297 Ergebnisse für „testament mutter eltern anspruch“

Leserforumvon kathi 1904 | Erbrecht | 8 Antworten | 22.10.2018 13:33
Ja, es gibt schon ein Testament, in dem meine Mutter, falls mein Vater stirbt erstmal alles erbt! ... Der Anspruch ist ein Anspruch auf Geld. ... Egal was im Testament steht: nach dem Tod der Mutter haben die 3 Kinder Anspruch auf ihr Pflichtteil.
Leserforumvon Savannah88 | Erbrecht | 7 Antworten | 06.08.2016 11:35
Der Sohn hat einen gesetzlichen Anspruch auf das Pflichtteil, das kann auch durch Testament nicht geändert werden. ... Hier scheint es etwas anders zu sein: die Eltern A und B haben im Testament eine der beiden Enkelinnen als Alleinerbin eingesetzt. ... Nun stirbt die Mutter und laut Testament soll eine Enkelin Alleinerbin sein.
Testament unwirksam? 1 von 5 Sterne
Leserforumvon Endurine | Erbrecht | 14 Antworten | 16.05.2012 12:46
Es handelt sich um ein Testament, in dem sich meine Eltern gegenseitig als Erben einsetzen. Somit ist mein Vater nach dem Tod meiner Mutter Alleinerbe. ... Meine Eltern haben das Testament haben unter das Testament Ihren kompletten Namen mit allen Vornamen und Geburtsnamen geschrieben.
Leserforumvon fannie | Erbrecht | 6 Antworten | 23.09.2005 19:28
Meine Großeltern haben vor ca.20 Jahren ein " Berliner Testament " aufgesetzt.Meine Oma starb vor 17 Jahren.Meine Mutter ( einziges Kind der beiden ) hat damals auf ihren Pflichtteil verzichtet. In dem Testament ist meine Mutter als Vorerbin eingesetzt.Meine ältere Schwester und ich sind als Nacherben genannt.In dem Testament heißt es dann noch , dass andere eventuell noch geborene Enkel nicht erben .Vor 15 Jahren bekam meine Mutter noch eine Tochter. ... Wie sieht das rechtlich aus , meine große Schwester und ich haben mit unserer kleinen Halbschwester nicht viel am Hut und finden es nicht richtig , dass das Testament der Großeltern so missachtet wird .Welchen Anspruch hat unsere Mutter oder die Halbschwester ?
Leserforumvon Beautyholic | Erbrecht | 2 Antworten | 01.01.2013 21:33
Da meine Mutter damals keinen Bedarf hatte wurde ich von ihrer Mutter versprochen, das sie sich auf keinen Fall sorgen müsste ihr Erbteil sei auf jeden Fall im Testament festgestgehalten. ... Hat meine Mutter rein rechtlich nicht Anspruch darauf? ... Außerdem besteht die Möglichkeit, einfach mal alle Notare im Heimatort der Mutter anzurufen und jeden zu fragen, ob er für das Testament der Eltern zuständig war. ----------------- ""
Leserforumvon nunu66 | Erbrecht | 9 Antworten | 12.04.2010 11:07
mein eltern haben einen erbvertrag (berliner testament) verfasst in dem sie sich gegenseitig als alleinige erben eingesetzt haben. weitere bestimmungen haben sie nicht getroffen, auch nicht nach den tot des zweitversterbenden. mein vater ist 2001 verstorben, mein bruder und ich haben den pflichtteil nicht in anspruch geneommen. da ich hartz 4 beziehe ist meine frage folgende: kann meine mutter frei über das gesamte erbe verfügen und ein neues testament verfassen, z.b. wieder ein berliner testament oder ähnliches damit mein erbteil für mich und meine kinder (3) sicher ist? ... ----------------- "" Am 12.4.2010 von hh Deine Mutter darf keine testamentarischen Verfügungen machen, die dem gemeinsamen testament Deiner Eltern widersprechen. ... Richtigstellung: Streiche "Vater", setze "Mutter". ----------------- "Lukas 7,23" Am 16.4.2010 von nunu66 ich verstehe das so: 1. meine mutter kann also ein neues testament machen. da sie alles alleine geerbt hat (durch die nicht inanspruchnahme des pflichtteils durch meinen bruder und mir) kann sie frei über den gesamten besitz vervügen. 2.kann sie auch somit z.b. einen vor und nacherben einsetzen, das wäre vielleicht eine möglichkeit (siehe: http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-beraten-erbe-und-hartz-iv_583312_685676.html) wer weiß dazu etwas?
Leserforumvon Birdy8 | Erbrecht | 5 Antworten | 01.07.2004 12:03
hier der Fall: Vater und Mutter verteilen gemeinsames Vermögen auf 5 Kinder per Testament und setzen sich jeweils zum Alleinerben ein. ... Den größten Teil haben sie schon zu Lebzeiten der Eltern erhalten. ... Am 1.7.2004 von Birdy8 ja sehe ich auch so, nur haben die 4 Geschwister nicht Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses der Mutter.
Leserforumvon Lilex | Erbrecht | 2 Antworten | 19.11.2012 14:25
Frage: Angenommen, meine Eltern (leibliche Mutter und Stiefvater) haben ein Berliner Testament. Wenn nun meine Mutter als Erste stirbt, habe ich da einen Pflichtteilanspruch? Denn später bei meinem Stiefvater hab ich ja gar keinen Anspruch.
Leserforumvon kalle28 | Erbrecht | 6 Antworten | 14.04.2022 16:46
Es wurde zu Lebzeiten meiner Eltern ein Berliner Testament erstellt mit dem Kindern und Stiefkindern als Schlusserben zu gleichen Teilen. Mein Stiefvater hat nach dem Tod meiner Mutter neu geheiratet. ... Inwieweit hätte ich jetzt auf Grund des ersten Testaments Anspruch auf ein Erbe?
Leserforumvon claudinchen123 | Erbrecht | 4 Antworten | 22.07.2021 19:38
Meine Eltern, ich bin das einzige Kind, leben in NRW und haben mir vor 2 Jahren mitgeteilt, das sie ein Berliner Testament gemacht haben und mich somit enterbt haben, falls einer von ihnen stirbt. ... So hatten meine Eltern beispielsweise ein Schließfach in dem Geld war, dieses hat meine Mutter gemeinsam mit ihrer Freundin aufgelöst und das Geld hätte sie angeblich versteckt. ... Am 22.7.2021 von cruncc1 [quote=claudinchen123]Meine Eltern, ich bin das einzige Kind, leben in NRW und haben mir vor 2 Jahren mitgeteilt, das sie ein Berliner Testament gemacht haben und mich somit enterbt haben, falls einer von ihnen stirbt.
Leserforumvon Lady2222 | Erbrecht | 7 Antworten | 23.10.2007 14:40
----------------- "Lady2222" Am 23.10.2007 von haarhaus Die Mutter hat zusammen mit den anderen Erben einen Anspruch auf all das, was zum Nachlass gehört. ... Am 24.10.2007 von Lady2222 Wenn Oma ein Testament gehabt hätte, hätte meine Mutter doch was von gehört oder? ... Da ein Testament da ist und das ganze regelt, steht Deiner Mutter auf jedenfall etwas zu.
Leserforumvon Sherab | Erbrecht | 9 Antworten | 25.11.2013 10:17
Ich habe keinerlei Geschwister; Eltern und Großeltern sind verstorben. ... Die Mutter hätte dann nur Anspruch auf den Pflichtteil und diesen Anspruch müsste sie zudem auch noch einfordern. ... Wenn Ihr z.B. eine Immobilie habt, würde die Mutter bei einem Berliner Testament nicht in das Grundbuch eingetragen werden, ohne Testament dagegen schon.
Leserforumvon Pneumatik | Erbrecht | 2 Antworten | 03.02.2010 13:38
Kurz vor dem Tod meiner Mutter wurde ich aus dem Testament genommen. ... Da ich kein Wert auf Geld lege, sondern lieber in das Haus meiner Eltern zurück möchte, kann ich auch darauf Anspruch erheben oder kann man, in diesem Fall, nur auf eine Ausbezahlung bestehen? ... Du hast nur Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, nicht jedoch einen direkten Anspruch auf das Haus. ----------------- " "
Leserforumvon Coco2402 | Erbrecht | 4 Antworten | 30.11.2019 17:02
Meine Mama hatte kein Testament oder ähnliches. ... Wir hatten immer ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Eltern. ... Am 30.11.2019 von malia ich sehe es wie cruncc. dass ihr den anspruch habt, steht ausser frage. aber: eure eltern haben sich das geld erarbeitet. hätten sie ein berliner testament gemacht, würdet ihr auch derzeit nichtsbekommen. euer vater hat jedes recht der welt, das geld zunächst für sich einzusetzen.
Leserforumvon pal428683-2 | Erbrecht | 15 Antworten | 23.07.2016 19:11
Sie besitzen ein Berliner Testament. ... Güterstand der Eltern? Wenn Zugewinngemeinschaft, dann Anfangsvermögen bei Eheschließung und Berücksichtigung von Schenkungen / Erben der Eltern von ihren Eltern etc.
Leserforumvon Tina S. | Erbrecht | 3 Antworten | 02.06.2005 16:09
Hallo an alle Mitglieder, ich hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten: Die Eltern einer Freundin haben zu Lebzeiten ein Berliner Testament unterzeichnet. Nun, nachdem die Mutter schon einige Zeit verstorben ist, möchte der Vater wieder heiraten und die zweite Frau soll in das Elternhaus einziehen. ... Eine weitere Frage hierzu ergibt sich noch: Kann der Vater mit einem neuen Testament das "Berliner Testament" (von ihm und seiner verstorbenen Frau unterzeichnet) ausser Kraft setzen?
Leserforumvon rosie123 | Erbrecht | 3 Antworten | 06.12.2011 12:41
Hallo, meine Mutter ist 2005 verstorben, mein Vater lebte noch. ... Testament oder Erbvertrag existierten nicht. Wie ich kürzlich erst erfuhr, sparten meine Eltern die Rente der Mutter auf einem Konto an, auf das meine Mutter keinen Zugriff hatte.
Leserforumvon Lumaca2 | Erbrecht | 10 Antworten | 03.02.2005 08:27
Meine leibliche Mutter wollte mich ins Heim abgeben, meine Großeltern wollten das nicht zulassen. ... Meine Großeltern haben insgesamt zwei Kinder (also meine leibliche Mutter und noch eine Tochter). ... Du solltest aber auf jeden Fall im Testament ausführlich begründen, warum Du Deiner Mutter bzw.
Leserforumvon Koifan | Erbrecht | 4 Antworten | 09.07.2010 20:55
Es existiert ein Testament (Vater starb vor 10 Jahren), wonach wir 3 Kinder gleichberechtigt sind. ... Der Verzicht auf so einen Anspruch (durch die Schwester) wird typischerweise mit einer Entschädigung vergütet und bedarf der notariellen Beurkundung. Ob Deine Mutter eine solche Schenkung machen darf, hängt vom genauen Wortlaut im Testament der Eltern ab. ----------------- " "
Leserforumvon yyzz | Erbrecht | 5 Antworten | 28.05.2018 13:56
Sie hat Anspruch auf Pflichtteil. ... Damit der Partner 100% erbt, reicht ein Testament, denn dadurch ist die Mutter enterbt. ... Ohne Testament erbt der Ehegatte nur 75% und die restlichen 25% gehen an Mutter, Geschwister, Nichten und Neffen.
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