259 Ergebnisse für „pflichtteil testament mutter berliner“

Leserforumvon Erimaus | Erbrecht | 5 Antworten | 08.06.2012 19:46
Berliner Testament 1 Immobilie im Wert von 240 TSD Euro. ... Darin dürfen nur Bestimmungen aufgenommen werden, die dem Berliner Testament nicht widersprechen. ----------------- " " Am 10.6.2012 von Erimaus Hallo Tao kannst Du mir bitte mal Deinen letzten Absatz erklären, denn meine Mutter ist befreit und kann das Testament ändern. Aber welche Bestimmungen widersprechen dem Berliner Testament?
Leserforumvon Kaempinho | Erbrecht | 5 Antworten | 21.03.2011 16:32
Durch das Berliner Testament erbt die Mutter Alles. ... # Die Kinder werden nur dann auf den Pflichtteil "gesetzt", wenn im Testament eine sogenannte "Strafklausel" vorhanden ist. Der Pflichtteil auf den Tod der Mutter wäre übrigens 1/4.
Leserforumvon beautytoll | Erbrecht | 5 Antworten | 08.11.2010 18:28
Dieses Testament wurde dann von meiner Mutter und 3 weiteren Geschwistern unterzeichnet, da dies ja der letzte Wille meiner Oma war. Der Mütterliche Pflichtteil wurde von keinem der Geschwister verlangt, da es sich ja scheinbar um ein originales Testament handelte. ... Ich kann ja nicht einfach nach dem Tod meiner Frau ein Berliner Testament aufsetzen, und dann Ihre Unterschrift fälschen?!
Leserforumvon Linda6660 | Erbrecht | 5 Antworten | 06.08.2009 13:05
Es gibt ein Berliner Testament welches die Mutter als Erbin bestimmt und dann erst die einzige Tochter. ... Wenn jetzt also das Haus über einen Nachlasspfleger verkauft wird, das Geld auf ein Konto kommt, bis die Mutter für Tot erklärt wird, oder gefunden, würde die Tochter jetzt trotzdem schon ihren Pflichtteil bekommen? ... Am 6.8.2009 von cruncc1 Die Tochte könnte lediglich nach dem Vater ihren Pflichtteil verlangen, sofern dieser noch nicht länger als 3 Jahre verstorben ist.
Leserforumvon Alissa1965 | Erbrecht | 4 Antworten | 22.10.2013 16:06
Mein Mann und ich haben beschlossen, ein Berliner Testament zu verfassen. ... Falls mein Mann versterben sollte: Kann dann seine noch lebende Mutter trotz Testament auch ihr Pflichtteil fordern? ... Das Berliner Testament soll durch die Pflichteilsklausel eigentlich dazu führen, dass die Kinder den Tod des zweiten Elternteils abwarten.
Leserforumvon tombuilder | Erbrecht | 5 Antworten | 06.06.2016 14:14
Guten Tag, es gilt den Pflichtteil für die Stiefmutter zu berechnen bei folgenden Randbedingungen: Die Eheleute hatten ein Berliner Testament vereinbart, wobei nach Tod der Ehepartner erben soll und nach Tod des zunächst Überlebenden die beiden Töchter alles zur Hälfte erben sollen. Zunächst stirbt die Mutter. ... Nun stirbt der Vater und das Testament wird erneut geöffnet.
Leserforumvon KaffeeEule | Erbrecht | 0 Antworten | 24.10.2015 14:16
Hallo zusammen, ich habe folgenden Sachverhalt und folgende Fragen dazu: Das Ehepaar A+B haben vor ca. 30 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und somit auch das sogenannte Berliner Testament gemacht. ... Nun kann der Pflichtteil ja aber nicht an die Tochter gezahlt werden da laut Testament verfügt wurde, das nach Ableben der Mutter auch nur der Pflichtteil gezahlt werden soll. ... Die Mutter möchte das etwas Geld zur Seite gelegt wird.
Leserforumvon Thuon | Erbrecht | 5 Antworten | 14.10.2006 12:14
Deswegen finde ich die Standardformulierungen im Berliner Testament auch nicht sonderlich gut. ... Deshalb sollte man immer entsprechende Klauseln ins Berliner Testament aufnehmen. ... Gruß Justice Am 14.10.2006 von Thuon Deshalb sollte man immer entsprechende Klauseln ins Berliner Testament aufnehmen.
Leserforumvon fannie | Erbrecht | 6 Antworten | 23.09.2005 19:28
Meine Großeltern haben vor ca.20 Jahren ein " Berliner Testament " aufgesetzt.Meine Oma starb vor 17 Jahren.Meine Mutter ( einziges Kind der beiden ) hat damals auf ihren Pflichtteil verzichtet. ... Nach meinen Informationen erbt beim Berliner Testament zunächst der hinterbliebene Ehepartner.Erst wenn er stirbt, kommen die Kinder. ... Aber Vorsicht: Häufig ist im Berliner Testament geregelt, daß im Fall des Geltendmachens des Pflichtteil auch beim Tod des überlebenden Ehegattens das Kind auch dann nur den Pflichtteil erbt.
Leserforumvon amz442596-65 | Erbrecht | 1 Antwort | 31.05.2016 09:22
Hallo, hier mein Anliegen: Meine Mutter ist Ende Januar 2014 verstorben. ... Berliner Testament verfasst, so dass mein Vater nach dem Tod der Mutter der Alleinerbe war. ... Da ich fürchte, dass es sich bei der Dame um eine "Goldgräberin" handelt, überlege ich derzeit, ob ich meinen Pflichtteil aus dem Erbe meiner Mutter einfordern sollte.
Leserforumvon Savannah88 | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2016 11:35
Vorher Berliner Testament. ... A und B haben "Berliner Testament". ... Das geht nicht, die kann nach dem Tod von Vater A das gemeinsame Berliner Testament nicht mehr ändern.
Leserforumvon Liebling Kreuzberg | Erbrecht | 11 Antworten | 17.02.2009 12:01
Herr X stirbt vor seiner Frau und hinterläßt ihr nach Berliner Testament alles. ... Am 17.2.2009 von cruncc1 #Ich bin jetzt nicht so bewandert und habe den Ausdruck "Berliner Testament" gewählt, weil ich denke, das es bedeutet, das der überlebende Ehepartner Alleinerbe ist.# Als "Berliner Testament" bezeichnet man ein Testament mit gegenseitiger Alleinerbseinsetzung und Schlusserbeinsetzung der Kinder. ... # Wenn in dem gemeinschaftlichen Testament (das dann kein Berliner Testament ist) k e i n e Erbfolge auf den Tod des Überlebenden bestimmt wurde, kann noch testiert werden.
Leserforumvon Theel88 | Erbrecht | 2 Antworten | 13.01.2018 20:25
Hallo, zum Sachverhalt : Meine Mutter ist kürzlich verstorben und hat ein Berliner Testament hinterlassen indem geschrieben steht, dass wenn ich mir jetzt meinen Pflichtteil auszahlen lasse, dass ich nach dem Ableben meines Stiefvater kein Anrecht mehr auf das Haus habe. ... Nun ist es so, dass ich aus verschiedenen Gründen das Haus gar nicht möchte und eher meinen Pflichtteil in Anspruch nehmen würde wollen, jedoch stellt sich mir dabei die Frage, mit welcher Summe ich da ca rechnen muss.
Leserforumvon Eltern | Erbrecht | 4 Antworten | 20.12.2005 11:44
Dann ist es wohl sinnvoll ein Berliner Testament zu machen, damit erst einmal der Überlebende erbt. ... Was muss denn so ein Berliner Testament in etwa enthalten? ... Durch das Berliner Testament kann man niemanden seinen Pflichtteil vorenthalten, sondern nur begrenzen, dass wenn man sein Erbe beim Vatersterben fordert, man nur den Pflichtteil erhält und wenn Mutter dann stirbt auch nur den Pflichtteil (sozusagen als Strafe: Wenn man nichts fordert, erhält man den vollen Anteil).
Leserforumvon muckelchen85 | Erbrecht | 3 Antworten | 17.08.2010 14:36
Hallo liebe User, ich hab eine Frage zum Berliner Testament: Mein Vater und seine Frau (nicht meine Mutter) hatten ein Berliner Testament verfasst und nun ist mein geliebter Paps verstorben. ... Oder kann ich diesen Pflichtteil auch jetzt schon fordern? ... Wenn du das einzige Kind bist gesetzlich 1/2, Pflichtteil 1/4 (2303, 1931, 1371).
Leserforumvon thom547 | Erbrecht | 5 Antworten | 23.07.2021 16:46
Hallo, meine Eltern haben ein Berliner Testament und eine Immobilie. ... Meine Mutter (84 Jahre) verbraucht nun vorhandenes Barvermögen, welches z.B. was als Rücklage für eine neue Heizung vorgesehen war für Spenden an "komische" Vereine oder bestellt sich Unmengen an Kram per Telefon. ... Welche genaue Variante des Berliner Testaments liegt denn vor?
Leserforumvon sonnenschein54 | Erbrecht | 2 Antworten | 27.12.2005 08:24
Sie machen das Berliner Testament. ... Die Mutter verstirbt. ... Im Gegensatz zu einer vor- und Nacherbfolge gibt es beim normalen Berliner Testament keine Verfügungsbeschränkungen.
Leserforumvon lucky-mona | Erbrecht | 1 Antwort | 02.01.2010 22:58
Eine Frage: Ein Ehepaar hat ein Berliner Testament abgeschlossen und setzt sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Sohn und die Tochter verzichten notariell auf den Pflichtteil des erstversterbenden Elternteils. Im Berliner Testament ist geregelt, dass nach dem Tode des zweitversterbenden Elternteils der Sohn das Elternhaus und die Tochter das Bargeld erhalten soll.
Leserforumvon minimaus | Erbrecht | 1 Antwort | 11.04.2021 13:17
Meine Eltern möchten ggf. ein neues Berliner Testament aufsetzen. ... Im jetzigen Testament wird beim Tod meines Vaters, meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt, seine Kinder können jedoch ihren Pflichtteil zu 1/8 geltend machen. ... Muss der Pflichtteil überhaupt ausgeschlagen werden?
Leserforumvon Guenes257 | Erbrecht | 5 Antworten | 07.02.2013 19:28
Hallo, mein Vater ist gestorben und hatte mit meiner bereits verstorbenen Mutter ein Berliner Testament.Ich habe nach dem Tod meiner Mutter auch auf meinen Pflichtteil verzichtet. ... Bekomme ich jetzt noch evtl. einen Pflichtteil oder gar nichts? ... Außerdem ist im Testament keine Klausel, daß der Vorerbe "befreit" ist.
123·5·10·13