6 Ergebnisse für „streitwert zahl euro“

Leserforumvon josepadilla | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 30.09.2011 03:56
Diese Zahl habe ich auch am Telefon der Mitarbeiterin des Rechtsanwalts vorgeschlagen. ... Die Überraschung kam dann mit der nächsten Kostenrechnung, die ich von der kontrollierenden Anwaltskanzlei erhielt: Streitwert ist bei ca. 4.200 Euro trotz der Vergleichssumme von 2.500 Euro geblieben - Geschäftsgebühr über 350 Euro, Einigungsgebühr über 400 Euro netto - also brutto fast 1000 Euro. ... Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. " Am 30.9.2011 von Rechtsanwalt Carsten Meinecke Deine Rechnung: Streitwert 4.200 1,30 Geschäftsgebühr354,90 Euro 1,50 Einigungsgebühr409,50 Euro Auslagenpauschale20,00 Euro 19% Umsatzsteuer149,04 Euro Summe 933,44 Euro Der Streitwert ergibt sich aus Deiner Forderung.
Leserforumvon max242 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 8 Antworten | 30.08.2004 18:23
Kurz nach dieser "Erstberatung" kam eine Rechnung in Höhe von Euro 232 Brutto (180 Beratung 20 Tel Pauschale 32 USt.). ... Ein einfaches "Das kostet bei einem Streitwert von Euro 20.000 etwa 500 Euro" am Telefon hätte mir vollkommen gereicht und ihn auch nur maximal eine Minute gekostet. ... Gerade bei komplizierten Sachverhalten ist es aber auch für einen RA kaum möglich, eine Zahl aus dem Bauch heraus zu nennen, ohne die "ganze Geschichte" zu kennen.
Leserforumvon go506988-50 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 20 Antworten | 14.01.2019 14:29
Es geht eigentlich um 25000 Euro. ... Im schreiben des gegnerischen Anwalts Stand das die aus dem Vertrag raus wollten weil im Resumee angeblich die Falsche Quadratmeter Zahl angegeben war. ... Rechnung soll soll erst mal ca. 3300 Euro sein.
Leserforumvon caledonian | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 14 Antworten | 22.07.2010 13:52
Die Anwältin meiner geschiedenen Frau teilte mir mit das sie für das gesamte Verfahren im Höchstfall 2.500 Euro berechnen kann. ... Vor kurzem hat er sich nun wieder gemeldet und bietet (droht) mir einen 'Vergleich' an nach dem ich insgesamt 4.500 Euro zahlen müsste. ... Ich frage mich: Wie kann ein Anwalt (meiner, in diesem Fall) für ein Verfahren 6.000 Euro berechnen während eine zweite Anwältin (die meiner geschiedenen Frau) schriftlich bestätigt für das gleiche Verfahren höchstens 2.500 Euro berechnen zu können?
Leserforumvon yorbase | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 14 Antworten | 21.06.2012 18:22
Übrigens ist "Hey ich zahle 100 Euro Raten, ich hab kein Geld" keine Vereinbarung sondern eine Zahlungsverweigerung Aber wenn ich mir deine Beträge so ansehen - kommst darauf eh nicht mehr an ----------------- " " Am 21.6.2012 von Lari-Fari Ach Herr Meinecke. ... Du willst doch auch nicht "zahlen", du willst Aufschub quote:und dass ist ja momentan garnicht der fall , weil ich noch in meiner "frist" bin Deine Frist ist "SOFORT" quote: sobald ich eine feste stelle habe , ist es doch kein prob. mehr Dann bring mir mal ein Bier mit, sobald ich im Lotto gewinne zahl ichs ----------------- " " Am 22.6.2012 von Khryztynna quote:Es war nie die rede , dass ich die sache NICHT BEZAHLEN WERDE Die Gegenseite schreibt ja auch, daß du "momentan nicht zahlen willst". ... Wenn sich aber die Rechnung verringert, z.B. weil die Mehrwertsteuer fehlerhaft geltend gemacht wurde, dann verringert sich auch der Streitwert, was auch die Anwaltsgebühren drücken kann (habe es aber jetzt nicht ausgerechnet, ob es für einen Gebührensprung reicht, wird auf jeden Fall knapp). 3.
Leserforumvon rexio77 | Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten | 27 Antworten | 01.02.2019 14:29
Remy Am 1.2.2019 von guyfromhamburg Ja ... (2,4 * 165 Euro)+19% Mwst. ... Denn bei vollem Ausschöpfen des angekündigten Stundenbedarfs wären 495 EUR netto = 589 EUR brutto plus Auslagenpauschale =ca. 600 EUR Kosten angefallen - von denen man nur einen Bruchteil von der Gegenseite wieder bekommt, wenn man obsiegt, da diese nur die RVG-Kosten i.H.V. 147,56 EUR - bei Streitwert 1000 EUR - erstatten muß (hat der RA darüber aufgeklärt?).
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