19 Ergebnisse für „leistung rechnung verjährung“

Verjährung ja oder nein? 3,25 von 5 Sterne
Leserforumvon gellweissde | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 09.05.2015 21:48
Wir meldeten uns .Aber keiner kam vorbei oder schickte eine geänderte Rechnung . Nun haben wir 2015 eine abgeänderte Rechnung erhalten mit dem Datum von 2013 über die Leistung von 2011. Ist hier eine Verjährung ?
Leserforumvon Sally 12 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 16 Antworten | 16.04.2010 16:34
Diese Rechnung habe ich zu 50 % sofort beglichen. ... Am 20.4.2010 von fridolin501 @Mustermann Es hat mit Anstand nichts zu tun, wenn eine eigentlich zu erbringende Leistung verjährt ist und die Leistung deshalb nicht mehr erbracht wird. ... Und du reitest auf der Verjährung rum!
Leserforumvon Fipps | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 18.02.2006 22:33
Und hier hoffst du auf Verjährung. ... Ich habe mich nur gewundert wieso eine Leistung in Rechnung gestellt wird, die 1 ganzes Jahr zurückliegt. ... Es ist noch keine Verjährung eingetren.
Leserforumvon Sharona | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 9 Antworten | 21.08.2008 11:28
Wie lange darf sich ein Handwerker Zeit lassen, eine Rechnung zu legen? Am 22.8.2008 von sad eigentlich bis zur Verjährung Am 23.8.2008 von Sharona Heisst Verjährung exakt ein Jahr? ... Nur wenn ihr eine Leistung habt, die vor dem 01.01.2002 erbracht wurde, habt ihr noch das alte Recht.
Leserforumvon JimP | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 12 Antworten | 28.12.2020 21:40
Jetzt nähern wir uns ja den Punkt der Verjährung. ... Ist die Verjährung dann gehemmt, weil es eine Rechnung gab? ... , die Rechnung bezahlen oder hat der Handwerker ab dem 1.1 trotzdem einfach die Verjährung verschlafen?
Leserforumvon sonnenblumen | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 10 Antworten | 18.07.2008 10:23
Leistung Juli 2007. Rechnung bis spätstens 31.12.2010 Am 23.8.2008 von Sharona Bei einem anderen Beitrag hiess es "bis zur Verjährung". Also heisst in dem Fall Verjährung nicht 1 Jahr sondern 3?
Leserforumvon biromier | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 23.01.2004 11:11
Erst am 1. 12. 2003 erhielten wir eine Rechnung über diese Leistung. Müssen wir diese rechnung bezahlen, oder ist der Vorgang verjährt?
Leserforumvon kieseltina | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 30 Antworten | 02.08.2017 14:22
Man könnte die Einrede der Verjährung prüfen, dabei dann den Charakter der ersten Rechnung beachten. ... Wie dreisst kann man sein, eine Leistung, die offensichtlich auch gut erbracht worden ist, einfach nicht zahlen zu wollen? ... Wenn 2009 oder 2010 bereits eine Rechnung gestellt wurde kann man sich auf die Verjährung berufen.
Leserforumvon Sassi_braucht_Hilfe | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 26.03.2022 12:27
Entstanden ist der Anspruch auf den Kaufpreis oder den Werklohn, wenn der Unternehmer seine vertragliche Leistung erbracht hat. ... Am 26.3.2022 von de Bakel Die Leistung wurde 2018 erbracht/abgeschlossen? ... Die Verjährung könnte damit wirksam unterbrochen worden sein.
Leserforumvon tl-dietmar | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 0 Antworten | 07.01.2004 12:35
hallo zusammen, gestern haben wir einen mahnbescheid vom gericht bekommen über eine noch nicht gezahlte Rechnung angeblich datiert vom 16.6.2001. die Leistung (Röntgen im Krankenhaus) wurde am 11. ... Uns ist nie eine Rechnung gestellt geschweige denn eine Mahnung zugestellt worden. Ich will mich um die Zahlung der Rechnung gar nicht drücken, aber ich sehe nicht ein die Mahnkosten zu bezahlen.
Leserforumvon Mel83 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 07.02.2015 09:02
Seitdem gab es weder eine neue Rechnung noch Kontaktaufnahme von B. ... Vermutlich war die Leistung nach VOB vereinbart? ... Also wurde damit schon die Leistung in Anspruch genommen siehe oben genannte VOB.
Leserforumvon Hupfer | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 13.03.2002 12:44
Anfang März. 2002 erhielten wir nun eine "geprüfte" Schlußrechnung mit dem Datum 27.12.01 über den Architekten. ... Am 14.3.2002 von Scharnhorst Das sieht sehr nach Verjährung aus, wenn die Verträge direkt zwischen Ihnen und den Handwerkern zustande kamen. Zur Fälligkeit der Rechnung ist eine Prüfung durch Ihren Architekten jedenfalls nicht erforderlich.
Leserforumvon RHoffmann81 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 4 Antworten | 11.11.2015 20:50
Sieben Monate später ist jetzt die Rechnung eingetroffen. ... Du Schlingel Das hat was damit zu tun, dass für die Leistung so schnell wie möglich auch eine Rechnung und damit die Umsatzsteuer (insbesondere im Baugewerbe ein oft umkämpfter Punkt) an den Staat abzuführen ist. Dadurch tritt keine Verjährung ein.
Leserforumvon Therese | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 17 Antworten | 21.01.2020 11:26
Ich kann davon ausgehen, dass er die Rechnung nicht freiwillig bezahlen wird. ... Gilt die Mängelanzeige in 2018 als hemmend für die Verjährung? ... Was ist denn mit der Verjährung?
Leserforumvon Jürgen Schmitz | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 11 Antworten | 04.01.2003 14:39
Wann verjährt eine rechnung denn bzw. kann die Leistung nicht mehr abgerechnet werden? ... Die Rechnung vermag die Verjährung nicht zu verhindern - dazu hätte Klage eingereicht werden müssen oder ein Mahnbescheid. ... Seit dem 1.1.2003 beträgt die regelmäßige Verjährung, die auch für solch eine Rechnung gelten würde, 3 Jahre.
Leserforumvon desert-fox | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 08.02.2012 09:37
MfG Desert-Fox Am 8.2.2012 von lesen-denken-handeln Hallo, also erstmal würde ich prüfen, ob schon eine soganannte verjährung eingetreten ist oder nicht. ... Ab wann spricht man denn hierbei von einer Verjährung? ... Die Verjährung schliesst das ZBR nicht aus.
Leserforumvon Stan | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 14 Antworten | 08.03.2013 16:08
----------------- " " Am 9.3.2013 von 3,141592653 Ich würde einfach der Rechnung widersprechen (WICHTIG, wegen Verjährung) und genau den beabsichtigten Betrag der Firma als "Spende", Schenkung, etc. zukommen lassen. ----------------- "Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. ... Kann das erbringen der Leistung in 2009 irgendwie von Dir bewiesen werden? ... Sollte ich als kleine Spitze, um den Wind gleich aus den Segeln zu nehmen, darauf hinweisen, dass sich im Serviceheft ein Stempel mit dem auf der Rechnung angegebenen KM-Stand über einen durchgeführten Service im Sommer 2009 befindet, für den ich bis nach dem Einsatz der Verjährung 31.12.2012 keine Rechnung erhalten habe?
Leserforumvon Mel83 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 5 Antworten | 22.09.2018 14:02
Hallo, ich habe eine Frage zur Verjährung von Ansprüchen aus einer Dienstleistung. ... Wie sieht es hier nun mit der Verjährung aus? ... Der Anspruch beginnt m.W. mit der Erbringung der Leistung, nicht mit dem Stellen der Rechnung.
Leserforumvon NWD | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 15 Antworten | 05.07.2019 19:16
Die Rechnung wurde dann vom Unternehmer am 14.09.2017 bezahlt. ... Mängelhaftung, Rechte des Kunden, Verjährung 12.1 Für gebrauchte Waren leisten wir keine Gewähr, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag ausgewiesen. 12.2 In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit nachfolgenden Modifikationen gemäß Ziffern 12.3 bis 12.7und Ziffer 13. 12.3 Im Falle einer mangelhaften Herstellung und Lieferung von Waren oder Software sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. ... Unberührt bleibt unser Recht zur Durchführung von zwei Nachbesserungsversuchen. 12.7 Sämtliche aus einer mangelhaften Leistung resultierenden Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten.
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