Geld und Erbe hört der Spass scheinbar auf. ... Sie haben nach dem Tod der Mutter Anspruch auf das Pflichtteil am Erbe der Mutter.
Leserforumvon malawi40 | Erbrecht | 11 Antworten | 15.07.2010 20:31
Nun stellt er aber sein Anspruch auf den Pflichteil. ... Sie wird wahrscheinlich noch den Pflichtteil überschreiten.Natürlich hat mein Partner von dem Geld nichts bekommen. ... Er hätte zwar das Erbe ausschlagen können und dann Anspruch auf den Pflichtteil gehabt, jedoch hat er die Ausschlagungsfrist inzwischen versäumt.
Leserforumvon schwubbs | Erbrecht | 12 Antworten | 02.12.2010 21:34
----------------- "" Am 2.12.2010 von altona01 http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm Ja, der Pflichtteil steht Ihnen zu! ... Trotzdem: Der Anspruch auf den Pflichtteil geht in solchem Fall nicht verloren. Also: Anspruch auf Pflichtteil anmelden und von den Erben eine genaue Vermögens-Zusammenstellung des Vaters anfordern (die übrigens von diesen zu bezahlen ist). sternchen08 ----------------- ""
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