21 Ergebnisse für „frist berufung beschluss“

Leserforumvon kinkel | Verfahrensrecht | 10 Antworten | 10.11.2020 09:26
Bisher gibt es nur einen vorläufigen Streitwert, dieser lässt die Berufung zu. ... Nun steht das Ende der Berufungsfrist an. 1) Muß A nun vor dem Ende der Frist einen Antrag auf Beiordnung stellen, wenn ja wie lange? ... Der entsprechende Beschluss kam auch erst 10 Tage vor dem Ende der Berufungsfrist.
Leserforumvon RN21 | Verfahrensrecht | 11 Antworten | 26.08.2022 18:28
Das VwGericht hat den Antrag für die Zeit bis zum Beschluss stattgegeben. ... Im Schreiben vom VwGerichshof wurde ich gefragt und mir eine Frist für die Antwort gegeben, ob ich – aus Kostengründen, die Klage zurücknehmen würde, andernfalls würde ein Beschluss fallen, der die Klage abweisen würde. ... Das ist mir nicht recht – ich denke, ich werde fristmäßig die Begründung einreichen lassen und mich auch auf die erweiterte Beschwerde oder Berufung vorbereiten.
Leserforumvon Seeanamone | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 26.01.2018 19:15
Ich habe eine Frage zur Berechnung der Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Berufung abgewiesen am 21.11.17 Gehörsrüge abgewiesen am 23.12.17 Beschluss zugestellt am 02.01.18. ... Am 28.1.2018 von Eiderwiese So wie ich jetzt erlesen konnte hemmt eine Gehörsrüge die Frist nicht und die Verfassungsbeschwerde hätte einen Monat nach dem Beschluss in dem geteilt wird das die Berufung zurückgewiesen eingelegt werden müssen.
Leserforumvon Finn123mitglied | Verfahrensrecht | 8 Antworten | 08.05.2012 09:22
Muss die Begründung zusammen mit der Berufung eingelegt werden oder ist die Frist auch gewahrt, wenn der Beufungskläger vor Ablauf einfach schreibt, er legt Berufung ein und die Begründung wird nachgereicht? ... Dementsprechend gibt es auch keine Frist, bis zu der er die Berufung begründen muss. ----------------- "ref. iur. ... Am 8.5.2012 von c_konert Zu dem Thema noch ein Zitat aus einem Beschluss des BSG vom 29.10.1955, Az.: 7 RAr 94/55, 1.
Leserforumvon Rolf12 | Verfahrensrecht | 5 Antworten | 31.10.2014 17:17
Jetzt erhielt er ein Beschluss der Amtsgerichtes im Ordnungswidrigkeitsverfahren. ... War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. ... Gibt es nicht in so einem Fall eine Möglichkeit der Berufung?
Leserforumvon yesyesyeehaw | Verfahrensrecht | 6 Antworten | 14.11.2017 00:05
Folgender Fall: Beklagter reicht formlosen PKH Antrag, nach Beschluss der 1. ... Welche Frist meinen Sie und gegen was haben Sie Einspruch eingelegt? ... PKH betrifft die Kosten, Berufung befasst sich mit der Sache - trotz vorhandener Verknüpfung.
Leserforumvon Belle12 | Verfahrensrecht | 14 Antworten | 01.08.2012 12:58
Das Urteil wird also keinen Bestand haben, wenn dagegen Berufung eingelegt wird. ... Genaus das, kurz vor Ablauf der Frist verkündet er, hält den Prozess aber jahrelang am Laufen. ... Ihr könnt das Urteil mit der Berufung anfechten.
Leserforumvon Slavonia | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 10.01.2011 11:00
Am 10.1.2011 von Stefan 5 Gegen die Ablehnung gibt es die sofortige Beschwerde als Rechtsmittel (wenn kein Beschluss eines OLG vorliegt). § 567 ff ZPO Diese ist beim Ausgangsbericht oder beim Beschwerdegericht einzulegen (innerhalb von zwei Wochen!). Eine Entscheidung trifft das Beschwerdegericht (also übergeordnete Gericht). ----------------- " " -- Editiert am 10.01.2011 12:00 Am 10.1.2011 von Slavonia Danke für die Antwort In der ersten Verhandlung(Berufung) vor dem Landgericht, zu der ich nicht geladen war, aber trotzdem Anwesend war, gab es auch schon ein sofortige Beschwerde wegen Zurückweissung der PKH. ... Somit dürfte wohl doch für den neuen Antrag und dessen Ablehnung durch das Landgericht eine Beschwerde möglich gewesen sein.Leider ist die Frist abgelaufen....
Leserforumvon EnFrancaise | Verfahrensrecht | 6 Antworten | 03.09.2014 11:37
Beschluss? ... Warum denn unbedingt waren bis NACH Zustellung der Berufung? ... Was ich nicht verstehe: Versäumt man (egal, in welcher Stellung) eine vom Gericht gesetzte Frist (z.B.
Leserforumvon Schorsch_Berlin | Verfahrensrecht | 12 Antworten | 22.03.2014 19:35
Aber: "Sofortige" Beschwerde, Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, ... einzulegen. ... Nach meinem laienhaften Verständnis müsste das doch auch nach Verstreichen einer Frist noch anfechtbar sein - also der Beschluss, der dann ja jetzt schon gültig ist, müsste doch vom Gericht selber widerrufen werden können - aber vermutlich ist es tatsächlich anders geregelt.. ... Und in § 233 ZPO (neu): War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Leserforumvon nemogu | Verfahrensrecht | 18 Antworten | 05.07.2013 11:10
Am 10.06.2013 erhalte ich ein Schreiben vom LG mit dem Beschluss das der Antrag unzulässig sei. ... Diese frist hat der RA ungetaner Dinge verstreichen lassen und deshalb gab es den Negativ Beschluss. Am 12.06. habe ich dem RA per Mail und Fax von dem LG Beschluss in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.
Leserforumvon Christine04 | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 04.06.2014 13:46
Ich bin der Verwalter und gleichzeitig der Eigentümer einer Wohnung eines WEG-Hauses und habe, gegen den Willen eines anderen Eigentümers, einen Beschluss erwirkt. ... Hinzu kommen dann noch 2 Schrifsätze für Einlegung der Berufung bzw. ... Dass Schriftsätze erst an das Gericht abgegeben werden, wenn zur Stellungnahme aufgefordert wird und eine Frist gesetzt wird, ist üblich. quote:Unser Gegner bombardiert das Gericht derweil mit Lügen, dass sich die Balken biegen.
Leserforumvon Lene40 | Verfahrensrecht | 67 Antworten | 21.12.2005 20:36
(fürs nächste mal) also zunächst läuft hier ein festsetzungsverfahren gem §11 RVG, wenn ich alles richtig verstehe. das heisst zunächst einmal gar nichts. hier kann der beklagte ja das gericht innerhalb der gesetzten frist anschreiben und seine gründe darbringen. die fiktive einschätzung auf 4000 euro streitwert muss sich aus der klage ergeben. wenn der kläger nur 1200 euro bezahlen will und deshalb klagt, so müsste der streitwert bei 1200 liegen. wenn der beklagte jedoch sagt, der kläger möge doch 4000 bezahlen.... schwuppdi wupp... streitwert = 4000. hier wäre es informativ, wenn der beklagte mal sagt was genau gegenstand der klage/ des schriftwechsels war (sinngemäß). so, jetzt zu ebay. das man bei SNIPER software trotzdem den vetrag zu erfüllen hat, das ist meiner meinung nach unfug.
Leserforumvon mepeisen | Verfahrensrecht | 61 Antworten | 18.03.2016 10:51
Auch in der Akte gab es sonst keinen Beschluss, richterlichen Hinweis o.ä., der vielleicht einfach nur in der Post verschollen sein mag. ... Denjenigen, der das im Auftrag des Richters dann als Beschluss verfasst, unterzeichnet und verschickt hat. ... Und die "Frist den Beweis X vorzulegen" ist keine der dort betroffenen Fristen (keine Notfrist etc).
Leserforumvon GisaM | Verfahrensrecht | 36 Antworten | 30.01.2008 17:35
Sollte der Richter doch ein Urteil oder einen Beschluss gefasst haben, dann könnten dagegen entweder die Berufung oder die sofortige Beschwerde zulässig sein. ... Also, ob es da um einen Vergleich oder Beschluss gin, keine Ahnung. ... Am 1.2.2008 von GisaM gibt es denn keine Frist, zwischen Klageantrag und Zustellung?
Leserforumvon rechtfreindlich | Verfahrensrecht | 35 Antworten | 08.12.2021 11:39
Guten Morgen alle zusammen, Ich bin Kläger (Zivilrecht), der Streitwert der Hauptforderung beträgt 1.000 €. In dem streitgegenständlichen Vertrag gab es mündliche Individualabsprachen zwischen einem Mitarbeiter des beklagten Lieferanten und mir. Die individuellen Vereinbarungen wurden nicht erfüllt, weshalb ich Klage erhoben habe.
Leserforumvon RitterDavid | Verfahrensrecht | 14 Antworten | 07.05.2015 16:01
Die Frist ist 14 Tage ab Kenntnis. ... Die Frist ist hier aus Gründen wie vor unerheblich. ... Am 11.5.2015 von RitterDavid Zitat (von AntoineDF):Die Frist ist hier aus Gründen wie vor unerheblich.
Leserforumvon guest123-2166 | Verfahrensrecht | 88 Antworten | 18.07.2008 16:45
--- editiert vom Admin Am 18.7.2008 von Brabinder Singh > Demnach soll die Unterschrift Beglaubigt werden, was ja in der Urteils/Beschluß Zustellung nicht möglich ist da keine Richter Unterschrift vorhanden ist! ... Rügt der Empfänger der Urkunde/Abschrift aber das Fehlen der Unterzeichner so muss dies innerhalb der 5Monatsfrist nachgeholt werden, anderen Falls ist das Urteil/Beschluß o.ä. wegen Verfahrenfehler der Richter gefährdert Nein, das du falsch verstehst. ... Steht kannst nicht mehr Berufung 5 Monate nach Urteil.
Leserforumvon RitterDavid | Verfahrensrecht | 61 Antworten | 13.05.2015 09:10
Wenn ich den zweiten Befangenheitsantrag auch innerhalb der 14 Tage einreiche, dann habe ich ja die 14 tägige Frist für die Sofortige Beschwerde auch gewahrt. ... Senats, Beschluss vom 02.09.2009, StV 2010, 284 Siehe: http://www.strafverteidiger-muenchen.eu/justizunrecht/ohne-befangenheitsantrag-kein-faires-verfahren/ Oft ist es aber auch so, dass erst durch den Befangenheitsantrag selbst, bewiesen werden kann, dass der Richter befangen ist weil er z.B. den Befangenheitsantrag selber unterzeichnet oder sonstige Äußerungen in seiner Stellungnahme abgibt. -- Editiert von RitterDavid am 13.05.2015 17:32 Am 13.5.2015 von Spezi-2 Ich frage mal (etwas naiv) ob es wirklich eine Befangenheit und eine Lüge gibt.
Leserforumvon C74060 | Verfahrensrecht | 35 Antworten | 25.01.2024 10:46
Im Protokoll heißt es: „[i]Der Beklagtenseite wird abschließende Schriftsatzfrist gesetzt bis zum xx.xx.xx; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist ein Eingang bis spätestens Mitternacht am Fristtag bei Gericht.... Von einer Berufung rät der Klägeranwalt ab. ... [/quote] doch, dieser soll ja nun, laut Beschluss nach der 2. mündl.
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