235 Ergebnisse für „testament berliner erbe haus“

Leserforumvon Alex_fhwhv | Erbrecht | 5 Antworten | 24.04.2007 16:58
Folgender Sachverhalt: 1997 ist mein Opa gestorben und hatte mit meiner Oma das Berliner Testament vereinbart. ... Laut Berliner Testament wäre die Tochter komplett leer ausgegangen, die den Pflichtteil des väterlichen Erbes ausbezahlt bekommen möchte (für den mütterlichen Teil). ... b) Geht das überhaupt (vorausgesetzt, meine Oma kann über das Vermögen gemäß Berliner Testament frei verfügen)?
Leserforumvon Thuon | Erbrecht | 5 Antworten | 14.10.2006 12:14
Wenn der letzte von uns stirbt soll unser Sohn allein Erbe sein über Haus und Grundstück. ... Deswegen finde ich die Standardformulierungen im Berliner Testament auch nicht sonderlich gut. ... Deshalb sollte man immer entsprechende Klauseln ins Berliner Testament aufnehmen.
Leserforumvon Herr-Gerhard | Erbrecht | 5 Antworten | 08.03.2006 15:15
Guten Tag Vor einigen Jahren ist meine Frau verstorben.Wir hatten ein Berliner Testament gemacht und uns gegenseitig zum Erben eingesetzt. ... Beim Tod meiner Frau,wurde das Testament vor dem Amtsgericht eröffnet.Ich erbte die Hälfte des barvermögens.Der Betrag,das Erbe,war ca. 80000€. ... Da im Testament die Kinder bereits bedacht wurden,kann ich IHR Erbe nicht einfach verkaufen.
Leserforumvon malawi40 | Erbrecht | 11 Antworten | 19.12.2007 17:22
Wir haben ein Berliner Testamet gemacht. ... Ich Erbe ja nur die Hälfte des Hauses mit Schulden. ... Das "Berliner Testament" kann unterschiedlich ausgestaltet werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament Daher sollten wir genauer wissen, was im Testament steht.
Leserforumvon fannie | Erbrecht | 6 Antworten | 23.09.2005 19:28
Am 9.1.2006 von sigrid curity Wenn ich den Artikel in der Zeitung richtig interpretiere,können die Kinder selbst beim Berliner Testament auf die sofortige Auszahlung ihres Anteiles an dem Erbe bestehen. ... Nach meinen Informationen erbt beim Berliner Testament zunächst der hinterbliebene Ehepartner.Erst wenn er stirbt, kommen die Kinder. ... also ich verstehe Dich so, dass das Berliner Testament Dich und Deine Schwester als Erben vorsieht, die nachgeborene Schwester nicht erbberechtigt ist.
Leserforumvon sonnenschein54 | Erbrecht | 2 Antworten | 27.12.2005 08:24
Sie machen das Berliner Testament. Es besagt: 1 Haus bekommen 2 Kinder mit der Auflage die anderen beiden auszuzahlen. davon bekommt 1 Kind das Pflichtteil, das andere das normale Erbe. 1 Haus soll verkauft werden und der Erlös soll aufgeteilt werden. ... Im Gegensatz zu einer vor- und Nacherbfolge gibt es beim normalen Berliner Testament keine Verfügungsbeschränkungen.
Leserforumvon sonnenschein54 | Erbrecht | 4 Antworten | 06.02.2006 12:45
Ein Ehepaar macht ein Berliner Testament. ... Die Frau ist verstorben- der Mann ist jetzt der Erbe. ... Am 6.2.2006 von justice005 Ein Berliner testament kann nicht geändert werden, wenn der erste gestorben ist.
Leserforumvon elasigi | Erbrecht | 8 Antworten | 23.04.2017 21:14
Eheleuute wollen ein Berliner Testament unterschreiben, der Mann hat 1 Kind aus einer früheren Beziehung. Ist das Berliner Testament das richtige? ... Am 24.4.2017 von hh Was hat das jetzt mit der Frage zu tun, ob ein Berliner Testament das Richtige ist?
Leserforumvon guest-12321.01.2021 03:46:42 | Erbrecht | 1 Antwort | 18.01.2021 21:25
Hallo, ich habe auch ein Problem als Stiefkind mit dem Berliner Testament. ... Das Erbe war von einem Kollegen. Mein Vater sagte mir, er habe danach der Berliner Testament mit seiner Frau gemacht.
Leserforumvon Dragonslayer88 | Erbrecht | 4 Antworten | 25.06.2022 16:35
Erblasser hat 3 Kinder, 1 Haus mit riesigem Grundstück, schuldenfrei, 1 Haus inkl. ... Durch Berliner Testament war der Erblasser Alleinerbe, erst nach seinem Tod werden die Kinder zu Schlusserben. ... Ich habe gehört dass das beim Berliner Testament a nders geregelt ist[/quote] Nein, das gilt auch für ein "Berliner Testament".
Leserforumvon Eltern | Erbrecht | 4 Antworten | 20.12.2005 11:44
Hallo zusammen, ich habe eine wichtige Frage und hoffe, das ihr mir helfen könnt.... es geht um das Berliner Testament und ist etwas verwirrend. ... Dann ist es wohl sinnvoll ein Berliner Testament zu machen, damit erst einmal der Überlebende erbt. ... Was muss denn so ein Berliner Testament in etwa enthalten?
Leserforumvon guest-12310.11.2022 15:03:34 | Erbrecht | 4 Antworten | 17.01.2017 15:32
Nun erwähnte mein Vater, dass er und unsere Stiefmutter ein Berliner Testament hätten. ... Macht man ein Berliner Testament nicht, um den jeweils anderen als Erben zu benennen? ... Was das Berliner Testament angeht, so haben Sie recht.
Leserforumvon Amalaman | Erbrecht | 1 Antwort | 24.02.2009 08:19
Meine Eltern wollen ein Testament machen. Sie wollen sich als gegenseitige Alleinerben bestimmen (Berliner Testament). ... Oder könnte es es dann zu seinen Lebzeiten an Michael verschenken, obwohl im Testament steht, dass Michael das Haus erst "nach dem Tod des Zuletztversterbenenden" erhalten soll?
Leserforumvon MarcoPolo | Erbrecht | 1 Antwort | 03.02.2007 19:11
Meine Oma und Opa haben außerdem untereinander ein Testament auf Gegenseitigkeit gemacht (ich glaube, das heißt Berliner Testament). ... Nun fragen die beiden anderen Geschwister meiner Mutter an, wie es denn mit dem Erbe aussieht? ... Das Haus haben wir damals bei der Überschreibung bewerten lassen, da wir danach auch massiv umgebaut haben.
Leserforumvon nunu66 | Erbrecht | 9 Antworten | 12.04.2010 11:07
mein eltern haben einen erbvertrag (berliner testament) verfasst in dem sie sich gegenseitig als alleinige erben eingesetzt haben. weitere bestimmungen haben sie nicht getroffen, auch nicht nach den tot des zweitversterbenden. mein vater ist 2001 verstorben, mein bruder und ich haben den pflichtteil nicht in anspruch geneommen. da ich hartz 4 beziehe ist meine frage folgende: kann meine mutter frei über das gesamte erbe verfügen und ein neues testament verfassen, z.b. wieder ein berliner testament oder ähnliches damit mein erbteil für mich und meine kinder (3) sicher ist? ... ----------------- "" Am 12.4.2010 von hh Deine Mutter darf keine testamentarischen Verfügungen machen, die dem gemeinsamen testament Deiner Eltern widersprechen. ... Richtigstellung: Streiche "Vater", setze "Mutter". ----------------- "Lukas 7,23" Am 16.4.2010 von nunu66 ich verstehe das so: 1. meine mutter kann also ein neues testament machen. da sie alles alleine geerbt hat (durch die nicht inanspruchnahme des pflichtteils durch meinen bruder und mir) kann sie frei über den gesamten besitz vervügen. 2.kann sie auch somit z.b. einen vor und nacherben einsetzen, das wäre vielleicht eine möglichkeit (siehe: http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-beraten-erbe-und-hartz-iv_583312_685676.html) wer weiß dazu etwas?
Leserforumvon Leie17 | Erbrecht | 11 Antworten | 01.07.2009 16:38
Guten Tag Ich habe mal eine Frage. meine Großeltern haben ein Berliner Testament gemacht ( 1998 ) und diese beim Amtsgericht hinterlegt. ... also muss das Erbe dann vor Gericht angefochten werden ? ... Ich kann mir gut vorstellen, das "SIE" derjenige sind, der das Haus nicht bekommen soll, ode?
Leserforumvon Mobby_x | Erbrecht | 14 Antworten | 25.07.2023 20:10
Nein, ein Einzeltestament ist kein "Berliner Testament". ... Sie darf das Haus natürlich nicht verkaufen. ... Habt ihr vermutlich deshalb ein Berliner Testament?
Leserforumvon xmatzerx | Erbrecht | 3 Antworten | 25.03.2007 11:44
Berliner Testament gamacht, welches beim Amtsgericht hinterlegt war. In diesem Testament stand auch das der letztverbleibende dieses Testament wieder ändern darf. ... Pflichtteile spielen nur dann eine Rolle, wenn die Kinder des Opas damals ihren Anteil an Omas Erbe eingefordert hätten - das wäre euch ja dann bekannt.
Leserforumvon Herbert111 | Erbrecht | 0 Antworten | 18.06.2020 11:32
Hallo, angenommen folgender Fall: Ehepaar macht Berliner Testament, setzt sich gegenseitig als Alleinerbe ein, Enkel soll nach deren Ableben deren Alleinerbe sein, Tochter soll Pflichtteil erhalten, Sohn dann wörtlich "erhält Wohnrecht auf Lebenszeit" in benannten Einfamilienhaus. ... Die Tochter dagegen sieht das Wohnrecht erst nach dem Tod der Mutter gegeben, das als Berliner Testament ja erst dann wirksam wird. ... Frage in diesem angenommenen Fall: Im Testament steht lediglich: "Unser Sohn erhält Wohnrecht auf Lebenszeit (Haus benannt)" Ist es rechtlich begründbar, dass trotz Berliner Testaments der vorzeitige Einzug des Sohnes vor dem Tode der Mutter der Tochter das Pflichtteil durch Anrechenbarkeit und Wertminderung angerechnet werden kann?
Leserforumvon SuG | Erbrecht | 2 Antworten | 04.02.2007 11:02
Mein Vater und seine zweite Ehefrau hatten ein Berliner Testament. ... Nun beabsichtigt diese das Haus zu verkaufen und uns Kindern den Pflichtanteil auszuzahlen. ... Lasst das Testament noch mal prüfen.
123·5·10·12