6 Ergebnisse für „gerichtskosten klage kläger verjährung“

Leserforumvon letwiser | Verfahrensrecht | 2 Antworten | 04.01.2005 18:03
Bevor das Gericht über den PKH Antrag entscheiden wird, zahlt der Kläger über seinen Rechtsanwalt die erforderlichen Gerichtskosten bis zum 17. ... Januar 2005, als VERJÄHRUNG INSGESAMT der (als Entwurf) eingereichten Hauptklage ansehen, nachdem vom Kläger die Gerichtkosten erst zum 17. ... In Thomas Putzo a.F. ist zu lesen, entweder wird über das PKH Gesuch entschieden oder der Kläger zahlt die Gerichtskosten ein.
Leserforumvon Michael_72 | Verfahrensrecht | 17 Antworten | 21.08.2015 08:34
Am 21.8.2015 von NikSeib wichtig wäre auch zu klären ob es im Zeitraum des Mahnbescheids bis jetzt Kommunikation zwischen den beiden Parteien statt gefunden hat, der Kläger könnte auf die Idee kommen dass die Verjährung wegen Verhandlungen (§203 BGB) gehemmt worden sein könnte. ... Am 24.8.2015 von mepeisen Zitat:wichtig wäre auch zu klären ob es im Zeitraum des Mahnbescheids bis jetzt Kommunikation zwischen den beiden Parteien statt gefunden hat, der Kläger könnte auf die Idee kommen dass die Verjährung wegen Verhandlungen (§203 BGB) gehemmt worden sein könnte. ... Für die Verjährung gilt das Ausstellungsdatum!
Leserforumvon PhantomXY | Verfahrensrecht | 22 Antworten | 08.07.2015 17:02
Am 26.06.2015 Klagebegründung an das Amtsgericht am 07.07.2015 Eingang der Klage Begründung beim Schuldner. ... Bzw. ist nicht die Klage sowieso abzuweisen da der Gläubiger nachweißlich die Rechnungen in 2010 an falsche Adressen gesendet hat? ... Demnach müsste der die Klage vorher beantragt werden.
Leserforumvon icecycle | Verfahrensrecht | 9 Antworten | 09.02.2010 12:39
Dafür gilt ja nun die übliche Verjährung. ... Obwohl eine Klage allein wegen der Gerichtskosten schon sinnlos ist, da nur noch Restbetrag geschuldet wird, der Schuldner zahlungsunfähig ist, der Gläubiger den Titel bereits erhalten hat, das zu 100% mit Recht. ... Ein Zwang zur Klage ist nicht zu erkennen Der Kläger kann doch die Klage ohne Einwilligung des Beklagten bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zurücknehmen. ----------------- "" Am 13.2.2010 von guest-12315.02.2010 08:37:24 --- editiert vom Admin
Leserforumvon Mein123Account | Verfahrensrecht | 25 Antworten | 08.08.2012 22:38
Die Schreibarbeit für die Klage kann ich ja wahrscheinlich nicht geltend machen mit z.B. 5,00 oder 10,00 EUR? ... Nur schreibt es weiter, dass die Antwort neben dem Namen des Gerichts + Geschäftszeichen etc. auch einen § beinhalten muss, nach was ich klage. ... Nur weiß ich noch nicht genau welchen § ich Klage.
Leserforumvon quichotte | Verfahrensrecht | 36 Antworten | 14.09.2008 00:27
Die Beklagte zahlt an den Kläger 350 €.
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