17 Ergebnisse für „forderung kosten mahnbescheid mahnverfahren“

Leserforumvon olafbn | Verfahrensrecht | 8 Antworten | 13.01.2004 20:17
Wer trägt hier nun die Kosten für den Mahnbescheid? ... Es handelt sich hier um Inkassoanwälte, die eine Forderung eintreiben und die auch den Mahnbescheid beantragt haben. ... Brago für die Mahnschreiben etc. im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit in die Forderung hineinrechnen und zusätzlich noch die RA-Gebühr für das Mahnverfahren kassieren?
Leserforumvon olafbn | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 19.12.2003 12:57
Jetzt flattert ihm ein neuer Mahnbescheid ins Haus wegen dieser 82,50 € + Gerichtskosten von 40 € etc. ... Dies insbesondere auch, da gerade in Mahnverfahren es allein der Gläubiger ist, der seine Forderung zu prüfen hat, das Gericht tut das nämlich nicht. Und im weiteren werden hier weitere Kosten produziert (Gerichtskosten, Anwaltskosten für den neuen MB), da Zinsen in sämtlichen Mahnverfahren Nebenkosten sind und keine weiteren oder höhere Gebühren auslösen.
Leserforumvon Friedensengel.oldenburg | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 19.11.2017 12:18
Ich habe dem Geschäft fristgerecht widersprochen, den Täter bei der Polizei angezeigt und einen Mahnbescheid über das online-Mahnverfahren erwirkt. Der Schuldner hat sich einen Anwalt genommen und der hat mir pünktlich innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt, dass sein Mandant die Forderung anerkennt und die Schuld in 11 Raten begleichen will. ... Zusätzliche Kosten für den Vollstreckungsbescheid fallen nicht mehr an.
Leserforumvon SteelhawK | Verfahrensrecht | 5 Antworten | 27.12.2008 13:00
Hallo, ich habe einen Brief bekommen, in dem eine Forderung über einen Geldbetrag gestellt wird. ... Ein Mahnbescheid? ... > dass wenn ich mich nicht mit dem Briefschreiber in Verbindung setze und dieser ein Mahnverfahren in die Wegeleitet, so müsste ich auf jedenfall die Kosten für dieses Verfahren tragen, da ich dies hätte verhindern müssen.
Leserforumvon KMüller | Verfahrensrecht | 10 Antworten | 15.07.2008 13:32
Wenn ich mich vorher gegenüber dem Forderungssteller schriftlich dahingehend äußere, dass ich auch bei einem gerichtlichen Mahnbescheid der Forderung in Ihrer Gesamtheit widersprechen würde, müßte die Gegenseite dann gleich klagen? ... An Firma W, die die Forderung an Firma X verkauft hat, an Firma X, an das Inkassobüro Y oder an den Anwalt Z? ... Die Kosten für den Mahnbescheid, die übrigens geringer sind als im Klageverfahren, werden nämlich im Fall des Widerspruchs auf das dann eingeleitete streitige Verfahren angerechnet.
Leserforumvon PhantomXY | Verfahrensrecht | 22 Antworten | 08.07.2015 17:02
Hallo zusammen, ein etwas verworrener Fall, Gläubiger hat Forderung aus dem Jahr 2010, 2 Rechnungen (Rechnung nie zugestellt, Verjährung 31.12.2013) Am 30.12.2013 (ein Tag vor Verjährung) wurde ein Mahnbescheid erlassen, dieser wurde aber erst am 25.06.2014 zugestellt. ... Am 9.7.2015 von PhantomXY OK, Aber laut § 204 3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. ... -- Editiert von PhantomXY am 09.07.2015 08:18 Am 9.7.2015 von hamburger-1910 Im Mahnverfahren tritt die Rechtshängigkeit bereits mit Zustellung des MBs ein (§ 696 III ZPO).
Leserforumvon liq07 | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 12.02.2004 16:12
Hallo, mir wurde vor einer Woche das zweifelhafte Vergnügen zu teil, einen Mahnbescheid zugestellt bekommen zu haben. Die Hauptforderung beläuft sich über 49,17 Euro zuz. den Kosten für das Mahnverfahren. Es wurde als Forderung nur "Kaufvertrag gem.
Leserforumvon Jo.H123 | Verfahrensrecht | 3 Antworten | 15.08.2009 15:52
Hallo, ich habe Forderung gegen meine EX. ... @Jo Wenn du zunächst einen Mahnbescheid beantragst, ist das natürlich günstiger (Gerichtskosten). ... Auch die Kosten des Anwalts sind dann identisch.
Leserforumvon AR377 | Verfahrensrecht | 6 Antworten | 27.02.2023 21:40
K verlangt von B als Schadenersatz den Rechnungsbetrag zurück, da B der Verursacher der Kosten war. ... K beantragt gegen B Mahnbescheid (Forderung = Gerichtsvollzieherkosten) Die Frage für den Fall eines einem Widerspruch zum Mahnbescheid folgenden streitigen Verfahrens ist: [b]Besteht der Anspruch auf die Nebenforderung der Hauptsache (=alleinige Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren), nämlich die Kosten der GV-Zustellung zweifelsfrei?... Am 28.2.2023 von bostonxl [quote=AR377]Besteht der Anspruch auf die Nebenforderung der Hauptsache (=alleinige Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren), nämlich die Kosten der GV-Zustellung zweifelsfrei?
Leserforumvon tiby | Verfahrensrecht | 30 Antworten | 19.08.2013 13:47
Du kannst dich natürlich prophylaktisch auf die Verjährung berufen, hättest dann aber u.U. mit höheren Kosten zu rechnen, wenn das Verfahren weiter geht und der Amtsrichter die Einrede abschmettert. Da ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen, worum es in der Sache geht, ist die Forderung überhaupt begründet. ----------------- "" Am 20.8.2013 von tiby Gehen wir davon aus...fiktiv. Verjährungsfrist 31.12.2012 Mahnbescheid Eingang beim Mahngericht 18.12.2012 Mahnbescheid Ausgang von Mahngericht 19.12.2012 Mahnbescheid Eingang bei mir 21.12.2012 Mahnbescheid wurde vom Kläger am 07.01.2013 bezahlt Vorschuss vom Kläger an Gericht am 16.07.2013 eingegangen Wiederspruch von Mahnbescheid am 27.12.2012 , Eingegangen am 03.01.2013 -- Editiert tiby am 20.08.2013 11:18 -- Editiert tiby am 20.08.2013 11:18 Am 20.8.2013 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:Wiederspruch von Mahnbescheid am 27.12.2012 , Eingegangen am 03.01.2013 Beim Gläubiger zugestellt?
Leserforumvon icecycle | Verfahrensrecht | 11 Antworten | 06.12.2008 16:25
Schuldner hat das Mahnverfahren widersprochen, und zwar nur wegen der Anwalt- und Gerichtskosten. ... -Kann die diesem Mahnbescheid zu Grunde liegende Forderung später dann noch einmal im Klagewege geltendgemacht werden? ... Gerichts- und RA-kosten.
Leserforumvon Raffineur | Verfahrensrecht | 12 Antworten | 04.03.2017 18:13
Mahnbescheid zurückziehen oder mich einfach nicht mehr melden? ... Mahnbescheid zurückziehen oder mich einfach nicht mehr melden? ... Den gerichtlichen Mahnbescheid zurückziehen?
Leserforumvon sevenny | Verfahrensrecht | 14 Antworten | 10.06.2019 16:21
Mit dem Inhalt, dass man die Forderung bestreitet und Nachweise in Kopie (wie z.B. ... Man könnte telefonisch darauf hinweisen, das die Forderung unberechtigt ist und das Einschreiben per E-Mail voraussenden. ... Ein Mahnverfahren ist nichts Schlimmes.
Leserforumvon TinaR | Verfahrensrecht | 8 Antworten | 02.07.2009 11:19
1.1 Wie bekommt er die Gerichtsgebühren für das Mahnverfahren? ... Es geht nur um die 23,- Euro für den gerichtlichen Mahnbescheid sowie die Gerichtsgebühr von 82,- Euro. 2. wenn das Geld noch nicht einging? ... Am 2.7.2009 von TinaR Sooo, was könnte der Kläger machen, wenn die Beklagte die Forderung und die Mahnnebenkosten zwar beides anerkannte, aber bislang nur die Forderung überwies?
Leserforumvon ulfgoerben | Verfahrensrecht | 34 Antworten | 14.08.2016 01:38
, der komplette mahnbescheid ist somit doch verwerflich, wird dieses verfahren dann fallen gelassen und die kosten des "falschen" verfahrens dem kläger zur last gelegt? ... Am 16.8.2016 von BigiBigiBigi Zitat:und die kosten des "falschen" verfahrens dem kläger zur last gelegt? ... Argumente gegen die Forderung haben Sie aber nur zum Teil, nämlich der Forderung für Januar.
Leserforumvon quichotte | Verfahrensrecht | 36 Antworten | 14.09.2008 00:27
Am Urteil änderte sich natürlich Nichts, aber in der Begründung stand sinngemäß Folgendes: Der Beklagte behauptet, nicht Schuldner der Forderung zu sein, hier wird auf Beleg 16 der Anlage verwiesen. ... Bei den 1400 € ging es ja um eine Forderung aus einem Mahnverfahren, aber dem folgte ein ordentliches Verfahren, von dem die Anwälte Kenntnis hatten. ... Das Mahnverfahren war durch den Vergleich beendet.
Leserforumvon danysahne01 | Verfahrensrecht | 11 Antworten | 04.03.2010 10:35
. ----------------- " " -- Editiert am 04.03.2010 10:38 Am 4.3.2010 von guest-12321.01.2012 00:20:09 Der Gläubiger betreibt offenbar das seinerzeit eingeleitete gerichtliche Mahnverfahren weiter. ... Das sieht der Gesetzgeber aber anders und hat die regelmäßige Verjährung auf 3 Jahre zum Jahresende festgelegt. quote:immerhin hat ja der gläubiger auch eine schadens- bzw. kostenminderungspflicht Wieso, er hat doch nach der ursprünglichen Forderung schon einer Ratenzahlung zugestimmt, der du dann nicht ordentlich nachgekommen bist. ... nur würde ich als gläubiger nicht anderthalb jahre untätig sein wenn ich meine forderung geltend machen möchte und einen willigen schuldner vor mir habe. die hätten ja in irgend einer weise auf mein angebot eingehen können. und wenn es eine ablehnung gewesen wäre. das wäre immerhin eine antwort gewesen. dann hätte man weiter sehen müssen. vor allem ist es mir unklar, da es immer eine einigung gab, ich immer kommuniziert habe und es immer recht unproblematisch eine lösung gab. du hast die rechnung mit 50 euro gemacht, die meiste zeit habe ich aber mehr bezahlt. ----------------- " " Am 5.3.2010 von VivaColonia quote:du urteilst hier über mich und weißt überhaupt nicht wie diese schulden zustande gekommen sind Das muß ich auch gar nicht wissen; entscheidend ist doch, daß der Gläubiger dir erstens schon eine Ratenzahlung zugebilligt hat und dann auch noch so nett war, nachdem du diese nicht eingehalten hast, nicht sofort den Gerichtsvollzieher zu schicken, sondern noch ganze anderthalb Jahre zu warten.
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