631 Ergebnisse für „sohn anspruch“

Leserforumvon Cat 2 | Erbrecht | 4 Antworten | 10.01.2020 17:14
Ganz einfach - den Sohn darin nicht erwähnen. ... Einen Anspruch auf einen Pflichtteil hat der Sohn jedoch auf jeden Fall gegenüber der Mutter nach ihrem Tod. ... Ganz einfach - den Sohn darin nicht erwähnen.
Leserforumvon rx 50 | Erbrecht | 4 Antworten | 25.12.2014 16:22
Gäbe es die Möglichkeit meinem Sohn den gesetzlichen Anspruch zu geben , wenn er die sofortige Auszahlung nicht will und wartet , bis auch meine Frau gestorben ist. ... ----------------- "" Am 25.12.2014 von cruncc1 quote:Gäbe es die Möglichkeit meinem Sohn den gesetzlichen Anspruch zu geben, wenn er die sofortige Auszahlung nicht will und wartet , bis auch meine Frau gestorben. Beim Tod der "Stiefmutter" hat der Sohn keinen gesetzlichen Anspruch.
Leserforumvon Ikito | Erbrecht | 22 Antworten | 01.03.2004 19:03
Mein Sohn hat sich nie wie ein Sohn benommen. ... Sie können ihrem Sohn diesen Anspruch zu ihren Lebzeiten auszahlen. Somit besteht nach ihrem Ableben keinerlei Anspruch mehr, des Sohnes.
Leserforumvon Steuerholz | Erbrecht | 3 Antworten | 25.08.2011 22:04
Welche Ansprüche bestehen bei folgender Konstellation: A (Vater von C) mit B verheiratet, Sohn C. ... Welchen Anspruch hat C beim Ableben des Vater A? ... __blob=publicationFile -- Editiert cruncc1 am 25.08.2011 22:21 Am 25.8.2011 von Steuerholz Na das ging ja fix, so wie ich das verstanden habe gilt unter der Voraussetzung der Zugewinngemeinschaft: der Sohn C aus erster Ehe erbt von A 1/3 der Hälfte, also 1/6 des Vermögens und als Pflichtteil davon wiederum die Hälfte, also 1/12???
Leserforumvon lobberle | Erbrecht | 0 Antworten | 01.06.2010 01:51
Hallo,es würde mich freuen wenn mir jemand in meinem Falle weiterhelfen könnte.Es gibt ein Testament das noch zu Lebzeiten von meinem Vater aufgesetzt wurde,darin steht das nach dem Tod meiner beider Eltern ich als Sohn das Haus bekomme. ... Davon soll Ihr Enkelkind ( Sohn von meinem Bruder ) 35,000 Euro bekommen und 35,000 Euro sollen auf ein Sperrkonto für meinen Bruder (dessen Aufenthalt ist seit vielen Jahren nicht bekannt ).Ist dies so korrekt? Das Haus samt Grundstück wurde vor 7 Jahren mal auf ca.100,000 Euro geschätzt, es wurde seither jedoch nie etwas renoviert,der Wert ist heute sicher viel niedriger.Müßte ich dann bei einem Verkauf unter den 70,000 Euro noch Geld aufbringen um meinen Neffen und Bruder zu bezahlen und was ist mit meiner Tochter hätte die dann nicht auch einen Anspruch sie wird im Testament nicht bedacht?
Leserforumvon sammes | Erbrecht | 1 Antwort | 16.02.2009 10:43
Durch den Tod von Vaters B von Sohn X hat Sohn X (Einzelkind) 1/4 des Hauses vererbt bekommen. ... Vor 1 Jahr Sohn X mit seiner Mutter (A) einen Bausparvertrag in Anspruch genommen und diesen aufgestockt auf ca. 75.000€ um das Haus zu renovieren und es von einem 1-Familien-Haus zu einen 2-Familienhaus etwas umzumodeln, damit Mutter A, Sohn X und Schwiegertochter Y und Kind zusammen gut leben können (2 getrennte Bäder, 2 getrennte Küchen). ... Sollte sie irgendwann einmal so viel Hilfe und Betreuung benötigen, daß Sohnx x und Schwiegertochter Y das nicht mehr komplett machen können, muß professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.
Leserforumvon stromer74 | Erbrecht | 5 Antworten | 05.01.2011 09:12
Sie hinterläßt 3 Kinder A, B und C sowie einen Sohn von C - D. ... Den Wertzuwachs kann der Sohn C sicher durch entsprechende Rechnungen belegen. ... Die Kinder A, B, und C erben jeweils 1/3 des Barvermögens, haben aber mindestens Anspruch auf 1/6 des Gesamtvermögens. 1/3 des Barvermögens = 10.000€ 1/6 des Gesamtvermögens = 20.000€ Jedes Kind hat also Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil in Höhe von 10.000€ gegen den Enkel D. ----------------- " "
Leserforumvon einefrage1123 | Erbrecht | 3 Antworten | 19.10.2015 14:59
Mein Bruder ist ebenfalls verstorben, hat aber einen volljährigen Sohn. Wer hat nun Anspruch auf das Auto? Meine Mutter, Schwester und ich ODER auch der Enkel (Sohn meines verstorbenen Brudes?)
Leserforumvon lobberle | Erbrecht | 2 Antworten | 01.06.2010 01:51
Hallo,es würde mich freuen wenn mir jemand in meinem Falle weiterhelfen könnte.Es gibt ein Testament das noch zu Lebzeiten von meinem Vater aufgesetzt wurde,darin steht das nach dem Tod meiner beider Eltern ich als Sohn das Haus bekomme. ... Davon soll Ihr Enkelkind ( Sohn von meinem Bruder ) 35,000 Euro bekommen und 35,000 Euro sollen auf ein Sperrkonto für meinen Bruder (dessen Aufenthalt ist seit vielen Jahren nicht bekannt ).Ist dies so korrekt? Das Haus samt Grundstück wurde vor 7 Jahren mal auf ca.100,000 Euro geschätzt, es wurde seither jedoch nie etwas renoviert,der Wert ist heute sicher viel niedriger.Müßte ich dann bei einem Verkauf unter den 70,000 Euro noch Geld aufbringen um meinen Neffen und Bruder zu bezahlen und was ist mit meiner Tochter hätte die dann nicht auch einen Anspruch sie wird im Testament nicht bedacht?
Leserforumvon DankeBitte | Erbrecht | 6 Antworten | 19.06.2012 11:27
Auf was bzw. wieviel des Besitzes hat der erste Sohn Anspruch? ... Achja, alle Söhne sind volljährig und der erste Sohn wäre mit einer Vorab-Auszahlung einverstanden, ist sich nur nicht sicher auf was bzw. wieviel er Anspruch hat. ... Wenn Du allerdings meinst, welchen Anspruch Dein Sohn hätte, wenn Du morgen sterben würdest, dann lautet die Antwort: 1/6 Deines Vermögens.
Leserforumvon albundie | Erbrecht | 1 Antwort | 21.04.2005 07:18
Vor ca. 11 Jahren habe ich meinen Kindern gesagt das meine Tochter das Haus bekommen soll und mein Sohn vorzeitig ausbezahlt wird. ... Meinem Sohn gab ich 60000,- DM per Überweisung und sagte das er absofort keinen Anspruch mehr auf das Haus als Erbe hat und es später an meine Tochter übergehen soll. ... Kann mein Sohn noch etwas von seiner Schwester fordern nach meinem Tod ???
Leserforumvon Saya75 | Erbrecht | 3 Antworten | 21.08.2011 08:00
Der Sohn wohnt am sehr weit weg und ist jetzt auf dem Weg um die Wohnung und alles aufzulösen. ... Der Sohn ist leider so, das er alles wegschaffen wird. ... Einen Anspruch auf ein Betreten der Wohnung hat er nicht.
Leserforumvon Benuo | Erbrecht | 3 Antworten | 02.03.2012 20:23
Hätte in so einem Fall Sohn B irgendeinen Anspruch auf ein Erbe? ... Wie sollte sich Sohn B verhalten bzw. was sollte Sohn B unternehmen? ... Auf die 20.000 aus der Versicherung hast Du meines Wissens sowieso keinen Anspruch und der Restwert scheint so gering, das ich sagen würde: "forget it".
Leserforumvon GruenerApfel | Erbrecht | 1 Antwort | 12.04.2009 16:30
Da nun der Vater eines Freundes verstorben ist und er mir erzählt hat dass er Halbwaisenrente bekommt und ich diese auch beantragen könne würde mich interessieren ob ich als leiblicher Sohn trotz abgelehntem Erbe / Nachlass einen Anspruch auf diese Halbwaisenrente habe.
Leserforumvon lobberle | Erbrecht | 13 Antworten | 01.06.2010 01:51
Hallo,es würde mich freuen wenn mir jemand in meinem Falle weiterhelfen könnte.Es gibt ein Testament das noch zu Lebzeiten von meinem Vater aufgesetzt wurde,darin steht das nach dem Tod meiner beider Eltern ich als Sohn das Haus bekomme. ... Davon soll Ihr Enkelkind ( Sohn von meinem Bruder ) 35,000 Euro bekommen und 35,000 Euro sollen auf ein Sperrkonto für meinen Bruder (dessen Aufenthalt ist seit vielen Jahren nicht bekannt ).Ist dies so korrekt? ... Viele Fragen ,schon mal Danke für Ihre Antworten ----------------- "" Am 1.6.2010 von Dumbele die Tochter hat nur Anspruch wenn sie direkt beerbt wurde, solange Erben in direkter Linie (z.B.
Leserforumvon kaskade | Erbrecht | 5 Antworten | 17.06.2020 15:08
Guten Tag, ich wüsste gerne, ob es in diesem Fall eventuell oder auch definitiv einen Anspruch gibt: Mein Urgroßvater hatte von seinem Vater einen Betrieb übernommen und seinerseits an seinen Sohn weitergegeben, der ein Bruder meines Großvaters war. Ob und inwiefern mein Großvater ausgezahlt wurde, weiß ich nicht; mein Vater (dessen Sohn) hatte jedenfalls kein Vermögen.
Leserforumvon Solveijg | Erbrecht | 4 Antworten | 09.03.2009 19:10
Sie hatte eine Tochter und einen Sohn, der schon 1998 verstorben ist. Sowohl dieser Sohn als auch meine Bekannte haben jeder ein Kind. ... Kann mann denn ungefähr berechnen, wie hoch der Anspruch des Enkelkindes ist?
Leserforumvon F.Art | Erbrecht | 7 Antworten | 23.02.2017 19:21
Wie viel Prozent des Hauses würde dann meinem nicht ehelichen Sohn gehören bei meinem Tode? ... Wenn der Sohn "enterbt" wurde, erhält er keinen Anteil am Haus. Der Pflichtteilsanspruch ist lediglich ein Anspruch in bar.
Leserforumvon Ina-Elena | Erbrecht | 5 Antworten | 15.05.2008 19:50
Lt.Testament werden die Tochter und der Sohn A als Erben angegeben, Sohn B soll nur einen Pflichtteil erhalten; er hatte vor über 30 Jahren den Kontakt zur Mutter/Familie abgebrochen. ... Woraus errechnet sich der Pflichteils-Anspruch von Sohn B. an diesem Haus 2, am Gutachten-Wert, oder am tatsächlichen Verkaufserlös, der deutlich unter dem Wert des Gutachtens liegen wird ???? ... Am 20.5.2008 von Dinsche Warum hat der Sohn Anspruch auf ein Pflichtteil des ersten Hauses, also dem Übertragenem von vor 12 Jahren?
Leserforumvon Ficusia | Erbrecht | 8 Antworten | 26.05.2010 16:36
Alleinerbe einziger Sohn. ... Von diesem Verstorbenen Sohn der Großmutter stammt der besagte Enkel. Es existieren also AKTUELL nur noch der überlebende Sohn der Verstorbenen (den ich weiter oben mit "einziger Sohn" titulierte, da dies der einzig überlebende Sohn ist) sowie der Enkel.
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