Der Sachverhalt sieht wie folgt aus: Ich habe mein Fahrzeug vor 3 Wochen zur Reparatur gegeben, da mir das Auto eine Motorstörung signalisiert hat und ich nicht mehr als 100km/h fahren konnte. Gestern habe ich mein Auto abgeholt und vor der Bezahlung habe ich gemeinsam mit dem Mechaniker das Auto gestartet und alles ging. ... Zum Thema Gewährleistung und Nacherfüllung im Werkvertrag: Lies § 634 BGB.
Die Reparatur fiel natürlich nicht unter die Garantie. 2 Tage später holte ich das Fahrzeug dann aus der Werkstatt ab. ... Im Endeffekt hab ich doch mit der Werkstatt einen Werkvertrag abgeschlossen, den diese nicht erfüllt hat, oder? ... Bzw. kann ich nach der heutigen Reparatur nicht sagen, ,,ich bezahle das nicht" , dann geben die mir mein Auto doch nicht raus, oder?
Denkbar: Es lässt sich beweisen, dass die Reparatur noch in 07/09 war. ... BGB hast du noch nie etwas gehört, Werkvertrag scheint dir unbekannt zu sein. ... Schwierig, wenn die Werkstatt das abstreitet.
Jemand gibt sein Auto zur Reparatur, da schwarzer Qualm aus dem Auspuff strömt. Der Auftrag heisst: Reparatur, dh kein Qualm mehr. ... Wieder zur Werkstatt.
Kunde fragt bei der Werkstatt eine Reparatur an und im zweiten Schritt den Preis für die erste Wartung bei dem Fahrzeug nach 2 Jahren/48 tkm ( Fahrzeugdaten waren bekannt, da das Fahrzeug persönlich vorgestellt wurde). ... Am Tag der Abgabe des Fahrzeuges wurde der Werkstatt noch vor Eröffnung mitgeteilt, dass bitte zwei Rechnungen benötigt werden ( jeweils für die Reparatur und für die Inspektion nach Herstellervorgabe) und dazu noch den Inspektionplan des Herstellers. ... Daraufhin habe ich den Preis erhalten und die Arbeit beauftragt - das Auto wurde Sonntags auf den Hof der Werkstatt gestellt und vor Eröffnung daraufhingewiesen, dass man bitte zwei Rechnungen ausstellt, einmal für die Reparatur und einmal für die Inspektion nach Herstellervorgabe und so zb wie im Anhang ( wo der Inspektionsplan des Herstellers mitgeschickt wurde) - es erfolgte keine Reaktion darauf, nach gut 17 Tagen erfolgte der Anruf, dass das Auto fertig ist und es wurde wie gewünscht für beide Leistungen eine Rechnung ausgestellt.
Leserforumvon guest-12311.05.2015 20:54:42
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Handwerksrecht, Werkvertragsrecht
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5 Antworten
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27.01.2014 17:03
Vielleicht ist noch zu erwähnen, das der PKW an Tag X in der Werkstatt war damit geschaut werden kann was defekt ist, und an Tag Y wurde dann termin zur Reparatur gemacht. ... So klingt das plausibel, die Anzeige soll ja dem AG ermöglichen den Werkvertrag zu kündigen, bevor die Mehrkosten überhaupt entstehen. quote:Weil der Hersteller dem Kulanzantrag stattgegeben hatte, musste der AN einige weitere Arbeiten und Kontrollen an dem Wagen durchführen, die NICHTS mit der eigentlichen Reparatur zu tun hatten ( diese zusätzlichen Arbeiten hatten somit / rechnerisch einen Gesamtwert von 280€). ... Ich fasse mal "salopp" zusammen: Ich habe einen Schaden ( und stelle Kulanzantrag ) am Auto, kosten soll es xyz Euro.
Auto Reperatur/ Probleme
5 von 5 Sterne
Die durchgeführte Reparatur bezog sich auf den Teil oberhalb des Motorblocks. ... Hier geht es um einen Werkvertrag mit einer Werklieferung! ... Es ist eine Werklieferung weil eine Reparatur (Bearbeitung) mit Austausch eines von der Werkstatt beschafften Hauptgegenstandes (Zylinderkopfdichtung) erfolgt ist.
Als ich das Auto aus der Werkstatt abholen wollte, wurde mir gesagt, daß ich den Austausch des Verdampfers zu bezahlen hätte. ... Ich mein Auto ohne die zahlung von 480 € zurück haben möchte. Die Antwort der Werstatt war, zahlen oder Auto wird nicht heraus gegeben.
Werkstattreparatur Gericht
5 von 5 Sterne
Berry Am 25.10.2017 von Hummel27 Hallo, nachdem ich mit meinem Auto vor Ort war wollte ich natürlich schon wissen was er hat. 1. ... Am 25.10.2017 von Harry van Sell Zitat (von Hummel27):zahlte die Rechnung vor Ort nach dem Streit (brauche das Auto) unter Vorbehalt. ... Zitat (von Hummel27):Aus meiner Sicht wurde die zweite Reparatur durchgeführt, da die erste nicht erfolgreich war Der Sinn eines Werkvertrag ist die Leistung "Fehler" beheben, so war auch der Auftrag.
Rechnung 85% über mündlichem Angebot
3,5 von 5 Sterne
Das ist ein Werkvertrag und der Handwerker muss eine fachlich richtige Reparatur abliefern. ... Solche Meinungsverschiedenheiten sind ja keine Seltenheit, ein Fahrzeughalter stellt sein Auto vor die Werkstatt und erteilt pauschal den Auftrag, "Auto zum TÜV vorbereiten, und vorfahren". ... Das wird nur ein Fachmann beurteilen können. quote:Eine werkstatt kann ja auch nicht aus nem beauftragem Ölwechsel nen zahnriemenwechsel einfach mit machen weils ihnen besser gefällt und sie der meinung sind es ist sinnvoll.
Leserforumvon FaktenFaktenFakten
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Handwerksrecht, Werkvertragsrecht
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24 Antworten
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29.03.2019 23:52
Alle Geräte sind durchgebrannt und waren laut Werkstatt irreparabel. ... Es wurde vereinbart (Da die Elektriker noch für mehrere Monate im Haus waren und eigentlich NICHTS fertig war), alle entstandenen Extra- Aufwendungen separat zu fixieren und diese nach Fertigstellung/Reparatur zu bezahlen und den verantwortlichen Errichter in Haftung zu nehmen.