18 Ergebnisse für „beratung beratungskosten“

Leserforumvon Lene40 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 0 Antworten | 04.03.2007 09:53
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu Beratungskosten: Mein Anwalt hat mich beraten in Bezug auf Bonus und Mobbing. ... Also reine Beratung im Hintergrund. Wonach richtet sich, bei so einer umfassenden Beratung, die Anwaltskosten?
Leserforumvon Adolfo | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 22.07.2009 23:22
Er berechnete mir 2 Stunden Beratung(diese dauerte 1 Stunde und 6 Minuten),desweiteren Recherche(ohne Auftrag) und sogar das Telefongespräch in dem ich ihn nur um Übersendung einer Rechnung bat!... Für eine Beratung finde ich die Kosten ziemlich überzogen.
Leserforumvon spikudo123 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 13.03.2012 12:18
Hallo, ich hatte eine fast 3 stündige Beratung bei einem Rechtsanwalt.
Leserforumvon Gina78 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 17.10.2003 14:46
Hallo, ich habe heute eine Rechnung von der Rechtsanwältin erhalten, wo ich im Dezember 2001 eine Beratung aufgrund meinen Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt hatte. ... lieben gruß gina Am 20.10.2003 von RA DPMS Hallo Gina, wegen Beratungshilfe kommt es auf die finanzielle Situation zur Zeit der Beratung an.
Leserforumvon karobube | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 6 Antworten | 18.07.2015 09:47
Die Rechnung erhielt ich auch wenige Tage später und zwar eine für die Beratung " letzter Wille" und eine für die Beratung hinsichtlich" Vorsorgevollmacht. ... Für mich war es eher ein Werbegespräch als eine Beratung. ... Am 19.7.2015 von drkabo Zitat:Wenn es sich hier allerdings tatsächlich um ein "erstes Beratungsgespräch" (also nur einen groben Überblick) und nicht bereits um eine "echte" Beratung handelte dürften nach §34 Abs. 1 RVG nicht mehr als 190€ pro Beratung verlangt werden.
Leserforumvon Bümmerstede | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 29.06.2005 14:38
Seit dem kam aber weiter nichts mehr, bis ich vor ein paar Tagen eine Kostenrechnung - Endabrechnung- Beratung erhielt.
Leserforumvon Silverfish | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 27.04.2008 06:05
Anwaltskosten für Beratung und Tätigkeit.
Leserforumvon Aero31 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 07.09.2013 19:45
Insgesamt möchte sie über 1400 haben- für 30 Minuten Beratung?!? Ich dachte eine Beratung wäre günsiger. ... Wenn nur eine Beratung stattfand, wäre die Rechnung sicher so nicht korrekt.
Leserforumvon ernst_abbe | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 7 Antworten | 17.09.2004 13:27
Beratung. ... Beratung dauerte ca. 45 Minuten. ... Für eine Beratung kann bei einem Wert von 14.000 € hier eine Gebühr bis zu 566 € zzgl.
Leserforumvon RBrecht123 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 06.08.2018 16:21
Er hat mich im Vorfeld weder über mögliche Kosten informiert noch habe ich ihm schriftlich einen Auftrag zur Beratung erteilt. ... Am 6.8.2018 von Harry van Sell Zitat (von RBrecht123):Er hat mich im Vorfeld weder über mögliche Kosten informiert noch habe ich ihm schriftlich einen Auftrag zur Beratung erteilt.
Leserforumvon Galagan1234 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 14 Antworten | 02.05.2018 22:26
Dann kann es schon mal sein, dass man eine umfangreiche "Beratung" braucht.
Leserforumvon AnGe | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 03.03.2003 16:40
Ich habe eine Beratung in Sachen Unterhaltsrecht in Anspruch genommen und danach den Anwalt beauftragt, in meinem Namen einen Brief mit mehr oder weniger informativem Charakter zu verfassen, d.h. es wurde nur die Gesetzeslage zusammengefaßt. Meine Rechtsschutzversicherung trägt in dem Bereich (Familienrecht) nur die Beratungskosten abzüglich der Selbstbeteiligung und wie ich das verstanden habe nur dann.
Leserforumvon zentni81123 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 6 Antworten | 01.09.2021 13:02
Wenn der Anwalt eine Rechnung geschickt hat, wird der "Berechtigungsschein" wohl nur die Beratungskosten abdecken, nicht aber die Kosten für eine Vertretung. ... Das Gesetz sagt, Beratung auf jeden Fall, und wenn nötig eben auch die Vertretung. Es gibt keinen Beratungshilfeschein, der allein für die Beratung ausgestellt wird (Ausnahme: Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren).
Leserforumvon guest-12321.09.2010 13:48:54 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 28.03.2010 13:34
Ich wollte diese Vollmacht aber nicht. daraufhin schrieb er mir noch mal eine Mail, dass ich mich melden solle, da er sonst meine Akte schliesst und Beratungskosten in Rechnung stellt. ... Ich habe nix vereinbart und auch keine Beratung erhalten. ... Ich habe auch nur eine Kosteneinschätzung gewünscht und keine Beratung.
Leserforumvon Alex94 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 14.05.2018 19:24
.-€ bezahlen für weitere Beratung und Schriftverkehr. ... Nur hätt ich mir gewünscht das der Anwalt dann wenigstens Bescheid gibt, ab wann alles weitere kostenpflichtig wird, zumal ich ja von Anfang an gesagt habe, das ich selbst nichts bezahlen möchte sondern nur die Beratung die mir die Versicherung bezahlt in Anspruch nehmen möchte...
Leserforumvon gloegg | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 7 Antworten | 20.05.2008 21:47
Ich bin aufgrund meines Auftrags und unseren Telefonaten immer von einer Beratung ausgegangen. ... Sie haben mich über die Höhe der Beratungskosten zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt. ... Auch war die Beratung nicht sonderlich schwierig, da es hier im Wesentlichen nur um zwei zutreffende Paragraphen aus dem BGB geht ...
Leserforumvon Miamico | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 03.09.2014 15:26
Ich war verärgert ober sein Verhalten, da er meine Zeit verschwindet und wegen dem Termin früher Feierabende von meiner Arbeit machen musste was mich natürlich Geld kostete. er hat mich aufgefordert einen Vollmacht zu unterschreiben, dies habe ich abgelehnt und sagte ich ihm, ich möchte lieber einen Fachanwalt bevollmächtigen, nicht einen der sich erst mal in dem thema einarbeiten möchte und im Internet recharschieren möchte (das war wirklich seine Aussage). dann ist er aus seinem Stuhl gesprungen und rannte in meiner Richtung, ich bin dann Aufgestanden und Richtung Tür gerannt, ich wollte raus, da ich deb Eindruck hatte, das er handgreiflich sein werden könnte. in der Hektik habe ich meine Unterlagen (kopien der Schriftsätze des Falls) auf seinem Schreibtisch vergessen. er hat mich mit Anklagen und höhe Kosten bedroht wenn ich den Vollmacht nicht unterschreibe. am nächsten Tag habe ich von ihm eine Rechnung über 195,xx € bekommen (Beratungskosten) und natürlich eine unwahre Ausschilderung des Geschehens. nun meine Frage wie soll ich am Bestens vorgehen? ... Er werft mir jedoch den Absicht des Betruges vor, in dem ich eine Kostenlose Beratung von ihm erzielen wollte. ... Also wenn ich den Absicht des Betruges hatte, wäre ich nicht weiter auf der Suche gewesen. und wenn er mich vernünftig beraten hätte (oder überhaupt mir zum Thema etwas erzählte) hätte ich diese Wertvolle Beratung genuzt und das Thema selbst erledigt. in diesem Fall könnte man von Betrug reden. das war aber nicht so. ich werde es auf jeden Fall zum Gerecht kommen lassen. denn ich mir fast sicher, dass er alles mit Absicht und Plam machte. er wollte mich in seinem Büro locken, mit mir kurz über irgendwas reden, mich zum unterschreiben bringen und dann von mir richtig kassieren. ----------------- "" -- Editiert Miamico am 07.09.2014 00:22
Leserforumvon JX618 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 62 Antworten | 06.06.2009 17:28
Dieses Plaudern stellt eine Beratung dar, die der Anwalt abrechnen kann und abrechnen muss (zumindest wenn kein weiterführendes Mandant nachkommt).
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