46 Ergebnisse für „schenkung wohnrecht mutter schwester“

Leserforumvon Stern123123 | Erbrecht | 9 Antworten | 08.10.2019 22:37
Veerbt wurde ein großes Haus mit 2 großen Wohnungen , Mutter soll lebenslanges Wohnrecht für die eine Wohnung (2)erhalten. ... 2.Wie ist die Schenkung erbrechtlich zu bewerten? ... Warum hat die Mutter das Erbe ausgeschlagen, wenn sie doch ein Wohnrecht bekommen soll?
Leserforumvon roadster | Erbrecht | 8 Antworten | 07.02.2003 17:05
Vater (geschieden, 2 Kinder) überträgt einem seiner beiden Kinder zu Lebzeiten per Schenkung sein Haus mit lebenslangem Wohnrecht. ... Meine Stiefmutter hat kürzlich das Einfamilienhaus (von meinem Vater u. meiner Mutter, welche bereits vor 28 Jahren verstarb, erbaut) meiner Schwester geschenkt. ... Schließlich sollten meine Schwester und ich zu gleichen Teilen erben.
Leserforumvon kay1212 | Erbrecht | 35 Antworten | 10.09.2021 18:53
[/quote] Vom Erbe des Vaters, wenn der stirbt, und vom Erbe der Mutter, wenn die stirbt. ... Wem gehörte dieses Haus vor der Schenkung? ... So langsam glaube ich, dass eher die Schwester die A...karte gezogen hat mit dieser Schenkung.
Leserforumvon carmen71 | Erbrecht | 9 Antworten | 06.04.2009 08:50
hallo, meine Frage bezieht sich auf eine Schenkung, und zwar haben meine Eltern vor über 10 Jahren unser Elternhaus an meinen Bruder verschenkt, wir sind noch weitere 3 Geschwister, wobei ich und meine eine Schwester eine Abfindung von je 5000 Euro bekommen haben, die 3te Schwester hat abgelehnt das zu unterschreiben, und bislang nichts bekommen, es ist alles über Anwalt Notar beglaubigt usw. gelaufen. nun ist es aber so das unser Bruder ein wahrer Teufel ist, er hat Hausrecht und meine Eltern wohnrecht laut Vertrag uneingeschränkt für alle 5 Zimmer, so wie garten Keller und Nebengebäude. mein Vater ist wegen Krankheit zurzeit in einer anderen Unterbringung, und auch geschäftsunfähig erklärt. mein Bruder ist jetzt im Haus eingezogen und macht meine Mutter 75 jahre alt systematisch fertig, ihre persönlichen Sachen, auch Papiere unterlagen aus den Schränken gerissen und wollte diese entsorgen, da er der Auffassung ist meine Mutter bräuchte diese nicht mehr, Bilder von ihren Eltern Kindern, usw. ich konnte die Sachen retten und in Sicherheit bringen. dann fängt er an Möbel im Ort anzubieten zu verkaufen. gestern war meine Mutter zur Kirche als sie heim kam musste sie erschüttert feststellen das mein Bruder 3 Bäume abgesagt hat Flieder usw. die meine Mutter so geliebt hat. einen 3ten Apfelbaum hat er einen gut tragenden Ast weggesägt, all dieses macht er nur um sie aus dem Hause zu vertreiben, da er noch 2 weitere Häuser besitzt diese vermietet sind und das Elternhaus hat er alle 3 Häuser zum Verkauf gestellt als Inventar natürlich das Elternhaus mit unseren Eltern da es so im Vertrag steht. er will nach Amerika auswandern dazu braucht er Geld laut seiner Aussage. handgreiflich meiner Mutter gegenüber war er auch schon heißen Tee ins Gesicht gekippt geschubst aufs übelste beleidigt und bedroht Äußerungen wie ich krieg dich schon unter die Erde. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung haben wir gestellt am 23 .02.09 der Richter hat befunden er müsse erst den Sohn anhören, es gab einen Termin den mein Bruder nicht wahrgenommen hat, ein erneuter Termin ist festgelegt zum 16.04.09 ich halte diesen Zustand nicht mehr länger aus nach der Aktion mit den abgesägten bäumen Büschen, habe ich die Polizei gerufen, die sind aber wieder ohne etwas zu tun gefahren mit dem Verweis wir sollen uns die Verfügung besorgen. was kann ich tun um meinen Eltern Mutter zu helfen es ist unerträglich zu sehen wie meine Mutter nur noch leidet und jeden Tag erneute Demütigungen ertragen muss. fühl mich hilflos und schuldig dass ich nichts tun kann. Kann meine Mutter die Schenkung die am 20.märz 1997 geschlossen wurde rückgängig machen wegen groben Undankes lg carmen Am 6.4.2009 von guest123-2223 --- editiert vom Admin Am 7.4.2009 von the winner hallo carmen ja es gibt solche teufel leider auch in der familie, wartet erstmal ab wie der thermin am 16.04. aus geht, ob man eine schenkung rückgängig machen kann kann ich dir nicht genau sagen, wenn er jedoch tätlich wird müsst ihr auf jeden fall anzeige erstatten sonst habt ihr nichts in der hand falls es zu einem gerichtstermin kommt, alles was geht anzeigen, es ist zwar schwer in solchen fällen aber unerlässlich, letzendlich kann nur deine mutter dagegen etwas tun weil sie ja ihr vermögen schon sozu sagen abgegeben hat. ihre persöhnlichen dinge jedoch darf er nicht veräußern Am 7.4.2009 von CvD Stream of consciousness ist doch was schönes, vielleicht wird Carmen noch moderne Autorin. ... Frage war, kann man eine Schenkung wegen groben Undankes auch noch nach über 10 Jahren rückgängig machen?
Leserforumvon guest-12314.01.2020 13:20:00 | Erbrecht | 27 Antworten | 09.03.2019 14:04
Er habe halt dann der Mutter, ohne das vertraglich festzulegen, ein Wohnrecht geschenkt. ... Er habe halt dann der Mutter, ohne das vertraglich festzulegen, ein Wohnrecht geschenkt. ... Wenn der Mutter ein Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnrecht eingeräumt wurde würden der Tochter ggf.
Leserforumvon fb491815-38 | Erbrecht | 4 Antworten | 31.05.2018 14:18
Habe Ich noch irgendwelche Ansprüche auf Mutters Haus, das Meine Schwester Still und Heimlich vor 15 Jahren überschrieben bekommen hat? ... Ob sie eingetragenes Wohnrecht hat, weis Ich nicht. ... Sollte die Mutter verstorben sein, bestünde Anspruch auf Auskunft über die Einzelheiten der Schenkung und über den genauen Vertrag.
Leserforumvon honey_129 | Erbrecht | 11 Antworten | 23.01.2010 20:52
Meine Mutter ist 2006 gestorben. ... Wie verrechnet sich das Wohnrecht gegenüber meiner Schwester?? ... #Wie verrechnet sich das Wohnrecht gegenüber meiner Schwester??
Leserforumvon kaischeider | Erbrecht | 7 Antworten | 13.12.2002 12:31
wer kann mir einen tip geben. meine mutter möchte der eltesten tochter das haus überschreiben und ein lebenslanges wohnrecht dafür erhalten,das haus hatt einen wert vonca.120.000 euro.was passiert mit den anderen 2 kindern gehen die leer aus ,oder haben sie dann auch einen anspruch auf wertausgleich oder votzeitiger pflichtteils auszahlung.was steht in dem fall den 2anderen kindern zu und an wen muss dann die forderung bei der übertragung des hauses auf die älteste schwester gestellt werden.da die mutter von der ältesten auch kein geld dafür bekämm.für einen rat wäre ich dankbar Am 13.12.2002 von elmer wenn das haus der tochter überschrieben wurde, gehört es ihr. damit gehört es nicht mehr zum vermögen der mutter. dieses vermögen zum zeitpunkt des todes ihrer mutter ist ausschlaggebend für den Geldbetrag, der auf ihre erbquote entfällt. dasselbe gilt für den pflichtteil, auch dieser hängt von dem vermögen der mutter ab. sollten die anderen kinder nichts erben, oder weniger als ihr pflichtteil wäre, dann haben sie einen anspruch auf den pflichtteil (hälfte des gesetzlichen Erbteils) bzw. auf den sogenannten pflichtteilsergänzungsanspruch. der anspruch richtet sich gegen den erben, wenn es um den pflichtteil geht. wichtig ist in ihrem fall: die rechtsprechung (BGH) geht davon aus, dass, wenn sich die eltern ein lebenslanges wohnrecht am haus eintragen lassen und auch darin wohnen bis zum tod, dann soll der wert des hauses/Grundstück wieder zum vermögen des erblassers zurückfallen- das bedeutet, dass sich das vermögen der mutter wieder erhöht, obwohl das haus verschenkt wurde- somit erhöht sich für sie damit der pflichtteil elmer Am 27.7.2003 von Silberfee wo findet man das bgh urteil? ... Meinem Mann wurde vor 4 Jahren das Haus seiner Eltern überschrieben und dabei für die Geschwister ein Wohnrecht bis 25 Jahren gewährt. ... Am 9.7.2008 von cruncc1 M.W. kommt die 10-jährige Frist nach der Schenkung nur bei Einräumung eines Nießbrauchs in Wegfall, nicht aber bei Einräumung eines Wohnrechts.
Leserforumvon Buffy250593 | Erbrecht | 1 Antwort | 11.05.2017 17:02
Ich werde mit meiner kleinen Schwester zusammen unser Elternhaus überschrieben bekommen. ... Wir werden jetzt das Haus mit Großeltern und Wohnrecht übernehmen. ... So.. müssen meine Schwester und ich den überlassungsvertrag mit übernehmen?
Leserforumvon go613012-27 | Erbrecht | 6 Antworten | 22.10.2022 13:48
Die Mutter soll ein Wohnrecht für ein Zimmer erhalten. ... Wenn das Haus unter Wert verkauft wurde, ist das eine Schenkung. ... Das Wohnrecht der Mutter sei mit 30.000€ angegeben.
Leserforumvon moonshine25 | Erbrecht | 3 Antworten | 13.02.2012 18:43
Die Mutter ist ausgezogen und wohnt mit ihrem Freund zusammen. ... Hab da schon einiges gelesen, wenn die Elternteile wohl nach der Schenkung noch 10 Jahre leben ist die Auszahlung an die Geschwister hinfällig.... ... Das einzige Problem wäre dann das Wohnrecht der Schwester.
Leserforumvon fb526991-13 | Erbrecht | 4 Antworten | 29.09.2019 23:23
Meine Eltern haben unser Elternhaus 2003 an meine Schwester -sehr günstig -verkauft,meine Mutter ist verstorben,mein Vater lebt jetzt in einem Seniorenheim,stand aber bis zum jetzigen Verkauf(im September)des Hauses im Grundbuch mit lebenslangem Wohnrecht. ... Die Wertminderung durch ein Wohnrecht ist im Regelfall sehr hoch. ... Meine Schwester hat meinen Eltern das Haus sozusagen "abgeluchst". -- Editiert von fb526991-13 am 30.09.2019 14:49 Am 30.9.2019 von hh Zitat:Meine Mutter starb vor vier Jahren Wenn Deine Mutter im Jahre 2015 verstorben ist, dann ist der Pflichtteilsanspruch bezüglich des Nachlasses Deiner Mutter verjährt, da die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Leserforumvon altermanni | Erbrecht | 0 Antworten | 10.02.2009 17:21
Hallo, Forum, ich bin neu hier und mache es hoffentlich kurz: Mutter (88) schenkt ihren 2 Kindern baufälliges Mietshaus gegen lebenslängliches Wohnrecht kostenfrei (50% der Wohnfläche) auf Rat unseres Notars. Nur die Hälfte der notwendigen Investitionskosten sind steuerlich absetzbar Frage 1: Kann das Wohnrecht abgekauft werden, Mutter zahlt Miete? ... Frage 2: Schwester zahlt Bruder aus (unterschiedliche Grenzsteuersätze).
Leserforumvon chic | Erbrecht | 4 Antworten | 25.11.2004 10:36
Wohnrecht für meine Großmutter wurde im Grundbuch eingetragen. Der Schwester wurden die anderen 50% (2 Wohnungen) versprochen. ... Kann die damalige Schenkung von der Schwester überhaupt noch angefochten werden?
Leserforumvon go428864-20 | Erbrecht | 3 Antworten | 22.11.2015 18:16
Deshalb sind jetzt meine Fragen: - Wenn ich zusätzlich zum Anteil meiner Mutter auch den Anteil meiner Schwester übernehme, ist es möglich, dass ich meiner Schwester ein lebenslanges Wohnrecht einräume anstatt sie auszuzahlen? ... Zitat:- Wenn ich zusätzlich zum Anteil meiner Mutter auch den Anteil meiner Schwester übernehme, ist es möglich, dass ich meiner Schwester ein lebenslanges Wohnrecht einräume anstatt sie auszuzahlen? ... Wenn Deine Schwester auch leistungsfähig ist, dann teilt Ihr Euch die Kosten (Stichwort: Elternunterhalt) Zitat:- Wenn ich zusätzlich zum Anteil meiner Mutter auch den Anteil meiner Schwester übernehme, ist es möglich, dass ich meiner Schwester ein lebenslanges Wohnrecht einräume anstatt sie auszuzahlen?
Leserforumvon Puggi | Erbrecht | 3 Antworten | 04.01.2020 03:15
Meine Mutter ist verstorben. ... Schenkung auf lebenslanges Wohnrecht? ... Habe mal in einer sendung mitbekommen das eine normale schenkung unwirksam wird wenn der vater innerhalb 10 jahre stirbt.dann hat sie recht auf pflichtteil.nur wenn der vertrag auf lebenslanges wohnrecht ausgeschrieben ist hat niemand was zu holen.
Leserforumvon dylan79 | Erbrecht | 4 Antworten | 17.09.2009 19:42
Meine Mutter will das Haus jetzt meiner Schwester C. und ihrem Mann geben. ... Meine Mutter hat in dem Haus dann das lebenslange Wohnrecht. ... Nein; die Schenkung ist jedoch beim Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berücksichtigen, wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt. ----------------- "" Am 17.9.2009 von cruncc1 #Ist das alles so möglich, wie meine Mutter das vor hat?
Leserforumvon blackcat1308 | Erbrecht | 6 Antworten | 19.07.2004 12:55
meine Schwester die ins jetzige Haus zieht würde Wohnrecht bekommmen, da beide Arbeitslos. ... Die Schwester, die ein Wohnrecht bekommt, könnte im Gegenzug dafür auf ihr Erbteil einschl. ... Wenn ja kann ich für meine Mutter trozdem Wohnrecht einräumen?
Leserforumvon Eifelgeist123 | Erbrecht | 7 Antworten | 28.03.2013 13:49
Meine Mutter hat mit der Schenkung einen wirtschaftlichen Verlust erhalten. Sie wohnte schon vor der Schenkung nicht mehr im Haus. ... >Letzendlich ist es so das es mir wichtig ist weil eine Schwester damals keine Verzichtserklärung unterschrieben hat.
Leserforumvon begbie | Erbrecht | 1 Antwort | 22.06.2013 17:15
Mein Vater Arbeitslos 60 jahre hat das haus seiner mutter die noch lebt und in dem haus wohnrecht hat geerbt, und seinen einzigen bruder ausgezahlt! ... Ich wohne mit bei meiner Oma in dem haus und soll dieses auch von meinem Vater bekommen wie ist es dann mit meinen 2 schwestern, eine schwester 400 euro basis arbeit und die andere hartz 4! ... Mein Vater macht eine schenkung an mich!
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