33 Ergebnisse für „verkaufen oma anspruch vater“

Leserforumvon Tellertaxi | Erbrecht | 22 Antworten | 20.05.2009 11:12
Am 20.5.2009 von Tellertaxi mir ist gerade eingefallen: kann die Oma das Haus verkaufen? ... Oma hat Enkel und Vater mit einer Räumungsklage aus dem Haus geschmissen. Vater und verstorbene Tochter haben die Hypotheken des Hauses der Oma abgezahlt!
Leserforumvon kerpre | Erbrecht | 6 Antworten | 01.07.2016 16:28
Meine Oma möchte ich Haus verkaufen und hat es nun meinem Cousin "versprochen". ... Am 1.7.2016 von wirdwerden Die Oma kann das Haus verkaufen, an wen sie will. ... Meine Oma möchte ich Haus verkaufen und hat es nun meinem Cousin "versprochen".
Leserforumvon pans89 | Erbrecht | 2 Antworten | 11.08.2015 07:56
Meine Oma behält sich selbstverständlich ein lebenslanges Wohnrecht vor. ... Habe ich ein Anspruch auf Erbe? Habe ich Anspruch auf Erbe falls mein Bruder das Haus in geraumer Zeit verkaufen würde?
Leserforumvon fb506722-30 | Erbrecht | 7 Antworten | 09.01.2019 21:47
Wie sieht das mit ihrem Anspruch auf den Pflichtanteil aus? ... Wenn andererseits Oma meint, vorm endgültigen Schließen der Augen noch möglichst viel von der Welt sehen zu wollen: soll sie das Haus verkaufen und sich eine Weile in einem darauf spezialisierten Kreuzfahrtdampfer einmieten. ... Die Tochter hätte einen Anspruch in Höhe von 1/4 des Hauswertes und Enkel 2 einen Anspruch in Höhe von 1/8 des Hauswertes.
Leserforumvon iceman86 | Erbrecht | 3 Antworten | 04.01.2014 17:02
Weil wir ja eigentlich auch in der direkten Erblinie stehen, hätten wir da ein Mitspracherecht bzw. in irgendeiner Art und Weise Anspruch? ... Allerdings: So lange die Oma noch lebt, haben der Vater und sein Bruder das Haus natürlich selbst noch nicht geerbt. ... Ansonsten ist die Oma noch Miteingentümerin, dann können die Söhne das natürlich nicht alleine verkaufen, ohne dass Oma den Kaufvertrag ebenfalls unterschreibt.
Leserforumvon Ande | Erbrecht | 10 Antworten | 08.01.2008 20:02
Die Oma ist "mütterlicher" seits und hatte 3 Kinder. ... Nach dem Tod meiner Mutter wurde es meinem Vater zu 50%, meinem Bruder zu 25% und mir zu 25% vererbt. ... Wenn wir keine Einigung erzielen, schlage ich vor, alles zu verkaufen und den Erlös durch 6 zu teilen.
Leserforumvon Sternchen89 | Erbrecht | 15 Antworten | 07.09.2013 12:31
Und wie sieht das aus mit dem Anspruch auf seinen Pflichtteil? ... Einen Anspruch hätte dein Vater also nur, wenn es ein Testament (letzter Wille) deiner Uroma gäbe, in dem dein Vater begünstigt wird. ... Kurz: Unter den gegebenen Umständen hat dein Vater m.E keinen rechtlichen Anspruch auf das Haus.
Leserforumvon Stefan93 | Erbrecht | 4 Antworten | 04.06.2015 17:08
Meine Oma ist verstorben vor 1J. ... Der Mann ist nicht der Leibliche Vater der 6 Kinder. ... Wollen kann man viel, einen Anspruch darauf haben die Kinder nicht.
Leserforumvon Mr.West | Erbrecht | 5 Antworten | 12.10.2005 15:44
z.B. wenn mein Großvater das Haus verkaufen würde oder an eine andere Person der Familie schenkt? ... Nach dem Tod meiner Oma kümmerte Sie sich dann um eine neue Wohnung für Ihren Ex-Mann und zog mit Ihrer neuen Familie ein, um sich um Ihren Vater zu kümmern...Ebenfalls Mietfrei! ... Denken Sie die andere Geschichte würde ihren Anspruch verwirken?
Leserforumvon Tanja-78 | Erbrecht | 9 Antworten | 04.06.2012 10:27
Nun ist es so, dass das Verhältniss meiner Oma zu meinem Vater sehr schlecht ist und sie nicht will, dass er jemals das Haus bekommt bzw. einen Anspruch darauf hat. ... Wie steht denn dein vater zu der ganzen Angelegenheit? ... Es geht halt darum, dass er, falls er länger als meine Mutter lebt, das Haus nicht verkaufen kann oder er neu Heiratet und es dann vielleicht sogar noch fremde bekommen.
Leserforumvon melleinoz | Erbrecht | 2 Antworten | 23.02.2015 13:16
Meine Oma durfte damals wohl als Sozialempfängerin keinen Grundbesitz haben und da mein Vater die Garage mitbenutzte, ließ sie diese auf ihn schreiben. ... Meine Familie erhebt selbst Anspruch auf die Garage, da sie ja für die Garage gezahlt hatten und nie mein Vater. Sie wollten die Garage verkaufen und ursprünglich aus dem Erlös die Kosten für das Pflegeheim zahlen, in dem meine Oma untergebracht war.
Leserforumvon coldkarma | Erbrecht | 5 Antworten | 05.11.2008 14:17
Haben wir noch einen Anspruch auf das Erbe? ... Eine Vollmacht kann man sich nicht einfach "besorgen" wenn die Oma nicht mehr ansprechbar war und ein Haus kann man schon gar nicht verkaufen. ... Haben wir noch einen Anspruch auf das Erbe?
Leserforumvon Ana.rot | Erbrecht | 13 Antworten | 14.02.2008 12:38
Mein Vater war wohnhaft in dem Haus meiner Oma. ... Ihr Eigentum besteht aus Bargeld und dem Haus mit Grundstück Geschätzter Wert: 400.000,00 Wir sind nun der Auffassung,dass die Ehefrau hier keinen Anspruch auf das Vermögen meiner Oma hat. ... Eigentümerin war doch immer meine Oma und nicht mein Vater.
Leserforumvon kasuseb | Erbrecht | 3 Antworten | 02.01.2005 00:16
(Kleiner Nebenschauplatz : Die Oma väterlicherseits ist 2004 gestorben, Vater und Tante haben sich bereits einen großen Teil ausbezahlen lassen. ... Hausanteil, durch das Erbe von der Mutter, entsteht kein Anspruch auf Pflege durch den Sohn !! ... Der Sohn kann natürlich seinen Anteil am elterlichen Haus an den Vater verkaufen.
Leserforumvon guest-12309.04.2014 10:46:33 | Erbrecht | 6 Antworten | 03.04.2014 11:30
Durch die Erbausschlagung des Erbes seiner Mutter hat unser Neffe somit ja auch keinen Anspruch mehr auf das Erbe seiner Oma. Ich frage mich nur, ob das jetzt mit dem Tod unseres Vaters alles hinfällig ist und nur noch der Erbschein für unseren Vater zählt, weil sich ein Rechtspfleger vom Nachlassgericht mal so in der Art ausdrückte oder, ob wir trotzdem noch Anspruch auf das Erbe unserer Mutter aus der ETW haben. ... Um ein Haus verkaufen zu können, muss man Mindestens den nachweisbaren Anspruch haben, ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Leserforumvon Celina01 | Erbrecht | 4 Antworten | 26.07.2023 19:19
Des Weiteren stellt sich die Frage bezüglich des Hauses: Wäre es erforderlich, das Haus zu verkaufen, oder könnte ich meinem Vater seinen Anteil in Raten abbezahlen? ... [QUOTE]Des Weiteren stellt sich die Frage bezüglich des Hauses: Wäre es erforderlich, das Haus zu verkaufen, oder könnte ich meinem Vater seinen Anteil in Raten abbezahlen?[/QUOTE] Der Vater hat einen Anspruch auf Auszahlung.
Leserforumvon Reiken111 | Erbrecht | 12 Antworten | 23.03.2017 21:59
Nach dem Tod meiner Oma haben sich mein Vater und der in der Wohnung lebende Sohn darauf geeinigt, dass er in der Wohnung bleiben kann, dafür aber monatlich ein Teil seines Erbanteils an meinen Vater geht. ... immer noch Oma? ... Zitat: immer noch Oma?
Leserforumvon Nadja S. | Erbrecht | 25 Antworten | 20.07.2008 20:49
Haben wir denn jetzt überhaupt Anspruch auf irgendwas? ... Die Auflage, an Deinen Vater, das Haus zu verkaufen, geht aus meiner Sicht nicht an Euch über. ... Wir haben das an uns genommen weil wir nicht wussten wem das gehört,meinem Vater oder meiner Oma.
Leserforumvon ya389759-59 | Erbrecht | 9 Antworten | 16.05.2014 00:36
Muss sie es dann verkaufen und dem Arbeitsamt geben? ... Wohngeld in Anspruch nehmen. ... Zur Zeit ist noch mein Vater mit in der Bedarfgemeinschaft.
Leserforumvon Mellamia | Erbrecht | 19 Antworten | 17.11.2011 22:10
Nun möchte Sie das geebte Haus mit Grundstück verkaufen. ... FRAGE: haben diese nicht Anspruch auf einen Pflichteil vom Erbe der Oma??? ... ----------------- " " Am 17.11.2011 von cruncc1 quote:haben diese nicht Anspruch auf einen Pflichteil vom Erbe der Oma???
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