101 Ergebnisse für „pflichtteil testament mutter erbvertrag“

Leserforumvon guest123-53 | Erbrecht | 5 Antworten | 10.06.2004 21:02
Kann mein Pflichtteil mir gegenüber quasi so ausgeschlossen werden falls meine Mutter vor dem Ehemann sterben sollte? Handelt es sich bei diesem Erbvertrag um ein s.g. Berliner Testament ?
Leserforumvon provence123 | Erbrecht | 7 Antworten | 09.09.2014 13:58
kann ich dann noch an mein pflichtteil?... Dieses wiederum schickt das Testament an das zuständliche Nachlassgericht zur Eröffnung. ... Du musst abwägen, ob du jetzt deinen Pflichtteil beanspruchst oder den Erbvertrag und letztendlich auch den letzten Willen deiner Mutter "respektierst".
Leserforumvon gangstarr | Erbrecht | 23 Antworten | 09.03.2010 20:07
Habe ein Testament von 2009 und es besteht von vor über 35 Jahren (also noch vor meiner Geburt) ein Erbvertrag! ... Jetzt sieht es ja so aus als wäre das Testament nichts wert und die Mutter kann machen was sie will! ... - Der Pflichtteil ist mir an dieser Stelle egal!
Leserforumvon Powerschnegge | Erbrecht | 9 Antworten | 13.04.2005 22:33
Sie kann Dein Erbe durch Testament auf den Pflichtteil von 25% beschränken, indem sie Deine Halbschwester als Alleinerbin einsetzt. ... Ist das auch möglich, wenn im Ehe- und Erbvertrag steht dass ICH nach dem Tod des Hinterbliebenen ( in diesem Fall ja meine Mutter ) das Vermögen erben soll? ... Möglicherweise ist das Testament Deiner Mutter unwirksam.
Leserforumvon thomash2016 | Erbrecht | 8 Antworten | 30.09.2016 11:17
Frage: Gibt es eine Möglichkeit auch sie vom Pflichtteil auszuschließen? ... Es gibt jedoch 2 Gründe, wieso sie kein Pflichtteil bekommen soll. 1. ... http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2265.html Es müsste ein notarieller Erbvertrag beurkundet werden.
Leserforumvon Matthias.Sch. | Erbrecht | 3 Antworten | 20.12.2006 14:37
Vor zwei Jahren haben wir Kinder notariell beglaubigt auf unseren Pflichtteil verzichtet. ... Der Erbvertrag sei nicht mehr gültig, da er aufgehoben wurde. ... Leider sind wir in diesem Punkt total überfragt und bevor meine Mutter diesbezüglich noch mehr verzweifelt, ersuche ich bei ihnen um Rat.
Leserforumvon Iberoplayer | Erbrecht | 9 Antworten | 28.09.2011 14:58
Daran ändert auch ein Berliner Testament nichts. ... Dieser Erbvertrag regelt nicht nur, dass Du gegenüber dem Erstversterbenden auf den Pflichtteil verzichtet, sondern auch die Befugnisse Deiner Mutter hinsichtlich des Erbes. Mit dem Erbvertrag wird letztlich sichergestellt, dass die getroffenen Zusagen Deiner Mutter vertraglich festgehalten werden und dann nicht mehr änderbar sind. quote:Ausserdem habe ich auch gehört das es bestimmte Möglichkeiten gibt wo ich später leer ausgehen könnte wenn ich jetzt auf meinen Pflichtteil verzichte.
Leserforumvon Sephiii | Erbrecht | 3 Antworten | 09.02.2010 21:58
Wir haben folgendes Problem : Der Lebensgefährte der verstorbenen Mutter meiner Großmutter ist ebenfalls verstorben. Da er mit meiner Urgroßmutter einen Erbvertrag hatte, war meine Großmutter immer als Erbin gesetzt. ... Ihr wurde scheinbar wohl nicht mitgeteilt, das sie Anspruch auf einen Pflichtteil hat.
Leserforumvon Lotrecht | Erbrecht | 2 Antworten | 29.03.2012 17:56
Habe eine Frage bezüglich Fristablauf beim Pflichtteil. ... Meine Mutter lebt noch. ... quote:Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) Kenntnis erlangt hat, durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen ist.
Leserforumvon guest-12309.06.2018 07:54:41 | Erbrecht | 6 Antworten | 03.06.2018 09:22
Mutter 2012 verstorben. ... Gibt es ein Testament? ... Sollte ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden sein, wird kein Erbschein benötigt. -- Editiert von cruncc1 am 03.06.2018 12:19 Am 3.6.2018 von bear Mir scheint, es geht gar nicht um den Erbfall der Mutter, sondern des Vaters.
Leserforumvon Powerschnegge | Erbrecht | 2 Antworten | 26.05.2005 11:50
Meine Eltern hatten vor etwa 20 Jahren einen Ehe- und Erbvertrag unterzeichnet, indem sie sich gegenseitig zum alleinigen Erben eingesetzt haben. ... Da hat sie mir gesagt dass heuer im Januar ein neues Testament gemacht wurde und sie jetzt Vorerbin sei und ich Nacherbe, das Testament oder etwas anders schriftliches könne und wolle sie mir aber nicht geben oder zeigen ( zum Erbe gehören ein Zweifamilienhaus und auch Bargeld) und hat mir einen Zettel gegeben auf dem folgende Sätze geschrieben sind: Dein Pflichtteil ist nicht pfändbar. Auf keinen Fall den Pflichtteil fordern.
Leserforumvon Blechbatscher | Erbrecht | 4 Antworten | 24.10.2010 19:16
Die Mutter ist somit alleinerziehend. ... Ein Pflichtteil am Vermögen der Mutter natürlich sowieso nicht. ... Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was ohne Testament geerbt worden wäre.
Leserforumvon Gianpaolo | Erbrecht | 3 Antworten | 23.02.2006 21:22
Pflichteil wenn die Ehefrau des Vaters -welche doch gar nicht die leibliche Mutter dieses Kindes ist- stirbt? ... Frau macht Testament, dass die Tochter Alleinerbin ist, damit erhält der Vater den Pflichtteil (den er ja nicht einzufordern braucht) und Tochter aus seiner ersten Beziehung ist aus dieser Erblinie draußen. ... Der Erbvertrag ist gültig.
Leserforumvon guest-12319.02.2010 08:10:36 | Erbrecht | 10 Antworten | 11.02.2010 11:26
Erbvertrag oder Testament? ... Erbvertrag im Jan. 1978, Ergängung im Aug. 1978 mit Nennung, dass meine Mutter Erbin des zuletzt versterbenden werden soll. ... Bruder meint, der Erbvertrag von 1978 mit Begünstigung unserer Mutter sei gültig.
Leserforumvon die3enterbten | Erbrecht | 14 Antworten | 11.08.2011 17:55
Haben wir lediglich Anspruch auf unseren Pflichtteil? ... Wir dachten der Erbvertrag sein (da es ja kein Testament ist) nicht so zwingend und damit dass unsere Mutter gestorben war dann letztendlich erfüllt und würde somit keine Rolle mehr spielen. ... Sollte der Erbvertrag eine Schlusserbfolge beinhalten, wäre das Testament ungültig.
Leserforumvon G.S. | Erbrecht | 10 Antworten | 23.01.2004 13:15
Nach dem Tod meines Vaters ist meine Mutter ( 70 Jahre ) Alleinerbe ( Berliner Testament ). ... Der Pflichtteil bezieht sich auf das, was Deine Mutter zu vererben hat. ... Am 23.1.2004 von hh Du hast Doch geschrieben, Deine Mutter sei Alleinerbin (Berliner Testament).
Leserforumvon Michael S | Erbrecht | 3 Antworten | 10.07.2003 14:25
Er und meine Mutter hatten einen Erbvertrag, der mit dem Tode meines Vaters gültig wurde. ... Zitat "So beliebt - und auch sinnvoll - das Berliner Testament auch ist, es birgt einige Risken. So ist es den Schlusserben durchaus gesetzlich erlaubt, schon beim Tod des ersten Elternteils, ihren Pflichtteil einzufordern."
Leserforumvon nunu66 | Erbrecht | 9 Antworten | 12.04.2010 11:07
mein eltern haben einen erbvertrag (berliner testament) verfasst in dem sie sich gegenseitig als alleinige erben eingesetzt haben. weitere bestimmungen haben sie nicht getroffen, auch nicht nach den tot des zweitversterbenden. mein vater ist 2001 verstorben, mein bruder und ich haben den pflichtteil nicht in anspruch geneommen. da ich hartz 4 beziehe ist meine frage folgende: kann meine mutter frei über das gesamte erbe verfügen und ein neues testament verfassen, z.b. wieder ein berliner testament oder ähnliches damit mein erbteil für mich und meine kinder (3) sicher ist? ... ----------------- "" Am 12.4.2010 von hh Deine Mutter darf keine testamentarischen Verfügungen machen, die dem gemeinsamen testament Deiner Eltern widersprechen. ... Das Problem an der ganen Sache, wie auch immer man das gestaltet ist jedoch, dass die ARGE Dich zwingen könnte, Deinen Pflichtteil zu fordern.
Leserforumvon fb345548-71 | Erbrecht | 2 Antworten | 16.12.2014 22:22
Irgendwann im März 2011 wurde ein handschriftliches Testament geschlossen. Vorher gab es einen notariellen Ehe und Erbvertrag mit gesetzlicher Erbfolge. ... Das Testament wurde eröffnet - an mich nur nachrichtlich - da ich nicht Erbe bin - der ursprüngliche Notarielle Ehe und Erbvertrag soll durch das handschriftliche Testament ersetzt werden.
Leserforumvon Antalya | Erbrecht | 15 Antworten | 08.06.2007 11:23
In seinem Testament hat er verfügt, das seine Frau (nicht meine Mutter) die Vorerbin ist und dich die Nacherbin. ... Wie sieht das mit meinem Pflichtteil aus? ... Versuche doch, mit Deiner Stiefmutter einen Erbvertrag abzuschließen und dieser Forderung kannst Du dadurch Nachdruck verleihen, dass Du ansonsten den Pflichtteil forderst.
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