47 Ergebnisse für „testament kosten erbschein berliner“

Leserforumvon doppelpunkt | Erbrecht | 1 Antwort | 04.09.2015 14:17
Wenn das Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament beim Notar macht, fallen ja zweimal Gebühren an. Wenn ein handschriftliches "Berliner" Testament gemacht wird, muss der Überlebende ja einen Erbschein beantragen wegen dem Grundbucheintrag. Fallen hier dann Kosten über den Gesamtwert der ETW an, oder wird nur die Hälfte des Wertes zugrunde gelegt?
Leserforumvon frank027 | Erbrecht | 9 Antworten | 19.11.2008 13:29
13:14 19.11.08 Nur Forum(kostenlos) Berliner-Testament hanschriftlich oder beim Notar? ... Was soll das mit dem Berliner Testament zu tun haben? ... Wenn ein öffentliches Testament vorhanden ist, sparen übrigens später die Erben die Kosten für den Erbschein. -- Editiert von Boudicca am 19.11.2008 18:31 Am 19.11.2008 von frank027 20:34 19.11.08 -Danke,das wollte ich wissen,habe angenommen,dass für Berliner Testamente ev.besondere Aufbewahrungsrichtlinien gelten Gruss frank027 -- Am 19.11.2008 von cruncc1 @frank Weißt du überhaupt was ein "Berliner Testament" ist?
Leserforumvon Tesastreifen | Erbrecht | 12 Antworten | 17.11.2019 10:59
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Die Eheleute A und B haben zwei Kinder, C und D, und hatten in der 80 er Jahren ein Berliner Testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben. ... Da Elternteil A in ein Pflegeheim zog wurde die Immobilie verkauft und der Erlös für die Kosten benutzt. ... Das Testament muss daher wohl neu eröffnet werden, muss das Kind aber nun auch einen Erbschein beantragen?
Leserforumvon go491499-43 | Erbrecht | 2 Antworten | 23.06.2018 14:58
Wir wollen keinen Erbschein beantragen weil wir denken, dass das Berliner Testament zählt. ... Zitat:Wir wollen keinen Erbschein beantragen weil wir denken, dass das Berliner Testament zählt. ... Nein, sonst fallen nur unnötig Kosten an und der Antrag wird abgelehnt.
Leserforumvon Gitti33 | Erbrecht | 11 Antworten | 08.08.2015 08:32
Hinsichtlich der Kosten gilt zudem, dass ein (oft nötiger) Erbschein in etwa Kosten auf dem Niveau des notariellen Testaments verursacht. ... Die Nichte kennt nur das Berliner Testament in welchem sie als Haupterbin genannt ist und weiß nichts von einem neuen Testament in welchem sie enterbt wurde. ... Das sparen die Erben dann aber, weil sie keinen Erbschein benötigen, der andernfalls Kosten in gleicher Höhe wie das notarielle Testament verursacht.
Leserforumvon guest-12310.11.2022 15:03:34 | Erbrecht | 4 Antworten | 17.01.2017 15:32
Was das Berliner Testament angeht, so haben Sie recht. ... Dazu sollte man wissen, dass die Erben bei einem notariellen Testament keinen Erbschein benötigen. Wenn Dein Vater das Testament jetzt selbst handschriftlich verfasst, dann ist das nur eine Verschiebung der Kosten auf die Erben.
Leserforumvon guest-12321.07.2014 13:22:57 | Erbrecht | 5 Antworten | 11.10.2010 09:20
Ist da das Berliner Testament das Richtige? ... Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinsamen Testamentes. ... Wenn ein notarielles Testament vorhanden ist, benötigt man beim Erbfall keinen Erbschein und spart diese Kosten. -- Editiert am 11.10.2010 19:25
Leserforumvon Mobby_x | Erbrecht | 14 Antworten | 25.07.2023 20:10
Nein, ein Einzeltestament ist kein "Berliner Testament". ... Ein Erbvertrag Erbvertrag kostet zwar, dafür benötigt man später keinen Erbschein (Kosten). ... Habt ihr vermutlich deshalb ein Berliner Testament?
Leserforumvon Stephie1993 | Erbrecht | 6 Antworten | 28.05.2017 11:40
Im Testament steht folgendes: 1. ... In einem Erbschein werden nur Quoten festgelegt. ... Den Gutachter sollten sie gemeinsam aussuchen und die Kosten werden geteilt. -- Editiert von hh am 29.05.2017 09:46
Leserforumvon Benbulben | Erbrecht | 8 Antworten | 18.09.2017 17:27
Vermutlich handelt es sich um Auskünfte über die Höhe des Nachlasses (Nachlassverzeichnis) zur Berechnung der Kosten der Erbvertragseröffnung. ... Also den Erbvertrag kann man sich sparen, denn diese Formulare sind so umfangreich, dass ein normales Berliner Testament auch ausgereicht hätte. ... Das kann durchaus angebrachter sein, als ein "normales Berliner Testament", insbesondere wenn das dann auch noch handschriftlich von Laien erstellt wird.
Leserforumvon duct4402 | Erbrecht | 41 Antworten | 22.07.2012 11:19
(Berliner Testament). ... Selbstverständlich kann ein "Berliner Testament" mit einer entsprechenden Klausel die Erbfolge ändern. ... Problem: Kosten die die vom Schlusserben zu zahlen sind.
Leserforumvon Orion14Recht | Erbrecht | 13 Antworten | 06.09.2021 17:40
[/quote] Gibt es nun ein Berliner Testament oder nicht? ... Meine Eltern hatten auch ein Berliner Testament. ... Erbschein beantragen, und schauen, was passiert?
2 Erbscheine - Kosten 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Athu | Erbrecht | 2 Antworten | 05.10.2017 18:02
Noch eine weitere Frage zu den Kosten eines bzw. in meinem Fall 2 Erbscheinen . Habe jetzt beim Nachlassgericht das gemeinschaftliche Berliner Testament für meine bereits 2014 verstorbene Mutter und meinen jetzt kürzlich verstorbenen Vater eröffnen lassen . ... Was für Kosten kommen da wohl auf mich zu ?
Leserforumvon Datoli206 | Erbrecht | 16 Antworten | 30.01.2018 22:37
Beide verfassen ein Testament das als Überschrift BERLINER TESTAMENT enthält. ... Kind D und E erklären schriftlich ans Nachlassgericht dass dieses Testament als Berliner Testament gewertet werden soll damit die Witwe versorgt ist. ... Gruß Datoli Am 29.12.2018 von Datoli206 Guten Morgen, Ich möchte euch das Ergebnis des Nachlassgerichts mitteilen: Das Testament wurde als Berliner Testament gewertet.
Leserforumvon Hennes0503 | Erbrecht | 1 Antwort | 13.11.2022 13:45
Die Eltern hatten ein Berliner Testament, nach dem Tod der Mutter erben die Geschwister als Schlusserben zu gleichen Teilen. ... Der Erbschein wurde beantragt, wird aber noch dauern, einen Termin gab es erst Anfang 2023. ... Und wie sollen laufende Kosten, u.a. die Beisetzung beglichen werden, wenn die Generalvollmacht erloschen ist?
Leserforumvon Jotrocken | Erbrecht | 4 Antworten | 21.09.2018 02:44
Ist es überhaupt ratsam, in diesem Falle ein gemeinsames Testament zu machen, oder lieber 2 einzelne, jeder für sich? ... Ist es richtig, dass es sich hier nicht um ein "Berliner Testament" handelt, da keine Schlusserben bestimmt werden? ... Die Kosten heben sich in etwa auf, da man im Erbfall keinen Erbschein benötigt.
Leserforumvon Hibernate | Erbrecht | 27 Antworten | 22.11.2020 11:13
Auflage" von Zwißler & Petzold zwei Vorlagen für Testamente verwendet. a) Meine Eltern haben ein Berliner Testament geschrieben, in dem sie sich gegenseitig zum Erben einsetzen, und ich bin der Schlusserbe des länger Lebenden. ... Beim Berliner Testament meiner Eltern fehlen die Strassennamen. 4. ... Dann benötigte man im Erbfall zwingend einen Erbschein (bei den Eltern sogar zwei - Kosten).
Leserforumvon tyrall | Erbrecht | 8 Antworten | 29.06.2017 15:16
Der Vater ist schon vor 8 Jahren gestorben und beide hatten ein Berliner Testament. ... Durch die Kosten des Seniorenheimes ist das Erbe geschrumpft und somit ist in etwa ein Geldbetrag (angelegt) in Höhe des Darlehens das der eine Sohn erhalten hat verblieben. ... Habe meinem Bruder jetzt die Hälfte der Kosten der Bestattung per Einschreiben in Rechnung gestellt und Ihn auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen. -- Editiert von tyrall am 01.07.2017 19:51 Am 1.7.2017 von cruncc1 https://dejure.org/gesetze/FamFG/352a.html Am 1.7.2017 von tyrall ist mir bekannt, hindert aber ein Nachlassgericht nicht daran für einen gemeinsamen Erbschein eine Vollmacht der Anderen Erben zu verlangen.
Leserforumvon Thesemeyer | Erbrecht | 9 Antworten | 19.01.2020 22:05
Ich bin gerade dabei mein Testament zu verfassen. ... Die Kosten eines notariellen Testament geben sich in etwa gegeneinander auf, da man im Erbfall keinen Erbschein benötigt.
Leserforumvon FrankM. | Erbrecht | 11 Antworten | 13.06.2013 10:42
Diese hat an seinem Todestag direkt einen Erbschein beantragt und man fragt mich nun ob ich Einwände gegen das Testament habe. ... Ich soll mich beim Gericht erkundigen ob es ein "Berliner Testament" ist, wenn ja Pflichtteil beantragen. Wenn nein, Erbschein.
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