76 Ergebnisse für „vertrag arbeit auftrag“

Leserforumvon Amatista | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 29.06.2012 14:25
Im Auftrag haben wir geschrieben, Termin wird kurzfristig gegeben. ... Ein Handwerker muss unverzüglich mit der Arbeit beginnen, d.h. innerhalb einer angemessenen Zeit - nicht jedoch sofort am nächsten Tag. ... Man kann den Vertrag kündigen, ist dann aber durchaus zum Schandesnersatz gegenüber dem Gärtner verpflichtet. quote:Im Auftrag haben wir geschrieben, Termin wird kurzfristig gegeben.
Leserforumvon Tisch | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 20.07.2020 19:40
Der Handwerke kommt und will mit der Arbeit anfangen. ... Da dieser von der beauftragten Firma der Einzigste für diese Art der Arbeit ist wurde von meiner Seite der Auftrag storniert. ... Angesichts der Tatsache, dass der Auftrag erst am Tag selbst (als der Handwerker schon da war) storniert wurde, wird man nicht davon ausgehen können, dass er sofort zu einem anderen Auftrag übergehen konnte, sondern tatsächlich Leerlaufzeit entstanden ist - da sind 30% sicher nicht zu viel verlangt.
Leserforumvon sausebraus | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 27.08.2008 01:42
Spielt es eine Rolle, dass C formal äußerlich als Privatperson auftrat und B den wirksamen Vertrag nicht erfüllte? ... Unstreitig ist sicherlich auch, dass C keinen Auftrag bekommen hat. ... Grundsätzlich würde ich eine Zahlungspflicht von A an C sehen, da durch die ausgeführte Arbeit, die A ja auch grundsätzlich beauftragen wollte, ein Vermögensvorteil entstanden ist.
Leserforumvon jaser123 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 12 Antworten | 11.06.2020 12:42
Oben schreibst du: Auftrag angenommen. ... Also Sparren vom Holzhändler kaufen und ein Gerüst mieten für die Zeit der Arbeit bei euch. ... EIN Auftrag ist erteilt.
Leserforumvon t1200 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 6 Antworten | 11.02.2018 17:39
Muss ich eine Rechnung, die keinen Vertrag hat bezahlen und war auch schon nicht die Arbeit, ich suchte?? ... Da ist er doch, der Vertrag. ... Es wurde ein Auftrag erteilt.
Leserforumvon fb460697-26 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 9 Antworten | 18.09.2019 16:15
Die Werkstatt beruft sich nur noch auf den unterschrieben Vertrag, der Nachweislich erst bei Abholung unterschrieben wurde. ... Zitat (von fb460697-26):Die Werkstatt beruft sich nur noch auf den unterschrieben Vertrag, der Nachweislich erst bei Abholung unterschrieben wurde. ... Daraufhin hat die Vertragswerkstatt eine eMail geschrieben mit der Bestätigung des Termins und der auszuführenden Arbeit (Inspektion).
Leserforumvon strike77 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 16 Antworten | 12.02.2006 18:05
Habe ich bei diesem mündlichen Vertrag überhaupt irgendwelche Möglichkeiten? ... Da die Erstellung eines Pflichtenheftes selbst schon viel Arbeit ist, habe ich das erstmal nicht gemacht, bin so gesehen auch froh drüber, die Arbeit wäre ja umsonst gewesen. ... Kein Vertrag - keine Arbeit!!!
Leserforumvon taube1960 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 19.07.2010 11:52
Hast Du Ihm den Auftrag schriftlich oder unter Zeugen entzogen.? Vertrag ist Vertrag, den beide erfüllen müssen. ... Schließlich hat sich der Handwerker als Husmeisterservice ausgewiesen ----------------- "" Am 20.7.2010 von Mstier Er hätte zumindest schreiben müssen" Wenn Sie nicht bis zum x.y. mit Ihrer Arbeit anfangen, ziehe ich den Auftrag zurück und vergebe Ihn anderweitig.
Leserforumvon BigAsterix1980 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 01.01.2010 14:01
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Problem schildert sich wie folgt,Ich habe einen Vertrag/Auftrag laut BGB über den Abriss eines Wohnhauses von einer Baufirma erhalten nun ist folgenes passiert:Wir haben mit der Arbeit wie verabredet begonnen nun war Vertraglich festgehalten das es für den Auftrag aufgrund des vereinbarten Preises keine Zeitliche Begrenzung gibt und das Abschlagszahlungen nach bedarf gezahlt werden.Wir fingen nun an das Wohnhaus von innen vollständig zu Entkernen und hatten dafür Müllcontainer etc alles im Wohnhaus stehen da die Räumlichkeiten durch eine Dazugehörige Scheune Groß genug waren und wir ja kein Wasser und Schnee Mitentsorgen wollten. ... Am 2.1.2010 von BigAsterix1980 Vertrag mit AG schriftlich und Vertrag mit Unternehmer ist Schriftlich über MY-Hammer...Spielt das überhaupt eine Rolle ?Die Leistung ist doch eins zu eins übergegangen nur die höhe des Festpreises war ein anderer,mein Unternehmer wollte laut Vertrag halt von mir nen anderes Geld wie ich bekomme aber er hat ja die gleiche Arbeit ausgeführt wie ich sie ausführen sollte.oder liege ich da so daneben?
Leserforumvon fb320019-31 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 8 Antworten | 08.04.2012 10:24
Im Auftragstext wird eine Arbeit ohne Rechnung gewünscht. Eine Firma B wird der Auftrag erteilt, die Bäume zu fällen. ... Arbeit ohne Rechnung, 2.
Leserforumvon Keinplan1986 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 15.11.2017 12:56
Rechtlich uninteressant, es kommt allein auf den Vertrag an. ... Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir den Auftrag anderweitig vergeben da wir unter Zeitdruck standen. ... Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir den Auftrag anderweitig vergeben da wir unter Zeitdruck standen.
Leserforumvon SandmannMM | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 1 Antwort | 09.10.2014 12:24
Ich habe einem Handwerker im April einen Auftrag erteilt, Lieferfrist 4 Wochen. ... Ich könnte nun vom Vertrag zurücktreten, möchte dies aber nicht, da der Handwerker sehr gute Arbeit leistet und nur unzuverlässig ist. ... Deswegen möchte ich eigentlich nur dann vom Vertrag zurücktreten, wen der Mehraufwand vom ursprünglich beauftragten Handwerker übernommen wird.
Leserforumvon tomball | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 30.03.2004 17:50
Vor einigen Monaten habe ich mit einer Werbeagentur einen Vertrag über die Gestaltung eines Image-Flyers für ein Software-Produkt geschlossen. ... Im Prinzip habe ich da gar nichts gegen, da ich mit der Arbeit unzufrieden bin. ... Mit welcher Begründung haben die den Auftrag storniert?
Leserforumvon icecycle | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 2 Antworten | 08.12.2008 11:06
Der Handwerker bekommt die Handwerkleistung nicht im Griff: verschleppte und mangelhafte Arbeit. Darf der Handwerker nun auf Weiterführung der Arbeit verzichten aber die vollständige Zahlung der Material verlangen ? d.h. der Auftrag in 2 Aufträge: Materiallieferungs- und Handwerkleistungen zu trennen, und auf Zahlung von Materialrechnung zu bestehen. > Bedenken: Ohne Handwerkleistung wären die Material nicht bei dieser Handwerkfirma bestellt worden, da kein Handwerker bereit ist nur Handwerkleistung zu bringen; Vor allem die Mängel des Vorgängers auf eigener Haftung zu beseitigen, ggf. nur mit erhöhtem Std.lohn; Die Mangelfreiheit der gelieferten Baustoffe kann nur nach deren Anbringung festgestellt werden; Am 8.12.2008 von ikarus02 Natürlich muss dieser Handwerker gemäß Vertrag ein mängelfreies Werk, also incl.
Leserforumvon Somersault | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 3 Antworten | 05.01.2007 01:21
Hallo, ich habe bei my-hammer einen auftrag offiziell vergeben. es ging dabei um die erstellung gewisser html codes, buttons etc, also reine onlinearbeit... mit dem edv`ler, der den zuschlag erhielt, habe ich einen termin ausgemacht zu dem die arbeit erbracht sein mußte, da ich sie eben zu diesem termin brauchte. ausgemacht war eine anzahlung des halben betrages. ich habe auch gleich gezahlt und dafür eine rechnung bekommen. erst hat er angefangen zu arbeiten, dann kam plötzlich nix mehr... ich konnte ihn auf keinem kommunikationsweg mehr erreichen. ich bat ihn per mail und fax sich bitte an den termin zu halten. es kam nix zurück. dann erreichte ich ihn nochmal per tel., wo er sagte sein pc sei kaputt, er würde aber noch in der selben woche die arbeit abliefern... es kam natürlich nix und wie sich herausstellte, kann sein pc auch nich kaputt sein, da er während dieser zeit fleißig weiter bei my-hammer aufträge ersteigerte... die leistung mußte ich nun wegen termindruck von jemand anders erledigen lassen - das hat auch gut geklappt. auch heute reagiert er jedoch nicht auf meine schreiben etc. ich würde aber schon gerne die anzahlung irgendwie zurückhaben wollen, da er wirklich absolut keine leistung erbracht hat. ... Ich glaube bei diesen Handwerksauktionen treffen sich nur die schwarzen Schaafe der Branche.Ein Handwerker der einen Fassadensanierungsauftrag ersteigerte,in dem ausdrücklich um vorherige Besichtigung gebeten wurde,erklärte mir NACH der Ersteigerung,dass der Auftrag zu diesem Preis ja gar nicht machbar wäre und forderte den doppelten Auktionspreis.Eine Malerfirma fing an alte Tapeten abzureißen und forderte täglich weitere Anzahlungen.Nach der vierten Anzahlung insgesamt € 900.- von € 1.300.- wollte ich erst einmal Resultate sehen. ... Gruß Ben Am 9.1.2007 von Somersault danke für deine antwort ben123... aber es muß doch acuh irgendeine möglichkeit geben, da etwas zu unternehmen... es ist ja eigentlich ein vertrag, der nicht eingehalten wurde...
Leserforumvon theotax | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 6 Antworten | 26.09.2011 10:46
Hast du den Auftrag jetzt gekündigt ? ... Sei froh das der Pfuscher die Arbeit nicht gemacht hat, oder was glaubst du wie die Qualität gewesen wäre. ----------------- "" Am 26.9.2011 von theotax Der Auftrag ist _nicht_ gekündigt, nur die Frist ist abgelaufen. ... Per Einschreiben vom Vertrag zurück treten 2.
Leserforumvon bruzzewilles | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 15.09.2010 12:21
Er hat sich meinen Fußboden angeschaut und ich habe ihm daraufhin über myhammer den Auftrag erteilt. ... Er ist doch einen rechtsgültigen Vertrag mit mir eingegangen oder? ... Hat sich der Handwerker seine Arbeit im vorwege angesehen?
Leserforumvon Ben123 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 12.02.2005 20:46
Ich habe bei undertool,eine Art ebay rückwärts einen Auftrag ausgeschrieben.Mann kann hier eine Handwerksdienstleistung eingeben und einen Preis nennen,die Handwerksfirmen können sich unterbieten und die günstigste Fa. erhält den Zuschlag. ... Die Fa.die den Auftrag erhielt,erschien auch pünktlich.Ca 6 Stunden später riefen die Handwerker an und jammerten,daß sie den Teppichkleber nicht abschleifen könnten ,sie bräuchten eine professionelle Parkettschleifmaschine,aber die könnten sie bei dem abgegebenen Preis von 375€ nicht auch noch mieten.Als ich mir Ihr Werkzeug zeigen ließ ,fiel ich aus allen Wolken.Die beiden Handwerker haben mit einem billigen Exenterschleifer,ca.20€ bei Praktiker diese Arbeit ausführen wollen.Besonders ärgerlich ist,dass sich jetzt alle weiteren Arbeiten verzögern,was mich viel Geld kostet,da ich jetzt sofort einen örtlichen Handwerker beauftragen muß.Ich habe die Leute sofort nach Hause geschickt. ... Am 12.2.2005 von Urmelienchen hallöle. ich seh das so. du hast ausgeschrieben das du nur professionele arbeit haben möchtest, also nicht so n mist mit exenterschleifer. da sie den vertrag nicht erfüllen können/ wollen, kannst du eine firma beauftragen die das zu marktüblichen preisen ausführt. die differenz von dem auktionspreis zu dem "realpreis" müsste dann sogar der ursprünliche auftragsnehmer aus der auktion zahlen. frag al nen anwalt, das ist n leichtes für die. mfg Am 13.2.2005 von Harry2000 Sehe ich auch so.
Leserforumvon exe007 | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 8 Antworten | 07.02.2020 08:19
BGB kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg Gegenstand eines Werkvertrags sein. ... Am 7.2.2020 von charlyt4 Zitat (von Anami):Wer hat den Auftrag für *Liefern und Leisten* erteilt? ... gruß charly Am 7.2.2020 von exe007 Ja, den Auftrag habe ich vergeben im Rahmen der Eigenleistung als Käufer eines Neubaus.
Leserforumvon Batavusfahrer | Handwerksrecht, Werkvertragsrecht | 7 Antworten | 25.02.2008 10:52
Wir haben kostenlos einem Kunden im Zuge einer anderen Arbeit einen Ofen aufgebaut ( Kacheln eingeschoben ). Diese Arbeit wurde nicht berechnet. 3 Tage später ruft der Kunde an und sagt, es wären Kacheln vom Ofen gefallen, da wir diese nicht richtig befestigt hätten. ... Ich meine, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht, weil es sich um eine Gefälligkeit gehandelt hat und nicht um einen Auftrag und somit Vertrag.
123·4