Urteil aufheben nach BGH-Entscheidung
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Da es in Deutschland auch kein "case law" gibt, ist auch eine anderslautende Entscheidung des BGH irrelevant. §580 (7) (a) ZPO fällt wegen "in derselben Sache" und "früher rechtskräftig geworden[...]" flach. §580 (7) (b) ZPO fällt wegen "andere Urkunde" flach. ... Daher hat das Landgericht das Anfang der Woche sogar an die Staatsanwaltschaft übergeben, wird aber noch einmal einen Beschluss fassen und diesen zukommen lassen. ... Aber wie gesagt braucht man dazu erst mal den Beschluss des Landgerichts, dass eben diesen Lizenz-Verstoß, der dann auch in der Folge strafrechtliche Relevanz hat, feststellt.
----------------- "" Am 3.1.2014 von Melanie287 Hallo OLG Beschluss (gem. §522 Abs. 2 Satz 1 ZPO) Das Zivilsenat hat einstimmig beschlossen. ... Unterschieden werden - die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO) und - die Rechtsbeschwerde (§§ 574 ff. ... Fehlt eine Zulassung, wie in Ihrem Fall, dann bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH nach § 544 ZPO.
Dagegen legte der Verfügungsbeklagte mit Schriftsatz vom 23.08.2011 sofortige Beschwerde ein. Mit Beschluss vom 26.08.2011 half das Landgericht der sofortigen Beschwerde nicht ab und legte die Akten dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vor." ... Selbstverständlich ist das zulässig, siehe §§ 117, 127 ZPO.
Vielen Dank -- Editier von RitterDavid am 07.05.2015 16:02 -- Editier von RitterDavid am 07.05.2015 16:03 Am 7.5.2015 von Dirrly Zur Ablehnung würde ich mal § 43 ZPO und diesen BGH-Beschluss anführen. ( http://www.iww.de/quellenmaterial/id/32147 ). ... Vielleicht weiß es ja jemand besser. ^^ Am 7.5.2015 von RitterDavid Zitat (von Dirrly):Zur Ablehnung würde ich mal § 43 ZPO und diesen BGH-Beschluss anführen. ( http://www.iww.de/quellenmaterial/id/32147 ). ... Man könnte nach der Abweisung der Beschwerde danach ja noch eine BverfG Beschwerde einreichen.
Kann ich zum BGH gehen und Einspruch einlegen? ... Kann ich zum BGH gehen und Einspruch einlegen? ... Vgl. dazu das 'Ricardo-Urteil' des BGH von 7/2001.
Entsprechend enthalten Beschlüsse nach § 46 ZPO keine Kostenentscheidung. ... Entsprechend enthalten Beschlüsse nach § 46 ZPO keine Kostenentscheidung. ... Im Anwaltsprozess ist eine Rechtmittelbelehrung nach § 232 S. 2 ZPO entbehrlich.
ZPO eindeutig. ... Du mir zeigst, wo steht in welche BGH Urteil. Ich nicht denke, BGH macht Urteil in Widerspruch zu ZPO.
Die persönlich spannende Frage ist tatsächlich weiterhin diese: Gegen welche Vorschrift der ZPO hat das Gericht mit seiner Urteilsbegründung verstoßen, welche auf einer bloßen (unterstellten) Meinung des Klägers beruht? Am 10.6.2018 von AntoineDF Zitat (von pal419507-35):Gegen welche Vorschrift der ZPO hat das Gericht mit seiner Urteilsbegründung verstoßen, welche auf einer bloßen (unterstellten) Meinung des Klägers beruht? ... Die Beschwerde muss also den Zulassungsgrund benennen und zu dessen Voraussetzungen grds. so substantiiert vortragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann (BGH, Beschluß vom 1.10.2002 - XI ZR 71/02).
Notfalls über eine BVerfG Beschwerde. ... Notfalls über eine BVerfG Beschwerde. ... Notfalls über eine BVerfG Beschwerde.
Wird es für begründet erklärt, ohne dass der Gegenpartei rechtliches Gehör gewährt wurde, kommt hiergegen die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ... Feiber, in: MünchKomm-ZPO, 2. Aufl., § 46 Rdnr. 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25.
Wiedereinsetzungsgrund? Verfassungsbeschwerde? Oder gar Rechtsbeugung?
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Auch in der Akte gab es sonst keinen Beschluss, richterlichen Hinweis o.ä., der vielleicht einfach nur in der Post verschollen sein mag. ... Denjenigen, der das im Auftrag des Richters dann als Beschluss verfasst, unterzeichnet und verschickt hat. ... Am 18.3.2016 von mepeisen Andere Frage: Wie sieht es mit einer Wiedereinsetzung nach §233 ZPO aus?
Wenn ich den zweiten Befangenheitsantrag auch innerhalb der 14 Tage einreiche, dann habe ich ja die 14 tägige Frist für die Sofortige Beschwerde auch gewahrt. ... Auch habe ich gelesen, dass bereits eine BGH und BVerfG Beschwerde abgewiesen wurde, weil das Gericht argumentiert hat, dass man nicht alle Rechtsmittel ausgenutzt hat weil man keinen Befangenheitsantrag gestellt hat und nur deshalb die Beschwerde abgewiesen wurde. ... Senats, Beschluss vom 02.09.2009, StV 2010, 284 Siehe: http://www.strafverteidiger-muenchen.eu/justizunrecht/ohne-befangenheitsantrag-kein-faires-verfahren/ Oft ist es aber auch so, dass erst durch den Befangenheitsantrag selbst, bewiesen werden kann, dass der Richter befangen ist weil er z.B. den Befangenheitsantrag selber unterzeichnet oder sonstige Äußerungen in seiner Stellungnahme abgibt. -- Editiert von RitterDavid am 13.05.2015 17:32 Am 13.5.2015 von Spezi-2 Ich frage mal (etwas naiv) ob es wirklich eine Befangenheit und eine Lüge gibt.