35 Ergebnisse für „handwerker schaden gewährleistung“

Leserforumvon die_Ahnungslose | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 8 Antworten | 05.07.2023 10:27
Auf ein Schreiben hin, begutachtet der Handwerker den Schaden und meint, dass der Untergrund feucht ist,. ... Kann man sich hierbei auf die Gewährleistung berufen? ... Und, ich denke eine "Zweitmeinung" kann nie schaden.
Gewährleistung Reparatur 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Dawaan | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 24.05.2017 12:29
Von einem Handwerker wurden diese dann angehoben. ... Wie lange ist die Gewährleistung für diese Raparatur? Das Problem ist, dass ich der Zwischenzeit die Wohnung gekauft habe und den Schaden nicht selbst zahlen will.
Leserforumvon fsblacky | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 0 Antworten | 21.12.2009 19:26
Der Kernpunkt ist, den Schaden, durch den Politiker verursacht, wieder zu relativieren. Fachgerechte Arbeit zu Preisen, von denen der Handwerker existieren kann. Fachwissen , Qualifikation und Mängelfreie Arbeit mit Gewährleistung zb. das wir als Ortsansässige Firma greifbar sind für den Kunden etc.
Leserforumvon Vienna | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 13 Antworten | 13.02.2005 19:05
Ein Handwerker beschädigt diese bei einem Sturz. ... Aber wie ist das dann mit der gewährleistung die mein treppenbauer mir gibt. ... Also: Wenn es irgendwie geht, würde ich keine andere Firma den Schaden beseitigen lassen.
Leserforumvon Thomasovic | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 23.05.2005 15:49
Bert meint das es für ihn dann damit erledigt ist und bekommt aber nach ein paar Wochen eine Rechnung des Handwerkers über den Austausch der Scheibe zusammen mit für Laien absolut unverständlichen kopierten Datenblättern über thermische Schäden die an Glasscheiben auftreten können. Der Handwerker will also anscheinend darauf hinaus das er nicht daran Schuld ist sondern Bert, bzw. das es durch thermische Veränderungen zu dem Schaden kam. ... Diesen Sachverhalt sollte Bert dem Handwerker mitteilen und die Zahlung verweigern.
Leserforumvon go640494-22 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 04.08.2023 07:10
Dusche ging kaputt nach dem Einbau vor 3 Jahren, der Handwerker wies allerdings die Gewährleistung ab. ... Dass die Gewährleistung vom Schaden vor 3 Jahren nicht übernommen wurde, habe ich akzeptiert, dass aber nun ein "Kulanzangebot" (was nicht günstig war!)
Leserforumvon Gabi B. | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 15.06.2013 22:45
2 Jahre - nennt sich Gewährleistung. ... Da außerhalb der Gewährleistung - ja. ... Zumal Ihrer Schilderung nach, die Schäden von heute auf morgen nach 6 Jahren kamen.
Handwerker Angebot 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Frodien | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 17 Antworten | 13.03.2015 20:39
Womit war der Handwerker denn genau beauftragt? ... Eigentlich sollte man doch eine Fachfirma, die sich auf derartige Schäden spezialisiert vertrauen können und auch eine Fachkompetenz erwarten dürfen. ... Du hast mit dem Handwerker einen Vertrag zur Ursachenfindung abgeschlossen, den der Handwerker schlecht erfüllt hat.
Leserforumvon parkettschaden | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 6 Antworten | 16.08.2015 03:40
Der Handwerker kennt bisher nur den Schaden im ersten Raum und hat dort den Boden aufgesägt um die Stolperfalle provisorisch zu entfernen. ... Haben wir als Kunde rechtliche Chancen nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben? ... Wenn der Handwerker Kulanz anbietet, dann ist das eine freiwillige Sache.
Leserforumvon Geparda | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 10.08.2009 14:31
Der letzte Handwerker teilt ihm schließlich mit, dass der Fehler wohl in der Ausführung der Wandisolierung liegt. ... Der Betrieb weigert sich nun, laut Gewährleistung die Kosten zu übernehmen, da er nicht umgehend über den Schaden informiert worden ist und damit das Material nicht mehr zu retten ist.
Leserforumvon Milchreis | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 11 Antworten | 04.01.2017 21:02
Die müssen Gewährleistung geben. ... Den Handwerker hättest Du ja auch vermutlich bezahlen müssen. ... Dein Schaden liegt also irgendwo im Bereich um 100 €.
Leserforumvon sam4y | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 0 Antworten | 26.09.2003 22:58
(Schaden: Bildschirm schwarz) ist der TV wieder defekt (Bildschirm schwarz). Ab 01.01.02 gilt auch für Reparaturen die zweijährige Gewährleistung.Muß der Handwerker bei einem erneuten, wesensgleichen Schaden damit kostenlos überprüfen, ob sich der erneute Defekt auf von ihm reparierte Bereiche erstreckt und damit unter die Gewährleistung fällt und muß er nachweisen, dass der neue Defekt in keinerlei Zusammenhang mit seiner Reparatur stand oder muß der Kunde beweisen, dass der Defekt unter die Gewährleistung fällt und bei Ablehnung der Gewährleistung erneut für die Prüfleistungen bezahlen?
Leserforumvon gerry-ges | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 04.12.2005 11:40
Da der Bauträger nicht reagiert, möchte ich ihm nun eine Frist setzen und den Schaden dann ggf. selbst reparieren lassen (und dem Bauträger in Rechnung stellen). 1) Darf ich das bzw welche Fristen muss ich einhalten ? 2) Der Bauträger sagte, dass die Gewährleistungsrechte gemäß Notarvertrag direkt an den Handwerker zu stellen wären und er dies für uns nur aus Gefälligkeit macht.
Leserforumvon wihinape | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 27 Antworten | 04.04.2023 09:54
Auf Erstattung der Kosten, wenn ein anderer Handwerker die Mängel beseitigt? ... Sowas kann gravierende Schäden nach sich ziehen die man erst viel später (zu spät) erkennt. ... [/quote] Die Handwerker machen das was sie müssen.
Leserforumvon 1963sep | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 30 Antworten | 18.04.2023 11:16
Kann er dafür die Gewährleistung des Handwerkers in Anspruch nehmen, welcher über die Probleme vor der Installation informiert war? ... [quote=1963sep]Kann er dafür die Gewährleistung des Handwerkers in Anspruch nehmen, welcher über die Probleme vor der Installation informiert war?... [quote=1963sep]Kann er dafür die Gewährleistung des Handwerkers in Anspruch nehmen, welcher über die Probleme vor der Installation informiert war?
Leserforumvon Samuel335 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 23.03.2016 01:25
Ein Handwerker kann seine beauftragten Arbeiten nicht weiterführen, da ein anderes Gewerk einen Schaden angerichtet hat (gerissenes Auflager eines Trägers über einem Wanddurchbruch, welchen der betreffende Handwerker hergestellt hat), welcher erst beseitigt werden muß. ... Der Handwerker muss nach Fertigstellung auch Gewährleistung geben, somit kann er vermutlich auch nur eine fachgerechte Ausführung anbieten, gerade in Bezug des Schadens. ... Im gesamten gesehen hat der Auftraggeber schlichtweg fast alles falsch gemacht, denn der Schaden durch das Fremdgewerk kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer des Fremdgewerk in Abzug bringen, und er hätte den Schaden durch den Handwerker ohne wenn und aber beauftragt, somit wäre der Handwerker in der Pflicht den Bauvertrag / Werkvertrag zu erfüllen.
Leserforumvon Batavusfahrer | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 25.02.2008 10:52
Stellt man als Handwerker doch eine Rechnung und "verrechnet" die defekten Kacheln ? ... So nach dem Motto, die Handwerker kann man ja abzocken? ... Notfalls muss man auf solch einen Kunden verzichten, zumal ja der Schaden letztlich nur größer wird, wenn man sich dem aussetzt...
Leserforumvon FelixT1000 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 17.05.2021 09:14
[/quote] Vermutlich, weil es noch gar keinen Schaden gab, der für die Versicherung relevant wäre. ... Dafür gibt iaR kein Handwerker eine 5-Jahres-Gewährleistung. ... Was bringt es, dass der Handwerker jetzt 5 Jahre Gewährleistung für seine Leistung zusagt und er in 1 oder 2 Jahren insolvent ist?
Leserforumvon icecycle | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 18.12.2008 10:03
Eventuell ist eine jährliche Wartung laut Hersteller notwendig, um Bauteile zu reinigen oder auszutauschen, welche ansonsten Schäden in der Heizungsanlage verursachen würden . ... Am 18.12.2008 von ikarus02 Der Handwerker übernimmt im Allgemeinen die Garantieaussagen der Hersteller (Kessel meist 5 Jahre, Elektrik meist 2 Jahre). ... Wenn der Installateur liefert und montiert, trägt er gemäß BGB oder VOB die Gewährleistung (BGB normalerweise 5 Jahre, VOB 4 Jahre)
Leserforumvon karldergrosse | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 13.06.2014 12:18
Nach einiger Zeit (noch in der Gewährleistung) hat der Eigentümer einen Flügel der HS-Anlage (ca. 2x2m, 200kg schwer) in seinem Wohnzimmer liegen! Es entsteht Schaden an Person und Sache des Eigentümers. ... Man müsste also den Nachweis führen können, dass der Pfusch vorhanden und vom ersten Handwerker verursacht war.
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