18 Ergebnisse für „testament grundbuch alleinerbe ehegatte“

Leserforumvon Karle123 | Erbrecht | 9 Antworten | 02.11.2016 22:43
Testament der Ehegatte soll alles erben und über das Erbe auch voll verfügen können. zb. das Haus verkaufen Die 2 Kinder sollen nicht erben (und auch nicht im Grundbuch stehen) Die Schlusserben wird der Überlebende bestimmen , wenn er will ,(ansonsten gibts ja die gesetzliche Erbfolge ) So kann der Überlebende auch denjenigen einsetzen , der sich auch wirklich kümmert !! ... Lies nochmal den Eingangspost: Zitat (von Karle123):Testament der Ehegatte soll alles erben und über das Erbe auch voll verfügen können. ... Dann kann er zwar Alleinerbe sein, aber er erbt trotzdem nicht alles.
Leserforumvon generalvollmacht | Erbrecht | 5 Antworten | 19.01.2009 18:24
Ist der Alleinerbe der Ehegatte? ... Am 19.1.2009 von generalvollmacht Der Alleinerbe ist der Ehegatte. ... Am 19.1.2009 von generalvollmacht Wird das neue Testament vom Alleinerbe auch im Grundbuch verankert und ersichtlich?
Leserforumvon Sherab | Erbrecht | 9 Antworten | 25.11.2013 10:17
Ohne das Testament würden dann ihre Geschwister ein Viertel des Nachlasses erben, mit Testament wäre ich als Ehepartner Alleinerbe. ... Ohne das Testament würden dann ihre Geschwister ein Viertel des Nachlasses erben, mit Testament wäre ich als Ehepartner Alleinerbe. ... Wenn Ihr z.B. eine Immobilie habt, würde die Mutter bei einem Berliner Testament nicht in das Grundbuch eingetragen werden, ohne Testament dagegen schon.
Leserforumvon Teddyknuddel | Erbrecht | 8 Antworten | 15.03.2009 15:26
Sohn, Tochter und Ehegatte der Verstorbenen werden vom Nachlassgericht zum Miterben berufen, und nehmen die Erbschaft an. ... Im Grundbuch ist nur der Ehegatte eingetragen worden (Übertragung durch seinen Vater). ... #Der Ehemann der Verstorbenen hält sich für den Alleinerben, was im Widerspruch zu $ 1931 BGB steht.# Wenn das Testament dem Nachlassgericht abgeliefert wird, ist er auch Alleinerbe.
Leserforumvon Cryjack | Erbrecht | 5 Antworten | 23.12.2020 17:42
Am 23.12.2020 von Cryjack Es gibt leider kein Testament Am 23.12.2020 von Ballivus Zitat (von Cryjack):Hat das eheliche Kind Anspruch darauf, oder erbt in diesem Falle der Ehepartner (Opa) als Alleinerbe alles ? Es erbt der Ehegatte neben den Kindern. ... Da kein Testament vorhanden ist bedarf es eines Erbscheins um das Grundbuch zu berichtigen.
Leserforumvon Bloodyangel | Erbrecht | 4 Antworten | 17.05.2012 22:24
Mein Mann hat das Haus seiner Oma geerbt und steht allein im Grundbuch, er hat einen leiblichen Sohn aus einer vorherigen Berziehung (nicht Ehe), und einen Bruder. ... Wenn du Alleinerbe bist, kann der Junge Pflichtteilsansprüche stellen, die sind aber in Geld auszuzahlen und führen nicht dazu, das er einen Eigentumsanspruch am Haus hat. ... Bist du im Grundbuch als Eigentümer einer ideelen Hälfte eingetragen verringert sich der Pflichtteil des Sohnes entsprechend.
Leserforumvon Röschen60 | Erbrecht | 6 Antworten | 14.10.2014 18:13
Testament beider Ehegatten mit der Verfügung, wenn ein Ehegatte verstirbt erbt der andere Ehegatte und als Schlusserbe wurde die Tochter eingesetzt, der Sohn wurde enterbt. 1998 verstarb die Mutter, 2005 wurde der Hof aus der Höfeordnung herausgenommen, ein Erbvertrag wurde vom Ehegatten gemacht, und der Sohn wurde als Alleinerbe eingesetzt. ... Auf der anderen Seite kann es auch sein, dass die HöfeO sowieso nicht mehr gilt, da der Hofvermerk im Grundbuch nach Deinen Angaben in 2005 gelöscht wurde. ... Das Testament lautete wie folgt: .......
Leserforumvon 555bobby6 | Erbrecht | 5 Antworten | 11.12.2005 19:19
Bei Immobilien ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht. ... Im Endeffekt kommt dabei als Erbe für die Kinder das Gleiche heraus, wie bei einer Einsetzung des Ehegatten als Alleinerbe. Das Überschreiben einer Immobilie zu Lebzeiten kostet viel Geld (Notar- und Gerichtsgebühren), bringt aber im Erbfall keinen Vorteil gegenüber enem normalen Testament.
Leserforumvon Aspirin1000 | Erbrecht | 13 Antworten | 07.10.2016 15:35
Der Sachverhalt: Es besteht ein gemeinschaftliches Testament. ... Das Testament hat keine Auswirkungen auf dei Erbfolge nach der Tante. ... Wo kommt denn auf einmal der Ehegatte zu b) her?
Leserforumvon hunter06 | Erbrecht | 8 Antworten | 11.08.2006 21:51
Wenn keine Kinder vorhanden sind, dann erbt der Ehegatte zu 3/4. ... Der Ehemann wird als Alleinerbe eingesetzt? ... Und: ich weiß es existierte mal ein Testament, in dem ich als Alleinerbe eingesetzt war.
Leserforumvon Assi | Erbrecht | 7 Antworten | 04.09.2012 20:30
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. ... Wenn kein Testament vorhanden ist, dann geht das Haus vollständig an die (ggf. entfernte) Verwandtschaft der Frau. ... Wenn er testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt wird, dann kommt eine hohe Erbschaftsteuer auf ihn zu, da der Freibetrag nur 20.000€ beträgt.
Leserforumvon Pumuckl377 | Erbrecht | 17 Antworten | 11.01.2011 21:20
Immobilien gehören demjenigen, der als Eigentümer im Grundbuch steht, wobei hier auch häufig eine 50/50-Eintragung bei Ehegatten vorkommt. ... Der Ehegatte hat keinen Anspruch auf eine Erbschaft, die der Ehemann erhalten hat. ... Wenn sich die beiden Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben, dann ist der Mann jetzt Alleinerbe und muss somit auch die Beerdigungskosten alleine tragen. ----------------- " " Am 8.2.2011 von Pumuckl377 Meine Schwester, meine Tochter und ich sind in dem Testament aufgeführt, dem Mann meiner Mutter würde, wenn ich das richtig sehe, der Pflichtteil zustehen.
Leserforumvon go529420-82 | Erbrecht | 24 Antworten | 14.02.2020 11:56
Dann kommt es darauf an, welche Verwandtschaft der Herr hatte und ob das Ehepaar 50/50 im Grundbuch stand oder nur ein Ehegatte oder ganz etwass anderes. ... Du bist sowohl Alleinerbe Deines Onkels als auch Alleinerbe Deiner Mutter, wenn ich das richtig verstanden habe. ... Sollte einer der genannten ein Testament hinterlassen haben oder das Ehepaar nicht ursprünglich 50/50 im Grundbuch gestanden haben, so ergeben sich natürlich andere Ergebnisse.
Leserforumvon Hans Hoss | Erbrecht | 16 Antworten | 25.09.2019 13:27
Im Jahr 2010 erbt die Frau eine vermietete Wohnung und ist als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. ... Die geerbte Wohnung gehört somit ausschließlich der Frau, die auch im Grundbuch steht. ... Da der Mann nicht als Eigentümer im Grundbuch steht, kann er natürlich keine Teilungsversteigerung beantragen.
Leserforumvon Cussy | Erbrecht | 15 Antworten | 15.12.2005 14:01
Es kommt hierbei genau auf die Formulierung im testament an. ... Aber meistens wird im Berliner Testament davon ausgegangen, daß der überlebende Ehegatte zunächst nicht etwa Vorerbe, sondern Vollerbe wird. ... Den mitlerweile ist geklärt, das es kein Neues Testament gab und somit der Sohn Alleinerbe ist.
Leserforumvon Alex32 | Erbrecht | 17 Antworten | 09.11.2007 20:29
Das war ein Autounfall, da gab’s kein Testament. ... Insoweit danke schon mal an alle für die Infos Mit freundlichen Grüßen Alex Am 11.11.2007 von hh Es ist ein Irrtum, dass der Ehegatte Alleinerbe wird, wenn keine Kinder vorhanden sind. ... Auf wen ist das Haus im Grundbuch eingetragen?
Leserforumvon beate123 | Erbrecht | 17 Antworten | 13.05.2009 12:43
Frau A hat ein Kind aus erster ehe. diese ehe wird geschieden und sie heiratet einen neuen Mann mit dem sie auch ein Kind zusammen bekommt. nun kauft sich das Ehepaar ein haus, im Grundbuch stehen beide drin. meine frage: wie erbt das Stiefkind wenn Frau A zuerst stirbt und wie wenn der Stiefvater zuerst stirbt. ... Am 13.5.2009 von cruncc1 #also wenn die mutter zuerst stirbt und der stiefvater als erbe eingesetzt ist, dann erbten die anderen drei zu gleichen teilen.# Nein, dann ist der Stiefvater Alleinerbe und die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je 1/8. ... Wenn es der Wunsch der Mutter und des Stiefvaters, beide Kinder gleich zu bedenken, können sie dies jederzeit per Testament tun.
Leserforumvon Heinz25 | Erbrecht | 25 Antworten | 12.02.2021 13:03
[/quote] Warum solltest du nicht Alleinerbe sein? ... [/quote] Der Ehegatte gehört keiner Ordnung an. Es bleibt daher dabei, dass der Ehegatte in diesem Fall 3/4 erbt und die Schwester 1/4.
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