18 Ergebnisse für „handwerker rechnung verjährung“

Leserforumvon Sally 12 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 16 Antworten | 16.04.2010 16:34
Diese Woche spricht mich der Handwerker nun an, ich solle doch bitte die Restsumme aus der Rechnung vom November 2005 überweisen. ... Ich habe den Handwerker nochmals angesprochen und er hat mit gesagt, er habe die ganze Zeit gewusst dass er aus der Rechnung von mir noch Geld zu bekommen hat. ... Und du reitest auf der Verjährung rum!
Leserforumvon kieseltina | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 30 Antworten | 02.08.2017 14:22
Man könnte die Einrede der Verjährung prüfen, dabei dann den Charakter der ersten Rechnung beachten. ... Gilt keine Verjährung? ... Wenn 2009 oder 2010 bereits eine Rechnung gestellt wurde kann man sich auf die Verjährung berufen.
Leserforumvon Fipps | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 18.02.2006 22:33
Ein Handwerker führt im Februar 2005 eine Arbeit aus, in dem er ein zusätzliches Treppengeländer anbringt Diese Arbeit stellt er im Februar 2006 - also 12 Monate später - in Rechnung. ... Und hier hoffst du auf Verjährung. ... Es ist noch keine Verjährung eingetren.
Leserforumvon Fragesteller2016 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 8 Antworten | 24.03.2016 19:35
Hallo, Wann der Handwerker die Rechnung stellt ist nicht maßgeblich. ... Die Verjährung beginnt dann mit dem Ablauf des Jahres, in welchem die Vergütung fällig gewesen wäre und er seine Rechnung hätte schreiben können. . ... Ein Handwerker welcher sich aufs BGB bei Bauleistungen einlässt, ist selbst Schuld.
Leserforumvon JimP | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 12 Antworten | 28.12.2020 21:40
Ist die Verjährung dann gehemmt, weil es eine Rechnung gab? ... , die Rechnung bezahlen oder hat der Handwerker ab dem 1.1 trotzdem einfach die Verjährung verschlafen? ... So würde Handwerker A doch nur noch die Verjährung hemmen können oder?
Verjährung ja oder nein? 3,25 von 5 Sterne
Leserforumvon gellweissde | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 09.05.2015 21:48
Guten Tag, 2011 wurde durch einen Handwerker eine Leistung in meinem Haus erbracht wobei die Arbeit mit einem riesen Loch in der Decke endete. ... Wir meldeten uns .Aber keiner kam vorbei oder schickte eine geänderte Rechnung . ... Ist hier eine Verjährung ?
Leserforumvon GEZ | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 9 Antworten | 24.11.2007 15:40
Verjährung 31.12.2006. ... Ist das die Regel unserer deutschen Handwerker ??? ... Eine Rechnung muss prüffähig sein.
Leserforumvon Sharona | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 9 Antworten | 21.08.2008 11:28
Wie lange darf sich ein Handwerker Zeit lassen, eine Rechnung zu legen? Am 22.8.2008 von sad eigentlich bis zur Verjährung Am 23.8.2008 von Sharona Heisst Verjährung exakt ein Jahr? ... Am 25.8.2008 von Sharona Nein, bei uns war die Leistungserbringung Januar/Februar diesen Jahres und wir sind einfach nur platt, dass keine Rechnung kommt. 5000 Euro ist doch keine Kleinigkeit!
Leserforumvon sonnenblumen | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 10 Antworten | 18.07.2008 10:23
Der Handwerker wird die Stunden kaum nachweisen können. ... Rechnung bis spätstens 31.12.2010 Am 23.8.2008 von Sharona Bei einem anderen Beitrag hiess es "bis zur Verjährung". Also heisst in dem Fall Verjährung nicht 1 Jahr sondern 3?
Leserforumvon Zimmer | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 26.11.2002 21:17
Offen steht noch ein Betrag, für den bis heute keine Rechnung gestellt wurde, den der Handwerker aber Ende 2001 mit Bezug auf das Angebot gemahnt hat. ... Damit haben wir trotzdem noch keine Rechnung bekommen. ... Ab Fälligkeit beginnt die Verjährung zu laufen.
Leserforumvon Sassi_braucht_Hilfe | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 26.03.2022 12:27
Jetzt ist doch somit die Verjährung eingetreten und wir müssten die Rechnungen nicht mehr bezahlen? ... Die Handwerker nicht bzahlen wollen. ... Die Verjährung könnte damit wirksam unterbrochen worden sein.
Leserforumvon Heidi | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 09.01.2002 09:56
Können wir davon ausgehen, dass die Rechnung verjährt ist? ... Die Verjährung beginnt daher am 31.12.1999. ... Die Rechnung reicht nicht für eine Unterbrechung der Verjährung - der Handwerker hätte Ihnen schon einen Mahnbescheid schicken müssen oder Klage einreichen müssen.
Leserforumvon Bierfahrer | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 02.02.2004 16:43
Der Architekt hat aber einen kleinen Teil seiner Forderung, nach Rücksprache mit dem Handwerker gekürzt. ... Juli 2001 flatterte eine Mahnung über eine Rechnung vom 21.12.2000 ins Haus, die wir nie erhalten hatte.
Leserforumvon Therese | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 17 Antworten | 21.01.2020 11:26
Ich kann davon ausgehen, dass er die Rechnung nicht freiwillig bezahlen wird. ... Gilt die Mängelanzeige in 2018 als hemmend für die Verjährung? ... Was ist denn mit der Verjährung?
Leserforumvon britta_f@hotmail.com | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 29.03.2004 17:48
Die Verjährung wird auch durch eine Schuldanerkenntnis unterbrochen (altes Recht) bzw. beginnt neu (neues Recht). ... Daraus schließe ich, das außer deiner Ignoranz, der legitimen Rechnung nichts entgegen stand. ... Gruß vom Handwerker ----------------- " "
Leserforumvon Milchreis | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 11 Antworten | 04.01.2017 21:02
Der Servicetechniker hat das Problem aufgenommen und ich werde in der Rechnung auch detailliert Auskunft bekommen was das Problem ist. ... Den Handwerker hättest Du ja auch vermutlich bezahlen müssen. ... Das ist ein Bauwerk, Verjährung der Sachmängelhaftung nach 5 Jahren.
Leserforumvon Hupfer | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 13.03.2002 12:44
Anfang März. 2002 erhielten wir nun eine "geprüfte" Schlußrechnung mit dem Datum 27.12.01 über den Architekten. ... Am 14.3.2002 von Scharnhorst Das sieht sehr nach Verjährung aus, wenn die Verträge direkt zwischen Ihnen und den Handwerkern zustande kamen. Zur Fälligkeit der Rechnung ist eine Prüfung durch Ihren Architekten jedenfalls nicht erforderlich.
Leserforumvon famakoswi | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 26.04.2014 14:48
Unser Bekannte wollte erst ohne Rechnung arbeiten, doch wir baten um eine. ... Viele Grüße famakoswi Am 26.4.2014 von Nervin Guten Tag, da die Rechnung im Februar 2011 gestellt wurde, tritt die Verjährung frühestens am 31.12.2014 ein. Sie werden daher die Rechnung vollständig begleichen müssen - er sei denn ... - Sie haben damals die Mängel genau bezeichnet - Sie haben damals dem Handwerker eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gestellt - Die Kosten für die Nachbesserung, die Sie sicherlich haben durchführen lassen, entsprechen mindestens dem Abzug, den Sie vorgenommen haben - Sie können diese Punkte gerichtsfest belegen Wenn Sie diese Punkte nicht uneingeschränkt mit "ja" beantworten können, sollten Sie versuchen, sich mit dem Handwerker zu einigen.
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