24 Ergebnisse für „testament mutter erbteil pflichteil“

Leserforumvon Tinka | Erbrecht | 1 Antwort | 19.10.2003 13:14
Kind erhält den Pflichteil des Vaters ( war während des Rechtstreites noch keine 18 Jahre) und wird aber laut Testament bei Einforderung des Pflichteiles enterbt. ... Kind das Pflichteil der noch lebenden Mutter einklagen ? Frage 2: Angenommen die Mutter wäre verschuldet und die Tochter klagt das Pflichteil ein, wird dann die Tochter Mitschuldner ?
Leserforumvon die3enterbten | Erbrecht | 14 Antworten | 11.08.2011 17:55
Kann uns unser Vater auch den Erbteil unserer Mutter entziehen? ... Wie hoch wäre dann der Pflichteil eines enterbten Kindes (lediglich 1/8 des Gesamterbes oder bekämen wir den gesamten Anteil unserer Mutter ausbezahlt). ... Kann uns unser Vater auch den Erbteil unserer Mutter entziehen?
Leserforumvon v70 | Erbrecht | 8 Antworten | 11.10.2006 17:16
- der Unterschied zwischen Pflichteil und gesetzl Erbteil ist mir nicht richtig bekannt Gruß Am 11.10.2006 von hh Ein Zugewinnausgleich findet in so einem Fall nicht statt. ... Deer gesetzliche Erbteil kommt dann zum Tragen, wenn kein Testament vorhanden ist. ... Da ich keine Ausschluß-/Strafklausel im Testament erkenne, habe ich, wenn ich nun Pflichteil beantrage, dennoch Anrecht auf den Pflichtteil im Ablebensfalle meines Vaters, oder?
Leserforumvon Barbarella | Erbrecht | 16 Antworten | 23.04.2004 12:02
Testament zu bekommen. ... Am 23.4.2004 von hh Gehe zum Amtsgericht, das für die Gemeinde zuständig ist, in der Deine Mutter gelebt hat. ... Wenn Du noch einen Bruder hast, dann beträgt Dein Erbteil 1/4.
Leserforumvon Sir_Murphy | Erbrecht | 8 Antworten | 18.02.2020 10:55
Es geht um den Pflichteil, welche ich erhalten soll. ... Grundbuch gehört" Vater 50 % und Mutter 50 % ? ... Der gesetzliche Pflicht-Erbteil für den Fragesteller ist 1/2 vom gesetzlichen Erbteil = 12.625 Euro!!!
Pflichteil einfordern 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Torsten1711 | Erbrecht | 8 Antworten | 01.02.2011 13:03
Meine Mutter ist im Dezember unerwartet verstorben. ... Als gesetzlicher Erbe steht Dir nicht der Pflichtteil, sondern der gesetzliche Erbteil zu. ... Sollte Dein Vater Dich nach Deinem Auftritt bei der Beerdigung Deiner Mutter nicht in seinem Testament berücksichtigen, steht Dir nur der gesetzliche Pflichtteil zu.
Leserforumvon cybermoon | Erbrecht | 1 Antwort | 31.10.2004 15:57
Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtteil ( §2303 BGB (1) 2 Der Pflichteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils) der Ehefrau, wenn zwei Kinder vorhanden sind aber beide durch einen Erb- Pflichtteilsrechtsverzichtsvertrag haben abfinden lassen? ... Aber hatte keinen Plichteilsanspruch da er durch den Verzicht seiner Mutter ebenfalls aus der Erbfolge draussen ist. Die Ehefrau wurde mit einer Immobilie im Testament bedacht.
Leserforumvon Alundrin | Erbrecht | 8 Antworten | 20.11.2013 13:47
Meine Frage ist jetzt kann ich,... jetzt meinen Erbteil von meinem verstorbenen Vater einfordern? ... Begründung: Ich und mein Bruder wurden von unserer Mutter nicht korekt informiert und haben vom Anwalt selbst überhaupt kein Informationen zu unserem Pflichteil erhalten! ... Wenn allerdings plötzlich niemand mehr etwas von Testament weiss, seid ihr eine Erbengemeinschaft zusammen mit eurer Mutter.
Leserforumvon harrybo21 | Erbrecht | 2 Antworten | 18.04.2012 10:49
Trauerfall in der Familie, verstorben Mutter, hinterlässt 1 Mann und zwei Kinder.. meine Fragen: wie läuft das jetzt weiter, soweit aktueller Stand kein Testamant ? ... Wo und Was ist der Unterschied gesetzlicher Erbteil und Pflichteil? ... Dort wird auch geprüft, ob eventuell ein Testament vorliegt.
Leserforumvon hostile111 | Erbrecht | 11 Antworten | 25.12.2007 19:42
Nach deutschem Recht steht B ein Pflichteil zu. Wie hoch wäre dieser Pflichteil? ... Unter diesen Umständen haben alle drei Kinder gegenüber der Mutter einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Leserforumvon Mellamia | Erbrecht | 19 Antworten | 17.11.2011 22:10
Die Mutter verstirbt nun später und hatte im Testament den Sohn als Erben eingesetzt , im Falle das er früher ablebt seine Ehefrau. ... Die Mutter stellt sich stur , und meint es stehe den Kindern kein Pflichteil mehr zu . ... Gegenüber dem Vater handelt es sich nicht um den Pflichtteil, sondern um den Erbteil.
Leserforumvon olli123mitglied | Erbrecht | 6 Antworten | 23.10.2020 16:44
Am 23.10.2020 von cruncc1 Zitat (von go561231-23):Ich glaube ein Pflichteil steht nur den Kindern des Verstoben zu. ... Die Töchter B und C sind doch vor der Mutter verstorben, also hat die Mutter B und C auch nichts vererbt. ... Ich gehe davon aus, dass beim Tod der Mutter alles gehörte und es nur das Testament der verstorbenen Mitter gab.
Leserforumvon MarkusS | Erbrecht | 8 Antworten | 07.09.2004 20:07
ok, ich versuche, es kurz zu machen. meine grossmutter hat 2 söhne. der ältere ist mein onkel, der jüngere mein vater. der ältere hat schon (noch zu lebzeiten meines grossvaters) ueber die haelfte des grundstücks bekommen. meine grossmutter möchte meinen onkel komplett vom erbe ausschliesen, auch vom pflichtteil. dazu steht im ratgeber: Einem Abkömmling kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn : 1. der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet 2. er sich eines schweren, vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gegen den Erblasser bzw. dessen Ehepartner schuldig gemacht hat 3. er einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig ist - bei Misshandlung des Ehegatten muss der Abkömmling von diesem abstammen 4. der Abkömmling die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt 5. der Abkömmling einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt. und da häng ich nun. zu: 1 - nun, er hat noch nicht versucht, seine mutter zu töten. 2 - dazu komme ich gleich, das wäre evtl der ansatztpunkt 3 - er misshandelt seine mutter nicht. er hat seit mehreren jahren nichtmehr mit ihr gesprochen und wird wohl erst durch den anwalt mitkriegen, wenn sie sterben sollte (gott verhüte) 4 - dazu komme ich ebenfalls später 5 - mal abgesehen davon, das er seine mutter eine hure und ähnliches genannt hat, als sie das letzte mal vor 5 jahren (nach dem tot meines grossvaters) gesprochen haben - nein. erweitert zu 2: wie unter 5 erwähnt, hat mein onkel meine oma anlässlich des testaments meines grossvaters in unflätigster weise beleidigt. schon mein opa wollte meinen onkel leer ausgehen lassen, was darin resultierte, das mein vater ihm mehrere ca 15.000 Euro pflichteil zahlen musste (gegenwert unseres hauses - fachwerk, gebaut 1843, schwere sturkturschaeden, dafuer "gute" lage im dorfzentrum - mehr dazu auf anfrage), obwoghl mein opa ausdruecklich seine frau und meinen vater als einzige erben eingesetzt hat. nun ist meine oma schon relativ alt und schwach und erwartet bereits seit einiger zeit ihren tot, will aber nicht aus dem leben scheiden, solange sie sich nicht sicher sein kann, das mein onkel gerichtlich nichts gegen meinen vater ausrichtet kann. zu 4: seit dem es meiner oma zu schlecht geht, um fuer sich selbst zu soregn, wurden saemtliuche versorgunstechnische dinge von meinem vater und mir geregelt. seit anfang dieses jahres kommt zudem essen auf raedern und die mobile altenpflege von der diakonie. mein onkel hat wie gesagt seit 5 jahren kein wort mehr mit ihr gewechselt - mal abgesehen von der klage gegen sie und meinen vater wegen dem pflichteil. fazit: da meine oma momentan kein testament hat, befuerchtet sie - ebenso wie ich - das mein onkel, älter und aggressiver wie er ist, versuchen wird, an grundstueck und immobilien (2 haeuser) zu kommen oder einen zwangsverkauf zu erwirken, um meinen vater und mich auf die strasse zu setzten. das versucht er schon seit ca. 40 jahren ^^ mein vater als jüngerer bruder und von natur aus nicht feindseelig würde nichtmal einen kampf um ein stritieges erbe aufnehmen... also.... wie kann man meinen onkel komplett ausschliessen? er hat nicht wirklich bzw nicht nachweisbar gegen die oben genannten 5 gruende verstossen. wie kann man ihm den pflichteil "sicher" verweigern? ... Am 23.11.2004 von corega ich weiß nicht, ob das thema noch aktuell ist, bin eben erst über den eintrag gestolpert. was mir noch einfällt ist, dass oma ein testament machen könnte in dem sie erklärt ihr sohn soll nur den pflichtteilsanspruch erhalten und auf diesen soll das schon erhaltene grundstück angerechnet werden. so würde jedenfalls der auszahlungsanspruch des sohnes um etliches verringert werden, wenn nicht sogar ganz entfallen (weiß ja nicht wie viel das erbe wert ist) Am 23.11.2004 von hh Verkauf gegen Leibrente ist keine Schenkung, auch keine gemischte.
Leserforumvon loritas | Erbrecht | 15 Antworten | 05.08.2004 19:01
Gesetzliches Erbteil der Mutter hieraus 37.500 €, gesetzliches Erbteil jedes Kindes 12.500 €. ... Eure Mutter sollte natürlich jetzt sofort ein entsprechendes Testament erstellen. ... Vielleicht wünscht Ihr, dass er nur seinen Pflichteil bekommt oder auch den nicht.
Leserforumvon LarryK | Erbrecht | 14 Antworten | 06.12.2009 16:59
Unabhängig davon, müsste doch ein Anspruch auf den Pflichteil meiner Frau bestehen? ... und den lebenden vater über, oder . obwohl sie ein berliner testament haben, müsste doch die lebende schwester somit den anteil als pflichtteil der vorverstorbenen mutter bekommen? ... und den lebenden vater über, oder . obwohl sie ein berliner testament haben, müsste doch die lebende schwester somit den anteil als pflichtteil der vorverstorbenen mutter bekommen?
Leserforumvon mamus | Erbrecht | 5 Antworten | 11.02.2008 09:16
Hallo, im Sommer 2007 verstarb meine Mutter. ... Meine Frage: Wie komme ich an den Erbteil meiner Mutter? ... Dein Stiefvater war Alleinerbe deiner Mutter, ihre 3 Kinder haben jeweils einen Anspruch auf ihren Pflichteil in Höhe von € 5.833,-.
Leserforumvon guest-12324.02.2010 17:51:15 | Erbrecht | 20 Antworten | 05.04.2004 18:46
Die Mutter erbt nichts. ... Der ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil, vom Gesamtvermögen . ... Am 7.4.2004 von Betra Noch eine Frage zum Thema: stimmt das , daß man den Pflichteil per Testament auf die Hälfte reduzieren kann, wenn nie Kontakt zwischen Vater und nichteheliches Kind bestanden hat?
Leserforumvon Karle123 | Erbrecht | 13 Antworten | 26.12.2016 21:40
Pflichteil einfordern Berliner Testament Eltern erben gegenseitig , Kinder Pflichtteil , Eheliches Güterrecht Haus vorhanden Wert 400 Tausend -Vater steht alleine im Grundbuch , weil er ein Bauplatz vor 30 Jahren von seinen Eltern geschenkt bekam ! ... -Mutter gestorben war überwiegend Hausfrau 2 Kinder 1 Kind will den Pflichtteil Mutter ist im Grundbuch nicht eingetragen ?? ... Der gesetzliche Erbteil des Kindes ist ein Viertel dessen, was die Mutter vererbt.
Leserforumvon Iberoplayer | Erbrecht | 9 Antworten | 28.09.2011 14:58
Und das wir aber auch bei ableben unseres Vaters einen Pflichteil einfordern können dann aber später keinen Anspruch mehr bei ableben unserer Mutter haben. ... Mit freundlichen Grüssen Am 28.9.2011 von Hexlein456 Du hast auf jeden Fall einen Pflichtteilanspruch vom Erbteil Deines Vaters. Daran ändert auch ein Berliner Testament nichts.
Erbe / Pflichtteil 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon heinzi1976 | Erbrecht | 30 Antworten | 30.12.2017 15:52
Gruß Alex Am 30.12.2017 von cruncc1 Zitat:Heuer ist meine Mutter verstorben War die Mutter in Österreich wohnhaft? ... Somit beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes 1/5 und der Pflichtteil 1/10 des ermittelten Nachlassvermögens. ... Mein Bruder hat das Testament gefunden, wo er als Alleinerbe angeführt ist.
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