34 Ergebnisse für „testament tod mutter gültigkeit“

Leserforumvon serice | Erbrecht | 14 Antworten | 19.09.2019 20:03
Die Vollmacht hat nur noch Gültigkeit, wenn diese über den Tod hinaus erteilt wurde!!! ... Man Weiss nur, daß er auch nach dem Tod der Mutter weiter über das Konto verfügt hat. Er sagt, es gäbe kein Sparbuch, die Mutter sagte aber vor dem Tod, das eins existierte.
Leserforumvon Aspirin1000 | Erbrecht | 13 Antworten | 17.01.2017 00:06
Das Testament wurde zwei Monate vor dem Tod des Großvaters erstellt. ... Das Testament wurde zwei Monate vor dem Tod des Großvaters erstellt. ... Mit der notariellen Beurkundung verlieren alle mündlichen Zusagen ihre Gültigkeit.
Leserforumvon wuestenpflanze | Erbrecht | 3 Antworten | 11.06.2010 21:49
(Es gibt dazu ein vom Notar verfasstes Testament) zu dem Testament gehört eine offene Forderung ggü meinem Vater. ... Nach dem Tod meiner Mutter hat mein Großvater sein Testament ändern lassen, mich als alleinigen Erben eingesetzt und im Testament ist auch erwähnt, dass diese besagte Forderung zum Vermächtnis gehört. Nun zu meiner Frage: hat diese Forderung überhaupt noch gültigkeit?
Leserforumvon kalle28 | Erbrecht | 6 Antworten | 14.04.2022 16:46
Mein Stiefvater hat nach dem Tod meiner Mutter neu geheiratet. ... Hätte ein neues Testament ohne eine Anfechtung überhaupt eine Gültigkeit? ... [/quote] Ja [quote=kalle28]Hätte ein neues Testament ohne eine Anfechtung überhaupt eine Gültigkeit?
Leserforumvon FSchulz | Erbrecht | 4 Antworten | 20.09.2017 14:07
Im Haus A wohnte die Mutter dann alleine bis zu ihrem Tod. Nachdem nun das Nachlassgericht in Kenntnis vom Tod der Mutter gesetzt wurde, reicht Kind B dort ein Testament ein. ... Dazu eine Kopie des Personausweises des Zeugen Das gesamte Erbe der Mutter umfasst Geld, Hausrat, Auto und eine Hälfte des Hauses B In dem Testament steht, das ein Teil des Erbes, die Hälfte des Hauses B, als Ausgleich für das Geld das Kind A für Haus A erhielt, allein an Kind B fallen soll.
Leserforumvon soso1982 | Erbrecht | 7 Antworten | 08.02.2018 21:53
Meine Mutter verstarb vor 30 Jahren, wir Kinder (damals noch Minderjährig) verzichteten. ... noch an das ca. 35 Jahre alte erste Testament zu kommen? ... Über die Erbfolge (und damit auch über die "Gültigkeit" des zweiten Testaments) entscheidet das NG nur in einem Erbscheinverfahren.
Leserforumvon wallis | Erbrecht | 4 Antworten | 19.10.2018 11:02
Oder Onkel, also Bruder der Mutter oder des Vaters? ... Mit einer Generalvollmacht, die über den Tod hinaus wirkt, darf sie das. ... Oder Onkel, also Bruder der Mutter oder des Vaters?
Leserforumvon bolonkafranzuska | Erbrecht | 13 Antworten | 05.06.2018 23:15
Hat das Testament überhaupt Gültigkeit? ... Zitat:Hat das Testament überhaupt Gültigkeit? ... ******************************************************************** Zitat: Hat das Testament überhaupt Gültigkeit?
Leserforumvon Audikingz1 | Erbrecht | 9 Antworten | 06.01.2017 18:52
Eine Totmeldung/Sterbeurkunde haben wir aber nicht...und seine damalige Frau (Mutter meiner Oma) hatte auch später wieder geheiratet. ... Das ändert nichts an der Gültigkeit. ... Man kann auch noch eine Minute vor seinem Tod ein (neues) Testament verfassen.
Leserforumvon Christian01 | Erbrecht | 11 Antworten | 08.10.2019 14:15
Das Sorgerecht der Kinder wird als Gemeinsames Sorgerecht geführt Sowie die Mutter als auch der Vater wo die Kinder alle 2 Wochen mal am Wochenende sind. ... Deine Lebensgefährtin setzt ihre Kinder als Erbe ein und Dich als Testamentsvollstrecker mit Dauervollstreckung bis zu Deinem Tod. ... Auch wenn das Testament meine Lebenspartnerin Handschriftlich verfasst , kann es auch passieren das dieses nach dem Tod überhaupt gar nicht zum vorschein kommen kann sobald vielleicht jemand damit nicht Einverstanden sei und es in die Hände bekommt ?
Leserforumvon Jayjoe1 | Erbrecht | 7 Antworten | 31.07.2020 13:44
Mein Halbbruder (gleiche Mutter) und ich haben nach dem Tod meiner Mutter Immobilien geerbt, welche wir in einer Erbengemeinschaft besitzen. ... Hat das Testament weiter Gültigkeit? Mit freundlichen Grüßen Johannes Am 31.7.2020 von hh Zitat:Hat das Testament weiter Gültigkeit?
Leserforumvon martin v. | Erbrecht | 9 Antworten | 08.01.2004 14:00
Ein Testament hat nur Gültigkeit wenn das notarisch abgesegnet ist. ... Am 9.1.2004 von hh Ich möchte die Aussagen von Siemm an zwei Stellen korrigieren: Ein Testament hat auch ohne notarielle Absegnung Gültigkeit, wenn es den Formvorschriften entspricht. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Tag, an dem Du vom Tod Deines Vaters erfahren hast und beträgt dann 3 Jahre.
Leserforumvon guest-12309.11.2016 15:53:46 | Erbrecht | 9 Antworten | 04.02.2016 17:31
Zusätzlich wurde in dem Testament geschrieben, das sie nach dem Tod meiner Mutter noch 25 % erhalten sollen. ... Was in dem Testament steht, spielt erst nach dem Tod der Mutter eine Rolle. ... Was in dem Testament steht, spielt erst nach dem Tod der Mutter eine Rolle.
Leserforumvon Elisabeth58 | Erbrecht | 4 Antworten | 25.04.2006 18:43
Es sind 4 Geschwister wovon 1 Geschwisterteil im Haus der Mutter (Witwe) wohnt und nach dem Tod der Mutter dort ein lebenslanges Wohnrecht erhalten soll. ... Kann die Mutter eine solche Teilungsversteigerung im Testament zugunsten des Wohnrechtsberechtigten bis zu dessen Tod verbieten? ... Kann die Mutter eine solche Teilungsversteigerung im Testament zugunsten des Wohnrechtsberechtigten bis zu dessen Tod verbieten?
Leserforumvon Beerdog | Erbrecht | 5 Antworten | 12.10.2004 20:29
1985 schreibt Frau X einen Zettel auf diesem steht das meine Mutter nach dem Tod von Frau X ihr gesamtes erbe bekommt(Zettel wurde bereits vom Notar als Testament anerkannt) 2002 verstirbt Herr X, und 2004 stirbt Frau X. wer bekommt jetzt das erbe??............ Frau X hatte auch kein neues Testament nach dem Tod ihres Mannes aufgesetzt. ... Deine Mutter wird Erbin.
Leserforumvon Biesel | Erbrecht | 4 Antworten | 29.01.2014 00:55
Als meine Mutter vor 19 Jahren starb, bekam ich nichts und mein Vater alles - ich würde später erben, hieß es. ... Was wird aus dem Erbe meiner Mutter, wenn jetzt mein Vater tot ist ? ... Das neue Testament hat nur dann Gültigkeit, wenn im alten Testament festgelgt wurde, dass Dein Vater nach dem Tod Deiner Mutter neu testieren darf.
Leserforumvon Middi | Erbrecht | 6 Antworten | 09.02.2007 17:48
Ich bin nach dem Tod meines Vaters völlig neben mir gewesen, so dass ich nicht weiter nachhakte, als keine Benachrichtigung kam, dass das Testament verlesen würde. ... Was wenn meine Mutter stirbt? ... Wenn das Berliner Testament noch seine Gültigkeit haben sollte, z.B.
Leserforumvon Raulina | Erbrecht | 1 Antwort | 14.01.2007 20:15
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob mein Frage zum Erbrecht gehört oder in eine andere Sparte: Nach dem Tod meiner Mutter ging Ihre Wohnung (nach Testament) zu je einem Fünftel an uns 4 Kinder und Ihren Mann über. Wir 4 Kinder und der Witwer meiner Mutter haben später schriftlich erklärt(nicht notariell beglaubigt), dass der Mann meiner Mutter unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht hat (für Nebenkosten etc. kommt er alleine auf). ... Hat die gleichlautende Erklärung überhaupt eine Gültigkeit (da nicht ins Grundbuch eingetragen)?
Leserforumvon Grumbler | Erbrecht | 11 Antworten | 02.10.2012 17:29
Innerhalb der gerichtlichen Frist zur Erhebung von Einwendungen verstirbt die Ehefrau ebenfalls und z.B. die Tochter erhebt kurz nach dem Tod der Ehefrau/Mutter Einwendungen gegen das Testament. ... Es gibt eine "Strafklausel" in dem Testament, die besagt dass das Kind, das den Pflichtteil auf den Tod des Erststerbenden geltend macht, nach dem Tod des Zuletztsterbenden ebenfalls nur den Pflichtteil erhält. ... Diesen kann sie einfordern (was allerdings Blödsinn wäre) - erhält dann allerdings auf den Tod der Mutter ebenfalls nur den Pflichtteil.
Leserforumvon Johnnybegood2006 | Erbrecht | 0 Antworten | 19.05.2015 20:42
Folgendes ist Sache: Die Mutter meiner Freundin hat nach dem Tod des Vaters, einen Erbvertrag mit den Eltern des Vaters abgeschlossen. ... Da die Kinder zur Zeit des Abschlusses noch nicht volljährig waren, hat die Mutter für sie den Vertrag unterschrieben. ... Es wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, etwaige Bedenken gegen den Antrag und die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung oder deren Auslegung geltend zu machen.
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