272 Ergebnisse für „rechnung leistung“

Leserforumvon haftpflicht12 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 10 Antworten | 30.12.2020 11:19
Ist diese Rechnung rechtes da eigentlich keine Leistung in Anspruch genommen wurde und Person A nicht stornieren konnte? ... Zitat (von haftpflicht12):Ist diese Rechnung rechtes da eigentlich keine Leistung in Anspruch genommen wurdeDer Mitarbeiter hat die Leistung "Anfahrt" erbracht.Zitat (von haftpflicht12):Und sind solche Wartezeiten hinnehmen bar?... Am 30.12.2020 von Harry van Sell Zitat (von haftpflicht12):Ist diese Rechnung rechtes da eigentlich keine Leistung in Anspruch genommen wurde Doch, es wurde sehr wohl eine Leistung in Anspruch genommen Zitat (von haftpflicht12):und Person A nicht stornieren konnte?
Leserforumvon ElV | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 09.10.2007 22:17
Eine Rechnung bekomme ich selbstverständlich nicht, hat er mir zugesichert, da keinerlei Leistung erbracht wurde. ... Eine Kopie davon bekam ich nicht, da laut Handwerker ich sowieso keine Rechnung bekomme. ... Gestern bekomme ich eine Rechnung in Höhe von 65,45 Euro.Laut Rechnung soll er bei mir einen Rollladen überprüft haben...Ein Facharbeiter/Std. incl Fahrtzeit und Fahrzeugpauschale werden mir in Rechnung gestellt.
Leserforumvon Mirko Filostrato | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 13 Antworten | 04.11.2012 12:57
Erstmal die Rechnung anfordern? ... Mahnung ohne Rechnung ist nicht korrekt. ... Nach 2 Monaten nun die Antwort mit einer Kopie der Rechnung.
Leserforumvon tealow | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 27.03.2012 10:42
Der in Rechung gestellte Posten darf mit in anderen in Rechnung gestellten Positionen verschwimmen. Als Beispiel wird eine Dachrinne genannt, die nicht in der Rechnung stand und sich kostenmäßig mit dem Streitbetrag deckt. - Nach Kontrolle hat sich ergeben, dass die Dachrinne gar nicht von dem entsprechenden Handwerker geliefert und montiert wurde, sondern durch einen anderen Handwerker (also offensichtlich Falschaussage des Handwerkers). ... Wenn 40,00 m. in Rechnung gestellt werden müssen sie auch verbaut sein.
Leserforumvon Helmut23 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 08.06.2017 15:58
Müssen wir diese Rechnung selbst bezahlen? ... Zitat (von Helmut23):Müssen wir diese Rechnung selbst bezahlen? Welche Rechnung?
Leserforumvon Grack44 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 21.02.2019 00:14
Mein Vermieter wiederum stellt mir diese Kosten dann über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Ich bin natürlich nicht gewillt für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen. ... Im besagten Fall gibt es zwischen Ihnen und dem Installateur keinen Vertrag noch eine Rechnung an Sie.
Leserforumvon Obelix | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 0 Antworten | 27.08.2003 08:01
Ich bekam dafür eine Rechnung über 477,92 €. ... Diese beseitigte die Verstopfung innerhalb wenigen Minuten, das kostete mich zwar auch fast 180 €, aber dafür wurde die von mir erwartete Leistung auch erbracht. Muß ich die Rechnung der ersten Firma bezahlen obwohl die Verstopfung nicht behoben wurde?
Leserforumvon Boarders2009 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 14.01.2010 12:21
Ich bekam dann eine Rechnung über 1000 EUR.
Leserforumvon Brixx9 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 31.01.2019 17:17
War nur bisschen zu spät da sie dann auh schon ankamen.Habe dann eine Rechnung gekriegt wo einmal Anfahrt mit 20€ berechnet wird was ja voll okay ist. ... Ist auf der Rechnung noch als Notdienst angekreuzt,weiß nich ob das noch was ausmacht. ... Am 15.2.2019 von Spejbl Du hast die Leistung bestellt, der Schlüsseldienst hat geliefert.
Leserforumvon knacksack | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 01.03.2005 07:55
" Für diese Leistung bekam ich eine Rechnung über knapp 50,- €. ... Rechnung von meinem Vermieter zurück, mit einer schriftlichen Notiz, mit der Bitte um Bezahlung. ... Aber auch für Leistung, die keine Besserung gebracht hat?
Ungültige Rechnung? 3 von 5 Sterne
Leserforumvon cinergy | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 23.06.2010 17:14
Muss ich die Rechnung nun bezahlen, da er mir ja zugesichert hatte es seien keine Kosten entstanden. Danke Am 23.6.2010 von Salvatori quote:Muss ich die Rechnung nun bezahlen, da er mir ja zugesichert hatte es seien keine Kosten entstanden. Wenn eine Leistung nachgewiesen werden kann, wohl ja.
Leserforumvon MisterX06 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 13 Antworten | 03.09.2012 16:59
Er markierte jetzt (auf dem bereits unterschrieben Zettel), wieviele Einheiten von welcher Leistung fällig werden würden, und landete bei einer Gesamtsumme von 260 Euro im Falle der Öffnung. ... By the way, trägt die zweite Rechnung die gleiche Nummer wie die erste und enthält sie einen Hinweis, etwa der Art "ersetzt die Rechnung vom ...."? ... Oder stimmen Unternehmer und Zettel mit der ersten Rechnung überein?
Leserforumvon Somersault | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 05.01.2007 01:21
Hallo, ich habe bei my-hammer einen auftrag offiziell vergeben. es ging dabei um die erstellung gewisser html codes, buttons etc, also reine onlinearbeit... mit dem edv`ler, der den zuschlag erhielt, habe ich einen termin ausgemacht zu dem die arbeit erbracht sein mußte, da ich sie eben zu diesem termin brauchte. ausgemacht war eine anzahlung des halben betrages. ich habe auch gleich gezahlt und dafür eine rechnung bekommen. erst hat er angefangen zu arbeiten, dann kam plötzlich nix mehr... ich konnte ihn auf keinem kommunikationsweg mehr erreichen. ich bat ihn per mail und fax sich bitte an den termin zu halten. es kam nix zurück. dann erreichte ich ihn nochmal per tel., wo er sagte sein pc sei kaputt, er würde aber noch in der selben woche die arbeit abliefern... es kam natürlich nix und wie sich herausstellte, kann sein pc auch nich kaputt sein, da er während dieser zeit fleißig weiter bei my-hammer aufträge ersteigerte... die leistung mußte ich nun wegen termindruck von jemand anders erledigen lassen - das hat auch gut geklappt. auch heute reagiert er jedoch nicht auf meine schreiben etc. ich würde aber schon gerne die anzahlung irgendwie zurückhaben wollen, da er wirklich absolut keine leistung erbracht hat.
Leserforumvon Opelkadettfreak | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 15.06.2010 15:45
Uns wurde eine Rechnung gestellt die Wir auch beglichen. ... Angebot Leistung Abnahme Rechnung wäre die übliche Reihenfolge. ... Seine Nichtleistung bestand in Abwesenheit, seine Leistung in Vermittlung - getan hat er demzufolge nichts.
Leserforumvon DZED | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 15.09.2004 13:28
Hallo, jeweils am 26.08.1998, 05.02.2001 und 10.10.2002 hat mein Steuerberater meine Einkommensteuerbescheide für die jeweils 1 Jahr zurückliegenden Jahre erledigt, also für mich Leistung erbracht. ... Nun habe ich von Ihm am 17.12.2003 eine Rechnung für angeblich noch nicht erledigte Sonderarbeiten für alle o.g. ... Ist diese Rechnung nach so langer Zeit überhaupt rechtens oder etwa schon verjährt ???
Leserforumvon szaros | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 28.03.2019 19:50
Hallo , wir haben im Januar uns eine neue Heizung einbauen lassen,leider funktioniert sie bis dato immer noch nicht richtig.Die von uns beauftragte Firma hat nach mehreren Versuchen keine Lösung gefunden und darum einen Monteur der Herstellerfirma beauftragt den Fehler zu finden.Jetzt habe ich eine Rechnung erhalten, das ich diese Leistung extra bezahlen soll.Ich habe den Monteur der Herstellerfirma nicht beauftragt, die von mir beauftragte Firma hat mir die Rechnung zugeschickt.Es ist eine neue Heizung welche nicht richtig läuft ( heizt nicht richtig) da habe ich doch Garantie oder nicht? ... Sagte schon Aristoteles Also das Ansinnen freundlich, aber sehr bestimmt zurückweisen. -- Editiert von fb367463-2 am 29.03.2019 04:22 Am 30.3.2019 von Harry van Sell Zitat (von szaros):die von mir beauftragte Firma hat mir die Rechnung zugeschickt. Ich würde da einfach mitteilen, das man versehentlich die Rechnung statt in die eigene Buchhaltung an den Kunden gesendet hat.
Leserforumvon t1200 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 6 Antworten | 11.02.2018 17:39
Ich habe eine laut Leistung unf Preis ausgewählt. ... Angebot und Zitat (von tina110): Ich habe eine laut Leistung unf Preis ausgewählt. ... nur bezahlte Rechnung für gekaufte Material!
Leserforumvon thomfamily | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 14.09.2005 20:07
Ich habe eine Handwerkerrechnung erst nach mehr als zwei Jahren Jahren (Leistung 06/03 Rechnung 09/05). ... Je später eine Rechnung kommt, desto mehr Zinsen spart man. ... Am 29.9.2005 von murgab123 Handwerkerrechnungen unterliegen m.E. der normalen Verjährungsfrist, was da heißt, die Rechnung verjährt nach 3 Jahren zum Ende des Jahres, also am 31.12.2006.
Leserforumvon sommer668 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 16 Antworten | 22.02.2022 07:19
Ich würde die Rechnung für die mehrfach nachgebesserte und trotzdem noch mangelhafte Leistung mit einem Abschlag von X% [u]jetzt[/u] begleichen. ... Vielleicht dann später im Rechtsstreit, der aber mehr als die Leistung kosten wird. ... Als immer noch mangelhafte handwerkliche Leistung schlussendlich mitgenommen.
Leserforumvon hr1 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 8 Antworten | 30.04.2019 00:57
Die Frage war: reicht die Rechnung aus um zu belegen, daß dieser Handwerker diese (auf der Rechnung aufgeführten) Leistungen erbracht hat. Und die Antwort lautet da: ja, die Rechnung reicht dafür aus. Ob die Leistung fehlerbehaftet war und ob irgendwelche Ansprüche hinsichtlich Mängelbeseitigung bestehen --- das sagt die Rechnung nicht.
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