Am 12.6.2007 von KleinerJurist @ hh Ein Beispiel: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Vorerben ein und den Sohn zum Nacherben. Der Erblasser kann hier z.B. bestimmen, dass für den Fall, dass der Sohn schon nach dem Tod des Erstverstorbenen seinen Pflichtteil fordert (aus Erbschaft A), er auch beim zweiten Erbfall (Tod des B) nur noch den Pflichtteil erhält. ... Versuche doch, mit Deiner Stiefmutter einen Erbvertrag abzuschließen und dieser Forderung kannst Du dadurch Nachdruck verleihen, dass Du ansonsten den Pflichtteil forderst.
Handschriftliche Änderung eines Erbvertrages
5 von 5 Sterne
Im Rahmen einer Erbschaft wurde jetzt festgestellt, dass der vor einem Notar geschlossene Erbvertrag durch eine nachträgliche handschriftliche Änderung auf einem separaten Papier der Erblasserin abgeändert wurde. In dem handschriftlich gefassten Dokument widerruft die Erblasserin den Punkt "Erbeinsetzung" und verfügt, dass nicht beide Söhne - wie ursprünglich im Erbvertrag vorgesehen - zu je 50 Prozent Erbe werden, sondern dass nur ein Sohn Alleinerbe wird und der andere Sohn enterbt wird. Ist diese handschriftliche Verfügung der Erblasserin rechtens, und wenn ja, hat der enterbte Sohn dann Anspruch auf den Pflichtteil?
Beide haben den Erbvertrag unterschrieben. ... Erbvertrag und der Sohn Hans ist der alleinige Nacherbe. ... Meine Frage wie ist nun, wie ist die Erbschaft zu verteilen.
[/quote] Wenn es keinen vorher bindenden Erbvertrag/Berliner Testament o.ä. gibt, sicher. ... Drückt sie den Sohn mit dem Testament unter das, was er als Pflichtteil zu bekommen hätte, dann kann der Sohn das Erbe ausschlagen und stattdessen sein Pflichtteil von den Erben einfordern. ... Dann kann der Vater nur den Pflichtteil von seinem Sohn fordern, wenn die Großmutter stirbt.
Es ist immer schlecht, wenn 2 Anwälte in einer Sache tätig sind. -- Editiert von meri am 18.04.2006 19:20:32 Am 18.4.2006 von Bigbub Noch eine Anmerkung von mir, Der Sohn ist kein Erbe,er besteht aber auf den Pflichtteil. Vielen Dank Am 18.4.2006 von guest123-977 --- editiert vom Admin Am 18.4.2006 von guest123-1542 Der Sohn ist kein Erbe,er besteht aber auf den Pflichtteil. ... Am 18.4.2006 von Bigbub Pawel Pikowitzsch schrieb: ist von der Erbschaft ausgeschlossen und hat deshalb offensichtlich Pflichtteilsansprüche.
Eine Tochter (meine Tante) und 1 Sohn (mein Onkel), der zusammen mit meiner Oma lebte. ... Nur wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte, muss aktiv werden: Er muss sie ausschlagen. ... Sofern eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) existiert, beginnt die Frist erst mit ihrer Eröffnung durch das Nachlassgericht
Hilfe!Bei Erbschaft reingelegt!!
4 von 5 Sterne
ich glaube niemand würde das einfach so hinnehmen---d.h. im Umkehrschluss mit einer Grundschuld könnte ich jeden(auch den Pflichtteil) so ganz einfach enterben! ... K. ----------------- " Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab" Am 13.1.2009 von hausgenosse Hallo alinchen Du schreibst das du deinen Papa beerbt hast gab es ein Testament oder Erbvertrag? ... Vater und Sohn lebten zusammen also waren sie Hausgenossen Beschränkte Erbenhaftung damit mann nicht mit dem Privatvermögen haftet auch wenn das Erbe angenommen wurde.
Jezt hat Sohn sich von Mutter los gesagt, daraufhin meinte Mutter, das Sohn da ja nun auch seinen Erbteil einfordern würde und Sohn fiel quasi aus allen Wolken. ... Der Sohn muss das nicht "einfordern". ... Wenn Sohn auf das Auskunftsrecht bezüglich Pflichtteil nicht zurückgreifen kann - worauf dann?