70 Ergebnisse für „gericht kosten streitwert vergleich“

Leserforumvon icecycle | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 30.04.2008 08:34
Beim Gerichtsverfahren mit fast aussichtloser Forderungs- befriedigung, selbst bei sicherer Ausgangslage für Kläger, schlägt das Gericht gern einen Vergleich vor. ... Und richtet sich der Streitwert dann nach dem Vergleichsbetrag, dass sich die Gericht- und Anwaltkosten entsprechend mindern ? ... Sonst vergleichen sich beide Parteien bei Streitwert 10.000 EUR auf 1 Cent und Gericht und Anwälte gucken dumm.
Leserforumvon Lechner | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 06.08.2004 11:26
Da aber der Gegner 5.000 € an nicht berechtigten Zinsen zurückzahlen muß, glaube ich der Streitwert ist viel zu hoch angesetzt worden. ----------------- "PLechner" -- Editiert von Lechn er am 06.08.2004 11:35:58 Am 6.8.2004 von Rechtspfleger Hi, Wurde der Vergleich vor Gericht, oder aussergerichtlich geschlossen? ... Am 6.8.2004 von Lechner Der Vergleich wurde vor Gericht geschlossen, eine Regelung über die Kostenerstattung wurde dort versäumt, den Kostenfestsetzungsbeschluss habe ich gestern erhalten. Dort wurden die Kosten festgesetzt.
Leserforumvon Nucky | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 12 Antworten | 24.11.2016 20:12
Vom Anwalt gab es neben Aussagen zu den Chancen auch eine Aussage wie hoch die Kosten sind. ... So lange man nicht weiß, worum es im Vergleich genau ging, kann man nicht sagen, ob der Streitwert korrekt ist. 2. ... Es wurde alles schriftlich geklärt und gab einen Vergleich.
Leserforumvon vl | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 15 Antworten | 27.02.2012 18:33
Besser vom Gericht den Streitwert förmlich auf Antrag festsetzen lassen? ... Güteverhandlung und weiterer Gerichtstermin enden mit Vergleich vor dem Arbeitsgericht. ... Bei einem Vergleich hat das Arbeitsgericht eigentlich keinen Grund, einen Streitwert festzusetzen.
Leserforumvon Hans im Glück | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 24.11.2004 10:51
Vom Gericht wurden Streitwerte für Ehescheidung (E), vorläufigen. ... Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst. ... Wird der Streitwert nicht durch den Vergleichsbetrag abgelöst?
Leserforumvon guest-12308.03.2017 00:30:20 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 2 Antworten | 07.03.2017 22:35
Habe heute vor Gericht die Klage von meinem Anwalt gegen mich verloren. ... Diesen Vergleich lies ich meinem damaligen Anwalt zukommen. ... Ich wollte aber nur für einen Streitwert von 5000 Euro bezahlen.
Leserforumvon guest-12315.10.2013 22:14:43 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 16 Antworten | 23.07.2013 18:57
Streitwert setzt man bei einer Streitsache ja selber an, geht ja nicht um eine Rechnung oder verusachte Kosten,....wenn man immer nur wenig ansetzt, kostet es im schlimmsten Fall nicht wirklich viel. ... Ergebnis: Gericht erzählte Nachbar das gleiche was wir, schon die letzten 2 Jahre taten. ... Da hätte man vielleicht zuvor durch die Einschaltung eines eigenen RA evtl. einiges abwehren können oder einen außergerichtlichen Vergleich erzielen können.
Leserforumvon ps-123 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 30 Antworten | 10.04.2015 15:40
Eine Beschwerde bei Gericht hat nun dazu geführt, dass die Klägerin den Streitwert in einer Stellungnahme auf 2500 reduzieren will, was aus meiner Sicht immer noch zu hoch ist, da der Zeitwert ja maximal 900 Euro beträgt. ... Ja, meine Absicht ist die Kosten zu senken im Falle der Niederlage. Beim Unterliegen würden bei einem Streitwert von 4500 Euro mehr als das doppelte an Kosten auf mich zukommen als die Möbel/Hausrat aktuell Wert sind.
Leserforumvon mario67 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 11 Antworten | 21.08.2008 07:42
Bei einem Vergleich trägt in der Regel doch eh jede Seite ihre Kosten selbst. ... Daraufhin hat das Gericht aber einen Prozessvergleich so formuliert, dass ich die 100€ zur Abgeltung der Klageforderung, sowie zwei Drittel der Kosten des Rechtstreits zahle. ... Und das Gericht will jetzt meine Kostenberechnung haben.
Leserforumvon josepadilla | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 30.09.2011 03:56
Dieser hat natürlich dankend abgelehnt und mich darüber informiert, daß bei einem Vergleich jede Seite ihre Kosten selbst zu tragen hat. ... Wenn ich dich auf 10.000 EUR verklage und wir vergleichen uns vor Gericht darauf, daß du mir 100 EUR zahlst, ist der Streitwert trotzdem 10.000 EUR. ... Das Gleiche gilt von den Kosten des durch Vergleich erledigten Rechtsstreits, soweit nicht über sie bereits rechtskräftig erkannt ist.
Leserforumvon bengy | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 3 Antworten | 09.01.2007 19:36
Was ist unter "Kosten des Rechtsstreits" in folgendem Beispiel zu verstehen? ... In der Güteverhandlung wird ein Vergleich geschlossen (der ursprünglich angesetzte Streitwert wird auf die Hälfte reduziert, weshalb auch die zu erstattenden RA-Kosten sinken). Die Kosten des Rechtsstreits tragen beide Beteiligten zur Hälfte. - Fällt hier den Anwalt eine "Geschäftsgebühr für die Eintreibung der Gebühren" an?
Leserforumvon FrankM. | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 06.01.2014 16:05
Bekomme Wochen später mitgeteilt das ein Vergleich der Gegenseite vorlag, dessen Frist aber nun abgelaufen ist. ... Ebenso habe ich nun den Eindruck das er den Fall absichtlich schleifen lässt, damit man vor Gericht geht und die Kosten noch größer werden. ... -Rahmen: 0,5 bis 2,5 Abr. nach Streitwert !!!
Leserforumvon potter44 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 5 Antworten | 26.06.2014 09:11
PersonX hat eine Klage gegen FirmaX laufen, Streitwert 25.000 €. ... Oder wurde evtl. ein Vergleich im schriftlichen Verfahren vor dem Gericht nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen? ... Bei zwei Terminen und einem Streitwert von 25000€ kommt man mit 3000€ nämlich nicht mehr hin.
Leserforumvon webyogi | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 6 Antworten | 26.01.2017 02:00
Da ich meinen Lebensmittelpunkt 120 km vom Gerichtort entfernt habe, würde mich die Anreise zum Gericht mehr kosten, als ich noch erstreiten kann. ... Aus diesem Grunde erachte ich einen Vergleich oder Rückzug als keine gute Idee. ... Meine zweite Idee ist, dem Gericht einen Vergleich anzubieten.
Leserforumvon snecke | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 6 Antworten | 22.08.2016 18:02
Der Anwalt sagte einfach er gehe von 25.000,- Euro Streitwert aus. ... Bei einem gerichtlichen Vergleich würden die Gerichtskosten nur mehr 371,00€ betragen, dafür die Anwaltskosten aber 2.696,30€ statt 1.758,58€. ... Bei einem gerichtlichen Vergleich würden die Gerichtskosten nur mehr 371,00€ betragen, dafür die Anwaltskosten aber 2.696,30€ statt 1.758,58€.
Leserforumvon marcb01 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 14 Antworten | 15.11.2020 17:29
Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung wurde ein 50/50 Vergleich geschlossen bedeutet die Hälfte des Streitwerts steht dem Kläger zu. Mein Anwalt verweigert wie gesagt die weitere Kommunikation und ich wurde nun vom Gericht hierüber informiert, nachdem ich die Widerrufsfrist für den Vergleich verstreichen hab lassen. ... Wenn 50% der Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlt werden sollen, müsste der Gegner ja auch 50% des ihres Anwalts zahlen.
Leserforumvon prihei | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 10 Antworten | 22.12.2004 00:02
Der Streitwert liegt bei ca. 3000€. ... Kann ich den Vergleich zurücknehmen? ... Ob der Vergleich vor Gericht geschlossen wurde oder nicht ist dafür egal. so müsstest du zumindest ~ 175 EUR weniger zahlen - dafür gibts zumindest haufenweise tröstende schokolade Es gibt allerdings einig Ausnahme wie z.B. das selbstständige Beweisverfahren.
Leserforumvon Jan Ohlson | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 10 Antworten | 12.11.2009 18:31
Klagesumme 46.000 € Nun hat das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen in Höhe von 5700€. ... Von den Kosten zahlst du 85%. ... Instanz, zwei Anwälte, Urteil Streitwert 46.000,00 € Ergebnis 5.700,00 € Kostenquoten: Klg. 88% Bkl. 12% Kosten Klg. 6.722,58 € Kosten Bkl. 916,72 € Ergebnis Klg. -1.022,58 € Ergebnis Bkl. -6.616,72 € ____________________________________ Kostenberechnung Anwaltsgebühren 5.230,00 € Auslagenpauschalen 40,00 € MWSt 19% 1.001,30 € Gerichtsgebühren 1.368,00 € --------------- Gesamtkosten 7.639,30 € ----------------- "" Am 12.11.2009 von Slavonia Guten Tag Ich frage mich, warum Sie den Vergleich zustimmen sollten.Zahlen müssen Sie ja auch beim Urteil.Nur hat der Richter ein Problem mit einem Urteil, was ja Arbeit bedeutet.
Leserforumvon Frankdresden | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 4 Antworten | 01.03.2019 13:08
Streitwert war 90000 euro. ... Fragten unsere Anwältin das sie ihre bisherigen kosten uns schicken sollte, schickte uns 3 Positionen, ihre, Gerichtskosten und gegensanwalts kosten. Müssen wir weil wir den Vergleich eingehen, die kosten tragen oder hat sie uns eher falsche Kosten aufgeschrieben, damit wir vor Gericht gehen, da sie gegen den Vergleich ist, wir aber nicht
Leserforumvon Controller1 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 1 Antwort | 15.01.2015 19:56
Der Streitwert lag ürspünglich bei 15.000Eur und wird mit 1500Eur beglichen. ... Die Deckung der Kostenaufstellung vom Anwalt des A wird vom Gericht nicht bestätigt, da der Anwalt scheinbar die gerichtlich Beweisaufnahme abrechnen will. ... Welche Kosten übernimmt die PKH üblich und welche Kosten fallen in einem solchem Fall ohne PKH an?
123·4