75 Ergebnisse für „wohnrecht mutter erbe wohnung“

Leserforumvon Stern123123 | Erbrecht | 9 Antworten | 08.10.2019 22:37
Veerbt wurde ein großes Haus mit 2 großen Wohnungen , Mutter soll lebenslanges Wohnrecht für die eine Wohnung (2)erhalten. ... 6.Wie lange haben ich und meine Schwester Zeit das Erbe anzunehmen oder abzulehnen, auch unter Berücksichtigung, dass unsere Mutter bereits ausgeschlagen hat? ... Warum hat die Mutter das Erbe ausgeschlagen, wenn sie doch ein Wohnrecht bekommen soll?
Erbschaftssteuer Wohnrecht 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12314.07.2017 10:44:57 | Erbrecht | 3 Antworten | 09.11.2015 09:59
Mein Stiefvater hat mir als Vermächtnis das Wohnrecht, unentgeltlich und lebenslang, in einer Wohnung seines Haus übertragen. ... Wenn Ihre Mutter mit ihm verheiratet gewesen wäre - dann wären Sie das Stiefkind. ... Der Erbe kann den Vermächtnisnehmer lediglich unter Fristsetzung auffordern, sich bezüglich der Annahme zu erklären.
Leserforumvon martina037 | Erbrecht | 9 Antworten | 02.06.2019 19:29
Guten Tag, meine Mutter mit 89 hat im Grundbuch lebenslanges Wohnrecht. ... Ich selber werde, wenn meine Mutter nicht mehr da ist, in diese Wohnung ziehen. Mein Sohn zieht dann in meine jetzige Wohnung als zukünftiger Eigentümer ein.
Leserforumvon Talis | Erbrecht | 7 Antworten | 28.10.2009 11:50
Folgender Fall: Mutter vererbt Sohn A ein Haus mit 2 Wohneinheiten. ... Was ist mit dem Wohnrecht? ... Sohn B hätte das Erbe, bzw.
Leserforumvon derdatedoktor | Erbrecht | 2 Antworten | 18.06.2016 00:15
Hallo zusammen, Mein Vater besitzt eine Wohnung nach dem Tod meiner Mutter traten mein Vater und ich als Erbe ein. ... Wie sieht es dann aus, hat meine "Stiefmutter" weiterhin ein Wohnrecht in der Wohnung? ... Zitat:Wie sieht es dann aus, hat meine "Stiefmutter" weiterhin ein Wohnrecht in der Wohnung?
Leserforumvon Tiffivondererde | Erbrecht | 8 Antworten | 09.08.2016 20:46
Ihr Lebensgefährte hat Wohnrecht auf Lebenszeit. ... Mein Halbbruder ist vom Erbe zurückgetreten, was wahrscheinlich einiges einfacher macht, aber jetzt bleibt die Arbeit eben an mir und ich habe überhaupt keinen Überblick.... ... Wenn Du keine Miete nimmst, interessiert sich das FA nicht für die Wohnung.
Leserforumvon cookycat | Erbrecht | 15 Antworten | 17.09.2010 13:39
Mein Onkel ist verstorben, wodurch meine Tante quasi das Haus auf ihren Namen bekommen hat (Erbe). ... Spätestens ab Wahlnehmung des Wohnrecht muss sie sich allerdings eventuell auch an den Nebenkosten der Wohnung beteiligen. ... Da ein Wohnrecht besteht, kann man seine Wohnung auch betreten.
Leserforumvon chic | Erbrecht | 4 Antworten | 25.11.2004 10:36
Wohnrecht für meine Großmutter wurde im Grundbuch eingetragen. ... Die daraus resultierenden Mieteinnahmen nutzte aber die Mutter zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes, somit konnte die Tochter noch keinen wirklichen Nutzen aus dem Erbe bis heute schlagen. ... Die Wohnung in der die Großmutter bisher lebte wurde aber widerrum vor an seine Söhne "verschenkt".
Leserforumvon Mario1341 | Erbrecht | 4 Antworten | 06.09.2022 21:35
Jetzt aber meine Frage:Meine Mutter die Wohnung zwar an meine Schwester überschrieben,aber auch Nießbrauch und Wohnrecht!!!... Aber diese Wohnung gehört ja jetzt meiner Schwester—und die Erbmasse ist ja nicht vorhanden…bzw.besteht aus Schulden. ... Am 7.9.2022 von Mario1341 Und dann gleichzeitig das überschuldete Erbe ausschlagen???
Leserforumvon Takimo | Erbrecht | 7 Antworten | 13.08.2020 20:20
Im Testament wurde ferner festgehalten, dass unsere Mutter als Alleinerbin über ein eventuell vorhandenes Vermögen zum Zuge kommt und die beiden Töchter, also Ihre Schwestern, vom Erbe ausgeschlossen werden, wenn mein Großvater und seine neue Frau verstorben sind. ... Sie ist nicht die leibliche Mutter unserer Mutter. ... Ich nehme an, dass es sich um ein unentgeltliches Wohnrecht gehandelt hat.
Leserforumvon joergi74 | Erbrecht | 8 Antworten | 23.03.2008 19:51
Hallo. mein Vater lebt mit einer Frau zu sammen nach dem Tod unserer Mutter..es gibt 2 Kinder meine Schwester und mich. wir möchten beide das haus nicht haben falls unser Vater verstibt. unser Vater hat beschlossen das die jetzige Frau ein lebenslanges Wohnrecht haben soll und wir das Haus bekommen sollen , dieses will er im Testament notieren.. was können wir tun um ggf ausbezahlt zu werden , bzw was kann man tut das die aktuelle Frau da nicht wohnen soll bzw wir das Haus verkaufen können?? ... wer hat ihm das wohnrecht eingeräumt? ... gruß tirchara Am 27.3.2008 von Tina Möhring hallo tirchara, das wüßten wir auch mal gerne. das haus und die wohnung gehören zur zeit noch meiner oma. aber irgendwie hat unser vater sie beschwatzt-ihr ein vom pferd erzählt und sie war so blöd und hat das gemacht,was er gesagt hat-ihm wohnrecht auf lebenszeit eingefräumt. dabei geht eindeutigt aus dem testament heraus,das mein bruder und ich die immobilien bekommen sollten-was ja nun evtl.nicht mehr möglich ist. ich bin mittlerweile soweit,das ich davor stehe das erbe abzulehnen. da mein vater eine so linke bazille ist und sich alles unter den nagel reißt,was er kriegen kann.sogar vor geld macht er nicht mal mehr halt. und das ärgert nicht nur mich sehr,sondern auch mein bruder. liebe grüße tina Am 28.3.2008 von guest123-1698 --- editiert vom Admin Am 28.3.2008 von Tirchara @ Tina die oma kann das wohnrecht wieder aufheben. habt iht schon mit ihr daüber geredet?
Leserforumvon fb512959-26 | Erbrecht | 7 Antworten | 11.04.2019 19:09
OG) wird verkauft um die untere Wohnung (EG) plus den Garten abzuzahlen und mein Vater bekommt lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung. ... Einerseits soll die Mutter im Grundbuch stehen, andererseits soll die Wohnung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens auf das Kind übertragen worden sein? ... ... und wenn ja, dann ist es nicht Ihr Erbe ...
Leserforumvon Herr-Kules | Erbrecht | 7 Antworten | 20.03.2019 09:27
Du könntest deiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht zukommen lassen: je nach Alter der Mutter kann da zwar prinzipiell Schenkungssteuer anfallen, aber wenn man das rechtzeitig geschickt steuert, sollte es möglich sein diese zu vermeiden. ... Keinesfalls solltest du übrigens das Erbe ausschlagen!!! ... Das ist praktisch mein Anteil am Erbe.
Leserforumvon caraho | Erbrecht | 1 Antwort | 11.08.2013 18:40
Es geht darum, ein Erbe zu Lebzeiten zu Regeln, Bestand: Ein Wohnhaus mit Hof, Garten und Nebengebäuden, mit einer separt vermieteten Wohnung mit eigenem Garten, ein separates kleines Haus auf eigenem Grundstück mit eigenem Garten. ... Vater und Mutter sollen die Wohnung bewohnen, solange es gesundheitlich möglich ist. ... - Sohn 2 und Tochter sollen einbezogen werden - Erbe soll klar geregelt werden Auf dem Haus lastet eine Grundschuld bei der Bank.
Leserforumvon fb345548-71 | Erbrecht | 2 Antworten | 16.12.2014 22:22
Mein Vater ist verstorben, meine Mutter lebt noch. ... Das Testament wurde eröffnet - an mich nur nachrichtlich - da ich nicht Erbe bin - der ursprüngliche Notarielle Ehe und Erbvertrag soll durch das handschriftliche Testament ersetzt werden. ... Um die ganze Sache noch zu toppen kam jetzt ein Auseinandersetzungsvertrag des Notars - Eckpunkte nun 50.000 Euro kompletter Pflichteilsverzicht Meine Mutter zahlt 5.000 Euro Ausstattung an meinen Bruder (damit er sich die 50.000 leisten kann) Wohnrecht wird geändert dass ich nur noch bis zum 30.04.15 im Haus bleiben darf Als Schmankerl für meine Mutter: Meine Mutter bekommt ein Wohnrecht auf Lebenszeit, welches jedoch mit dem Umzug in ein Pflegeheim / Altersheim ersatzlos erlischt keine Verpflichtung zur Pflege / Wart etc. für meine Mutter Ich finde das alles mehr als Frech und unter aller Sau wenn ich ehrlich bin, meine Mutter gibt alles und bekommt gar keine Gegenleistungen / Sicherungen und ich soll mit einen Betrag welcher vielleicht (kommt drauf an was die Hütte und die Wälder wert sind und welche Barmittel vorhanden sind) den Pflichtteil entspricht abgespeist werden.
Leserforumvon Raulina | Erbrecht | 1 Antwort | 14.01.2007 20:15
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob mein Frage zum Erbrecht gehört oder in eine andere Sparte: Nach dem Tod meiner Mutter ging Ihre Wohnung (nach Testament) zu je einem Fünftel an uns 4 Kinder und Ihren Mann über. Wir 4 Kinder und der Witwer meiner Mutter haben später schriftlich erklärt(nicht notariell beglaubigt), dass der Mann meiner Mutter unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht hat (für Nebenkosten etc. kommt er alleine auf). ... Kann er seine Erklärung (dass der Mann meiner Mutter in der Wohnung mietfrei bleiben darf) widerrufen?
Leserforumvon GottschalkR | Erbrecht | 9 Antworten | 17.10.2011 20:37
Testament), mit der er zusammen in der anderen Wohnung gelebt hat. ... Die Alleinerbin will den 2 Pflichtteilsberechtigten natürlich nichts vom Erbe auszahlen, lässt durch ihren rechtlichen Beistand verkünden, dass die Immobilie keinen Wert hat und begründet dies wie folgt: Der Wert des lebenslangen Wohnrechts der Mutter, gerechnet Monatskaltmiete x 12 x Anzahl der zu erwartenden Lebensjahre (lt. ... Da noch eine vermietbare Wohnung zur Verfügung steht, ist das Haus sicherlich mehr als 0 wert.
Leserforumvon kay1212 | Erbrecht | 35 Antworten | 10.09.2021 18:53
[/quote] Vom Erbe des Vaters, wenn der stirbt, und vom Erbe der Mutter, wenn die stirbt. Da das Haus der Schwester geschenkt wurde, gehört es nicht mehr zum Erbe. ... Oder sich eine neue Wohnung suchen sollte...
Leserforumvon Raptor1972 | Erbrecht | 3 Antworten | 15.03.2011 11:28
Guten Tag meine Mutter ist kürzlich verstorben.Sie war verwitwet jedoch lebte /lebt ein neuer Lebensgefährte mit im Elterlichen Haus.Soweit mir bekannt ist exestiert ein Testament in dem ich als Erbe stehe und dem Lebensgefährten ein befristetes dingliches Wohnrecht eingeräumt wird.Jedoch beinhaltet das Testament keinen genauen Zeitraum wann das befristete dingliche Wohnrecht edet.Desweiteren wurde eine gegenseitige Kontenvollmacht gemacht.Ich möchte dem Lebensgefärten in keinster Weise etwas unterstellen trotzdem aber sicher sein das alles mit rechten Dingen verläuft. da das Verhältniss zum Lebensgefährten nicht das aller beste ist,ist es fast unmöglich im klar zu machen das man sich zusammen setzten muss um die Situation zu klären und alles weitere zu besprechen.Erschwerend kommt hinzu das auf dem Haus noch eine Grundschuld liegt.Diese ist aber für mich in der jetztigen Situation nicht zu stämmen,da ich selber eine Familie samt Wohnung etc. unterhalten muss. Die Frage ist nun was ist ein befristetes dingliches Wohnrecht.Welche Auskunft muss mir der Lebensgefärhte geben und wie verhält sich das mit den ganzen Versicherungen der Mutter und dem Elternhaus.Gibt es da Fristen die man einhalten muss. ... Er muß auf Verlagen den Erben über das Vermögen auskunft erteilen, und Ausgaben zu Lasten des Nachlasses belegen. ----------------- "" Am 22.3.2011 von Raptor1972 Hallo, Der Lebensgefährte hat bisher ja so eine Art Miete gezahlt.Hat dies aber zwei Monate vor dem versterben der Mutter gestoppt.Desweiteren ist er der Meinung das die Finanzen alle automatisch an über gehen da er von der Mutter ja ne Kontovollmacht hatte.Ist es richtig das die verstorbene noch zwei Monate nach dem Tod Rentenbezüge erhällt und darf er das alles so an sich nehmen,bzw kann ich zur Bank und das bis zur Testamentseröffnung sperren lassen,ohne das Daueraufträge etc.. ebenfalls gestoppt werden?
Leserforumvon punk77 | Erbrecht | 12 Antworten | 04.03.2010 20:24
Keiner von beiden hat ein Wohnrecht bekommen. ... "Erbe" setzt nämlich voraus, dass jemand gestorben ist. ... Geschenkt hat die Wohnung nur meine Mutter, da sie auch nur ihr gehörte.
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