13 Ergebnisse für „gericht klage verjährung zustellung“

Leserforumvon arianna | Verfahrensrecht | 22 Antworten | 04.01.2016 20:37
Ab wann kann B nunmehr (erfolgsversprechend) die Einrede auf Verjährung stellen? ... Zitat:Ab wann kann B nunmehr (erfolgsversprechend) die Einrede auf Verjährung stellen? ... Das Gericht hat versucht, die Klage an Adresse X in Stadt Y zuzustellen.
Leserforumvon berton | Verfahrensrecht | 18 Antworten | 25.12.2011 08:46
Laut Gericht wäre die Verjährung am 31.12.2004 erfolgt, aber da die Klage im Okt. 2004 eingegangen ist, die Klage zulässig. ----------------- "" Am 26.12.2011 von PerryRhodan quote:Leider ist es so, denn ich bin vor 1 Monat verurteilt worden. ... quote:Laut Gericht wäre die Verjährung am 31.12.2004 erfolgt, Dann ist die Geldsumme wohl in 2001 fällig gewesen. quote:aber da die Klage im Okt. 2004 eingegangen ist, die Klage zulässig. ... " ein ungarisches Gericht, ja ich habe Einrede auf Verjährung gestellt ----------------- "" Am 28.12.2011 von Steffen Meier Wo leben Sie?
Leserforumvon Michael_72 | Verfahrensrecht | 17 Antworten | 21.08.2015 08:34
Dies ist hier die Zustellung des Widerspruchs." ... Diese haben Sie uns immer noch nicht verraten. auch hier hilft der Blick ins Gesetz und zeigt dass auch diese Darstellung fehlerhaft ist denn es kommt auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an wie aus §167 ZPO hervorgeht ( § 167 Rückwirkung der Zustellung Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.) ... Ja und Nein. §204 BGB Absatz 1 Ziffer 3 spricht zunächst eindeutig von der Zustellung!
Leserforumvon PhantomXY | Verfahrensrecht | 22 Antworten | 08.07.2015 17:02
Widerspruch eingelegt, eingegangen am 03.07.2014 bei Gericht. ... Am 26.06.2015 Klagebegründung an das Amtsgericht am 07.07.2015 Eingang der Klage Begründung beim Schuldner. ... Demnach müsste der die Klage vorher beantragt werden.
Leserforumvon Qwert123456 | Verfahrensrecht | 10 Antworten | 23.12.2020 10:42
Also nochmal ne Kopie zum Gericht und Antrag auf Zustellung beim Beklagten und Rubrumsänderung? ... Die Klage gilt mit Abgabe der Akte an das streitige Gericht als rechtshängig. ... Das Gericht wird aber ohne Einrede des Beklagten keine Stellung zum Thema Verjährung beziehen.
Leserforumvon icecycle | Verfahrensrecht | 9 Antworten | 09.02.2010 12:39
Dafür gilt ja nun die übliche Verjährung. ... Die Klage ist doch überflüssig! ... Nein, denn nach der Abgabe an das Gericht ist die Sache wie eine Klage zu behandeln, vgl. § 700 ZPO. ----------------- "" Am 12.2.2010 von icecycle quote:Warum das?
Leserforumvon Firepower | Verfahrensrecht | 4 Antworten | 13.07.2012 23:20
Wie lange kann dieser Mahnbescheid eine Verjährung hemmen ohne dass der Mahnbescheidempfänger etwas vom Gericht oder Kläger erfährt? ... Die Hemmung der Verjährung richtet sich nach § 204 BGB. ... Im Ergebnis also: Lag die Forderung vor dem 31.12.2008, könntest Du Dich auf Verjährung berufen.
Leserforumvon Susi_Ratlos | Verfahrensrecht | 8 Antworten | 29.03.2010 22:34
Jekyll Es gibt keine bestimmte Frist, innerhalb der das Mahnverfahren an das zuständige Gericht abgegeben werden muss. ... Das Verfahren kann bis zur Verjährung ruhen. ... Sie sollten einen kurzen Brief schreiben, in dem sinngemäß drinsteht "ich werde mich gegen die Klage verteidigen.
Leserforumvon parsons | Verfahrensrecht | 12 Antworten | 26.06.2004 22:17
Das heißt, daß immer wieder ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen kann. ... , selbst Abgabe zu beantragen und dort Klage abweisen zu lassen. Durch das bisherige Nichtbetreiben des Verfahrens ist die Hemmung der Verjährung, die durch Zustellung des Mahnbescheids erreicht wurde, wieder aufgehoben.
Leserforumvon matsch511 | Verfahrensrecht | 13 Antworten | 17.10.2016 12:35
Weiterhin steht darin "1.1 Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen". "1.2 Sie hat auf das Klagevorbringen inerhalb von zwei WOchen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will." ... Wie soll denn das Gericht sonst wissen, was Sie gegen die Klage vorbringen wollen. ... Warum mit diesen überzogenen Forderungen nun doch noch kurz vor der Verjährung eine, der wohl sehr seltenen, Klagen angestrebt wird ist unklar.
Leserforumvon Mein123Account | Verfahrensrecht | 25 Antworten | 08.08.2012 22:38
Ein Fax an das Gericht und ein Brief an den Schuldner. ... ("Das Gericht kennt das Gesetz.") ... Nur weiß ich noch nicht genau welchen § ich Klage.
Leserforumvon go644485-89 | Verfahrensrecht | 23 Antworten | 17.09.2023 11:51
Am 17.07.2023 wurde ihr die fristlose Kündigung mit Zustellung am 24.07.2023 ausgesprochen. ... Die KS-Klage ist von vornherein verkorkst. ... Hier meint wohl das Gericht, dass Sie nur die außerordentliche Kündigung erfasst haben-der Rest ist gar nicht Gegenstand des Verfahrens.
Leserforumvon quichotte | Verfahrensrecht | 36 Antworten | 14.09.2008 00:27
Da er mittlerweile genug Beweismittel hatte, mit denen er die Erledigung der Sache belegen konnte, war diese nun hier vor Gericht. ... Da noch andere Unregelmäßigkeiten vorlagen, hat der Schuldner Strafanzeige gegen den Gläubiger gestellt, in deren Verlauf sich herausstellte, daß dieser die falschen Angaben vor Gericht nicht veranlaßt hat, sondern eigenverantwortlich die Anwälte. ... Dachte zwar das Gericht unternimmt was-da lag ich wohl falsch.)
1