Wie relevant ist ein Rückauflassungsvermerk im Grundbuch?
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Ich habe eine Wohnung und da gibt es einen Rückauflassungsvermerk im Grundbuch, der lautet, dass die Wohnung nicht vor den 01.03.2015 verkauft werden darf. ... Man müsste also alle Erben zusammen trommeln ( ich hab die Wohnung damals billig von einer Erbengemeinschaft gekauft) und die Erben könnten da eine nicht unerhebliche Summe Geld für verlangen. ... Stand die Rückauflassungsvormerkung schon im Grundbuch bevor Sie die Wohnung kauften ?
A wird verurteilt C ins Grundbuch einzutragen. ... Schwester B erhielt statt Geld ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebzeit. ... Er will aus seinem Wohnrecht lediglich noch Geld raus schlagen.
eingetragene erben im Grundbuch melden sich nicht
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Hallo, ich habe folgendes Problem: Da ist eine Wohnung die ich kaufen möchte, allerdings sind im Grundbuch 3 Personen die diese Wohnung geerbt haben. ... Diese haben nichts von den Schulden bezahlt stehen aber dennoch im Grundbuch der Wohnung. ... Allerdings, so denke ich, besteht die Gefahr das ich dann viel Geld in die Renovierung stecke und dann doch nich kaufen kann und dann war alles für die Katz.
Kann Sie auch für die Beerdigungskosten an ein Konro des Verstorbenen gehen da Sie ja ihre Ausbildung macht schulisch und nich so viel Geld hat. ... Da wir eine eigene Wohnung hat muss sie diese ja auch weiter unterhalten können. ... Ohne Erbnachweis (Testament, Erbschein) wird sie nicht einfach Geld abheben können.
Es geht mir nicht ums Geld, einzig darum, in der Wohnung bleiben zu können. ... Der Pflichtteil steht in Geld zu. ... Wenn Ihr Euch gegenseitig beerbt: siehe oben, dann steht der Tochter nur Geld zu, aber nicht die Wohnung.
Ich habe wohl auch eine Wohnung geerbt. ... Wir haben den Finanzamt bereits mitgeteilt das wir nichts von dieser Wohnung wissen und mein verstorbener Freund nur als vorgemerkt im Grundbuch drin steht. ... Die wollen die Wohnung nun schätzen lassen und ihr Geld.
Nun möchten wir die Wohnung verkaufen. ... MfG martino_grande Am 11.9.2004 von guest123-56 Einfach mal in den Vertrag schauen, unter welchen Bedingungen und für wie lange das Geld gestundet wurde. ... Es sei denn, es ist im Grundbuch noch irgendeine Belastung hinsichtlich dieser Summe eingetragen, die nun getillgt werden muß.
Die Frage ist nun... ist es sinnvoller und sicherer für die Kinder wenn sie bereits jetzt bei der Verbriefung der Immobilie zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen werden (Schenkung) mit lebenslangem Niessbrauchsrecht für die Eltern und die Kinder entscheiden nach Ableben ob die Wohnung vermietet oder verkauft wird? ... Eine andere Möglichkeit wäre noch das vorhandene Barvermögen zu Lebzeiten anteilig zu verschenken mit Bedingung dieses Geld für die Eltern zu Verwahren sollte es mal zu Unterhaltsleistungen den Eltern gegenüber kommen... einfachste Variante ohne Risiko für den einzelnen... oder sehe ich das falsch?
Wer erhält das Geld und warum? ... Am 21.4.2005 von sika0304 Die Wohnung steht dem Erbe, also dem Kind zu. ... Das mit dem Wohnrecht geht schlecht, da die Wohnung vermietet ist.
Frage 1: Ist Person C berechtigt Miete zu verlangen bis sich Person B das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lässt? ... Ob man das Geld für die Auszahlung hat, ist übrigens irrelevant. ... Das ist ja das eigentliche Problem, da C das Geld nicht hat.
Guten Tag, meine Mutter mit 89 hat im Grundbuch lebenslanges Wohnrecht. ... Ich selber werde, wenn meine Mutter nicht mehr da ist, in diese Wohnung ziehen. Mein Sohn zieht dann in meine jetzige Wohnung als zukünftiger Eigentümer ein.
Dürfen wir als Eltern das ererbte Geld zusammen mit unserer Kinder ohne weiteres in einen gemeinschaftliche neue Wohnung investieren? ... [quote=tk76801]Dürfen wir als Eltern das ererbte Geld zusammen mit unserer Kinder ohne weiteres in einen gemeinschaftliche neue Wohnung investieren?... [/quote] Selbstverständlich müssen die Kinder in das Grundbuch eingetragen werden.
Eigentumswohnung gekauft und Ausschluss Erbe Kinder
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B. steht selbst alleinig im Grundbuch. ... Muss die A.mit ins Grundbuch geschrieben werden? ... Wenn A ohne Gegenleistung ins Grundbuch eingetragen wird, dann könnte man vermutlich eine Schenkung (Stichwort "Schenkungssteuer", "Pflichtteilergänzungsanspruch", "Sozialhilferegress bei Pflegebedürftigkeit"...) unterstellen - Auch hier sollte A genügend Geld auf der hohen Kannte haben.
Sie würde gern sich und mich im Grundbuch eintragen lassen. ... Oder muss sie mir den Teil der Wohnung "offiziell" schenken? ... Am 16.11.2014 von TiA2010 Deine Frau hat Geld geerbt und nicht die Wohnung.
Meine Schwester und ich stehen auch im Grundbuch. ... [/quote] Was meint man, wozu das Grundbuch wohl da ist? ... [/quote] Da ihr im Grundbuch steht, seid ihr Eigentümer.
oder Grundbuch umschreibung? ... Wäre das Haus nun ein Mehrfamilienhaus mit bsp. fünf Wohneinheiten und das Wohnrecht erstreckt sich nur auf eine Wohnung, ist die Sache unproblematisch. ... Also auch verkaufen, aber unter Umständen das Geld nicht beeinträchtigend verschleudern.
Im Grundbuch wurde nach dem Tod des Mannes nicht die Großtante eingetragen. ... Wer erbt jetzt die Wohnung, die Schwester der Verstorbenen (es gibt keine eigenen Kinder) oder die im Grundbuch eingetragenen Kinder. ... Erbauseinandersetzungsvertrag mit Übertragung von Immobilienanteilen gegen Geld.
Es is nicht bekannt ob ein Niessbrauch im Grundbuch eigetragen war. ... [QUOTE]Es is nicht bekannt ob ein Niessbrauch im Grundbuch eigetragen war.... Alles verfuegbare Geld (erloes der Wohnung, ersparnisse etc sind ueber die Jahre an die selbeTochter gegangen).
Im Grundbuch für die Wohnung ist die Mutter alleinig eingetragen. ... In dieser Erb Aufteilung des Vermögens wird diese Wohnung nicht aufgeführt, da der Verstorbene nicht im Grundbuch eingetragen ist. ... Ebenso kann die Mutter mit ihrem Geld tun und lassen was sie will.
Aber ein Lebenslanges Wohnrecht das ins Grundbuch eingetragen wird ist nicht möglich da der Wert der berechnet wird für die Wohnung auch als Schenkung vom Finanzamt angesehen wird und der Steuerfreibetrag liegt ja nur bei 20.000 Euro wenn Eltern den Kindern Geschenke machen. ... Die Schwiegereltern jedoch vor dem Kauf uns die Summe als Geld Schenkung schenkt/ überweist als seinen Anteil . ... Kurz gesagt: Ihr könnt das Wohnrecht problemlos in das Grundbuch eintragen lassen.