750 Ergebnisse für „pflichtteil schenkung“

Leserforumvon werkannmirhelfen | Erbrecht | 8 Antworten | 12.08.2004 11:19
Wertminderungen senken aber den Pflichtteil. ... Relevant ist natürlich der tatsächliche Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Erbfalles. " und (b) "Es geht aus diesem Gesetzestext doch klar hervor, dass Wertsteigerungen den Pflichtteil nicht erhöhen. Wertminderungen senken aber den Pflichtteil.
Leserforumvon Michael T. | Erbrecht | 2 Antworten | 17.01.2005 14:12
Die Kinder müssen den Pflichtteil von der Erbin B einfordern, die aber die Schenkung gar nicht erhalten hat. ... Wenn die Schenkung genauso groß war, wie das verbliebene Erbe, dann ist ja der Pflichtteil so groß wie das verbliebene Erbe und die Erbin B ginge dadurch leer aus, denn sie hat ja keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. ... Am 17.1.2005 von hh quote:Wenn die Schenkung genauso groß war, wie das verbliebene Erbe, dann ist ja der Pflichtteil so groß wie das verbliebene Erbe und die Erbin B ginge dadurch leer aus, denn sie hat ja keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Leserforumvon Erbin1904 | Erbrecht | 5 Antworten | 19.04.2015 10:40
Wird mir diese auf meinen Pflichtteil angerechnet? ... Also: Es kann eine Anrechnung auf den Pflichtteil erfolgen, wenn der Verstorbene das bei der Schenkung so festgelegt hat (§ 2315 BGB). ... Von Pflichtteil o.ä. steht nichts im Schenkungsvertrag!
Leserforumvon roadster | Erbrecht | 0 Antworten | 07.02.2003 17:05
Vater (geschieden, 2 Kinder) überträgt einem seiner beiden Kinder zu Lebzeiten per Schenkung sein Haus mit lebenslangem Wohnrecht. ... Kind zu Lebzeiten des Vaters keinerlei Recht aus Erbteil, Pflichtteil oder ähnliches.
Leserforumvon Illvy | Erbrecht | 3 Antworten | 23.03.2006 07:49
Guten Morgen, ich bin gerade dabei meinen Pflichtteil geltend zu machen. ... Kann eine Schenkung an mich, meinen Pflichtteil senken?
Leserforumvon roadster | Erbrecht | 8 Antworten | 07.02.2003 17:05
Vater (geschieden, 2 Kinder) überträgt einem seiner beiden Kinder zu Lebzeiten per Schenkung sein Haus mit lebenslangem Wohnrecht. ... Kind zu Lebzeiten des Vaters keinerlei Recht aus Erbteil, Pflichtteil oder ähnliches. ... Kind Erbe - es sei denn, es wurde durch Testament enterbt, dann bleibt ihm nur sein Anspruch auf den Pflichtteil gegen die anderen Erben.
Leserforumvon Lazarus | Erbrecht | 6 Antworten | 06.05.2008 13:23
Vor 7 Jahren ist eine Schenkung 120.000 € an eine Person D (ehemaliger Lebensgefährte von A, nicht verwandt und bereits auch verstorben) vorgenommen worden. A)Muss diese Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils mitberücksichtigt werden, obwohl die Person C (Alleinerbin) nichts von dieser Schenkung bekommen hat? ... Am 6.5.2008 von hh zu A) Ja, die Schenkung muss bei der Berechnung des Pflichtteils mitberücksichtigt werden. zu B) Das kann dazu führen, dass C nichts erbt.
Leserforumvon melli00 | Erbrecht | 4 Antworten | 27.07.2010 11:59
-Vater stirbt, hinterlässt zwei Kinder, -Testament nur für ein Kind , so dass Kind Nr. 2 lediglich Anspruch auf den Pflichtteil hat -Vater hat Kindesunterhalt für Kind Nr. 2 gezahlt, obwohl bereits eigenes Geld verdient wurde (Nachfragen seitens des Vaters wurden mit Lügen benatwortet, man berief sich darauf, dass das Geld verbraucht sei) Kann man diesen Unterhalt jetzt als "Schenkung" deklarieren und auf den Pflichtteil anrechnen? ... ----------------- " " Am 27.7.2010 von hh Ob es sich um eine Schenkung gehandelt hat, ist im konkreten Fall unerheblich. Schenkungen können auf einen Pflichtteilsanspruch nur dann angerechnet werden, wenn das im Rahmen der Schenkung vereinbart worden ist (§ 2315 BGB).
Leserforumvon jenajena | Erbrecht | 11 Antworten | 24.07.2009 22:02
Ist in einem solchen Fall die Forderung auf ein Pflichteil zulässig, da A ja schon durch den Todesfall eine Schenkung erhalten hat, die größer als der mögliche Pflichtteil ist ?? ... Es geht also nur um die Frage, wie auf die entstandene Situation regiert werden kann: steht A ein Pflichtteil zu oder ist der Pflichtteil durch die Schenkung ( = die eingetragene Bezugsberechtigung im Todesfall ) weggefallen ? ... Die Zeitpunkt wo die Schenkung lediglich übergeben wird, ist im Vertrag gereglt.
Leserforumvon Kojote33 | Erbrecht | 1 Antwort | 20.11.2009 12:27
Würde dies genügen um die Schenkung auch auf einen Pflichtteil anrechnen zu lassen als sogenannte Ausgleichung? Die Schenkung würde angenommen nicht länger als 10 Jahre zurück liegen. ... Frage: Würde die Vorlage solcher Aufwendungen eine Schenkung aufheben, bzw. wäre die Zahlung über 50.000 € aufgrund von vorgelegten Quittungen dann noch als Schenkung titulierbar?
Leserforumvon bababa | Erbrecht | 4 Antworten | 29.08.2007 20:37
Zu unserem Fall: Meine Eltern haben vor 20 Jahren meiner Schwester und ihrem Mann einen Bauplatz geschenkt, wobei in der Schenkungsurkunde vom Notar vermerkt wurde, dass sie sich diese Schenkung auf ihren Erbteil anrechnen lassen muss. ... Deswegen steht nun meiner Schwester laut Testament auch nur der Pflichtteil zu.
Leserforumvon Aaron 123 | Erbrecht | 1 Antwort | 20.05.2015 14:54
Ich gehe davon aus, er hat bestimmt seinen Nachlass oranisiert , trotzdem steht mir ja ein Pflichtteil zu . Ich würde gerne wissen , abgesehen von einer Schenkung ( an wen auch immer , die ja wohl auch voll zu versteuern wäre ) , gib es noch andere Möglichkeiten für ihn, legal , mich um den Pflichtteil zu bringen ?
Leserforumvon Hahnlaus | Erbrecht | 8 Antworten | 10.11.2007 12:39
Das Haus soll jetzt veräussert werden und die Tochter möchte daraufhin ihren Pflichtteil einfordern. ... Änderung der Sachlage der Schenkung. ... vielen Dank Am 11.11.2007 von hh Es geht wohl um den Pflichtteil aus der Schenkung der Tante an den Sohn.
Leserforumvon G.S. | Erbrecht | 10 Antworten | 23.01.2004 13:15
Aus diesem Grunde und damit Ruhe herrscht soll mein Bruder seinen Pflichtteil bekommen. ... Der Pflichtteil bezieht sich auf das, was Deine Mutter zu vererben hat. ... Ob das Deinem Bruder gegenüber fair ist, ist die moralische Seite der Schenkung.
Leserforumvon H. Odensack | Erbrecht | 1 Antwort | 12.10.2012 15:02
Er hat nebenbei Pferdeboxen für 80 euro im monat vermietet. ich selbst als seine tochter brauchte allerdings nie etwas zu zahlen. nun ist meine stiefmutter vorerbin geworden, und meine schwester verlangt von ihr ein verzeichnis aller vermögenswerte und schenkungen der letzten 10 jahre - explizit einschließlich der unentgeltlichen überlassung von pferdeboxen, wodurch ich nach ihren angaben rund 15.000 euro gespart habe und wofür sie nie einen finanziellen ausgleich bekam. frage 1: ist das eine schenkung aus sitte und anstand gewesen (es ging "nur" um den stellplatz inkl. strom und wasser, futter etc. habe ich selbst gezahlt), oder zählt die summe in den pflichtteil?
Leserforumvon Heroco | Erbrecht | 2 Antworten | 14.08.2004 23:15
Allerdings gab es vor 9 Jahren eine Schenkung, deren Höhe die Pflichtteile der Enkelkinder abgelten soll. ... Ist die Schenkung nach 10 Jahren für den Pflichtteil uninteressant? ... Eine bloße Anmerkung im Testament, dass die Schenkung den Pflichtteil abgelten soll, reicht nicht.
Leserforumvon KaffeeEule | Erbrecht | 0 Antworten | 24.10.2015 14:16
Ehepartners auch nur der Pflichtteil ausgezahlt werden. 16 Jahre später wird die Eigentumswohnung verkauft und eine Doppelhaushälfte gekauft. ... Nun kann der Pflichtteil ja aber nicht an die Tochter gezahlt werden da laut Testament verfügt wurde, das nach Ableben der Mutter auch nur der Pflichtteil gezahlt werden soll. ... Eine Schenkung wäre auch nicht möglich, da das Sozialamt 10 Jahre zurückschaut und solche Gelder zurückfordern kann (habe ich gehört, auch da gehen die Meinungen auseinander).
Leserforumvon Karl-Werner | Erbrecht | 6 Antworten | 07.12.2004 13:33
Diese macht ihr Pflichtteil geltend. ... Kann ich diese Schenkung zurückfordern und erhöht sich der Pflichtteil meiner Halbschwester auch dann, wenn ich das Geld gar nicht zurückbekomme ( ca. 10000 €) und ich muß zahlen, was ich garnicht bekomme. ... Dir muss nach Zahlung des Pflichtteils an Deine Halbschwester ebenfalls mindestens der Pflichtteil verbleiben.
Leserforumvon fasti | Erbrecht | 3 Antworten | 29.11.2012 23:02
Kann man auch anordnen, dass die Schenkung keine Berücksichtigung bei der Pflichtteilsberechnung findet? ... Es geht darum dem Alleinerben etwas zu schenken und zu verhindern, dass diese Schenkung nicht in die Pflichtteilsberechnung einfließt, um den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten zu verringer. ----------------- ""
Leserforumvon Karl-Werner | Erbrecht | 7 Antworten | 07.12.2004 13:33
Diese macht ihr Pflichtteil geltend. ... Kann ich diese Schenkung zurückfordern und erhöht sich der Pflichtteil meiner Halbschwester auch dann, wenn ich das Geld gar nicht zurückbekomme ( ca. 10000 €) und ich muß zahlen, was ich garnicht bekomme. ... Lediglich das Pflichtteil kann dadurch nachträglich erhöht werden.
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