115 Ergebnisse für „tod erbe frage auto“

Leserforumvon feevaddi | Erbrecht | 1 Antwort | 27.03.2012 10:34
Hallo... ich habe folgende Frage. ... Bis zu seinem Tod hat er mit seiner Lebensgefährtin zusammengewohnt. ... 2)Was können wir tun um vorzubeugen, dass diese Frau unser Erbe womöglich ausgibt oder "beiseite schafft" Vielen Dank im voraus für die Antworten ----------------- ""
Leserforumvon Subenhara | Erbrecht | 5 Antworten | 04.07.2011 21:31
Ich habe noch eine andere Frage: Wenn das Haus nicht zur Debatte steht, geht es nur um eine kleine Summe auf einem Konto und ein Auto. Könnte man dieses Geld nun noch verschieben und das Auto verkaufen? ... Damit würde jeder Erbe die Erbschaft ablehnen.
Leserforumvon Ally McBeal | Erbrecht | 3 Antworten | 25.07.2006 18:01
In der Annahme es gäbe eben nach dem Tod des Sohnes keine weiteren Erben mehr, kaufte meine Mutter ein Auto (das Auto läuft auf dem Namen meines Vaters). ... Ich bin ja der Meinung, dass die Erben im Falle einer Vollstreckung auch an das Auto dürfen, denn es ist doch offensichtlich, dass das Auto von dem Erbe bezahlt wurde. ... Am 27.7.2006 von Ally McBeal der Titel ist auf dem Namen meiner Mutter ausgestellt und das Auto läuft auf dem Namen meines Papas Der Prozess wurde geführt, weil die Enkel das Erbe des Vaters abgelehnt haben (der war bis zu seinem Tod Sozialhilfeempfänger).
Leserforumvon nixda123 | Erbrecht | 4 Antworten | 05.04.2013 12:50
Erben sind nur seine drei Töchter (bzw, bei Tod seiner Frau deren Kinder). ... Wenn sie der Meinung sind, dass keine ausreichende Kostendeckung vorhanden ist, sollten Sie das Erbe ausschlagen.Dann wird sich das Ordnungsamt an die Stiefmutter halten. ... Wer im Kaufvertrag des Autos als Käufer steht, weiss ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass es ihr Name ist, auch wenn das Auto nachweislich vom Konto meines Vaters bezahlt wurde (nichtmal 3 Wochen vor seinem Tod).
Leserforumvon killerlilly | Erbrecht | 11 Antworten | 09.09.2009 13:52
Hallo, ich habe eine frage zu einem recht komplexen Fall, vor allem verwirrend. ... Wohnrecht auf Rolf ( der sich sein Leben lang wie eine Made im Speck durchgefuttert hat, sprich Boot, Auto, usw.). ... Jetzt ist die Frage, ob der Überlebende frei über das Erbe verfügen konnte.
Leserforumvon Remington | Erbrecht | 2 Antworten | 17.03.2006 17:18
Wer holt das Auto ab, bzw. wem gehört es denn, da alle Erben ausgeschlagen haben? ... Weder Finanzamt noch das Amtsgericht kann mir die Frage beantworten. ... Danke Am 17.3.2006 von hh Du solltest die KfZ-Zulassungsstelle und die Versicherung über den Tod Deines Vaters informieren und darauf hinweisen, dass Du das Erbe ausgeschlagen hast.
Leserforumvon go471578-18 | Erbrecht | 2 Antworten | 01.08.2017 13:55
Ich habe es vor seinem Tod nicht mehr geschafft das Auto auf mich umzumelden. Und jeder in der Familie wird das Erbe ausschlagen. ... Jetzt stelle ich mir trotzdem die Frage, ob ich das Auto nun verliere..
Leserforumvon Heinz K | Erbrecht | 16 Antworten | 13.08.2014 19:03
( neues Auto , viele Urlaube , Harley Davidson und mehr ) Übernimmt dann die Agentur eines ehemaligen Lehrling des Vaters ! ... Dann ist das Erbe wohl weg. ... Klär doch erst mal ab wer Erbe ist.
Leserforumvon a67nna | Erbrecht | 10 Antworten | 10.11.2018 22:18
Nachdem ich mich nun ein wenig belesen habe, gehe ich davon aus, dass die Frist, das Erbe anzunehmen bzw. auszuschlagen, heute beginnt, da ich ja heute vom Tod erfahren habe. ... Nun ergibt sich daraus allerdings die nächste Frage: Darf die Wohnung bereits jetzt, zwei Tage nach dem Tod unseres Vaters, von meiner Schwester leer geräumt und auch sein Auto so einfach verkauft werden? ... Zitat:Darf die Wohnung bereits jetzt, zwei Tage nach dem Tod unseres Vaters, von meiner Schwester leer geräumt und auch sein Auto so einfach verkauft werden?
Leserforumvon analir | Erbrecht | 12 Antworten | 01.01.2008 19:13
Ein Auto (gerade 1 Tag alt!) ... Bis vor kurzem hat Sohn sich nie damit beschäftigt, aber durch einen bösen Streit mit der Mutter weiß er nun, dass er bereits seit dem Tod meines Vaters Erbe bin. ... Nun frage ich mich - worauf bezieht sich das Erbe bzw. der Anspruch?
Leserforumvon Sonne40 | Erbrecht | 4 Antworten | 26.05.2019 20:50
Mein Opa ist leider im September verstorben er lebte mit seiner Lebensgefährtin zusammen (nicht verheiratet) und hat kein Testament hinterlassen Als Erbe wurden meine Brüder und ich berufen da unser Vater leider ein paar Monate zuvor verstarb zeitgleich sind ca. 5 weitere Personen erbberechtigt Als Erbe wurden diverse Bankkonten gefunden wobei längst noch nicht alles aufgetaucht ist Die Partnerin meines Opas hat Töchter die auch vollmachten besessen haben und somit über alles verfügen konnten nun ist aufgetaucht das durch die Vollmacht nach dem mein Opa bereits verstorben ist von diesem Konto diverse Geld Beträge abgehoben wurden und unter anderem Die Beisetzung davon bezahlt wurde jetzt behaupten einige das das ganze rechtswidrig ist da dieses Geld erstmal den Erben zusteht man muss dazu sagen das diese Töchter den Anschein erwecken sie wollen was verschleiern oder vertuschen da dinge nicht herausgegeben werden und auch diverse anweisungen von meinem Opa verschwunden sind die er gegenüber einem seiner Söhne erzählt hat das er diese schriftlich festgehalten hat die Vollmacht besteht anscheinend auch über den Tot hinaus Jetzt die Frage war es rechtswidrig dieses Geld "auszugeben" bzw abzuheben und/oder die Beisetzung damit zu bezahlen ? ... Ich nehme nämlich nicht an, dass die Beerdigung von einem alleine bezahlt werden soll nein natürlich nicht das war aber nur ein Punkt von vielen es wurden nach dem Tod ja 1.500 € abgehoben als Haushaltsgeld aber ein verstorbener benötigt ja kein Haushaltsgeld mehr oder es wurden ersatzteile für ein Auto besorgt etc.
Leserforumvon guest-12316.01.2014 16:22:26 | Erbrecht | 3 Antworten | 16.01.2014 10:31
Zahle die Raten weiter ab und du kannst das Auto weiterhin benutzen. ----------------- "" Am 16.1.2014 von TiA2010 Wer steht im KfZ-Brief - das ist das eine, was geklärt werden muss (ist es dein Vater, dann gehört theoretisch das Auto ihm und jetzt nach seinem Tod gehört es zur Erbmasse). Vermutlich will deine Mutter dir sagen, dass er auf dich übertragen werden soll (quasi als Erbe). Die Frage ist, wurde der Kfz-Schein als Sicherheit für den Kredit bei der Bank hinterlegt?
Leserforumvon Kathrina | Erbrecht | 8 Antworten | 27.12.2005 16:48
Hallo zusammen, ich stöbere hier schon eine WEile, aber meine passende Antwort habe ich leider nicht gefunden, daher meine Frage. ... Aber sie hat in 4 Jahren ein 30.000,-- Auto abbezahlt und kauft sich jetzt eine ETW. ... Wenn es ein Berliner Testament zwischen Deinem vater und Deiner Muter gegeben hat, nehme ich doch mal an, daß Du als Erbe eingesetzt gewesen bist nach dem Tod Deiner Mutter.
Leserforumvon ya296742-6 | Erbrecht | 2 Antworten | 16.06.2020 12:46
Erb-Beispiel: Das Erbe umfasst ein Sparbuch mit einer Summe von ca. 100 Euro, offenen Krankenhauskosten, Beerdigung, Hausrat ohne wirklichen Wert (kein Schmuck, kein Auto, etc.). ... Da frage ich mich, weshalb dem Kind geraten wird, das Erbe auszuschlagen? ... Ein Erbe muss man nicht "annehmen", sondern man ist bereits mit dem Tod Erbe.
Leserforumvon krebat | Erbrecht | 16 Antworten | 07.01.2017 14:17
Nach dem Tod des Erblassers wurde dessen Erbe von allen möglichen Erben ausgeschlagen. ... Da vor dem Tod hierzu keine Offizielle Eintragung /Kaufvertrag oder sonstige Ummeldungen erfolgt sind und das Erbe von sämtlichen möglichen Erben ausgeschlagen wurde stellt sich nun die Frage, was mit dem Auto passiert. ... Daher meine Frage, wie ist die Rechtslage hier?
Leserforumvon Tanne33 | Erbrecht | 5 Antworten | 08.06.2006 18:52
Außerdem kannst Du natürlich die Vertragspartner Deines Vaters über seinen Tod informieren. ... Wie ist es z.B. mit dem Auto?? ... Gruß Lars Am 2.1.2008 von rene.c Hallo, hier noch einer ergänzende Frage: Wir stehen vor fast dem gleichen Problem: Unser Vater ist gestorben und hinterläßt ca. 30000 Euro Schulden.
Leserforumvon SClan00 | Erbrecht | 13 Antworten | 15.07.2009 22:13
Ich habe folgende Frage... ... Er hätte gerne, dass ich sein Nachlass erbe. Ich bin nach seiner Aussage der Einzige, der dafür in Frage kommt, bzw. der noch übrig ist.
Leserforumvon and84 | Erbrecht | 18 Antworten | 18.05.2015 16:43
Frage: Was muss ich jetzt tun, um an mein Erbe, das mir als Sohn ja zusteht, zu kommen, bzw hat der Bekannte von ihr überhaupüt das Recht, Auto Geld und co sich einzusacken? ... und ist so eine generalvollmacht über den tod hinaus überhaupt gültig? ... Dafür müsste man wohl auch klären, wann genau das "einsacken" war (vor dem Tod nach dem Tod).
Leserforumvon Acatchi | Erbrecht | 1 Antwort | 18.04.2015 21:41
Es sind hohe Schulden da und seine noch Frau und Tochter ( eine minderjährige Tochter) werden das Erbe ausschlagen. ... Was ist mit den persönlichen Dingen, dürfen wir die nach dem Tod noch aus der Wohnung holen? Wertgegenstände gibt es nicht, die Möbel sind schon älter, genau so wie PC, Fernseher und auch das Auto.
Erbe / Pflichtteil 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon heinzi1976 | Erbrecht | 30 Antworten | 30.12.2017 15:52
Jetzt zu meiner Frage, ich hab ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen da drin steht (Sie sind zum Alleinerben berufen). 2 Geschwister haben ihr Erbe schon bekommen. 2 Brüder bekommen ihren Teil noch, ein Bruder davon nur Erbe Mütterlicherseits! ... Am 31.12.2017 von heinzi1976 Ich hatte nach den Tod meiner Mutter ein schreiben bekommen. ... Dazu gehören Immobilien, Bankkonten, aber auch Auto, Schmuck, Hausrat usw.
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